STAATS1VI11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8592 DresdenA Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6556 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Bautzen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Bautzen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende ) und auf die Nationalität vor? Erkenntnisse im Sinne von systematisch erhobenen und ausgewerteten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Bautzen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung der Sanitäranlagen der Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Bautzen erfolgt in der Regel von den Heimbewohnern. Lediglich bei größeren Einrichtungen wird zusätzlich ein professionelles Reinigungsunternehmen beauftragt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES1NNERM Freistaat SACHSEN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Bautzen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Bautzen in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften liegen recherchefähige Angaben weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) vor. Auswertungen im Zusammenhang mit der Tatörtlichkeit "Asylbewerberheim /Flüchtlingsunterkunff" wurden bisher im PASS dahingehend geführt, dass Straftaten betrachtet wurden, bei denen als Tatverdächtige mindestens ein "Zuwanderer" (enthält die Katalogwerte: "Asyl bewerbe r", "Duldung", "International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte", "Kontingentflüchtlinge" und "unerlaubter Aufenthalt") ermittelt wurde. Die nachfolgenden Angaben basieren auf Daten aus PASS mit Angaben im Katalogfeld "Tatörtlichkeit" mit dem Wert "Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft". Dabei handelt es sich für das Jahr 2015 um Angaben aus PASS mit Datenbestand vom 1. Februar 2016 und für das 1. Halbjahr 2016 um Angaben mit Datenbestand vom 20. Juli 2016. In den folgenden Tabellen wird die Anzahl aufgeklärter Fälle tatverdächtiger Zuwanderer mit der TatörtJichkeit Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft" (darunter Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber sowie kommunale Einzel- und Gemeinschafts- Unterkünfte), ohne ausländerrechtliche Verstöße, einzeln nach Straftatenobergruppen /Straftaten aufgeschlüsselt, dargestellt. Die Daten wurden nach dem Datum der Anzeigenerstattung erhoben, nicht nach Tatzeit. Wegen der wortgleichen Fragestellung der Frage 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/6557 bis 6/6569 bezüglich der übrigen Landkreise und Kreisfreien Städte einschließlich aller dort befindlichen Einrichtungen für die Aufnahme von Asylbewerbern wurde die Beantwortung zusammengefasst. Landkreis Bautzen Straftatenobergruppe/Straftat 1. Halbjahr 2016 Jahr 2015 Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltig ung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1 1 82 1 1 133 Seite 2 von 10 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSEN darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fätschungsdetfkte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Sfraftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 67 5 1 3 51 19 25 5 5 148 2 97 13 2 7 68 19 33 6 4 230 Chemnitz, Stadt Straftatenobergruppe/Straftat 1 Halbjahr 2016 Jahr 2015 Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u, sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fätschungsdetikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechttiche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 71 2 62 2 3 53 7 43 14 14 143 1 143 5 120 9 5 57 16 24 20 18 236 Seite 3 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Dresden, Stadt Straftate n o berg ru ppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1. Halbjahr 2016 99 2 82 9 1 8 43 16 21 18 16 78 Jahr 2015 3 2 1 1 120 6 97 20 1 5 57 27 22 18 15 226 Landkreis Erzgebiraskreis Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die per sönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1. Halbjahr 2016 1 1 50 38 6 30 9 17 1 1 90 Jahr 2015 79 1 66 7 1 59 27 21 6 6 154 Seite 4 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Görlitz Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl Ordnung Sachbeschäctigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße Landkreis LeiDzia 1. Halbjahr 2016 2 2 32 1 24 2 1 2 3 1 2 2 1 44 Jahr 2015 1 82 1 60 7 53 10 27 5 5 148 Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltig ung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. straf rechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1 Halbjahr 2016 2 1 45 3 33 6 2 19 4 8 5 5 79 Jahr 2015 5 2 1 57 1 46 5 4 1 33 10 13 1 1 08 Seite 5 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Leipzig, Stadt Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße Landkreis Meißen 1 Halbjahr 2016 1 2 154 1 124 10 6 2 56 28 13 11 7 242 Jahr 2015 1 2 1 1 142 3 118 15 2 2 63 27 24 12 11 239 Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u. Straftaten gg. d öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1. Halbjahr 2016 1 1 62 1 52 4 1 1 31 10 15 8 8 108 Jahr 2015 1 2 75 3 62 6 1 4 30 6 16 2 2 122 Seite 6 von 10 STAATS1VI1M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Mittelsachsen Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1. Halbjahr 2016 65 52 1 24 8 5 14 14 106 Jahr 2015 1 1 1 62 1 48 7 3 67 27 28 32 27 173 Landkreis Nordsachsen Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1 Halbjahr 2016 1 35 29 4 1 8 2 5 3 3 53 Jahr 2015 2 17 1 11 2 3 17 7 9 6 6 47 Seite 7 von 10 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße Landkreis Voatlandkreis Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d. Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1 Halbjahr 2016 Jahr 2015 34 1 29 3 1 4 26 10 12 9 9 77 1. Halbjahr 2016 15 12 4 2 2 24 92 4 75 10 4 3 67 20 33 10 9 86 Jahr 2015 1 32 1 30 1 10 1 6 8 7 52 Seite 8 von 10 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Land kreis Zwickau Straftatenobergruppe/Straftat Straftaten gegen das Leben Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung u. sex. Nötigung sonstige sexuelle Nötigung sex. Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die per sönliche Freiheit darunter Raubdelikte Körperverletzung Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB darunter Widerstand gg. d Staatsgewalt u. Straftaten gg. d. öffentl. Ordnung Sachbeschädigung Straftaten gg. strafrechtliche Nebengesetze darunter Rauschgiftdelikte Straftaten insg. ohne ausländerrechtl. Verstöße 1. Halbjahr 2016 47 2 35 8 1 22 13 8 5 5 83 Jahr 2015 1 1 1 54 3 44 5 3 34 7 18 13 13 11 Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß , wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zu jeder unter Frage 4 benannten aufgeklärten Straftat wurde Strafanzeige gestellt und von Seiten der sächsischen Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Jahr 2015 waren es demnach 2.032 und im 1. Halbjahr 2016 1.375 Strafanzeigen. Aufgrund der Vielzahl an Fällen wird im Weiteren von einer Beantwortung der Frage abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite 9 von 10 STAATSM1N1STTUM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Für eine sachgerechte Beantwortung der Frage wäre eine Einzelfallauswertung aller in Betracht kommenden Straftaten bei der Polizei und Justiz vorzunehmen. Für das Jahr 2015 und das 1. Halbjahr 2016 müssten dafür 3.407 Vorgänge ausgewertet werden. Eine derartige Einzelfallauswertung würde einen Sachbearbeiter ca. 15 Minuten binden. Die Auswertung der insgesamt 3.407 Vorgänge würde sich damit auf ca. 850 Stunden erstrecken ,^ /odurch ein Sachbearbeiter bei einer 40-Stunden-Woche mit der Beantwortung ann^iernc^drei Wochen beschäftigt wäre. Vor diesem Hintergrund wird von der Beantwortjüng gfer Frage abgesehen, da dies nicht ohne erhebliche Einschränkungen der Arbfitsfäjhigkeit der Polizei leistbar gewesen wäre. Mijt freundlichen Grüßen Maf-kus Ulbic Seite 10 von 10 2016-10-20T08:59:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes