Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6524 Thema: Nachfrage zur Drucksache 6/5681 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.: 6/5681 führt die Staatsregierung zu den Fragen 11 und 12 in der dortigen Anlage [Abgang an Arbeitslosen in Sachsen 2010-2015 (S. 5/15)] aus: von den Arbeitslosenabgängen seien zwischen 30,8 und 32,4 Prozent in den ersten Arbeitsmarkt abgegangen und zwischen 5,2 und 6,2 Prozent in die Arbeitnehmerüberlassung. Zudem wird auf S. 7 (Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3) ausgeführt, dass nach Beschäftigungsstatistik der BA 7.049 Personen an den sächsischen Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt waren. Nach der statistischen Erhebung des Landesamtes Sachsen waren in diesem Bereich jedoch 22.727 Personen teilzeitbeschäftigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen sind die restlichen Arbeitslosenabgänge in den Jahren 2010 bis 2015 verblieben? (Soweit wie möglich, bitte jeweils nach Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen aufschlüsseln.) Die Abgangsgründe aus der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010 bis 2015 sowie der Verbleib der in den ersten Arbeitsmarkt eingemündeten Personen nach Wirtschaftszweigen können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Frage 2: Woraus ergibt sich die erhebliche statistische Diskrepanz zwischen den Daten der Bundesagentur und den Daten des Landesamtes Sachsen, hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigung an Sachsens Hochschulen? Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/31 Dresden, 1 8. OKT. 2016 Zertifiht seit 2006 audil bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTE RI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Die Beantwortung der Fragen 11/2. und 11/3. der Großen Anfrage (Drs.-Nr. 6/5681) basiert auf unterschiedlichen Datenquellen , die nicht miteinander vergleichbar sind . In der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird ein anderer Personenkreis erfasst als in der Personalstatistik des Statistischen Landesamtes. Die Beschäftigtenstatistik wird auf der Grundlage des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung erhoben. Es werden Arbeitnehmer erfasst, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch SGB III unterliegen. Wenn die Arbeitszeit geringer ist als die tariflich bzw. betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit , gilt der Beschäftigte im Meldeverfahren zur Sozialversicherung bereits als teilzeitbeschäftigt. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören alle Arbeitnehmer, die kranken -, renten-, pflegeversichert und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind, wie beispielsweise auch Auszubildende , Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Werkstudenten . Nicht enthalten sind dagegen z. B. geringfügig Beschäftigte und Beamte. In der Personalstatistik werden dagegen alle haupt- und nebenberuflich tätigen Personen an Hochschulen gezählt, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht und unabhängig von der Finanzierung. Nach dem Hochschulrahmengesetz sind bundeseinheitlich hauptberuflich beschäftigte Lehrkräfte und Mitarbeiter erfasst. Aber auch nebenberuflich, in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an Hochschulen tätiges Personal ist in der Hochschulstatistik enthalten . Gleiches gilt für Beamte sowie Pflegepersonal an den Hochschulkliniken. So sind beispielsweise in der aus der Personalstatistik zur Beantwortung der o. g. Fragen entnommenen Zahl der teilzeitbeschäftigten Personen an sächsischen Universitäten, Kunsthoch-, Fachhochund Verwaltungsfachhochschulen knapp die Hälfte der Beschäftigten nebenberuflich tätig , in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit auch nicht in der BA-Statistik enthalten . Weitere Informationen zu den genannten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Landesamtes können der Anlage 3 entnommen werden. Mit freun ichen Grüßen In Ve tung Dr. Eva-Mari.-6 Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Drs.-Nr.: 6/6524 Abgang an Arbeitslosen nach Abgangsgründen in Sachsen 2010-2015 2010 2011 2012 2013 2014 Abgang lnsgesamt11 633.962 557.089 505.400 498.173 467.904 darunter in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 272.064 229.095 195.284 189.470 174.848 davon Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 197.589 180.722 155.566 153.348 144.133 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 55.854 32.006 28.366 24.384 20.986 Sonstige Erwerbstätigkeit (Selbständigkeit, Wehr-,Freiwill.-,Zivildienst) 18.621 16.367 11.352 11 .738 9.729 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 133.271 105.857 95.516 98.829 92.742 davon Schule, Studium, schulische Berufsausbildung 10.041 7.958 6.359 5.379 4.931 Betriebliche/Außerbetriebliche Ausbildung 6.530 5.149 4.143 3.628 3.189 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 116.700 92.750 85.014 89.822 84.622 Nichterwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 192.412 187.705 174.006 178.528 170.627 davon Arbeitsunfähigkeit 126.537 124.195 118.099 123.870 116.586 Fehlende VerfügbarkeiUMitwirkung 45.384 45.390 40.941 40.654 39.408 Sonstige Nichterwerbstätigkeit 20.491 18.120 14.966 14.004 14.633 Sonstiges / ohne Angabe21 36.215 34.432 40.594 31.346 29.687 Anteil am Abgang insgesamt (%) Abgang insgesamt1l 100 100 100 100 100 Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 42,9 41 ,1 38,6 38,0 37,4 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 31,2 32,4 30,8 30,8 30,8 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 8,8 5,7 5,6 4,9 4,5 Sonstige Erwerbstätigkeit (Selbständigkeit, Wehr-,Freiwill.-,Zivildienst) 2,9 2,9 2,2 2,4 2,1 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 21,0 19,0 18,9 19,8 19,8 Schule, Studium, schulische Berufsausbildung 1,6 1,4 1,3 1, 1 1, 1 Betriebliche/Außerbetriebliche Ausbildung 1,0 0,9 0,8 0,7 0,7 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 18,4 16,6 16,8 18,0 18,1 Nichterwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 30,4 33,7 34,4 35,8 36,5 Arbeitsunfähigkeit 20,0 22,3 23,4 24,9 24,9 Fehlende VerfügbarkeiUMitwirkung 7,2 8,1 8,1 8,2 8,4 Sonstige Nichterwerbstätigkeit 3,2 3,3 3,0 2,8 3, 1 Sonstiges/ ohne Anaabe2l 5,7 6,2 8,0 6,3 6,3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme 'l Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "Keine Angabe" zugeordnet. 2l Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation zu berücksichtigen; je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. 2015 441.460 165.084 138.089 17.503 9.492 86.148 4.202 2.797 79.149 161.590 109.900 37.647 14.043 28.638 100 37,4 31 ,3 4,0 2,2 19,5 1,0 0,6 17,9 36,6 24,9 8,5 3,2 6,5 Anlage 2 zur Drs .-Nr. : 6/6524 Abgang an Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt in Sachsen nach Wirtschaftszweigen 2010-2015 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abgang insgesamt1> 633.962 557.089 505.400 498.173 467 .904 441.460 darunter in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 197.589 180.722 155.566 153.348 144.133 138.089 dav. unmittelbar nach Abgang nicht sv-pflichtig gemeldet 23.917 20.363 16.890 15.516 13.079 10.181 unmittelbar nach Abgang sv-pflichtig gemeldet 173.672 160.359 138.676 137.832 131 .054 127.908 nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 5.767 4.552 3.678 3.233 2.867 2.61 4 Bergbau, Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung 1.737 1.351 1.202 1.225 1.022 976 Verarbeitendes Gewerbe 20.087 18.453 15.397 14.948 14.597 12.995 Baugewerbe 23.472 20.457 17.429 17.438 14.882 13.332 Handel, Instandhaltung, Reparatur v. Kraftfahrzeugen 16.897 16.223 15.185 14.834 13.793 13.294 Verkehr und Lagerei 10.196 8.948 7.723 7.621 6.985 7.106 Gastgewerbe 10.707 10.285 9.348 8.570 8.270 8.472 Information und Kommunikation 2.753 2.755 2.556 2.481 2.448 2.419 Erbringung v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 840 785 726 732 711 631 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 19.423 19.492 17.708 17.640 16.979 18.046 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 37.816 34.558 26.407 28.062 27.701 24 .500 Öffentliche Verwaltung 2.571 2.953 2.619 2.610 2.493 2.640 Erziehung und Unterricht 2.924 2.572 2.772 . 2.841 2.906 3.373 Gesundheits- und Sozialwesen 11 .571 10.871 10.475 10.317 10.389 12.328 Kunst , Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 6.094 5.304 4.855 4.717 4.550 4.795 ohne Anoabe2> 817 800 596 563 461 387 Anteil am Abgang insgesamt(%) Abgang insgesamt1> 100 100 100 100 100 100 in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 31,2 32,4 30,8 30,8 30,8 31,3 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 6,0 6,2 5,2 5,6 5,9 5,5 Anteil WZ am Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitmarkt (%) Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 100 100 100 100 100 100 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,5 2,4 2,1 2,0 1,9 Bergbau, Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung 0,9 0,7 0,8 0,8 0,7 0,7 Verarbeitendes Gewerbe 10,2 10,2 9,9 9,7 10, 1 9,4 Baugewerbe 11,9 11 ,3 11 ,2 11,4 10,3 9,7 Handel, Instandhaltung, Reparatur v. Kraftfahrzeugen 8,6 9,0 9,8 9,7 9,6 9,6 Verkehr und Lagerei 5,2 5,0 5,0 5,0 4,8 5,1 Gastgewerbe 5,4 5,7 6,0 5,6 5,7 6,1 Information und Kommunikation 1,4 1,5 1,6 1,6 1,7 1,8 Erbringung v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,5 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 9,8 10,8 11,4 11,5 11,8 13, 1 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 19, 1 19, 1 17,0 18,3 19,2 17,7 Öffentliche Verwaltung 1,3 1,6 1,7 1,7 1,7 1,9 Erziehung und Unterricht 1,5 1,4 1,8 1,9 2,0 2,4 Gesundheits- und Sozialwesen 5,9 6,0 6,7 6,7 7,2 8,9 Kunst, Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 3,1 2,9 3,1 3,1 3,2 3,5 ohne Anoabe2> 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahressumme; Klass1fikat1on der W1rtschaftszwe1ge 2008 (WZ 2008) 1> Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "Keine Angabe" zugeordnet. 2> Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation zu berücksichtigen ; je höher dieser Anteil , desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Anlage 3 zur Drs.-Nr. 6/6524 Beschäftigtenstatistik Quelle: Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Mit anderen Worten: Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden von Arbeitgebern Meldungen über alle sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten erstattet. Diese elektronischen Meldungen werden über Kranken- und Rentenversicherungsträger an die BA übermittelt. Dort erfolgt die Verarbeitung der Daten in statistischen Beschäftigungshistorien und deren Auswertung. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die u. a. einen Bundesfreiwilligen Dienst leisten. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten , sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Ein Beschäftigter gilt im Meldeverfahren zur Sozialversicherung bereits dann als Teilzeitbeschäftigter, wenn seine Arbeitszeit geringer ist als die tariflich bzw. betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit. Hochschulstatistik - Personal Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Die Erhebung umfasst die Beschäftigungsfälle des gesamten an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personals, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht, unabhängig von der Finanzierung. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal unterschieden. Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird durch die Regelungen im Hochschulrahmengesetz bundeseinheitlich bestimmt und in der Statistik vier Gruppen zugeordnet: - Professoren - Dozenten und Assistenten - wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter - Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt . In der Statistik ist es folgenden Gruppen zugeordnet: - Gast-/Professoren, Emeriti - Lehrbeauftragte (einschließlich Honorarprofessoren, Privatdozenten und außerplanmäßigen Professoren) - wissenschaftliche Hilfskräfte (einschließlich Tutoren und studentische Hilfskräfte). Besondere Hinweise zu den „studentischen Hilfskräften": Laut Definitionskatalog der Statistik über das Hochschulpersonal sind „studentische Hilfskräfte" nur dann zu melden, wenn sie als wissenschaftliche Hilfskraft tätig sind und wenn sie nach Landesrecht zum Hochschulpersonal zählen und ihre Tätigkeit vertraglich mit der Hochschule geregelt ist. Studentische Hilfskräfte, die einen Privatdienstvertrag z. B. mit einem Professor haben, sind nicht zu melden. Da in einigen Bundesländern die studentischen Hilfskräfte nach Landesrecht nicht zum Hochschulpersonal zählen, ist eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu den studentischen Hilfskräften nicht gegeben. Das hauptberuflich tätige Verwaltungs-, technische und sonstige Personal wird entsprechend dem Schlüssel der Amts- und Dienstbezeichnungen erhoben. Zu dieser Personengruppe zählen Beamte, Arbeitnehmer der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, sowie der Zentralen Einrichtungen. 2016-10-19T08:51:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes