STAATS1V11N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SÄCHSE1SJ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) SWS24-OU1.51/8614 Dresden,y Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6544 Thema: Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Asylbewerber im Frei- Staat Sachsen Hier: Umgang mit Sachausstattungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher finanzielle Aufwand musste für die Funktionstüchtigkeit /Ersatz der Einrichtungen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen im Zeitraum 01.01.2016 - 31.08.2016 aufgebracht werden (Reparaturen aller Art, z. B. Sanitär, Ersatz von Mobiliar, Türen etc.)? Soweit es sich um bauliche Leistungen handelt, wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2016 Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 988 T aus Mitteln des Einzelplanes 14 (Staatliche Hochbau-und Liegenschaftsverwaltung) des Sächsischen Staatshaushaltsplanes erbracht. Aufwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen sind derzeit wegen der noch laufenden Rechnungsprüfung noch nicht bezifferbar . Dies betrifft insbesondere Ersatzansprüche der Betreiber für kleinere Reparaturen oder Ersatz von Mobiliar. Frage 2: Liegen den in Frage 1 genannten Ersatz- bzw. Reparaturaufwendungen auch Zerstörungen durch die Bewohner zu Grunde und wenn ja, in welchem Umfang, und werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Ja, den Ersatz- bzw. Reparaturaufwendungen liegen teilweise auch Zerstörungen durch die Bewohner zu Grunde. Soweit ein Schadensverursacher ermittelt werden kann, wird Anzeige erstattet. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche obliegt dem Eigentümer (Betreiber). Der Umfang der durch Bewohner verursachten Schäden ist aufgrund der fehlenden Kosten Übersicht nicht bezifferbar (s. Antwort auf die Frage 1). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1NJ Frage 3. Erfolgt bei den unter Frage 2 genannten Zerstörungen eine Strafverfolgung der Täter, wenn ja, wie sieht das Strafmaß in diesen Fällen aus, wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu von Bewohnern von EAE im Frei- Staat Sachsen unsachgemäß ausgelösten Feuerwehreinsätzen vor, welche Kosten wurden dadurch verursacht und wie und durch wen erfolgt die Entschädigung der zuständigen Feuerwehr und wurden bzw. werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Grundsätzlich wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 verwiesen. Die Lanplesdirektion Sachsen teilte darüber hinaus mit, dass es seit dem 1. Januar 2016 i,^ d/n sächsischen Aufnahmeeinrichtungen in insgesamt 68 Fällen zu Feuerv^hr^insätzen gekommen ist, die von Bewohnern der Unterkünfte verursacht wurdet. E/kenntnisse zur Kostenhöhe und der Schadensbegleichung liegen nicht vor Mit freundlichen Grüßen MaVkus Ulbic Seite 2 von 2 2016-10-24T09:43:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes