STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/226-2016 Dresden, Oktober 2016 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden JT Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6588 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/6223 Anzahl der Studienplätze und deren Vergabe für den Studiengang Humanmedizin Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In Frage 1 antwortete die Staatsregierung, dass u.a. der Ausbil dungsaufwand durch studienspezifische Normwerte ein kapazitätsbe stimmendes Kriterium nach Art. 6 Abs. 3 StV Hochschulzulassung ist. Welche Kriterien bestimmen im Studiengang Humanmedizin den Aus bildungsaufwand und was sind die studiengangspezifischen Normwerte für das Studium Humanmedizin? Frage 2: Die Staatsregierung antwortete, dass diese Normwerte in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. In welcher Rechtsverordnung sind diese Normwerte festgelegt worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Ausbildungsaufwand ist durch studiengangspezifische Normwerte fest zusetzen, die den Aufwand festlegen, der für die ordnungsgemäße Ausbil dung eines Studierenden im Studiengang Humanmedizin erforderlich ist. Diese Normwerte werden als Curriculamormwerte bezeichnet und quantifi zieren den Lehraufwand in Semesterwochenstunden für den Studiengang Humanmedizin. Der Curricularnormwert für den Studiengang Humanmedizin ist in der Verordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Kapazitätsermittlung, die Curriculamormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 29. März 1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Oktober 2003, mit 8,2 festgelegt. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: In Frage 3 antwortete die Staatsregierung, dass in der klinischen Phase des Medizinstudiums die Zahl der zur Verfügung stehenden Patienten das kapazi tätsbestimmende Kriterium ist. Wurde nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit in Erwägung gezogen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Pati enten durch Kooperationen mit weiteren Krankenhäusern zu erhöhen, dass so die Anzahl der Medizinstudenten erhöht werden kann? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Ausbildung ist auch im zweiten Studienabschnitt, der klinischen Phase, vom Personal der Universitätsklinik bzw. der Medizinischen Fakultät abzusichern. Mit fredndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-10-24T13:59:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes