SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6535 Thema: Arbeitsgruppe herrenlose Konten, der Staat als Erbe Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der NRW-Finanzminister hat laut einem Artikel der WAZ vom 30.08.2016 eine Länderarbeitsgruppe zum Thema der Staat als Erbe I herrenlose Konten initiiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist Sachsen Mitglied der vom nordrhein-westfälischen Finanzminister initiierten Arbeitsgruppe zum Thema der Staat als Erbe I herrenlose Konten? Nein. Frage 2: Falls ja, in welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die Arbeitsgruppe? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. S SltCHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/42-W 1260/1 /1 /26- 2016/47816 Dresden, lfi>. Oktober 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 3: Gibt es bereits konkrete Antragsideen, Gesetzesinitiativen oder Ähnliches ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Sach- und Ergebnisstand der im Jahr 2013 initiierten Ländergruppe „Unbewegte Konten" vor? Zum Sach- und Ergebnisstand einer im Jahr 2013 initiierten Länderarbeitsgruppe „Unbewegte Bankkonten" ist lediglich bekannt, dass der ursprüngliche Vorschlag einer Ergänzung der Auskunftsberechtigungen nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) um Fiskalerben bei nachlassgerichtlich festgestellter Fiskalerbschaft nicht weiter verfolgt wurde. Stattdessen wurde vorgeschlagen, eine entsprechende Kontenabrufbefugnis zugunsten der für die Verwaltung der Staatserbschaften zuständigen Behörden in § 93 der Abgabenordnung aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von den Abteilungsleitern Steuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in der Sitzung am 5. und 6. Mai 2015 abgelehnt. Das Bundesfinanzministerium wurde gebeten, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bitte heranzutragen, eine zivilrechtliche Möglichkeit für eine Kontenabrufmöglichkeit zu prüfen. Der weitere Fortgang der Angelegenheit ist nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-10-19T10:33:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes