STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8595 Dresden,A Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6557 Thema: Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Asylbewerber im Freistaat Sachsen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien , Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung der Sanitäranlagen in den Aufnahmeeinrichtungen wird vom Betreiber vorgenommen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STE^1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Freistaat Sachsen? Die zu erbringenden Leistungen für Reinigungsarbeiten sind Teil des Betreibervertrages . Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht gesondert ausgewiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß , wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusarr^enfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf cj^b Ajntworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. Q'/6556 wird verwiesen. Mit fl-eutjidlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-10-20T09:00:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes