STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6521 Thema: Kapitel 08 03 51 - Leistungen der Kriegsopferfürsorge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Jahr 2015 sind von 4.949.900 Euro 5.112. 700 Euro abgeflossen. Im Jahr 2016 wurden 4.530.600 eingestellt. Im Haushalt 2017/18 werden insgesamt 416.000 Euro weniger eingestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Dem prognostizierten Rückgang der Ausgaben durch altersbedingten Wegfall der Zahlfälle stehen neue Zahlfälle, vorrangig durch Hinterbliebene bei stationärer kostenintensiver Aufnahme in Pflegeeinrichtungen, sowie gestiegene Kostensätze entgegen. Die aktuelle Ausgabenentwicklung sowie die Fallzahlenprognose bilden die Grundlage für die Planansätze. Frage 1: Wie viele Anträge wurden im Jahr 2015 gestellt? Frage 2: Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Bereich der Kriegsopferfürsorge gibt es keine statistische Erfassung der eingegangenen und der abgelehnten Anträge. Der Finanzbedarf wird überwiegend durch stationäre Leistungen für Hinterbliebene bestimmt. Es handelt sich dabei um laufende Leistungen, ohne eine jährliche Neubeantragung . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/922 Dresden, . Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www .sms.sachsen .de Frage 3: Was waren die Gründe für die Ablehnung? Die Ablehnungsgründe waren vorrangig: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN Nichtbeachtung des Bedarfsdeckungsprinzips (Antragstellung, nachdem der Bedarf bereits gedeckt wurde); übersteigendes Einkommen und Vermögen der Antragsteller; Leistungsbeantragung außerhalb des möglichen Leistungskatalogs (z.B. ergänzende Leistungen zu den Krankenkassenleistungen nach § 26b Bundesversorgungsgesetz (BVG). Mit freundlichen Grüßen ·- Seite 2 von 2 2016-10-18T09:23:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes