SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSM INISTE RI UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6508 Thema: Schwimmunterricht Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach einer Pressemitteilung der DRLG vom 08.09.2016 sind in diesem Jahr so viele Badetote zu beklagen wie schon lange nicht mehr. Unter den Toten sind dabei immer mehr Kinder, die unzureichende Schwimmkenntnisse haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft ist der Schwimmunterricht in den Schuljahren seit 2009/10 bis einschließlich dem kürzlich erst begonnenem Schuljahr 2016/2017 ausgefallen? (Bitte die Antwort nach Landkreisen, Schulen und Wochenstunden aufschlüsseln) Der Staatsregierung liegen zu der Frage, wie viele Unterrichtsstunden im Bereich Schwimmen seit 2009/2010 nicht erteilt worden sind , keine statistischen Angaben vor. Schwimmen ist ein Lernbereich des Sportlehrplanes und somit kein statistisches Erhebungskriterium . Der Ausfall des Schwimmunterrichtes wird unter der Ausfallstatistik des Faches Sport erfasst. Frage 2: Wie oft wurden Schulklassen nur mit sog. Trockenübungen am Beckenrand beschäftigt, ohne wirkliche Schwimmübungen im Wasser? (Bitte die Antwort nach Landkreisen, Schulen und Wochenstunden aufschlüsseln) Die sog . Trockenübungen sind Bestandteil des Anfangsunterrichtes Schwimmen und werden auch regelmäßig in den Übungsprozess zum Erlernen einer Schwimmtechnik eingebaut. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus führt dazu keine statistischen Erhebungen durch. Frage 3: Wie weit sind die Schulschwimmhallen in Sachsen durchschnittlich von den Schulen entfernt, wie wird die An- und Abreise Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/5/16 Dresden , ol Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM INISTE RI UM FÜR KULTUS Freistaat SAC"HSEN dorthin organisiert und welche Zuschüsse können abgefordert werden, damit Schüler weite Strecken mit einem Bus oder der Bahn zurücklegen können? Gemäß § 23 Schulgesetz sind die Schulträger für die ordnungsgemäße Durchführung des Schulschwimmens einschließlich der Kostenübernahme der Unterrichtsfahrten zum Schulschwimmen sowie der Nutzungsgebühr für die Schwimmstätten zuständig . Fahrten zum Schwimmunterricht sind , da der Schwimmunterricht gem. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport im Lehrplan verbindlich vorgesehen ist, wie Fahrten zwischen verschiedenen Unterrichtsorten zu behandeln. Ist der Schulträger nicht in der Lage eine Schwimmhalle auf dem Schulgelände vorzuhalten , so ist er für die Organisation und Finanzierung der Beförderung zur Schwimmhalle verantwortlich. Es besteht keine Ermächtigung zur Erhebung eines Eigenanteils. Die An- und Abreise zu den Schwimmhallen erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eigens durch den Schulträger bereitgestellte Busse. Es ist von einer durchschnittlichen Entfernung von ca . fünfzehn Kilometern auszugehen. Frage 4: Welche Schulen im Freistaat haben im Rahmen der sog. Ganztagsangebote für Schüler zusätzlichen Schwimmunterricht/ Schwimmkurse im Angebot? Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich über den Inhalt und den Umfang ihrer Ganztagsangebote . Das Sächsische Staatsministerium für Kultus macht diesbezüglich keine Vorgaben und führt auch keine Erhebungen durch. Eine Aussage, ob bzw. welche Schulen im Rahmen der Ganztagsangebote Schwimmkurse anbieten , ist daher nicht möglich. Frage 5: Plant die Staatsregierung - in Anbetracht der sinkenden Schwimmleistungen der Kinder- die Schwimmkompetenzen der Sächsischen Schüler besser zu fördern, wenn ja, wodurch/ wenn nein, weshalb nicht? Der obligatorische Schwimmunterricht wird in Schulschwimmzentren (SSZ) durchgeführt, die in Hallenbädern eingerichtet sind . Die unten eingefügte tabellarische Übersicht zur Schwimmfähigkeit der sächsischen Grund- und Förderschulkinder der letzten vier Jahre bestätigt in keiner Weise die Vermutung einer sinkenden Schwimmkompetenz (Statistik der SSZ). Die statistische Erfassung des Anteils der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt in der Grundschule mit Beendigung der Schwimmausbildung in Klasse 2. Die Schülerinnen und Schüler der Schulen mit Förderschwerpunkt erhalten Schwimmunterricht entsprechend dem Lehrplan Sport dieser Schulart. Die statistische Erfassung der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt jeweils am Ende des Schuljahres, in welchem der Schwimmunterricht erteilt wurde. Der Schwimmunterricht soll auch weiterhin als obligatorischer Teil des Sportunterrichtes an Grund- und Förderschulen in Schulschwimmzentren oder als Kompaktkurs erteilt werden . Es finden regelmäßig Qualifizierungsmaßnahmen für zukünftige Schwimmlehrkräfte und Fortbildungsveranstaltungen für die aktiven Schwimmlehrkräfte sowohl in den Schulschwimmzentren als auch auf zentraler Ebene statt , um eine hohe Qualität der Schwimmausbildung auch zukünftig mit ausreichend Personal zu gewährleisten. Veränderungen im Sinne der Fragestellung sind deshalb nicht angezeigt. Seite 2 von 3 Statistik Schwimmfähigkeit Quote insgesamt, setzt sich zusammen aus: - Schwimmfähigkeit 25 m - Frühschwimmer "Seepferdchen" - Schwimmfähigkeit 100 m - Jugendschwimmpass Bronze Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3 Schuljahr 2012/2013 86,4% STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Schuljahr Schuljahr 2013/2014 2014/2015 88,6% 87,1% Schuljahr 2015/2016 87,1% 2016-10-10T10:35:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes