STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/J 0358 Dresden, . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr: 6/6533 Thema: Anti-Terror-Razzien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mehr als 200 Polizeibeamte, darunter auch die Spezialeinheit GSG 9, nahmen am 13. September 2016 in Schleswig-Holstein drei Syrer fest und vereitelten damit einen weiteren Versuch der Terrormiliz ,lslamischer Staat' (IS), in Deutschland Anschläge zu verüben. Dazu wurden in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen Wohnräume in Erstaufnahmeeinrichtungen durchsucht und zahlreiche Materialien beschlagnahmt . Das BKA hatte Hinweise, dass die drei festgenommenen Männer Bezüge zu den Paris-Attentätern im Jahre 2015 hatten. Es könnte sich um eine ,Schläferzelle' handeln. Die Männer wurden bereits seit mehreren Monaten, zeitweise sogar rund um die Uhr, überwacht. Selbst bei U-Bahn-Fahrten in Hamburg ließ man sie nicht allein. Die Mobiltelefone wurden ebenfalls überwacht. Die Sicherheitsbehörden wollten mit den Festnahmen möglichen Anschlägen vorbeugen, die von den drei Männern hätten ausgehen können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Lässt die Auswertung der bei den Durchsuchungen der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen beschlagnahmten Materialien auch Verbindungen nach Sachsen erkennen? Die in Rede stehenden polizeilichen Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren. Dazu kann sich die Sächsische Staatsregierung nicht äußern. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Was würde in Sachsen die Bewachung einer verdächtigen Person rund um die Uhr pro Tag kosten und welcher Personalaufwand wäre dafür erforderlich? Der finanzielle und personelle Aufwand für die Bewachung einer verdächtigen Person ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Eine pauschale Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Frage 3: Wie viele in Sachsen lebende Personen stehen derzeit im Verdacht, Verbindungen zur Terrormiliz des IS zu haben, und wie viele von ihnen werden derzeit dauerhaftvon Polizeibeamten überwacht? Zur Beantwortung des ersten Teils dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6215 verwiesen. Einer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Eine Preisgäbe der Informationen zu Details der Ermittlungen, insbesondere operativen Maßnahmen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Straf verfolg u ngsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Potentiellen Terroristen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie das polizeitaktische Vorgehen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung, einen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Frage 4: Gibt es in Sachsen eine Islamistenszene, wenn ja, wie viele Personen werden ihr derzeit zugerechnet und in welchen Regionen ist diese besonders ausgeprägt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2015 - Seite 265 bis 276 - verwiesen. Dieser steht im Internet unter http://www.verfassunasschutz.sachsen.de/downloadA/SB 2015 INTERNET 05 25.pd f zum Download zur Verfügung. Die dort genannten Fakten und Aussagen haben weiterhin Bestand. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand der Erfassung und Registrierung aller derzeit sich in Sachsen aufhaltenden Flüchtlinge und Asylbewerber? Asylbewerber, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen werden, werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates (EAE) und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert. In den EAE, also im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen, hielten sich gemaß der täglichen Belegungsmeldung der Landesdirektion Sachsen am 26. September 2016 insgesamt neun Personen auf, die von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen noch nicht registriert waren. Die Registrierung von Asylbewerbern durch die ZAB erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Zugang in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen . Taga/duelj^ Zahlen des BAMF sind der Staatsregierung nicht bekannt. Ergänzend sei insoweit jjfedoch angemerkt, dass die rückwirkende Registrierung vormals ohne BAMF- Reg|striefung zugewiesener Asylbewerber zwischenzeitlich abgeschlossen ist. freurjdlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 2016-10-19T14:47:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes