N o) ¡.C, (f)(o o c\¡ STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfâch 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/6515 Thema: Rotwild Jagdjahr 201612017 12018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welcher Grundlage werden die folgenden Jagdjahre geplant? Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Jagdausübungsberechtigten bilden das Bundesjagdgesetz ($ 21) in Verbindung mit dem Sächsischen Jagdgesetz (SächsJagdG) ($ 21), der Sächsischen Jagdverordnung ($ 2 Abs. 1 und 2) und den Vorgaben aus der Venrualtu ngsvorsch rift Schalenwi ld. Wichtige Planungsgrundlagen sind die Analyse der Streckenergebnisse vergangener Abschussplanzeiträume, eine regionale Einschätzung des Wildbestandes, die Wildschadenssituation und die Ergebnisse der forstlichen Gutachten. Frage 2: Welche Jagdformen werden in welchen Monaten favorisiert und warum? Firr Rotwild gilt im Freistaat Sachsen eine Jagdzeit vom 1. August bis zum 31. Januar. lnnerhalb dieses Zeitraumes entscheidet der Jagdausübungsberechtigte in Abhängigkeit von den zwischen den Jagdbezirken sehr stark differierenden Verhältnissen (zum Beispiel hinsichtlich Jagdbezirksfläche, Wald-Feld-Verteilung, jahreszeitlicher Wanderungen des Rotwildes) eigenverantwortlich , mittels welcher Jagdformen (Einzeljagd oder Gruppenansitze sowie Bewegungsjagden wie Ansitzdrückjagden) die Jagd ausgeübt wird. Daher sind nur einige grundsätzliche Ausführungen zu den Anwendung findenden Jagdformen möglich. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21. September2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t',19t5386 Dresden, le, ¿O. /,olÚ Tag der I I DcutschcnE¡nhc¡tlil¡ül¡aI*lll F¡eistaatSachsen s I or,-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elêktron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Wesentlichen werden für die Bejagung des Rotwildes die Einzeljagd in Verbindung mit Gruppenansitzen in den Monaten August bis Dezember und Bewegungsjagden in Form von Ansitzdrückjagden mit dem Schwerpunkt in den Monaten Oktober bis Dezemberfavorisiert. Zu beachten ist, dass es gemäß $ 18 Abs. 1 Nr.7 SächsJagdG verboten ist, die Jagd während.der Notzeit im Jagdbezirk, bei Venrvaltungsjagdbezirken in den betroffenen Forstrevieren, auszuüben. Bei der Einzeljagd werden die entsprechenden jahres- und tageszeitlichen Aktivitätsphasen des Wildes genutzt. Die Bewegungsjagd ist eine Jagdmethode, um den Abschuss zeitlich und räumlich konzentriert zu realisieren und somit insgesamt die Störung des Wildes durch die Jagdausübung zu vermindern. Frage 3: ln welchen Monaten erfolgen der größte Verbiss bzw. die größten Waldschäden? ln den Wintermonaten sind aufgrund des insgesamt eingeschränkten Asungsangebotes fast alle Baumarten verbissgefährdet, wobei der konkrete Witterungsverlauf eines Jahres (Schneehöhen, Einschränkung der Aktivitätsradien) hierauf entscheidenden Einfluss hat. Sommerverbiss tritt bevorzugt an Laubbaumarten auf. An Nadelbaumarten , wie beispielsweise der Fichte, können insbesondere die für die Entwicklung und das Wachstum relevanten Maitriebe von Rotwildverbiss betroffen sein. Bei den Schälschäden wird zwischen der Sommer- und Winterschäle unterschieden. Letztere tritt aufgrund des wie im Falle des Verbisses eingeschränkten Nahrungsangebotes außerhalb der Vegetationsperiode wesentlich häufiger auf und ist damit bezogen auf die Fläche bedeutsamer. Bei der Sommerschäle entstehen wegen der leichteren Ablösbarkeit der Rinde und der höheren lnfektionsgefahr durch Pilzsporenjedoch am einzelnen Baum größere Schäden. Frage 4: ln welchem Zusammenhang stehen die Fragen 2 und 3? Sofern die Jagdformen an die örtlichen Verhältnisse angepasst sind, besteht in der Regel kein unmittelbarer Zusammenhang zu den Verbiss- und sonstigen Waldschäden. Mit freundlichen Grüßen ïc 0-t Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-10-19T12:30:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes