STAATSMINiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8602 Dresden, ?/ Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6555 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Zwickau Hier: Umgang mit Sachausstattungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher finanzielle Aufwand musste für die Funktionstüchtigkeit /Ersatz der Einrichtungen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Zwickau im Zeitraum 01.01.2016 - 31.08.2016 aufgebracht werden (Reparaturen aller Art, z. B. Sanitär, Ersatz von Mobiliar, Türen etc.)? Reparaturen sind regelmäßig kalkulatorisch in der Betreiberpauschale enthalten und werden nicht gesondert erfasst. Frage 2: Liegen den in Frage 1 genannten Ersatz- bzw. Reparaturaufwendungen auch Zerstörungen durch die Bewohner zu Grunde und wenn ja, in welchem Umfang, und werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Die Regelung der Schadensbegleichung erfolgt durch den Betreiber. Dem Landkreis Zwickau liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Frage 3: Erfolgt bei den unter Frage 2 genannten Zerstörungen eine Strafverfolgung der Täter, wenn ja, wie sieht das Strafmaß in diesen Fällen aus, wenn nein, warum nicht? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 4: Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Zwickau unsachgemäß ausgelösten Feuerwehreinsätzen vor, welche Kosten wurden dadurch verursacht und wie und durch wen erfolgt die Entschädigung der zuständigen Feuerwehr und wurden bzw. werden die Verursacher zur materiellen Schadensbegleichung herangezogen? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6542 wird verwiesen. Nach Auskunft des Landkreises Zwickau liegt darüber hinaus die Antragstellung zur Strafveifolg^ng in entsprechenden Fällen im Ermessen des Betreibers. Dem Landkreis liegen yier?u keine weiteren Erkenntnisse vor. Mit fr^in^lichen Grüßen MarRus Ulbig.' Seite 2 von 2 2016-10-24T09:34:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes