STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-014/51/8578 Dresden, . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6512 Thema: Asylbewerber mit gefälschten Pässen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Freistaat Bayern sowie die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg -Vorpommern werfen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, gefälschte Pässe von Asylbewerbern nicht erkannt zu haben, und fordern entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Passüberprüfung. Laut Auskunft der Staatsregierung ist dagegen im Freistaat Sachsen noch nicht einmal bekannt, bei wie vielen Asylbewerbern eine Passfälschung aufgefallen ist (vgl. Drs. 6/5945, 6/5513, 6/4424, 6/3207 und 6/2970)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausweispapiere von Ausländern wurden seit dem 1. September 2015 von der sächsischen Landespolizei beschlagnahmt? Wie viele davon stellten sich als gefälscht heraus? Frage 2: Wie viele der nicht rechtmäßigen Ausweispapiere waren komplett gefälscht , lediglich mit verfälschten Angaben versehen bzw. hatten ein falsches Lichtbild? (bitte jeweils aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/ 4424, Drs. Nr. 6/ 5513 und die Frage 3 der Drs.-Nr. 6/5945 wird verwiesen. Die in der Vergangenheit erteilten Antworten treffen auch auf den angefragten Zeitraum zu. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über nicht vom BAMF erkannte gefälschte Pässe vor, die von Asylbewerbern in Sachsen genutzt wurden bzw. werden? Frage 4: In Mecklenburg-Vorpommern stellte sich heraus, dass drei der vier vom BAMF nicht erkannten gefälschten Pässe Personen gehörten, die dem Umfeld des "Islamischen Staates" zugeordnet werden. Wie stellt die sächsische Staatsregierung in Zusammenarbeit mit dem BAMF sicher, dass Terroristen unter den Asylbewerbern frühzeitig erkannt werden können? Frage 5: Wie überprüft die sächsische Staatsregierung die Zuverlässigkeit der Passüber- Prüfungen durch das BAMF? Welche Kontrollmechanismen gibt es hier? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Der Staatsregierung ist die Problematik der Vorlage gefälschter bzw. verfälschter Pässe durch Asylbewerber bekannt. Sofern der erste Kontakt der einreisenden Asylsuchenden bei der Polizei (vor allem der Bundespolizei) erfolgt, prüft diese die Identität und Echtheit der Dokumente. Dies erfolgt auch beim Erstkontakt in der Erstaufnahme durch die Polizei in Amtshilfe für die Erstaufnahmeeinrichtungen. Zudem gibt es seit der Einführung des Ankunftsnachweises folgendes Verfahren: Die Erstaufnahmeeinrichtung gibt den Asylbewerber in das Ankunftsnachweissystem ein und leitet diese Daten damit an das BAMF weiter. Die Prüfung für die Echtheitsprüfung im Ankunftsnachweissystem wird dazu derzeit technisch erweitert. Im Rahmen der Antragsannahme erfasst das BAMF die Asylbewerber. Im Wege des automatisierten Datenabgleichs werden auftretende Treffer ausgewertet und finden Eingang in das Asylverfahren. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse, die im laufenden Asylverfahren auftreten, werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an die zuständigen Sicherheitsbehörden gemeldet. Im Rahmen der Erteilung aufenthaltsrechtlicher Aufenthaltstitel sind die Ausländerbehörden gehalten, vorgelegte Identitätsdokumente und Personalangaben auf deren Echtheit zu prüfen. Die sächsischen Ausländerbehörden verfügen weitgehend in ihren Behörden über die Möglichkeiten zur Echtheitsüberprüfung vorgelegter ausländischer Identitätsdokumente. In Zweifelsfällen werden diese zur Überprüfung und Begutachtung dem Sächsischen Landeskriminalamt übergeben. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine ^ önti^lle der Tätigkeit von Bundesbehörden durch die Sächsische Staatsregierung }6't v^n Verfassung wegen ausgeschlossen. Mit ffeu)fidlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-10-17T11:39:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes