STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10355 Dresden, 16. Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6531 Thema: Sorbenfeindliche Aktivitäten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen der Staatsregierung, den Polizeidirektionen im sorbischen Siedlungsgebiet und dem Landesamt für Verfassungsschutz zu den Aktivitäten der "Ansehen Bruderschaft" (Aryan Brotherhood) in Sachsen vor und insbesondere mit sorbenfeindlichem Bezug? Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen folgende Informationen zu Aktivitäten der "Aryan Brotherhood Eastside" (ABE) vor: Am 14. November 2015 warb die ABE auf ihrem Facebookprofil für die Veranstaltung "X-MAS Party-Paintball" am 5. Dezember 2015 in Bautzen. Über die Durchführung liegen keine Informationen vor. Die ABE veröffentlichte auf ihrem Facebookprofil Bilder einer internen Feier zum Männertag am 5. Mai 2016. Am 7. Mai 2016 führte die ABE in Bautzen eine Veranstaltung unter dem Namen "Season Opening" durch. Am 20. August 2016 fand in Bautzen die Fünf-Jahresfeier derABE unter der Bezeichnung "5th Anniversary" statt. Bei den Ausschreitungen am 9. September 2016 in Bautzen waren Mitglieder der ABE anwesend. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Zu Aktivitäten mit sorbenfeindlichem Bezug liegen keine Erkenntnisse vor STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄO-ISETN Der Sächsischen Staatsregierung liegen darüber hinaus zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schut? nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlieher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Anfang September fand in Holschdubrau (Holesowska Dubrawka) ein Reitturnier statt. Hier zeigte die "Arische Bruderschaft" Präsenz und fiel durch sorbenfeindliche Äußerungen auf. Welche Erkenntnisse haben Staatsregierung, die Polizeidirektion im serbischen Siedlungsgebiet und das Landesamt für Verfassungsschütz zum genannten Vorfall und welche Konsequenzen sind erfolgt? Der Staatsregierung, der zuständigen Polizeidirektion und dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen bislang keine Erkenntnisse zu dem in der Frage aufgeworfenen Sachverhalt vor, so dass bisher auch keine Konsequenzen erfolgt sind. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NTMER1N Freistaat SACHSEN Frage 3. Im sozialen Netzwerk "Facebook" gibt es eine öffentliche Gruppe mit dem Namen «Ja, ich komme aus der Lausitz, nein ich bin kein Sorbe» für «Hasser der slawisehen Ureinwohner der Lauste». 202 öffentlich einsehbare Mitglieder hat diese zum Stichtag 21.09.2016, die sich als Hasser in Form der Gruppenmitgliedschaft bekennen. Bereits 2014 wurde diese Gruppe - deren Mitglieder sich unter anderem positiv auf Angriffe gegen serbische Aufschriften beziehen und "Aktionen" auf serbischen Dörfern in Erwägung ziehen - polizeilich gemeldet. Welche Ergebnisse liegen vor, wurde überhaupt ermittelt? Im Juni 2014 wurden wegen Beschädigung einer Vielzahl von Ortstafeln polizeiliche Ermittlungen geführt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde auch die Facebookseite der o. g. Gruppe überprüft. Daraus ergaben sich jedoch keine Ermittlungsansätze, die zur Aufklärung der strafbaren Handlungen hätten beitragen können. Aufgrund aktuell vorliegender Hinweise wird die Seite derzeit überprüft. Sofern strafrechtlich relevante Inhalte festgestellt werden, werden diese der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu weiteren rechtlichen Würdigung und Entscheidung übergebend Frage 4: Welche Erkenntnisse bestehen über personelle Zusammenhänge zwischen den an den sorbenfeindlichen Angriffen der Jahre 2014, 2015 und 2016 beteiligten Personen/Vereinigungen/Organisationen/Gruppen mit der organisierten rechtsextremen Szene in Bautzen, insbesondere mit Personen /Vereinigungen/Organisationen/Gruppen aus der Anti-Asyl-Bewegung (Bitte Nam^i de/ Vereinigungen/Organisationen/Gruppen benennen)? 'keine Erkenntnisse zu personellen Zusammenhängen vor Mit fiiburiidlichen Grüßen Markus Ulbig' Seite 3 von 3 2016-10-17T11:41:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes