SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6530 Thema: Zeitverzögerte Haushaltsrechnung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie der Fachserie 14.2 (Finanzen und Steuern - Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts) zu entnehmen ist, verfügt das Statistische Bundesamt bereits im 2. Quartal 2016 über die Ist-Zahlen der Länder abgeschlossenen Haushaltsjahres 2015. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen durch die zuständige Stelle in den jeweiligen Ländern übermittelt werden. Die Mitgliedern des Sächsischen Landtages wurden von der Staatsregierung erst am 30. Dezember 2015 über die IST-Zahlen von 2014 informiert. Zum Haushaltsjahr 2015 liegt dem Sächsischen Landtag - im Gegensatz zum Statistischen Bundesamt - keine Information vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/62- 2016/47794 Dresden, Al. Oktober 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S Y:CHsEN Frage 1: Warum werden dem Statistischen Bundesamt die Informationen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr zeitnah zur Verfügung gestellt und den Mitgliedern des Sächsischen Landtages nicht? Die Bücher der Hauptkasse des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 2015 wurden nach Beendigung des Ausgaberesteverfahrens und nach Vornahme der Abschlussbuchung am 12. Juli 2016 geschlossen. Das Statistische Bundesamt erhielt vom SMF im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik am 29. April 2016 eine vorläufige Meldung und am 27. Juli 2016 die endgültigen Daten für 2015 einschließlich Auslaufperiode. Die in der Fachserie 14.2 des Statistischen Bundesamtes im 2. Quartal 2016 veröffentlichten Ist-Zahlen stellen noch nicht die endgültigen Werte für 2015 dar; diese konnten durch das Statistische Bundesamt zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik nicht mehr berücksichtigt werden. Der Sächsische Landtag wird durch das SMF während und nach Abschluss eines Haushaltsjahres fortwährend informiert. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden u. a. folgende Berichte übersandt: Übersichten über die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, 1. Halbjahr 2015 (übersandt an den Sächsischen Landtag mit Schreiben vom 3. August 2015 - Drs.-Nr. 6/2383), Bericht des SMF über den Vollzug des Haushalts 2015 zum Stand 31. August 2015 (übersandt an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 23. Oktober 2015), Bericht des SMF über den Vollzug des Haushalts 2015 zum Stand 30. September 2015 (übersandt an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 23. November 2015), Bericht des SMF über den Vollzug des Haushalts 2015 zum Stand 31. Oktober 2015 (übersandt an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 23. Dezember 2015), Übersichten über die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, 2. Halbjahr 2015 (übersandt an den Sächsischen Landtag mit Schreiben vom 8. Februar 2016 - Drs.-Nr. 6/4236), Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SA:CHsEN Bericht des SMF über den vorläufigen kassenmäßigen Abschluss des Haushalts 2015 (übersandt an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 23. März 2016), Übersichten zu den vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Ausgaberesten (übersandt an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Schreiben vom 25. Juli 2016). Diese Berichte enthalten neben den reinen Ist-Zahlen vielfältige weiterführende Informationen , vor allem der Bericht über den vorläufigen kassenmäßigen Abschluss. Insofern geht die Berichterstattung an den Sächsischen Landtag durch das SMF weit über die an das Statistische Bundesamt hinaus. Eine analoge Berichterstattung erfolgte durch das SMF ebenso für das Haushaltsjahr 2014. Frage 2: Warum stellt die Staatsregierung den Mitgliedern des Sächsischen Landtages diese Zahlen nicht grundsätzlich für das Verfahren der Haushaltsbefassung zur Verfügung? In dem von der Staatsregierung am 22. Juli 2016 eingebrachten Entwurf zum Doppelhaushalt 201712018 ist bei jeder dargestellten Haushaltsstelle nachrichtlich das Ist 2015 und das Soll 2016 ausgewiesen. Insofern stehen den Mitgliedern des Sächsischen Landtages bereits vor Veröffentlichung der Haushalts- und Vermögensrechnung 2015 deren wesentliche Informationen neben den zu Frage 1 genannten Berichten für das parlamentarische Beratungsverfahren zum Doppelhaushalt 201712018 zur Verfügung . Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 3: Warum dauert es vier Monate von der Freizeichnung der Haushalts- und Vermögensrechnung durch das jeweilige Fachressort bis zur Übermittlung an den Sächsischen Landtag? Gemäß Buchstabe D Ziffer 1 der VwV Rechnungslegung 2015 sind die Beiträge zur Haushaltsrechnung dem Staatsministerium der Finanzen von den obersten Staatsbehörden bis zum 5. September 2016 zu übersenden. Für die Vermögensrechnung sind die Beiträge gemäß Buchstabe F Ziffer IX der VwV Rechnungslegung 2015 bis zum 1. Oktober 2016 vorzulegen. Nach Eingang dieser Unterlagen erfolgt im SMF deren Prüfung und Korrektur in Abstimmung mit den Ressorts. Einzelne Anlagen (z. B. testierte Jahresabschlüsse der Staatsbetriebe) werden durch die Ressorts nachgereicht. Erst nach Vorhandensein aller korrigierten Ressortbeiträge ist die Erstellung des Vorberichts der Haushaltsrechnung (Band 1) mit umfangreichen Übersichten und Diagrammen möglich, da sich diese teilweise aus den Ressortbeiträgen speisen und sie auf Übereinstimmung mit den Ressortangaben zu überprüfen sind. Auch Angaben in der Haushalts- und in der Vermögensrechnung sind miteinander abzustimmen. Danach erfolgt im SMF das Mitzeichnungsverfahren bis zur Schlusszeichnung, der Druck und das Binden der Haushaltsund Vermögensrechnung sowie letztlich der Versand an den Sächsischen Landtag. Frage 4: Wie ist die zeitliche Verzögerung bei der Bereitstellung der Informationen an den Sächsischen Landtag begründet, die es bei der Übermittlung an das Statistische Bundesamt offensichtlich nicht gibt? Wie zu Frage 1 ausgeführt, enthält die Berichterstattung an das Statistische Bundesamt nur reine Ist-Zahlen - und auch diese teilweise nur mit einem vorläufigen Stand. Die Haushalts- und Vermögensrechnung 2015 ist dem Sächsischen Landtag gemäß § 114 Abs. 1 SäHO vom SMF im laufe des nächsten Haushaltsjahres zur Entlastung der Staatsregierung vorzulegen. Bisher erfolgte stets eine fristgerechte Vorlage. Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SJtCHsEN Eine Beschleunigung ist aufgrund der Besonderheiten des sächsischen Haushaltsrechts nicht möglich. Statt eines Ist-Abschluss (kassenmäßiger Abschluss) wird in Sachsen ein Soll-Abschluss unter Berücksichtigung der Haushaltsreste durchgeführt (rechnungsmäßiger Abschluss - vgl. § 25 Abs. 1 SäHO). Erst nach Abschluss des Ausgaberesteverfahrens können die Zentralrechnung und die Beiträge der obersten Staatsbehörden im 2. Halbjahr des Folgejahres erstellt werden. Die Haushaltsrechnung enthält neben den Ist-Zahlen also auch das Gesamt-Ist sowie das Gesamt-Soll unter Berücksichtigung der Haushaltsreste. Außerdem wird in Sachsen in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und in Abstimmung mit dem Sächsischen Rechnungshof eine umfangreiche Vermögensrechnung erstellt, während in anderen Ländern nur eine Vermögensübersicht bzw. ein Vermögensnachweis gefertigt werden. Mit freundlichen Grüßen Pf,ßd.nd Seite 5 von 5 2016-10-19T10:34:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes