STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6587 Thema: Kommunale Integrationskoordinatoren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Laut aktueller Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts fördert der Freistaat Sachsen „kommunale Integrationskoordinatoren" bei den Landkreisen zur Unterstützung der Amts- und Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie eine zusätzliche „Koordinationskraft Integration" je Landkreis und je kreisfreier Stadt. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufgaben haben die kommunalen Integrationskoordinatoren und die Koordinationskraft Integration? Die Landkreise und kreisfreien Städte konnten seit Bestehen der o.g. Richtlinie zur Unterstützung Ihrer Vernetzungs- und Integrationsarbeit eine „Koordinationskraft Integration" beantragen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 4.3.2016 erweiterte die Staatsregierung die Unterstützung für die kommunale Ebene auf zusätzlich bis zu 10 „Kommunalen Integrationskoordinatoren", um den gestiegenen Erfordernissen im Kontext Asyl und Integration auf der kreisangehörigen Ebene der Landkreise zu begegnen. Um innerhalb der einzelnen Landkreise ein abgestimmtes und vernetztes Unterstützungsangebot zu etablieren, wurden die Landkreise zur Antrags- und Umsetzungsebene bestimmt. Die kommunalen Integrationskoordinatoren sichern die Vernetzung und den Wissenstransfer in den Bereichen Asyl und Integration im öffentlichen Bereich z.B. zwischen der Landkreisverwaltung und den Verantwortungsträgern der kreisangehörigen Gemeinden und anderer relevanter Institution (z.B. ~SACHsEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141.51-16/934 Dresden, ~Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ E Freistaat ~SACHSEN Polizei, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser etc.) und stellen für diese Zielgruppe Beratungsangebote zur Verfügung. Ihre Aufgaben liegen z.B. im Austausch der fachlicher Expertise zu Themen wie Unterbringung , Begleitung und Integration von Personen mit Migrationshintergrund, in der Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen den kreisangehörigen Gemeinden in diesem Bereich, im Bereitstellen von Angeboten für die Unterstützung der Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Gemeinden bei der Kommunikation zu diesen Themen, sowie in der Information zu relevanten Fördermöglichkeiten (EU, Bund, Land) und in der Unterstützung bei Vorhaben der interkulturellen Öffnung in den kreisangehörigen Gemeinden. Die kommunalen Integrationskoordinatoren arbeiten in enger Kooperation mit den Kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten und den Koordinationskräften Integration der Landkreise und werden den kreisangehörigen Gemeinden zur Unterstützung zur Verfügung gestellt. Je nach Bedarf können die Landkreise bis zu zehn solcher kommunalen Integrationskoordinatoren für die kreisangehörigen Gemeinden beantragen. In den Fragen der regionalen Verteilung, fachlicher Schwerpunktsetzung oder Einbindung in bestehende Integrationskonzeptionen sind die Landkreise frei in ihrer Entscheidung. Frage 2: Welche Anforderungen werden an die kommunalen Integrationskoordinatoren und die Koordinationskraft Integration gestellt? Die Anforderungen legen die Landkreise in ihren Stellenausschreibungen fest. Frage 3: Können sich Personen bewerben, die diese Integrationsaufgaben schon ehrenamtlich oder bei einem regionalen Kooperationspartner wahrgenommen haben? In den Stellenausschreibungen wird die erforderliche Qualifikation beschrieben. Auf diese Stellenausschreibungen kann sich jede/r Bewerber/in, wenn sie/er die Ausschreibungskriterien erfüllt, bewerben. Frage 4: Wie soll bzw. kann die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Integrationskoordinatoren , der Koordinationskraft Integration und den regionalen Netzwerken I ehrenamtlichen Bündnissen erfolgen? Die Zusammenarbeit wird durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt koordiniert. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-10-25T12:42:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes