STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEIM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/52-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden Herrn Dr. Matthias Rößler SAs Februar 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/655 Thema: Personalentwicklung an der Sächsischen Staatsoper Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich im Zeitraum 2010 bis 2014 die Honorarkosten für Gastsänger, Gastdirigenten, Gastmusiker und Gastregisseure an der Sächsischen Staatsoper einschließlich der Staatskapelle entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl und Art der Aufführungen, Berufsgruppe, Verhältnis zu sonstigen Tarifentwicklungen an der Staatsoper.) Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Eine Antwort der Staatsregierung ist in der geforderten Ausdifferenzierung innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. O.). Im vorliegenden Fall ist eine Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN zum Fragegegenstand derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass es der Verwaltung der Sächsischen Staatstheater nicht möglich ist, in der geforderten Frist die entsprechenden Daten zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 aufzubereiten. Die Recherche zur Beantwortung dieser Fragen würde die Einrichtung eines speziellen Abfragewerkzeugs im Personalverwaltungssystem der Staatstheater durch den zuständigen Softwareanbieter erfordern, d. h. es wäre ein Programmierungsauftrag mit entsprechenden Kosten an einen externen Dienstleister auszulösen. Die Daten könnten (eine Auftragserteilung an den Softwarepartner vorausgesetzt) daher voraussichtlich frühestens Ende Februar oder Anfang März 2015 vorliegen. Den Jahresabschlüssen der Sächsischen Staatsoper bzw. des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater zufolge entwickelte sich der Aufwand für Gäste der Staatsoper im o. g. Zeitraum insgesamt wie folgt (in TEUR): 2010 2011 2012 2013 2014 11.114,4 10.428,3 9.971,6 10.522,7 11.057,5 Die Angaben für das Jahr 2014 sind wegen des noch nicht aufgestellten Jahresabschlusses vorläufig. Frage 2: Wie haben sich im Zeitraum 2010 bis 2014 die besetzten und unbesetzten Stellen für Sänger und Sängerinnen, Tänzerinnen und Tänzer, Mitglieder des Opernchores und Mitglieder der Staatskapelle entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Berufsgruppe.) In den einzelnen Berufsgruppen haben sich die besetzten (bes.) und unbesetzten (unb.) Stellen im o. g. Zeitraum wie folgt entwickelt: 2010 bes. unb. 2011 bes. unb. 2012 bes. unb. 2013 bes. unb. 2014 bes. unb. Sänger* 29 6 32 3 35 0 30 0 30 0 Tänzer* 56 2 57 1 56 2 58 0 58 0 Chor* 89 3 90 2 92 0 91 1 91 1 Kapelle** 150* 9* 150 9 151 8 151 8 149 10 (* Stand jeweils zum 1. Okto ber; ** Stand jeweils zum 1. Juli) Frage 3: Wie oft wurden im Zeitraum 2010 bis 2014 Gäste in den einzelnen Inszenierungen der Staatsoper eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Inszenierung und Jahren.) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Wie viele der durch Serge Dorny gekündigten Mitarbeiterinnen wurden zwischenzeitlich an der Staatsoper wieder eingestellt und wie viele davon sind gegenwärtig noch am Haus beschäftigt? Seile 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEIM Der designierte Intendant Serge Dorny hatte sieben Sängern/innen eine Nichtverlängerung ihrer nach dem Normalvertrag (NV) Bühne befristeten Arbeitsverträge zum 31. Juli 2014 ausgesprochen. Mit allen sieben Sängern/innen wurden nach der außerordentlichen Kündigung von Herrn Dorny im Jahr 2014 neue Zeitverträge nach NV Bühne abgeschlossen. Davon sind gegenwärtig noch fünf Sänger/innen an der Staatsoper Dresden beschäftigt. Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3