STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8588 DresdenTA Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6545 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Erzgebirgskreis Hier: Umgang mit Sachausstattungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher finanzielle Aufwand musste für die Funktionstüchtigkeit /Ersatz der Einrichtungen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erzgebirgskreis im Zeitraum 01.01.2016 - 31.08.2016 aufgebracht werden (Reparaturen aller Art, z. B. Sanitär, Ersatz von Mobiliar, Türen etc.)? Nach Auskunft des Landkreises Erzgebirgskreis ist der finanzielle Aufwand für die Instandhaltung und die Ersatzbeschaffung nicht bezifferbar, da die Betreiber der Einrichtungen einen pauschalen Kostensatz erhalten, in dem solche Aufwendungen mit einkalkuliert werden. Frage 2: Liegen den in Frage 1 genannten Ersatz- bzw. Reparaturaufwendungen auch Zerstörungen durch die Bewohner zu Grunde und wenn ja, in welchem Umfang, und werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Ja, in Einzelfällen kommt es auch zur vorsätzlichen Zerstörung. Soweit der Schadensverursacher ermittelt werden kann, wird er zivilrechtlich zur Schadensregulierung herangezogen. Zum Kostenumfang wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Erfolgt bei den unter Frage 2 genannten Zerstörungen eine Strafverfolgung der Täter, wenn ja, wie sieht das Strafmaß in diesen Fällen aus, wenn nein, warum nicht? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erzgebirgskreis unsachgemäß ausgelösten Feuerwehreinsätzen vor, welche Kosten wurden dadurch verursacht uncTwie und durch wen erfolgt die Entschädigung der zuständigen Feuerwehr und wurden bzw^ werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen ? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Zud^n teilte der Landkreis Erzgebirgskreis mit, dass dort keine Erkenntnisse zu entsprechenden Vorkommnissen vorliegen. idlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-10-24T09:42:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes