STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/8606 Dresden A . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6562 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Mittelsachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende ) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Mittelsachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt ? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Soweit es sich um privat betriebene Gemeinschaftsunterkünfte handelt, erfolgt eine Grundreinigung durch den Betreiber selbst, welche pauschal im Betreibersatz enthalten ist. Sanitäreinrichtungen als Bestandteil von Wohneinheiten innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Bewohnern selbst gereinigt. Gemeinschaftsanlagen werden entweder im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten durch die Bewohner oder durch Angestellte des Betreibers gereinigt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Mittelsachsen? Vom Betreiber zu erbringende Reinigungsleistungen sind im Betreibervertrag geregelt und in den Gesamtkosten enthalten. Einzelne Kosten sind nach Mitteilung des Landkreises nicht ermittelbar. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Mittelsachsen in 2015 und im 1. Halb- Jahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß , wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: e Aj?ftworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Ir. 676556 wird verwiesen. W freu/idlichen Grüßen Markus Ult^ig Seite 2 von 2 2016-10-20T09:05:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes