STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 616514 Thema: Rotwild Jagdjahr 201512016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Jagdbezirken wird Rotwild gejagt? Rotwild kann im Freistaat Sachsen in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken , Ei genjagd bezirken und Venualtu ngsjagd bezi rken bejagt werden, in denen es als Stand- beziehungsweise Wechselwild vorkommt. Da eine Digitalisierung der Jagdbezirksgrenzen nicht vollständig vorliegt, ist als Anlage eine Karte mit der Darstellung der Rotwildvorkommen im Jagdjahr 201212013 auf Gemeindeebene beigefügt. Die Karte wurde der Druckschrift ,,Wildtiererfassung 2013 im Freistaat Sachsen - Ergebnisdarstellung 2013" [G. Greiser & l. Martin, Waldkunde-lnstitut Eberswalde GmbH beauftragt durch den Landesjagdverband Sachsen e. V. (Herausgeber), Redaktionsschluss April 201 5l entnommen. Frage 2: ln welchen Altersklassen (getrennt nach männlich und weiblich) wurde wieviel Rotwild erlegt? Angaben zur Verteilung der Altersklassen (AK) der Rotwildstrecke im Freistaat Sachsen für das Jagdjahr 201512016 enthält die folgende Tabelle. Jagdjahr männlichAKolAKr lAK2lAK3lAK4 weiblich AKolAKr lAK2 2015t2016 668 553 542 128 77 865 474 830 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21 . September 201 6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o141.5011915385 Dresden, /1. to. tt /t, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndu ng: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang für elektronisch sign¡ertê sowie fúr verschlüsselte elektron¡sche DokumênteSeite 1 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wievief darf erlegt werden und wieviel wurde 201512016 erlegt? (Differenzen bitte erklären) Grundsätzlich darf Rotwild im Freistaat Sachsen nur im Rahmen eines Abschussplanes (Einzel- und Gruppenabschussplan) für einen Zeitraum von drei Jagdjahren bejagtwerden ($ 21 Abs. 2Satz I Bundesjagdgesetz i. V. m. $ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Sächsisches Jagdgesetz - SächsJagdc) Ohne Abschussplan dürfen gemäß $ 21 Abs. 1 Satz 5 SächsJagdG bis zu sechs Stück Rotwild, ausgenommen männliches Wild ab der AK 1, im Jagdbezirk im Zeitraum von drei Jagdjahren bejagt werden. Für die letzte Abschussplanperiode (Jagdjahre 201312014 bis 201512016) durften in Summe 12.375 Stück Rotwild im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Dem steht eine realisierte Abschusszahl von 10.287 Stück Rotwild gegenüber. Zudem wurden im genannten Zeitraum 1.131 Stück Rotwild ohne Abschussplan erlegt. lm Jagdjahr 201512016 wurden im Freistaat Sachsen 4.137 Stück Rotwild erlegt. Die Nichterreichung der Abschussplanvorgaben kann vielfältige Ursachen haben, beispielsweise die Witterung, die Fruchtfolge in der Landwirtschaft, die Aktivität der Jäger, die Jagdmethode, die Störung des Jagdbetriebes, die Störung des Wildes durch Flächenbewirtschaftung, Tourismus und Freizeitsport. Frage 4: Von welchem Bestand wird hierbeiausgegangen? Einer großflächigen Ermittlung von Wildbestandshöhen sind aufgrund der eingeschränkten Sichtbarkeit des Wildes enge Grenzen gesetzt. Die Höhe des Wildbestandes im Wald wird nur über indirekte Verfahren mit einer entsprechenden Fehlerquote bewertet. Beispielsweise nimmt die untere Forstbehörde bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken gegenüber der unteren Jagdbehörde zu dem Zustand der Vegetation, den Verbiss- und Schälschäden und dem Stand der Waldverjüngung gutachtlich Stellung ($ 24 Abs. 2 Salz 2 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, S 21 Abs. 1 Satz 4 SächsJagdG) und der Staatsbetrieb Sachsenforst führt Verbiss- und Schälschadenserhebungen im Staatswald des Freistaates Sachsen durch. Der Mindestbestand von Rotwildpopulationen in geeigneten Lebensräumen wird mit dem gesetzlich vorgegebenen Abschussplanverfahren gesichert. Frage 5: Wer legt fest, was jedes Jahr gejagt werden dart? Die vom Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise der Hegegemeinschaft aufgestellten Abschusspläne werden von der unteren Jagdbehörde bestätigt oder festgesetzt . Vor ihrer Entscheidung hört sie den Jagdbeirat, die untere Forstbehörde und gegebenenfalls die Hegegemeinschaft an ($ 21 Abs. 1 bis 3 SächsJagdG). Seite 2 von 3 STÀATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN I Die Abschusspläne in den Venrualtungsjagdbezirken werden für jeden Forstbezirk als Gruppenabschussplan aufgestellt und im Benehmen mit den unteren Jagdbehörden und den betroffenen Hegegemeinschaften von der oberen Jagdbehörde bestätigt oder festgesetzt ($ 21 Abs. 5 in Verbindung mit $ 33 Abs. 5 SächsJagdG). Mit ichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 WTE 2013 - Haanruild Wfldtlerorfaesung 2t73 im Freistaat Sachsen lm Auftrag de6 Låndeslagdverbandes Saehsen e.V. ¡|.' ,;) \\. --urf rl,Y\l Rotwild Cervus elaphus Rotwlldvorkommon lm Jagdlahr 20121 13 auf Gemelndeebene , kein Vorkommen I Einzetbeobachtung ! Wechselwild I standwild I ìkeineAngabe Kartengrundlage: Gerneinde- und Krelsgrenzen 2008 Entwurt Grit Greiser, WE / Tl fñ ?!? \-y .Õ. THUNEN Abb. 7: Vorkommen von Rotwild im Jagdjahr 20121'13 auf Gemeindeebene I 2016-10-20T11:07:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes