STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10370 Dresdenv<. Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr: 6/6580 Thema: Beförderungen von sächsischen Polizeibeamten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Richtlinien erfolgt die Beförderung der Beamten der sächsischen Polizei? Die Grundsätze für die Verleihung von Beförderungsämtern sind in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 9 Beamtenstatusgesetz geregelt. Danach sind Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. § 27 Abs. 2 bis 6 Sächsisches Beamtengesetz normiert darauf aufbauend konkrete Beförderungsvoraussetzungen beziehungsweise Ausnahmen von diesen. Aus § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Sächsische Laufbahnverordnung (SächsLVO) ergibt sich, dass Beförderungen Auswahlentscheidungen voraussetzen , die vorrangig auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen sind. § 32 SächsLVO enthält insoweit für die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes konkrete Regelungen zu den für eine Beförderung mindestens erforderlichen Fähigkeiten und fachliche Leistungen . Ergänzend zu den vorstehenden gesetzlichen Regelungen hat das Sächsische Staatsministerium des Innern weitergehende Festlegungen für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes getroffen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Bes ucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1^1STER1U1V! DES 1NNBRTM Freistaat SÄCtiSETN Frage 2: Welche Amtsbezeichnungen sächsischer Polizeibeamter sind welchen Besoldungsgruppen zugeordnet? Die Amtsbezeichnungen und die dazugehörige Besoldungsgruppe der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2 zu § 24 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Frage 3: Wie viele Beförderungen von sächsischen Polizeibeamten wurden in den Jahren 2010 bis 1. Halbjahr 2016 beantragt und wie viele davon umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Beamtinnen und Beamten, Dienststellen, Jahren, Beförderung in welche Amtsbezeichnung!) Die Prüfung von Beförderungen erfolgt von Amts wegen. Ein Antragserfordernis besteht nicht. In den folgenden Fällen wurden Beförderungen von Beamten des Polizeivollzugsdienstes beantragt: Jahr Dienststelle Geschlecht Beförderung nach Ergebnis 2013 Polizeidirektion Görlitz Beamter BesGr. A 12 umgesetzt 2013 Polizeidirektion Görlitz Beamter BesGr. A 9+Zulage nicht umgesetzt 2014 Landeskriminalamt Beamter BesGr.A15 nicht umgesetzt 2014 Landeskriminalamt Beamtin BesGr. A9LG2.1 nicht umgesetzt 2014 Landeskriminalamt Beamtin BesGr.A9LG2.1 nicht umgesetzt 2014 Landeskriminalamt Beamtin BesGr.A9LG2.1 nicht umgesetzt 2014 Landeskriminalamt Beamter BesGr.A9LG2.1 nicht umgesetzt Frage 4: Wie viele sächsische Polizeibeamte waren zum Stichtag 1. September 2016 auf einem Dienstposten tätig, der für eine Planstelle höherer Besoldung/und oder höherer Amtsbezeichnung It. Stellenplan vorgesehen ist? (Bitte aufschlüsseln nach Beamtinnen und Beamten, Dienststelle, Dienstposten, Besoldungsgruppe, Amtsbezeichnung!) Im Byeich der sächsischen Polizei wird das Verfahren der sogenannten Topfwirtschaft prakyzierj, Bei dieser Form der Stellenbewirtschaftung sind die Planstellen nicht bestimi ^hteif Dienstposten konkret zugeordnet, sondern werden je nach personalwirtsch ^ftliqhem Bedarf, auch wechselnd, den Beamten zugewiesen. Mit dlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-10-25T08:58:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes