SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Krauß, Fraktion der CDU Drs.-Nr.: 6/6511 Thema: Von Elternbeiträgen freigestellte Kinder in sächsischen Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß ist die derzeitige Zahl der von Elternbeiträgen freigestellten Kinder in sächsischen Kindertagesstätten insgesamt? (Bitte eine Aufschlüsselung nach jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten vornehmen.)? Frage 2: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Freigestellten an der Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder aktuell? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte zu den gefragten Sachverhalten sind in der Anlage dargestellt. Erfasst sind alle Kinder in der Kindertagesbetreuung , also Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege . Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 1 von 1 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/5/18 Dresden .~-. Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6511 aktuelle Anzahl von aktuelle Anzahl Anteil von Kindern mit Kreisfreie Kindern mit Eitern- von Kindern in Beitragsfreistellung Stadt/Land kreis beitragsfreistellung* in Kindertagesbe- an Kindern Kindertagesbetreuung** treuung in Kindertagesbetreuung 5.276 Kinder mit vollständigeroder anteiliger Freiste!- 16.831 31 ,3% mit vollständiger oder Chemnitz, Stadt lung (Geschwisterermäßigung , Alleinerziehende, ge- (01 .09.2016) anteiliger Freistellung ringes Familieneinkommen) Absenkungen für Geschwisterkinder : 12.309, Absenkung für Alleinerziehende : 6.158, 46.847 Anteil nicht ermittelbar, da für Dresden, Stadt Erlass wegen geringem Ein- (Durchschnitt ein Kind mehrere Formen der kommens: 9.830, Absenkung/Übernahme anteilige Übernahme wegen 2015) zutreffen können. geringem Einkommens: 1.004 (alle Angaben Fälle/ Monat im Durchschnitt 2015) 11.532 Kinder mit anteiliger 25,12 % Kinder mit anteiliger Leipzig , Stadt oder vollständiger Beitrags- 45.905 oder vollständiger Beitrags-übernahmewegen geringem freistellungwegen geringem Familieneinkommens Familieneinkommens 60 Kinder mit vollständiger Anteil nicht ermittelbar, da An- Freistellung wegen Ge- zahl der Kinder mit anteiliger schwisterkindern , Freistellung (Ermäßigung) we-Landkreis 3.483 Kinder mit anteiliger 22.524 Kinder gen Geschwisterkindern nicht Bautzen vorliegt bzw. Anzahl von Kinoder vollständiger Beitrags- dern mit vollständiger Über-übernahme wegen geringem Familieneinkommens nahme wegen geringem Familieneinkommens nicht vorliegt. 9.036 Kinder mit anteiliger oder vollständiger Freiste!- Erzgebirgskreis lung (Geschwisterermäßi- 22.917 39,43% gung, Alleinerziehende, geringes Familieneinkommen, April2016) 7.666 Fälle mit Absenkung/ Freistellung für Alleinerzie- Anteil nicht ermittelbar, da für Landkreis hende/Geschwisterkinder, ein Kind mehrere Formen der Görlitz 4.127 Fälle mit anteiliger 16.992 Absenkung/Übernahme oder vollständiger Beitragsübernahmewegen geringem zutreffen können. Familieneinkommens 7.344 Fälle mit Absenkung/ Freistellung für Alleinerziehende /Geschwisterkinder 19.401 Anteil nicht ermittelbar, da für Landkreis (31 .12.2015) , (30.06.2015 laut ein Kind mehrere Formen der Leipzig 3.171 Fälle mit anteiliger Kitabedarfsplan) Absenkung/Übernahme oder vollständiger Beitragszutreffen können. übernahme wegen geringem Familieneinkommens (28.09.2016) 7.338 Fälle mit Absenkung/ Freistellung für Alleinerziehende /Geschwisterkinder, Anteil nicht ermittelbar, da für Landkreis 2.882 Fälle mit anteiliger 18.510 ein Kind mehrere Formen der Meißen oder vollständiger Beitrags- (01 .04.2016) Absenkung/Übernahme übernahmewegen geringem zutreffen können. Familieneinkommens (Juli 2016) 1 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6511 aktuelle Anzahl von aktuelle Anzahl Anteil von Kindern mit Kreisfreie Kindern mit Eltern- von Kindern in Beitragsfreistellung Stadt/Landkreis beitragsfreistellung* in Kindertagesbe- an Kindern Kindertagesbetreuung** treuung in Kindertagesbetreuung Anteil nicht ermittelbar, da An- 10 Kinder mit vollständiger zahl Kinder mit anteiliger Frei- Freistellung wegen Ge- stellung (Ermäßigung) wegen Landkreis schwisterkindern, 22.184 Geschwisterkindern nicht be- Mittelsachsen 2.689 Kinder mit anteiliger (01 .04.2016) kannt ist bzw. Anzahl von Kinoder vollständiger Beitrags- dern mit vollständiger Überübernahmewegen geringem nahme wegen geringem Famili- Familieneinkommens eneinkommens nicht bekannt ist. 3.202 Kinder mit anteiliger 22,66 % Kinder mit anteiliger Landkreis oder vollständiger Beitrags- 14.128 oder vollständiger Beitrags-Nordsachsen übernahmewegen geringem übernahmewegen geringem Familieneinkommens Familieneinkommens Landkreis 2.628 Kinder mit anteiliger 13,9 % Kinder mit anteiliger Sächsische oder vollständiger Beitrags- 18.841 oder vollständiger Beitrags- Schweiz- übernahmewegen geringem (01 .04.2016) übernahme wegen geringem Familieneinkommens Osterzgebirge (30.09.2016) Familieneinkommens Anzahl von Kindern mit vollständiger Beitragsfreistellung Vogtlandkreis liegt nicht vor und ist nicht 14.416 Anteil nicht ermittelbar mit vertretbarem Aufwand ermittelbar 3.152 Kinder mit vollständi- Anteil nicht ermittelbar, da Anger Freistellung wegen Ge- zahl Kinder mit anteiliger Freischwisterkindern oder mit stellung (Ermäßigung) wegen Landkreis anteiliger oder vollständiger 20.625 Geschwisterkindern nicht vor-Zwickau liegt bzw. Anzahl von Kindern Beitragsübernahme wegen mit vollständiger Übernahme geringem Familieneinkomwegen geringem Familieneinmens kommens nicht vorliegt. Datenquelle: Abfrage SMK bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Landkreisen und Kreisfreien Städte im Oktober 2016 *Nach § 15 Abs . 1 SächsKitaG ist der Elternbeitrag für Alleinerziehende und Eitern mit mehreren Kindern , die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegesteile besuchen, abzusenken. Dabei ist auch eine vollständige .. Freistellung" vom Elternbeitrag möglich, je nach kommunaler Regelung . Nach § 15 Abs. 5 Satz 2 SächsKitaG übernimmt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) den Elternbeitrag , wenn dieser für die Famil ie wegen zu geringem Einkommens nicht zumutbar ist. Auch nach dieser Rechtsgrundlage kann sich eine anteilige oder vollständige ,. Freistellung" ergeben. **erfasst sind Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2 2016-10-17T08:06:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes