STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141»51/8608 Dresden, 141»! . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6567 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in der Kreisfreien Stadt Leipzig Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Leipzig in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende ) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien Stadt Leipzig dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerein igt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung der Sanitäreinrichtungen erfolgt im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten durch die Bewohner selbst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Leipzig? Zur Wahrung von Hygienestandards erfolgt teilweise eine professionelle Reinigung der Sanitäranlagen. Zu den Kosten liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Leipzig in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß , wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf Drs. f\e antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Ir. 0/6556 wird verwiesen. Mit freyhdlichen Grüßen Markus Ulbk Seite 2 von 2 2016-10-20T09:09:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes