STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anüwort angeben) StAs24-0141»51/8598StAs24-0141»5 Dresden, /[^\ . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6558 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Erzgebirgskreis Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erzgebirgskreis in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Erzgebirgskreis dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt ? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnlsse vor. Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt grundsätzlich durch die Heimbewohner selbst. Ausgenommen davon ist eine turnusmäßige professionelle Grundreinigung mit Desinfektionsmitteln als Bestandteil des Hygieneplanes. Die Kosten sind jeweils in den pauschalen Betreibersätzen einkalkuliert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Erzgebirgskreis? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erzgebirgskreis in 2015 und im 1. Halb- Jahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlangen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß , wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf (jfie Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.'/Nr/6/6556 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbl Seite 2 von 2 2016-10-20T09:01:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes