5TAATSM1N1 STERIL) TV) FÜR SOZIALES UND VERBRAU tFIERSCHlJTZ Die Staatsministerin Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/4 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE Dresden, LINKE (f Februar2015 Drs.-Nr.: 6/656 Thema: Fortführung des Flexiblen Jugendmanagements Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf Basis welcher Beschlüsse, Evaluationen und Berichte erfolgte die dauerhafte Fortführung des 2009 eingeführten Modellprojektes Flexibles Jugendmanagement? Grundlage der Förderung des „Flexiblen Jugendmanagements“ (FJM) ist die Förderrichtlinie „Weiterentwicklung“ des SMS aus dem Bereich der Kinder-und Jugendhilfe. Das FJM wird im Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Zu Beginn erfolgte eine intensive fachliche Begleitung des Projektes durch das sächsische Landesjugendamt. Im Ergebnis entstand ein Evaluationsbericht, der im Juli 2012 veröffentlicht wurde (www.sms.sachsen.de). Die Ergebnisse sind bei der Umsetzung des Projektes nach wie vor handlungsleitend. Frage 2: In welchen Landkreisen existierte im Zeitraum 2009 bis 2014 ein Flexibles Jugendmanagement, bei welchem freien Träger und in welchem personellen Umfang (VzÄ und Mitarbeiter)? (Bitte auflisten.) Die Angaben sind in der Anlage aufgeführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMIN1STER1U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRALICHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Für welche Standorte des Flexiblen Jugendmanagements wurde zur Fortführung 2015 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen? (Bitte auflisten.) Mit folgenden Standorten wurde zur Fortführung des FJM in 2015 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen: - Erzgebirgskreis, - Landkreis Görlitz, - Landkreis Leipzig, - Landkreis Meißen, - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt erhielten die Träger der FlexMan-Projekte eine Information über die Finanzierung ab 2015 trotz der absehbaren Verzögerung der Haushaltsgesetzgebung? Die Projektträger sowie die entsprechenden Jugendämter wurden am 07.10.2014 durch das Landesjugendamt im Rahmen eines Gesprächs über die Perspektive des FJM informiert. Frage 5: Welche Übergangsfinanzierung ab Januar 2015 wurde seitens des Sozialministeriums und des Kommunalen Sozialverbandes für die Träger des FlexMan bis zur Haushaltsgesetzgebung entwickelt? In der Übergangszeit bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 findet die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2015 (VwV vorl. HWiF 2015) Anwendung. Dabei ist insbesondere die Begrenzung der verfügbaren Ausgabemittel auf 40 % für die Hauptgruppe 6 von Bedeutung (Ziffer III, Nr. 1, Abs. 1, S. 1 Bst a)). Danach werden vom Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständiger Bewilligungsbehörde jeweils Abschlagsbescheide an die Zuwendungsempfänger erlassen. Anlage Seite 2 von 2 Förderung "Flexibles Jugendmanagement" Anlage zur Kleinen Anfrage mit der Drs.-Nr.: 6/656 Förderjahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Zuwendungsempfänger Landkreis Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA* Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA Bewilligungsbetrag in EUR VzÄ MA vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.01.2015 gewährt am Kreisjugendring Erzgebirge e. V. Erzgebirgskreis 44.211,00 3,0 3 100.401,42 3,0 3 105.082,97 3,0 3 105.082,57 3,0 4 104.465,32 2,8 3 113.878,30 2 8 3 16 12.2014 Jugendring Oberlausitz e. V. Landkreis Görlitz 0,0 0 - 0,0 0 74.685,12 3,0 4 119.988,45 3,0 4 119.676,24 3,0 5 123.695,29 3,0 4 22.12.2014 Kreisjugendring Meißen e. V. Landkreis Meißen 24.722,38 2,0 2 68.918,50 2,0 2 71.651,65 3,0 3 74.078,46 2,0 2 78.490,96 2,0 2 78.490,96 2,0 2 18 12.2014 Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgeb!rge 28.719,00 2,0 3 54.281,60 2,0 3 59.120,00 2,575 3 91.886,58 3,0 5 88.867,63 3,0 7 106.286,76 3,0 5 19.12.2014 Pro Jugend e. V. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 19.184,79 1,0 1 39.391,79 1,0 1 40.936,78 1,0 1 0 0 0 0 . 0 0 Kinder- und Jugendring LK Leipzig e. V. Landkreis Leipzig . 0,0 0 0,0 0 46.677,58 2,0 3 88.843,42 2,25 3 110.357,79 2,875 4 125.292,13 3,0 3 22.12.2014 Quelle: KSV Sachsen 2015 * MA = Mitarbeiter Fragen 2 Seite 1