STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8585 Dresden,?/ Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6548 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Meißen Hier: Umgang mit Sachausstattungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher finanzielle Aufwand musste für die Funktionstüchtigkeit /Ersatz der Einrichtungen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Meißen im Zeitraum 01.01.2016 - 31.08.2016 aufgebracht werden (Reparaturen aller Art, z. B. Sanitär, Ersatz von Mobiliar, Türen etc.)? Soweit die Kosten nicht vom Betreiber zu tragen sind, entstand dem Landkreis Meißen ein entsprechender finanzieller Aufwand in Höhe von insgesamt 20.656,56 EUR. Frage 2: Liegenden in Frage 1 genannten Ersatz- bzw. Reparaturaufwendungen auch Zerstörungen durch die Bewohner zu Grunde und wenn ja, in welchem Umfang, und werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Ja, bei einem geringen Anteil von ca. 9 % der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Gesamtsumme handelt es sich um Zerstörungen durch Bewohner . Soweit der Verursacher ermittelbar war bzw. ist, wurde bzw. wird dieser zur Schadensbegleichung herangezogen. Frage 3: Erfolgt bei den unter Frage 2 genannten Zerstörungen eine Strafverfolgung der Täter, wenn ja, wie sieht das Strafmaß in diesen Fällen aus, wenn nein, warum nicht? Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Frage 4: Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Meißen unsachgemäß ausgelösten Feuerwehreinsätzen vor, welche Kosten wurden dadurch verursacht und wie und durch wen erfolgt die Entschädigung der zuständigen Feuerwehr und wurden bzw. werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Zudem teilte der Landkreis Meißen mit, dass dort entsprechende Erkenntnisse vorliegen . I^fe lösten für entsprechende Einsätze seit dem 1. Januar 2016 betragen 1.257,|I5 ^ UR. Die Verursacher konnten jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, so dass Ifein^ Schadensbegleichung möglich ist. Mit Markus Ulbi' lichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-10-24T09:40:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes