STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6596 Thema: Lebenslagen von "allein erziehenden" Eltern und ihren Kindern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der in der Großen Anfrage verwendete Begriff "allein erziehend" folgt der Definition im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Dort gelten Mütter und Väter als allein erziehend, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit mindestens einem minderjährigen und gegebenenfalls weiteren minder - oder volljährigen Kindern im Haushalt zusammenleben. Auch der Begriff "Einelternfamilie" orientiert sich an dieser Definition. Die Fragestellerin ist sich bewusst, dass die Lebensformen von Familien- und somit auch von Alleinerziehenden - in Deutschland vielfältig sind. Die Lebenslagen getrennt erziehender Eltern sind nach diesem Verständnis mit in die Betrachtung einzubeziehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Staatsregierung: Die Darstellung der Daten mit Bevölkerungsbezug zu A), B) und G) erfolgt auf der Basis der Erhebungen des Mikrozensus. Weiter wird auf die Anmerkungen des Statistischen Landesamtes unter Anlage 1 verwiesen. A) Datenlage Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Einelternfamilien in Sachsen seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Frage 2: Wie hat sich diese Zahl seit 2008 im Verhältnis zu Familien mit zwei Elternteilen entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.52-16/31 J;l~den , {/November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 65 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen A)1 und A)2: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 2 (Familien in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen) zu entnehmen. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der in Einelternfamilien lebenden Kinder insgesamt seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 3 (Ledige Kinder in Familien von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen ) zu entnehmen. Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei allein erziehenden Müttern oder Vätern leben, seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Kindern bis 3 Jahre, 3-7 Jahren und 7-18 Jahren)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 4 (Kinder unter 18 Jahren von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 sowie nach Geschlecht der Eltern) zu entnehmen. Frage 5: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 5 (Alleinerziehende Mütter und Väter in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen) zu entnehmen . Frage 6: Wie hat sich die Zahl der Kinder, die bei allein erziehenden Müttern leben, seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Kindern bis 3 Jahre, 3-7 Jahren, 7-18 Jahren und über 18 Jahre)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 6 (Kinder von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 nach Altersgruppen sowie nach Geschlecht) zu entnehmen. Frage 7: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Väter seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Zahl der alleinerziehenden Väter seit 2008 können der Tabelle A)1. entnommen werden. Seite 3 von 65 Tabelle A)1. Alleinerziehende Väter in Sachsen 2008 bis 2015 (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2016) Sachsen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Alleinerziehende Väter 6,4 5,6 5,7 7,7 9,0 10,3 12,5 11,3 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 8: Wie hat sich die Zahl der Kinder, die bei allein erziehenden Vätern leben, seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Kindern bis 3 Jahre, 3-7 Jahren, 7-18 Jahren und über 18 Jahre)? Auf die Antwort zu Frage A)6 wird verwiesen. Frage 9: Wie hoch ist die durchschnittliche Kinderzahl allein erziehender Mütter und Väter (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern)? Frage 10: Wie hat sich die durchschnittliche Kinderzahl Alleinerziehender seit 2008 entwickelt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen A)9 und A)10: Die Angaben zur durchschnittlichen Kinderzahl alleinerziehender Mütter und Väter und deren Entwicklung können der Tabelle A)2. entnommen werden. Tabelle A)2. Durchschnittliche Zahl der Kinder von alleinerziehenden Vätern und Müttern in Sachsen 2008 bis 2015 (in Personen) - Ergebnisse des Mikrozensus – Jahr Insgesamt Väter Mütter 2008 1,5 1,4 1,5 2009 1,5 1,3 1,5 2010 1,5 1,4 1,5 2011 1,5 1,4 1,5 2012 1,5 1,4 1,5 2013 1,5 1,4 1,5 2014 1,5 1,4 1,5 2015 1,5 1,3 1,5 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 4 von 65 Frage 11: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie viele Eltern ihre Kinder nach dem "Doppelresidenzmodell" bzw. "Wechselmodell" erziehen, indem diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden? In den meisten Fällen werden „Wechselmodelle“, die nach der herrschenden Rechtsprechung nicht gegen den Willen der Eltern durch gerichtliche Entscheidung angeordnet werden können, von den Eltern ohne Einschaltung des Gerichts vereinbart. Zur Zahl solcher Vereinbarungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Lediglich vereinzelt werden vor dem Gericht Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren anhängig gemacht, in denen bekannt wird, dass die Kinder im Wechselmodell betreut werden oder die mit der erstmaligen Vereinbarung eines „Wechselmodells“ beendet werden. Frage 12: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie alt Kinder Alleinerziehender bei der Trennung der Eltern waren? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Die erfragten Daten sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Auch anderweitige Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 13: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie lange allein erziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern im Durchschnitt als Einelternfamilien leben (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Die erfragten Daten sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Auch anderweitige Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 14: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter sind unter 18 Jahren (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)? Frage 15: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter unter 18 Jahren seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Geschlecht)? Frage 16: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Geschlecht seit 2008)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen A)14 bis A)16: Aufgrund zu geringer Fallzahlen sind Aussagen zu alleinerziehenden Müttern und Vätern unter 18 Jahren sowie zu Alleinerziehenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus den Daten des Statistischen Landesamtes nicht möglich. Seite 5 von 65 Frage 17: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter sind Asylsuchende (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Geschlecht seit 2008)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Das Merkmal „alleinerziehend“ wird weder in der Datenbank der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) noch in den Akten der ZAB erfasst. Eine händische Recherche in den Fallakten liefert daher keine Erkenntnisse. Gleiches gilt für die unteren Ausländerbehörden . Frage 18: Wie viele Mütter und Väter wurden ohne ihre in Sachsen lebenden Kinder seit 2008 abgeschoben (bitte falls möglich, nach Alter des Kindes in 5-Jahres- Schritten, differenzieren)? Der Beantwortung der Frage A)18 wird vorangestellt, dass sowohl die ZAB als auch die unteren Ausländerbehörden Abschiebungen vornehmen. Die ZAB ist zuständig für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Die unteren Ausländerbehörden sind zuständig für Abschiebungen nach erfolgter Ausweisung. Für den Zuständigkeitsbereich der ZAB wird die Frage wie folgt beantwortet: Von Januar 2008 bis einschließlich September 2016 wurden durch die ZAB insgesamt 5.873 abgelehnte Asylbewerber gemäß § 58 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet abgeschoben. In der ZAB wird nicht statistisch erfasst, ob diese Personen alleinerziehend waren oder ob sie ohne ihre Kinder abgeschoben wurden. Die abgefragten Informationen könnten daher nur durch individuelle Sichtung der insgesamt 5.873 Akten zu Abschiebungen seit Januar 2008 ermittelt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich zwei Stunden zu veranschlagen. Daraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 11.746 Arbeitsstunden, dies entspricht mehr als 1.468 Arbeitstagen zu je acht Stunden, dies sind mehr als 293 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Dies wiederum entspricht einem Aufwand von mehr als fünf Jahren zu je 52 Wochen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit , von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Für den Zuständigkeitsbereich der unteren Ausländerbehörden haben die Stadt Chemnitz , der Vogtlandkreis und der Landkreis Nordsachsen Daten übermittelt. Die übrigen Landkreise erteilten Fehlmeldung. Danach wurden seit 2008 eine Mutter und insgesamt zehn Väter ohne ihre in Sachsen lebenden Kinder abgeschoben. Die Differenzierung nach Alter des Kindes können der Tabelle A)3. entnommen werden. Seite 6 von 65 Tabelle A)3. Anzahl der ohne Kinder abgeschobenen Mütter und Väter seit 2008 Alter der Kinder Anzahl Mütter Anzahl Väter Kinder bis 5 Jahre 0 3 Kinder bis 10 Jahre 0 2 Kinder bis 15 Jahre 0 4 Kinder bis 18 Jahre 1 1 Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern Frage 19: Wie viele Menschen erhielten seit 2008 nur eine Duldung, obwohl ihr minderjähriges Kind rechtmäßig mit dem anderen Elternteil in Deutschland lebt (bitte falls möglich, nach Alter des Kindes in 5-Jahres-Schritten, differenzieren)? Die Daten zur Beantwortung der Frage A)19 werden im Ausländerzentralregister nicht gesondert ausgewiesen. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die unteren Ausländerbehörden um Auskunft ersucht. Die Landkreise Meißen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Vogtlandkreis haben hierzu die aus der Tabelle A)4. ersichtlichen Daten übermittelt. Tabelle A)4. Anzahl der geduldeten Personen mit minderjährigen, in Deutschland lebenden Kindern Alter der Kinder Anzahl der Personen mit Duldung Anzahl der Anträge auf Aufenthaltserlaubnis in Bearbeitung, aufgrund minderjähriger Kinder geduldet Kinder bis 5 Jahre 7 10 Kinder bis 10 Jahre 7 0 Kinder bis 15 Jahre 3 0 Kinder bis 18 Jahre 0 0 Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern Die übrigen Landkreise und Kreisfreien Städte teilten mit, dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist, da die erforderlichen Daten nicht in den elektronisch auswertbaren Datenbanken erfasst sind. Die händische Auswertung der Akten ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich. Allein in den Kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig müssten insgesamt 4.942 Ausländerakten ausgewertet werden. Dies würde bei einem Prüfaufwand von ca. 15 Minuten pro Akte einen Gesamtaufwand von 74.130 Minuten in Anspruch nehmen. Dies entspricht ca. 1.235 Stunden. Ein Sachbearbeiter mit einer 40-Stunden- Woche wäre ca. 31 Wochen mit der Auswertung der Akten beschäftigt. Seite 7 von 65 Frage 20: In wie vielen Fällen wurde seit 2008 ein ausländisches Elternteil eines in Deutschland lebenden Kindes abgeschoben, weil er oder sie nach der Trennung /Scheidung kein Sorgerecht erhalten hat? Die Daten zur Beantwortung der Frage A)20 werden im Ausländerzentralregister nicht gesondert ausgewiesen. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die unteren Ausländerbehörden um Auskunft ersucht. Der Landkreis Görlitz hat einen Fall gemeldet. Die übrigen Landkreise und Kreisfreien Städte erteilten Fehlmeldung oder wiesen darauf hin, dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist, da die erforderlichen Daten nicht in den elektronisch auswertbaren Datenbanken erfasst sind und eine händische Auswertung der Akten einen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht. Allein in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig müssten insgesamt 885 Ausländerakten ausgewertet werden. Dies würde bei einem Prüfaufwand von ca. 15 Minuten pro Akte einen Gesamtaufwand von 13.275 Minuten in Anspruch nehmen. Dies entspricht ca. 221 Stunden. Ein Sachbearbeiter mit einer 40-Stunden-Woche wäre ca. 5,5 Wochen mit der Auswertung der Akten beschäftigt. Der Beantwortung der Fragen A)21 bis A)28 wird folgende Anmerkung vorangestellt: Daten zu den Fragen A)21 bis A)28 sind nur teilweise vorhanden und können aufgrund fehlender Auswertungstools in dem von den Familiengerichten genutzten Anwenderprogramm forumSTAR nicht ohne Durchsicht aller einschlägigen Verfahrensakten ermittelt werden. Daher wird auf die Q-Tabellen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zurückgegriffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Statistik bei den Verfahren bezüglich der Übertragung der elterlichen Sorge für gemeinschaftliche Kinder nach drei Kategorien unterscheidet (Eheverfahren, sonstige Verfahren sowie Fälle, in denen die Eltern des Kindes nicht verheiratet gewesen sind). Bei der Antwort auf die Fragen A)21 und A)22 werden die Daten der Kategorie „Eheverfahren “ und bei den Fragen A)23 und A)24 die Daten der Kategorie „Sonstige Verfahren “ verwendet. Weiterhin gilt es zu beachten, dass in der Statistik Verfahren bezüglich „Alleinerziehender “ nicht separat ausgewiesen werden. Erledigte Verfahren der Familienabteilung werden nur nach den folgenden drei Kategorien unterschieden (Scheidungssachen, abgetrennte Scheidungssachen, Familiensachen). Verfahren bezüglich „Alleinerziehender “ sind in der Regel Bestandteil der Kategorie Familiensachen. Darüber hinaus werden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz keine weiteren Daten statistisch erhoben. Für eine weitergehende Darstellung müssten alle Sorgerechts- und Umgangsverfahren, aus den entsprechenden Zeiträumen ausgewertet werden. Der Rechercheaufwand dürfte mit ca. 30 Minuten pro Akte anzusetzen sein. Zunächst müssten die Aktenzeichen ermittelt und sodann die zugehörigen Verfahrensakten aus dem Archiv beigezogen, gesichtet und ausgewertet werden. Mit Blick Seite 8 von 65 auf die Zahl der Fälle ist dies nicht zu leisten. Allein beim Amtsgericht Dresden wären für den Zeitraum 2008 bis 2016 mehr als 10.000 Sorge- und Umgangsverfahren zu ermitteln und zu sichten. Auch wenn insoweit eine konkrete statistische Anknüpfung fehlt, hat sich nach dem Eindruck der gerichtlichen Praxis die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 21. Juli 2010, Az. 1 BvR 420/09) und die daran anknüpfende Rechtsänderung durch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16. April 2013 erkennbar im Sinne einer häufigeren Begründung der gemeinsamen elterliche Sorge ausgewirkt. Soweit diese Entwicklung die Zahlen aus der Tabelle A)7. zu Frage A)23 und aus der Tabelle A)8. zu Frage A)24 nicht unmittelbar widerspiegeln, liegt dies insbesondere darin begründet, dass in der Statistik nur „Entscheidungen des Gerichts“ erfasst werden. Vereinbarungen der Eltern über die gemeinsame Sorgerechtsausübung oder Antragsrücknahmen gehen hingegen in diese Statistik nicht ein. Im Rahmen der in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gebotenen mündlichen Erörterung gelingt es jedoch oft, die Beteiligten zu einer Vereinbarung über die gemeinsame Sorgerechtsausübung zu bewegen; eine streitige Entscheidungen wird dann nicht mehr getroffen. Frage 21: Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Auflösung der Ehe das alleinige Sorgerecht erhalten hat, seit 2008 entwickelt? Grundsätzlich haben verheiratete Kindeseltern auch nach der Scheidung der Ehe das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, es sei denn, es wird ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB gestellt. Die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Auflösung der Ehe das alleinige Sorgerecht erhalten hat, können der Tabelle A)5. entnommen werden. Tabelle A)5. Alleiniges Sorgerecht, Familiensachen vor dem Amtsgericht, Ehesachen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 Mutter 263 203 173 132 106 97 73 75 15 8 Vater 16 19 17 20 21 12 8 6 2 0 für ein oder mehrere Kinder auf die Mutter, für die anderen Kinder auf den Vater 6 5 6 2 1 1 0 0 0 1 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Seite 9 von 65 Frage 22: Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Auflösung der Ehe das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, seit 2008 entwickelt? Grundsätzlich haben verheiratete Kindeseltern auch nach der Scheidung der Ehe das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, es sei denn, es wird ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB gestellt. Die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Auflösung der Ehe das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, können der Tabelle A)6. entnommen werden. Tabelle A)6. Gemeinsames Sorgerecht, Familiensachen vor dem Amtsgericht, Ehesachen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 gemeinsames Sorgerecht ohne Antrag gem. § 1671 BGB 1.821 2.444 2.973 2.352 2.173 2.335 2.483 2.450 581 558 gemeinsames Sorgerecht, da Antrag gem. § 1671 BGB nicht stattgegeben 65 48 55 26 19 16 5 6 2 2 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Frage 23: Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht erhalten hat, seit 2008 entwickelt? Die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht erhalten hat, können der Tabelle A)7. entnommen werden. Tabelle A)7. Alleiniges Sorgerecht, Familiensachen vor dem Amtsgericht, Sonstige Verfahren 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 Mutter 400 406 388 332 391 397 387 413 95 84 Vater 147 144 138 130 187 194 184 167 37 45 für ein oder mehrere Kinder auf die Mutter, für die anderen Kinder auf den Vater 7 8 7 9 10 19 30 35 21 11 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Seite 10 von 65 Frage 24: Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, seit 2008 entwickelt? Die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, können der Tabelle A)8. entnommen werden. Tabelle A)8. Gemeinsames Sorgerecht, Familiensachen vor dem Amtsgericht, Sonstige Verfahren 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 Mutter und Vater gemeinsam 198 189 167 163 142 176 170 163 47 36 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Frage 25: Wie viele Alleinerziehende befanden sich von 2008 bis heute in gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der elterlichen Sorge für ihr Kind (Sorgerechtsverfahren bitte aufschlüsseln nach Jahr und falls möglich nach Geschlecht des Antragsstellenden )? Frage 26: Wie viele Alleinerziehende befinden sich von 2008 bis heute in gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen des Umgangsrechts für den anderen Elternteil (Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts bitte nach Jahr und falls möglich nach Geschlecht des Antragsstellenden aufschlüsseln)? Frage 27: Wie viele Alleinerziehende befinden sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen Unterhaltszahlungen für das Kind betreffend (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Frage 28: Wie viele Alleinerziehende befinden sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen Unterhaltszahlungen sich selbst betreffend (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen A)25 bis A)28: Tabelle A)9. Familiensachen vor dem Amtsgericht, Erledigte Familiensachen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 elterliche Sorge 2.876 3.412 4.505 5.165 5.669 6.306 6.751 7.652 2.824 2.483 Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 1.382 1.569 2.050 2.133 2.197 2.358 2.275 2.454 547 644 Unterhalt für das Kind 3.205 3.045 2.639 2.523 2.506 2.677 2.751 2.702 648 693 Seite 11 von 65 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 852 934 1.110 940 964 978 952 918 216 258 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Tabelle A)10. Familiensachen vor dem Oberlandesgericht, Erledigte Familiensachen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 I/2016 II/2016 elterliche Sorge 136 137 189 236 275 340 390 428 87 101 Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 62 71 68 86 87 128 118 140 29 34 Unterhalt für das Kind 223 223 194 186 178 185 251 254 36 59 Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 94 105 90 80 81 91 63 76 14 21 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Q-Tabelle Frage 29: Wie viele Kinder von wie vielen allein erziehenden Müttern und Vätern mit Behinderung leben wegen der Behinderung des allein erziehenden Elternteils nicht im Haushalt der Mutter/des Vaters (bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach Art der Unterbringung seit 2008)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Frage 30: Wie vielen alleinerziehenden Eltern behinderter Kinder wurde das Sorgerecht entzogen (bitte aufschlüsseln nach Jahr seit 2008)? Frage 31: Wie vielen alleinerziehenden Eltern behinderter Kinder wurde das Sorgerecht teilweise entzogen (bitte aufschlüsseln nach Jahr seit 2008)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen A)30 und A)31: Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Daten können aufgrund fehlender Auswertungstools in dem von den Familiengerichten genutzten Anwenderprogramm forumSTAR nicht ohne Durchsicht aller einschlägigen Verfahrensakten ermittelt werden. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Sorgerechts- und Umgangsverfahren aus den entsprechenden Zeiträumen ausgewertet werden. Der Rechercheaufwand Seite 12 von 65 dürfte mit ca. 30 Minuten pro Akte anzusetzen sein. Mit Blick auf die Anzahl der Fälle und den in der Anmerkung vor Frage A)21 näher dargestellten Aufwand, ist dies nicht zumutbar. Frage 32: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter haben ein Kind/Kinder, für das/die sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII beziehen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Geschlecht, Anzahl der Kinder seit 2008)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. In der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - werden nur die Daten zu den einzelnen Leistungsempfängern (hier: Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII) erfasst, aber nicht zu deren familiären Umfeld. Frage 33: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter haben ein Kind/Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Geschlecht und Anzahl der Kinder seit 2008)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Aufgrund zu geringer Fallzahlen sind Aussagen zu alleinerziehenden Müttern und Vätern mit schwerbehinderten Kindern aus den Daten des Statistischen Landesamtes nicht möglich. B) Ausbildung, Beruf und Arbeitslosigkeit Frage 1: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter ohne Schulabschluss seit 2008 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen/Männern, nach Jahren und im Vergleich zu allen Schulabgängern ohne Schulabschluss)? Die angefragten statistischen Daten können der Tabelle B)1. entnommen werden. Tabelle B)1. Bevölkerung1) ohne allgemeinbildenden Schulabschluss in Sachsen 2008 bis 2015 nach ausgewählter Lebensform und Geschlecht (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus – Jahr Insgesamt Darunter Alleinerziehende insgesamt männlich weiblich 2008 21,1 / / / 2009 21,0 / / / 2010 24,7 / / / 2011 21,4 / / / 2012 22,2 / / / 2013 25,5 / / / Seite 13 von 65 Jahr Insgesamt Darunter Alleinerziehende insgesamt männlich weiblich 2014 22,5 / / / 2015 29,1 / / / 1) Bevölkerung in Lebensformen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 2: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter mit Hauptschulabschluss in Sachsen seit 2008 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen /Männern, nach Jahren und im Vergleich zu allen Hauptschulabgängern)? Die angefragten statistischen Daten können der Tabelle B)2. entnommen werden. Tabelle B)2. Bevölkerung1) mit Hauptschulabschluss2) in Sachsen 2008 bis 2015 nach ausgewählter Lebensform und Geschlecht (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus – Jahr Insgesamt Darunter Alleinerziehende insgesamt männlich weiblich 2008 665,7 7,0 / 6,5 2009 655,4 9,4 / 8,9 2010 803,6 16,6 / 15,5 2011 752,5 16,2 / 14,7 2012 726,3 17,6 / 16,3 2013 691,7 17,6 / 15,7 2014 662,7 19,2 / 16,2 2015 640,4 16,0 / 13,3 1) Bevölkerung in Lebensformen 2) ab 2010: einschließlich Abschluss der 8. oder 9. Klasse der Polytechnischen Oberschule der ehemaligen DDR Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 3: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter ohne abgeschlossene Ausbildung seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und getrennt nach Frauen/Männern, nach Jahren und im Vergleich zu allen Männern /Frauen ohne abgeschlossene Ausbildung)? Die angefragten statistischen Daten können der Tabelle B)3. entnommen werden. Seite 14 von 65 Tabelle B)3. Bevölkerung1) ohne beruflichen Abschluss in Sachsen 2008 bis 2015 nach ausgewählter Lebensform und Geschlecht (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - Jahr Insgesamt Darunter Alleinerziehende insgesamt männlich weiblich 2008 203,8 7,3 / 7,1 2009 204,5 9,0 / 8,8 2010 192,2 9,0 / 8,6 2011 171,2 8,0 / 7,6 2012 160,1 10,1 / 9,5 2013 147,9 8,7 / 7,8 2014 145,4 9,8 / 8,9 2015 150,6 10,4 / 8,9 1) Bevölkerung in Lebensformen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 4: Welche Förderprogramme für allein erziehende Mütter und Väter ohne Schulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung gibt es in Sachsen, die es ihnen ermöglichen, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu beenden (bitte nach Art der Qualifikation aufschlüsseln)? Alleinerziehende Mütter und Väter ohne abgeschlossene Ausbildung können Unterstützung über die regulären Förderinstrumente zur Förderung der Berufsausbildung nach Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - erhalten, wie bspw. ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III. Darüber hinaus stehen im Rahmen der ESF-Förderung für alleinerziehende Mütter und Väter ohne Schulabschluss folgende Programme zur Verfügung: Betriebliche Ausbildung Das ESF-Programm „Vorrang für duale Ausbildung“ setzt den Ansatz der Assistierten Ausbildung seit Beginn 2015 in Sachsen um. Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen werden auf dem Weg in die und während der betrieblichen Ausbildung mit dem Ziel, diese erfolgreich zu beenden, begleitet. Dabei wird eine reguläre betriebliche Berufsausbildung mit Vorbereitungsund Unterstützungsaktivitäten sowohl für den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen als auch für den Ausbildungsbetrieb flankiert. Die angebotenen Aktivitäten richten sich nach dem individuellen Bedarf des jungen Menschen bzw. Betriebes. Der Ansatz ermöglicht es, damit besondere Bedarfe alleinerziehender Personen gezielt zu berücksichtigen . Eine Teilnahmezuweisung in die Programme ist noch bis Ende 2016 möglich. Mit Wirkung ab dem 1. Mai 2015 wurde die Assistierte Ausbildung mit der neuen Vorschrift des § 130 SGB III erstmals (zunächst als Erprobung befristet bis 2018) gesetz- Seite 15 von 65 lich geregelt. Nach § 130 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen. Alleinerziehende Mütter und Väter sowie junge Menschen, die Angehörige pflegen und auf Grund ihrer familiären Verpflichtungen nur mit eingeschränktem Zeitumfang teilnehmen können, sollen gleichermaßen nach diesem Konzept qualifiziert werden. Eine sachsenweite Ausschreibung ist durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für November 2016 geplant. Berufsausbildung Im Rahmen der Vollzeitschulpflicht werden an allgemein bildenden Schulen Maßnahmen durchgeführt, die der Verringerung der Anzahl von Schülern ohne Abschluss dienen , wie z. B. das besondere Bildungsangebot „Produktives Lernen“ an acht Standorten im Freistaat Sachsen. Soweit (Langzeit-)Arbeitslose oder andere benachteiligte Personen wie Wiedereinsteigende nach Familienzeiten keine abgeschlossene Berufsausbildung aufweisen, steht das ESF-Förderprogramm „Qualifizierung zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)“ auf Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung zur Verfügung. Auf die Antwort zu Frage B)27 wird verwiesen. Zielstellung ist der Erwerb eines Berufsabschlusses in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO) oder in ausgewählten schulischen Berufen in den Bereichen Soziales und Gesundheit. Soweit bereits berufliche Vorkenntnisse bestehen , kann die individuelle Qualifizierung in verkürzter Form erfolgen. Die ESF-Förderung erfolgt jeweils nachrangig zu Möglichkeiten des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder SGB III. Im ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 stehen ca. 1.000 Teilnahmeplätze zur Verfügung . Frage 5: Welche Erwägungen gibt es seitens der Staatsregierung, Teilzeit- Ausbildungsprogramme zu ermöglichen oder zu fördern? Grundsätzlich ist eine Teilzeitberufsausbildung gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 BBiG rechtlich möglich. Im Rahmen der Vollzeitschulpflicht gibt es jedoch keine Teilzeitausbildungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage B)4 verwiesen. In den aufgeführten Programmen besteht die Möglichkeit, eventuelle Besonderheiten bei einer Teilnahme in Teilzeit zu berücksichtigen. Frage 6: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, z. B. aus Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes oder BAföG-Anträgen, zum Anteil der Studierenden, die alleinerziehende Eltern sind? Das Merkmal „alleinerziehend" ist kein Erhebungsmerkmal der amtlichen Statistik im Bereich Studierender. Auch wird dieses Merkmal von den Hochschulen und Seite 16 von 65 Studentenwerken (so hebt auch das Studentenwerk Dresden hervor) in keinem Zusammenhang erfasst. Die Daten der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, die keine amtliche Statistik ist, zeigen insgesamt einen relativ konstanten Anteil von Studierenden mit Kind. Dabei ist zu beachten, dass die Definition der Sozialerhebung lediglich Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahren erfasst und damit von der der Großen Anfrage vorangestellten Definition abweicht. Die Ergebnisse der 20. Sozialerhebung können im Internet (Link: http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv) abgerufen werden. Aus den BAföG-Daten sind keine substanziellen Aussagen zu alleinerziehenden Studierenden ableitbar. Das BAföG erhebt lediglich anrechenbare Einkommensarten, bspw. unterhaltspflichtiger Eltern des Studierenden. Ob der Studierende bspw. in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, ist für die Berechnung des BAföG nicht erforderlich . Gem. § 14 b BAföG wird für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, ein erhöhter Bedarfssatz in die Berechnung eingestellt. Auch dies ist unabhängig davon, ob der Studierende alleinerziehend ist oder in einer Partnerschaft lebt. Frage 7: Wie hat sich der Anteil der Studierenden, die alleinerziehende Eltern sind, seit 2008 entwickelt? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Im Übrigen wird auf die in der Frage B)6 genannten Quellen zu empirischen Daten des Studentenwerkes und dessen Sozialerhebungen verwiesen. Der Beantwortung der Fragen B)8 bis B)15 wird folgende Anmerkung vorangestellt: Daten zu den Fragen B)8 bis B)15 basieren auf Informationen des Statistischen Landesamtes Sachsen, Ergebnisse des Mikrozensus. Zur Ergebnissicherheit und zur Vorbeugung von Fehlinterpretationen auf Landesebene werden Besetzungswerte mit weniger als 50 erfassten Fällen nicht ausgewiesen („/“). Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass die Hochrechnung zum Mikrozensus bis 2010 auf Basis der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 erfolgte. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf Bevölkerungseckwerten aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus. Die Daten 2008 bis 2015 sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Frage 8: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter arbeiten in geringfügig entlohnten (sog. 450-Euro-Jobs) Beschäftigungen (bitte getrennt nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Frage 9: Wie hat sich diese Zahl seit 2008 entwickelt (bitte getrennt nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Seite 17 von 65 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)8 und B)9: Im Jahr 2008 wurden für alleinerziehende Mütter und Väter in geringfügig entlohnter Beschäftigung keine Daten erhoben. Für die Jahre 2010, 2012, 2014 und 2015 werden aufgrund nicht ausreichend gesicherter Zahlenwerte keine Angaben ausgewiesen. Die verfügbaren Werte für alleinerziehende Frauen und Männer in geringfügig entlohnter Beschäftigung können der Tabelle B)4. entnommen werden. Tabelle B)4. Alleinerziehende Frauen und Männer in geringfügig entlohnter Beschäftigung Jahr Alleinerziehende in geringfügig entlohnter Beschäftigung (in 1.000) Frauen Männer 20091) 5,1 / 20101) / / 2011 5,1 / 2012 / / 2013 5,0 / 2014 / / 2015 / / 1) 400-Euro-Jobs Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Angaben im Jahresdurchschnitt Frage 10: Wie viele der allein erziehenden Mütter und Väter arbeiten in Teilzeit (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern sowie jeweils durchschnittlicher Höhe des Nettoeinkommens)? Frage 11: Wie hat sich die Zahl der in Teilzeit arbeitenden allein erziehenden Mütter und Väter seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und getrennt nach Frauen und Männern sowie jeweils durchschnittlicher Höhe des Nettoeinkommens )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)10 und B)11: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren in Sachsen rund 29.900 alleinerziehende Mütter in Teilzeit beschäftigt. Das monatliche Nettoeinkommen lag bei 1.221 Euro. Angaben für Väter liegen aufgrund unzureichend gesicherter Zahlenwerte nicht vor. Statistische Angaben zu erwerbstätigen Alleinerziehenden in Teilzeit sowie dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in den Jahren 2008 bis 2015 können der Tabelle B)5. entnommen werden. Seite 18 von 65 Tabelle B)5. In Teilzeit erwerbstätige Alleinerziehende mit durchschnittlichem Nettoeinkommen Jahr Erwerbstätige Alleinerziehende in Teilzeit (in 1.000) Durchschnittliches Nettoeinkommen1) erwerbstätiger Alleinerziehender2) in Teilzeit (Euro/Monat) Frauen Männer Frauen Männer 2008 19,9 / 1.005 / 2009 20,2 / 1.006 / 2010 20,6 / 1.055 / 2011 22,9 / 1.046 / 2012 22,6 / 1.091 / 2013 28,2 / 1.133 / 2014 27,3 / 1.231 / 2015 29,9 / 1.221 / 1) errechnet über Median 2) ohne selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Alleinerziehende, die kein Einkommen haben bzw. keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Angaben im Jahresdurchschnitt Frage 12: Wie viele der allein erziehenden Mütter und Väter in Sachsen arbeiten in Vollzeit (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern sowie jeweils durchschnittlicher Höhe des Nettoeinkommens)? Frage 13: Wie hat sich die Zahl der Vollzeit arbeitenden allein erziehenden Mütter und Väter in Sachsen seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und getrennt nach Frauen und Männern sowie jeweils durchschnittlicher Höhe des Nettoeinkommens )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)12 und B)13: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren rund 36.700 erwerbstätige alleinerziehende Mütter und Väter in Vollzeit tätig. Das durchschnittliche Nettoeinkommen betrug 1.580 Euro. Angaben für die Jahre 2008 bis 2015 nach Geschlecht können der Tabelle B)6. entnommen werden. Tabelle B)6. In Vollzeit erwerbstätige Alleinerziehende mit durchschnittlichem Nettoeinkommen Jahr Erwerbstätige Alleinerziehende in Vollzeit (in 1.000) Durchschnittliches Nettoeinkommen1) erwerbstätiger Alleinerziehender2) in Vollzeit (Euro/Monat) Frauen Männer Frauen Männer 2008 29,0 / 1.357 / Seite 19 von 65 Jahr Erwerbstätige Alleinerziehende in Vollzeit (in 1.000) Durchschnittliches Nettoeinkommen1) erwerbstätiger Alleinerziehender2) in Vollzeit (Euro/Monat) Frauen Männer Frauen Männer 2009 27,1 / 1.351 / 2010 24,2 / 1.423 / 2011 28,4 / 1.389 / 2012 30,5 5,0 1.389 1.558 2013 28,2 6,1 1.487 1.630 2014 29,3 7,6 1.478 1.928 2015 29,6 7,1 1.550 1.721 1) errechnet über Median 2) ohne selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Alleinerziehende, die kein Einkommen haben bzw. keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Angaben im Jahresdurchschnitt Frage 14: Wie viele allein erziehende Mütter mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren sind berufstätig? Frage 15: Wie gestaltet sich diese Zahl im Vergleich zu berufstätigen Müttern in Paarbeziehungen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)14 und B)15: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren in Sachsen rund 6.800 Alleinerziehende und rund 58.000 in Paarbeziehungen lebende Frauen mit Kindern unter drei Jahren erwerbstätig. Frage 16: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter in Sachsen sind arbeitssuchend (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern und Qualifikationen)? Frage 17: Wie hat sich die Zahl der arbeitssuchenden Alleinerziehenden seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und getrennt nach Frauen und Männern)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)16 und B)17: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 7 (Alleinerziehende Arbeitsuchende nach Qualifikation in Sachsen 2008 bis 2015) zu entnehmen. Seite 20 von 65 Frage 18: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, wie lange allein erziehende Mütter und Väter im Schnitt seit 2008 arbeitssuchend gemeldet waren (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren und nach Frauen und Männern)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 8 (Alleinerziehende Arbeitsuchende nach Dauer der Arbeitssuche in Sachsen 2008 bis 2015) zu entnehmen. Nach Angaben der BA konnte 2015 rund ein Viertel der alleinerziehenden Mütter und Väter die Arbeitssuche in einem Zeitraum bis zu 3 Monaten, fast 16 % bis zu einem Jahr und 13 % zwischen ein und zwei Jahren abschließen. Länger als zwei Jahre war fast ein Fünftel dieses Personenkreises auf Arbeitssuche. Frage 19: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter, die Arbeitslosengeld nach § 117 ff SGB III (sog. ALG I) erhalten, seit 2008 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und getrennt nach Frauen und Männern)? Statistische Angaben zur Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter, die Arbeitslosengeld nach § 117 ff SGB III erhalten, liegen nicht vor. Nach Information der Regionaldirektion Sachsen der BA können Leistungen nach dem SGB III nur für die Empfänger der jeweiligen Leistungsart – hier Arbeitslosengeld - ausgewertet werden. Es ist technisch nicht darstellbar, welcher Empfänger alleinerziehend ist. Frage 20: Wie hat sich die Zahl der Iangzeitarbeitslosen (§ 18 SGB III) allein erziehenden Frauen und Männer seit 2008 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern)? Die Daten können der Tabelle B)7. entnommen werden. Tabelle B)7. Anzahl langzeitarbeitsloser Alleinerziehender und deren Anteil an arbeitslosen Alleinerziehenden Jahr Langzeitarbeitslose Alleinerziehende1)2) (Bestand) Anteil langzeitarbeitslose Alleinerziehende an arbeitslosen Alleinerziehenden (in Prozent) Frauen Männer Frauen Männer 2008 10.582 832 48,5 46,2 2009 9.175 757 43,6 40,6 2010 8.472 791 43,7 45,1 2011 6.815 602 40,7 43,3 2012 6.133 627 41,6 45,4 2013 6.037 702 39,5 44,2 Seite 21 von 65 Jahr Langzeitarbeitslose Alleinerziehende1)2) (Bestand) Anteil langzeitarbeitslose Alleinerziehende an arbeitslosen Alleinerziehenden (in Prozent) Frauen Männer Frauen Männer 2014 6.312 757 41,1 44,5 2015 6.024 744 40,9 45,6 1) Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen der zugelassenen kommunalen Träger werden nicht alle Merkmale geschätzt und ggf. der Ausprägung „keine Angabe“ zugeordnet . 2) In der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik wird das Merkmal „alleinerziehend“ durch Befragung des Arbeitslosen/Arbeitsuchenden ermittelt. Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, so dass die Angaben beider Statistiken nicht exakt deckungsgleich sind und ggf. nicht die gleiche Aktualität aufweisen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Angaben im Jahresdurchschnitt Frage 21: Welche spezifischen Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II gibt es für allein erziehende Mütter und Väter? Im SGB II und III sind keine Maßnahmen zur Arbeitsförderung verankert, die ausschließlich gegenüber Alleinerziehenden oder für alleinerziehende Frauen und Männer (im Folgenden: Alleinerziehende) seitens der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise des zuständigen Trägers der Grundsicherung erbracht werden. Die in den Gesetzen aufgeführten Maßnahmen stehen auch Alleinerziehenden zur Verfügung . Im Hinblick auf die spezifischen Bedarfslagen dieser Personengruppen sollen gemäß § 8 Abs. 1 SGB III die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung „in ihrer zeitlichen , inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen […]“. Geförderte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 SGB III haben zudem und dem entsprechend nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Kundin beziehungsweise des Kunden zu berücksichtigen. So orientieren sich die täglichen Beginn-Zeiten von Maßnahmen, die sich auch an Alleinerziehende richten, zum Beispiel an den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten. Auch werden Ferienzeiten innerhalb der Teilnahmedauer an einer Maßnahme möglichst kompatibel mit den Schulferien gewählt. Die Gestaltung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Jobcenter (JC) und erfolgt innerhalb des gesetzlichen Rahmens in der Verantwortung der jeweiligen Träger. Ein großer Teil der JC haben spezielle Programme für Alleinerziehende geschaffen, andere nutzen die vorhandenen Maßnahmen - zum Teil angepasst für Alleinerziehende. Für die sächsischen zugelassenen kommunalen Träger (zkT) ergibt sich folgendes Bild: Der zkT Bautzen hat für alleinerziehende Mütter und Väter in Tabelle B)8. dargestellte Maßnahmen aufgelegt: Seite 22 von 65 Tabelle B)8. Maßnahmen des zkT Bautzen für alleinerziehende Mütter und Väter Art der Maßnahme  Maßnahme  Zielgruppe  § 45 SGB III zertifiziert  Aktivierungsunterstützung für Alleinerziehende  Teilzeitmaßnahme für Alleinerziehende - theoretische Unterrichtsstunden 100 UE - praktische Unterrichtsstunden (beim Bildungsträger ) 380 UE  § 45 SGB III zertifiziert  Einzelcoaching für Alleinerziehende mit sozialpädagogischer Begleitung  Maßnahme für alleinerziehende Frauen und Männer - 80 Std. + 60 Std. optionales Praktikum  Quelle: zkT Bautzen Im Erzgebirgskreis gibt es ausschließlich für den Personenkreis der Alleinerziehenden keine spezifischen Gruppenmaßnahmen. Aus Sicht des Erzgebirgskreises bedürfen Alleinerziehende einer maßgeschneiderten Integrationsstrategie, die auf die individuellen Wünsche und Problemlagen des jeweiligen Einzelfalls eingeht. Deshalb entwirft der zuständige Arbeitsvermittler mit den Alleinerziehenden nach einer umfangreichen Potenzialanalyse gemeinsam eine spezielle Strategie, die in eine Eingliederungsvereinbarung einmündet. Dabei wird das gesamte verfügbare Förderinstrumentarium (Regelförderungsinstrumente nach dem SGB II, Bundes- und Landesprogramme wie z. B. ESF) genutzt. Insbesondere kommen das Instrumentarium der beruflichen Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Teilzeit zum Einsatz .  Für den zkT Görlitz steht eine intensive Betreuung durch den Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager im Mittelpunkt bei der Betreuung der Alleinerziehenden, um Potenziale und Hemmnisse festzustellen und darauf aufbauend die richtige Maßnahme einzuleiten . Bei der Mehrzahl der langzeitarbeitslosen und alleinerziehenden Mütter und Väter ist nicht der fehlende Kindergartenplatz oder der familienfreundliche Arbeitsplatz der Grund von Arbeitslosigkeit. Vielmehr sind oft eine abgebrochene Schul- oder Berufsausbildung , Motivationsdefizite und ein sich daraus entwickelnder Verlust des Selbstwertgefühls festzustellen. Generelles Ziel von Eingliederungsbemühungen ist deshalb die Erhöhung von Motivation und Eigeninitiative sowie die wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Qualifikation - immer unter Beachtung der individuellen Situation, um das primäre Ziel der Integration zu erreichen. Beim zkT Leipzig gibt es keine spezifischen Maßnahmen ausschließlich für Alleinerziehende . Vielmehr wird seit mehreren Jahren – wie von den Alleinerziehenden gefordert – in den allgemeinen Eingliederungsmaßnahmen eine spezielle und individuelle Anpassung der Maßnahme an die Bedürfnisse der Alleinerziehenden mit dem Maßnahmeträger vereinbart und dann umgesetzt (z. B. zeitliche Streckung der Maßnahme , späterer Beginn und/oder früheres Ende zur Absicherung von Betreuungszeiten ; Verlängerungs- und Nachholmöglichkeiten bei Erkrankung der Kinder; Auswahl des Ortes der Maßnahme unter Beachtung der individuellen Betreuungssituation und Mobilität). Das Maßnahmemanagement des zkT Meißen ist angehalten, bei Bedarf passgenaue Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen zu entwickeln. Für die Zielgruppe der Seite 23 von 65 Alleinerziehenden werden derzeit vorwiegend Aktivierungsmaßnahmen vorgehalten. Mit den angebotenen Maßnahmen sollen Alleinerziehende unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation wirkungsvoll und nachhaltig qualifiziert und damit der Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben erreicht werden. Weiter werden Teilzeitmaßnahmen in diversen Bereichen angeboten, die es der Zielgruppe ermöglicht, eine bessere Absicherung der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Auch der Arbeitgeberservice des JC Meißen trägt dazu bei, dass die Unternehmen im Landkreis für die Thematik sensibilisiert werden und Arbeitsstellen einrichten, die für Teilzeit geeignet sind. Im Zeitraum vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 beteiligte sich das JC Meißen am ESF- Bundesprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziele dabei waren, neben der Minimierung der Anzahl arbeitsloser Alleinerziehender, die Kompetenzsteigerung Alleinerziehender zur Integration in Arbeit und Beschäftigung, die Steigerung der regionalen Sensibilität für die besondere Lebenslage Alleinerziehender sowie die Erhöhung des Angebots bedarfsgerechter Hilfen. Es konnte ein Netzwerk aufgebaut werden, das auch in der Gegenwart noch dynamisch fortbesteht. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des JC Meißen, unterstützt durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Meißen und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, gewährleistet die Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus. Frage 22: Wie hoch ist der Anteil allein erziehender Mütter und Väter an den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III? Frage 23: Wie hat sich der Anteil der allein erziehenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Maßnahmen seit 2008 entwickelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B)22 bis B)23: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 9 (Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen 2008 bis 2015) zu entnehmen. Frage 24: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter haben seit 2008 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 10 (Teilnehmende in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen 2008-2016) zu entnehmen. Frage 25: Welche Strategien, Programme etc. gibt es in den sächsischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), um Alleinerziehenden den Zugang zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen ? Die Leistungen der Grundsicherung sind entsprechend § 1 Abs. 2 S. 4 Nr. 4 SGB II so auszurichten, „dass die familienspezifischen Verhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen […], berücksichtigt werden“. Seite 24 von 65 Hiernach werden die geschäftspolitischen Handlungsfelder aus dem Jahr 2016 fortgeführt . Ausschließlich auf Alleinerziehende ausgerichtete Strategien und Programme sind im Sinne der Arbeitsmarktintegration nicht zielführend. Insbesondere gegenüber Alleinerziehenden soll demzufolge die weiterhin positive Marktentwicklung genutzt werden , um für sie Arbeitgeber zu erschließen und unter Berücksichtigung ihres allgemein erschwerten Arbeitsmarktzugangs die Beschäftigungschancen zu verbessern. Die BCA in Sachsen verfolgen zudem im Sinne der Netzwerkarbeit einen engmaschigen Kontakt zu den Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen, zu Beratungseinrichtungen , Bildungsträgern mit Themenschwerpunkt für Alleinerziehende und Erziehende sowie zu Schwangerenberatungsstellen. Bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden die Bedürfnisse der Personengruppe Alleinerziehende berücksichtigt. Zudem tauschen sich die sächsischen BCA in einem Arbeitskreis für Alleinerziehende über die spezifischen Herausforderungen sowie geeignete Lösungsansätze für diese Personengruppe in den Regionen aus. In jedem Einzelfall ist die individuelle Situation zu berücksichtigen und hieraus sind individuelle Integrationsstrategien abzuleiten. Die BCA führen in den gemeinsamen Einrichtungen regelmäßig Infoveranstaltungen für Alleinerziehende durch, bieten Workshops für Integrationsfachkräfte an und arbeiten eng mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit zusammen. Zusätzlich zu den Regelförderinstrumenten werden die ESF-Land- oder ESF-Bund- Programme bei Anwendbarkeit gegenüber Alleinerziehenden genutzt, zum Beispiel bei gleichfalls vorliegender Langzeitarbeitslosigkeit. Die sächsischen zkT sehen folgende Maßnahmen vor: Im Arbeitsmarkt - und Integrationskonzept des JC Bautzen sind Alleinerziehende als eine spezifische Zielgruppe ausgewiesen. Hierbei wird die Vereinbarkeit von Erziehung und Betreuung der Kinder mit einer beruflichen Tätigkeit in der gesamten Integrationsstrategie als besonderer Schwerpunkt gesehen. Möglichkeiten von Teilzeittätigkeiten, -ausbildung oder reduzierte Anwesenheit in Maßnahmen des JC tragen dazu bei, die Alleinerziehenden sinnvoll an den Arbeitsmarkt heranzuführen und dort zu stabilisieren. Gleichzeitig erfolgt eine Verknüpfung mit vorhandenen Netzwerkpartnern in der Region. Der Schnittstelle zum Jugendamt kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung zu. Die abgestimmte Anwendung der jeweiligen Hilfsinstrumente trägt entscheidend zu einer positiven Unterstützung der Bedarfsgemeinschaft (BG) bei. Mitunter werden Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -, wie z. B. eine sozialpädagogische Familienhilfe in der BG installiert. Oder es erfolgt eine gemeinsame Hilfeplanung zur Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Tätigkeit, je nach tatsächlicher Bedarfssituation in der Familie. Netzwerkpartner sind neben Kindereinrichtungen , Schulen, Vereinen, Vermietern auch andere Behörden. Im Erzgebirgskreis werden im Rahmen der assistierten Vermittlung die in der beruflichen Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten möglichst zeitnah durch Einwerben geeigneter Stellenangebote genutzt. In gemeinsamen Vorstellungsgesprächen mit den Alleinerziehenden beim potentiellen Arbeitgeber versucht der Arbeitsvermittler eventuelle Hürden für eine Einstellung ggf. durch Nutzung des Förderinstrumentariums (z. B. Eingliederungszuschüsse) gezielt zu beseitigen. Die enge Zusammenarbeit der Integrationsfachkräfte mit dem Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und sonstigen Netzwerkpartnern unter- Seite 25 von 65 stützt diesen Prozess z. B. bei der erforderlichen Bereitstellung von Plätzen zur Kinderbetreuung wesentlich. Spezielle Programme für Alleinerziehende werden durch das JC des Landkreises Görlitz nicht aufgelegt, da es wegen der Individualität der Problemlagen zu keinen Maßnahmen mit Gruppenstärke kommt. Es stehen jedoch Module in ausgeschriebenen Maßnahmen und Angebote über das Gutscheinverfahren bei zertifizierten Trägern bereit , die ebenso dem Anliegen der Alleinerziehenden gerecht werden. Anwesenheitszeiten und die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen werden dabei bedarfsgerecht abgestimmt. Beim JC Leipzig gibt es keine spezifischen Programme. Die Strategie besteht hier darin , die entsprechenden Problemlagen der Alleinerziehenden durch die zuständigen Fallmanager zu analysieren und individuell angepasste Lösungen zu finden. Dies erfolgt bspw. durch eine frühzeitige Einladung vor Ende der Elternzeit, eine bewerberorientierte Vermittlung des Arbeitgeberservices, die stufenweise Eingliederung mit Teilzeitbeschäftigung . Für das JC Meißen stehen die Alleinerziehenden in einem besonderen Fokus. Daher werden sie engmaschig unterstützt und die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Belangen bei der Eingliederung berücksichtigt. Besonders werden sie bei der Sicherung der Kinderbetreuung aktiv unterstützt. Ein Kooperationsvertrag des JC mit dem Jugendamt (für den Bereich „U25“), dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt besteht ebenfalls. Vordergründig zu nennen sind dazu gemeinsame Fallberatungen mit dem Jugendamt, die Unterstützung bei Trennung und Scheidung, die Sicherung der Kinderbetreuung, Familienberatung mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gemeinsame Fortbildung, die Erarbeitung bedarfsgerechter Konzepte zwischen der Jugendhilfeplanung sowie die Planung im Bereich Maßnahmemanagement. Frage 26: Welche spezifisch auf Alleinerziehende ausgerichtete Empfehlungen, Erlasse etc. sind in den ARGEn vorhanden? Entsprechend den gemeinsamen Planungsgrundlagen für 2017 und den geschäftspolitischen Handlungsfeldern sind Schwerpunkte in der Förderung und der Integration auch für Alleinerziehende zu legen (Hinweis BMAS). Im Hinblick auf die operative Umsetzung gibt es Auswertungsformate, um deren Entwicklung zu bewerten. Die Vermittlung und Beratung von Alleinerziehenden zeichnet sich als Querschnittsaufgabe über mehrere Handlungsfelder (Langzeitarbeitslosigkeit, Kundinnen und Kunden ohne Berufsabschluss ) ab. Bei den sächsischen zkT sind keine spezifisch auf Alleinerziehende ausgerichtete Empfehlungen, Erlasse etc. vorhanden. Seite 26 von 65 Frage 27: Welche spezifischen Möglichkeiten zur Umschulung gibt es für allein erziehende Frauen und Männer, die ihren Beruf aufgrund atypischer Arbeitszeiten (später Abend, Wochenende) nicht mit ihren Aufgaben als allein erziehende Eltern vereinbaren können? Spezifische Möglichkeiten zur Umschulung gibt es für alleinerziehende Mütter und Väter nicht. Atypische Arbeitszeiten findet man in allen Branchen und Berufen. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, die eigentliche Beschäftigungsmöglichkeit und die individuelle Einzelsituation zu betrachten und zu würdigen. Demzufolge bieten sich für Alleinerziehende betriebliche Einzelumschulungen an, in denen eine individuell passgenaue Lösung zwischen auszubildender Person und ausbildendem Unternehmen umsetzbar wird. Darüber hinaus sind modulare abschlussorientierte Ausbildungen für Alleinerziehende und ihre Lebenssituationen besonders geeignet, die in zeitlichen Abschnitten erworben werden und diesbezüglich eine angemessene Flexibilität zulassen. Auch bieten die Bildungsträger immer mehr Qualifizierungsmöglichkeiten vollständig oder in Teilen an, die mit PC und Internetzugang als virtuelle Lernform auch von zu Hause aus zugänglich sind. In Abhängigkeit der regionalen Situation kann Alleinerziehenden auch der bevorzugte Zugang zu speziellen ESF-Programmen, welche ihre Bedürfnisse berücksichtigen , ermöglicht werden. Auf Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung, Teil II, Abschnitt 3, Buchstabe J. „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss“ können a) Arbeitslose zu einem anerkannten Berufsabschluss geführt werden sowie b) das letzte Drittel der Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin finanziert werden. Teilnehmen können (Langzeit-)Arbeitslose und weitere benachteiligte Personen wie z. B. Wiedereinsteigende nach Familienzeiten. Die Zuweisung erfolgt durch die JC bzw. Agenturen für Arbeit nachrangig zu Fördermöglichkeiten über SGB II bzw. SGB III. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung nach § 8 BBIG. Demnach ist die Ausbildungszeit auf Antragstellung durch die auszubildende Person von der zuständigen Stelle einerseits zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der erfolgreiche Abschluss auch so erreicht wird. Dieses kann die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit einschließen (so genannte Teilzeitberufsausbildung). Andererseits kann die Ausbildungszeit auf Antrag verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Frage 28: Welche Maßnahmen und Ziele zur Schaffung "familiengerechter Arbeitszeitmodelle " verfolgt die Staatsregierung im Ergebnis der familienpolitischen Wirtschafts - und Sozialforen, die 2014 und 2015 unter Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden haben? Eine starke Wirtschaft erfordert u. a. Arbeitsrahmenbedingungen, die die Motivation der Mitarbeiter unterstützen, so auch familiengerechte, flexible Arbeitszeitmodelle von denen alle Familienformen profitieren. Vereinbarkeit ist ein Win-Win für Beschäftigte und Seite 27 von 65 Unternehmen, von der Beschäftigte durch mehr Zeitsouveränität und Unternehmen durch Kosteneinsparungen profitieren können. Mit den Wirtschafts- und Sozialforen wurden die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) unterstrichen. Danach existieren insbesondere in größeren sächsischen Unternehmen positive Beispiele, wie flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit und die Einrichtung von Home-Offices. Nicht zuletzt aufgrund dieser Ergebnisse verständigte sich die Fachkräfteallianz Sachsen unter Leitung des SMWA in ihrer Gemeinsamen Erklärung „Fachkräfte gewinnen. Fachkräfte halten. Sachsens Zukunft sichern.“ auf die bessere Einbindung von Frauen in das Erwerbsleben. Die Potenziale bestehen vor allem bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Blick auf die Ausweitung des Arbeitszeitvolumens Teilzeitbeschäftigter. Dies bedingt die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), zu der sich die Mitglieder der Fachkräfteallianz Sachsen erklärten. Die Fachkräfterichtlinie des SMWA unterstützt seit Mai 2016 Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen, darunter Maßnahmen zur Etablierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf die Fachkräftegewinnung und -bindung. Die Mittelstandsrichtlinie des SMWA bietet ein Beratungs- und Coaching-Angebot für KMU, das auch Fragen der Personalführung, des Erhalts der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, des digitalen Strukturwandels und der Diversität der Belegschaft umfasst . Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet neben Risiken auch Chancen, die arbeitnehmerseitig gewünschte Flexibilität der Arbeitsgestaltung (höhere Zeitsouveränität) zu gewährleisten und die Teilhabe am Arbeitsleben zum Beispiel für Frauen und Männer mit Betreuungsaufgaben zu verbessern. Das BMAS diskutiert im Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ zentrale Gestaltungsfragen dieser zukünftigen Arbeitswelt. Der Prozess soll Ende 2016 mit dem Weißbuch „Arbeiten 4.0“ seinen Abschluss finden. C) Armut bzw. Armutsgefährdung Der Beantwortung der Fragen C)2 und C)3 wird folgende Anmerkung vorangestellt: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte , die gleichzeitig über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Seit Juni 2009 sind die Daten für alle JC in Sachsen auswertbar. Für vorhergehende Zeiträume liegen der Staatsregierung keine statistischen Erhebungen vor. Seite 28 von 65 Frage 1: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten, seit 2008 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Frauen und Männern und der Anzahl Kinder im Haushalten)? Frage 2: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter beziehen SGB II-Leistungen zur Aufstockung ihres Bruttoverdienstes (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C)1 und C)2: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 11 (Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Anzahl der Kinder) zu entnehmen. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter, die SGB II- Leistungen zur Aufstockung ihres Bruttoverdienstes beziehen, seit 2008 entwickelt (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen, Kreisfreien Städten und Anzahl der Kinder)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 12 (Bestand an alleinerziehenden erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Geschlecht) zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Einelternfamilien in Sachsen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (bitte getrennt aufschlüsseln nach Männern und Frauen)? Frage 5: Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, seit 2008 entwickelt (bitte nach Anzahl der Kinder im Haushalt aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C)4 und C)5: Das Merkmal "alleinerziehend" wird in den Statistiken des SGB XII Kapitel 3 und 4 nicht erfasst. In der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt wird der Typ der Personengemeinschaft, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt, ausgewiesen . In der Auswertung sind nur Personengemeinschaften mit einem Haushaltsvorstand und mindestens einem Kind unter 18 Jahren dargestellt. Da in diese Typisierung nur die Leistungsempfänger einbezogen werden, kann nicht ausgeschlossen werden , dass im Haushalt einer dieser dargestellten Personengemeinschaften eine weitere Person lebt. Ergänzend ist eine Auswertung der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, denen bei der Berechnung ein Alleinerziehenden-Freibetrag gewährt wurde, als Anlage 13 (Ausgewählte Personengemeinschaften von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015, Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII mit Alleinerziehenden-Freibetrag in Seite 29 von 65 Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015 nach Geschlecht des Leistungsempfängers) angefügt. Diese Auswertung lässt keinen Rückschluss auf die Anzahl der Kinder im Haushalt zu. Frage 6: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, wie viele allein erziehende Mütter und Väter und deren Kinder in Sachsen arm oder armutsgefährdet sind? Es wird auf die Ausführungen zu Frage I.18 in der Antwort der Staatsregierung zur Großen Anfrage „Kinderarmut in Sachsen: Situation – Herausforderungen – Initiativen“, Drucksache 6/5077, verwiesen. D) Familienpolitische bzw. familienunterstützende Leistungen und Maßnahmen Der Beantwortung der Fragen D)1 bis D)8 wird folgende Anmerkung vorangestellt: Grundlage der Auswertung aus dem maschinellen Fachverfahren sind entschiedene Erstanträge (ohne Antragsrücknahmen), die zeitliche Eingruppierung erfolgt nach der Freigabe der Aktenverfügung. Eine Grundlage für das Merkmal „alleinerziehend“ stellt die Abfrage nach dem Familienstand dar, beim Eltern- und Landeserziehungsgeld „ledig , geschieden, verwitwet, getrennt lebend“, zusätzlich beim Elterngeld noch „kein unverheiratetes Zusammenleben“. Frage 1: Wie viele allein erziehende Frauen und Männer haben seit 2008 Elterngeld im vollen Umfang von 14 Monaten erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlecht )? Die Daten zur Anzahl der alleinerziehenden Frauen und Männer mit Elterngeldbezug im vollen Umfang können der Tabelle D)1. entnommen werden. Tabelle D)1.Elterngeldbezug von Alleinerziehenden im Maximalumfang von 14 Monaten Haushaltsjahr männlich weiblich 2008 0 237 2009 0 1.053 2010 0 979 2011 1 1.050 2012 0 1.112 2013 1 953 2014 2 1.032 2015 0 860 bis 07.10.2016 0 604 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 30 von 65 Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, in welcher Höhe allein erziehende Mütter und Väter im Verhältnis zu Zweielternfamilien durchschnittlich Elterngeld erhalten? Durchschnittlich erhalten ca. 65 % alleinerziehende Mütter und Väter Elterngeld im Verhältnis zu Zweielternfamilien. Die Daten zum durchschnittlichen Elterngeldbezug Alleinerziehender und Familien können der Tabelle D)2. entnommen werden. Tabelle D)2. Durchschnittlicher Elterngeldbezug von Alleinerziehenden und Familien Haushaltsjahr Durchschnittlicher Anspruch in Euro Alleinerziehend Familie 2008 525,72 708,47 2009 445,27 670,13 2010 449,24 695,64 2011 471,83 726,09 2012 471,60 749,37 2013 486,66 768,60 2014 507,94 784,48 2015 514,60 809,40 bis 07.10.2016 494,61 798,24 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Frage 3: Wie viele allein erziehende Frauen und Männer haben seit 2015 ElterngeldPlus beantragt? Die Daten zur Anzahl der Antragsteller zum ElterngeldPlus durch Alleinerziehende können der Tabelle D)3. entnommen werden. Tabelle D)3.Antragstellung zum ElterngeldPlus durch Alleinerziehende Haushaltsjahr Anträge ElterngeldPlus1) 20152) 318 bis 07.10.2016 929 1) Anträge Plus (Antrag beinhaltet Plus und/oder Mischfälle aus Elterngeld und ElterngeldPlus), 2) Die Beantragung von Elterngeld Plus war erstmalig für Geburten ab 01.07.2015 möglich. Daher die geringeren Werte für das Haushaltsjahr 2015. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 31 von 65 Frage 4: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter erhielten seit 2008 Landeserziehungsgeld (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlecht)? Die Daten zur Anzahl der Alleinerziehenden mit Bezug von Landeserziehungsgeld können der Tabelle D)4. entnommen werden. Tabelle D)4. Landeserziehungsgeldbezug von Alleinerziehenden Haushaltsjahr männlich weiblich 2008 20 2.277 2009 51 3.332 2010 52 3.363 2011 60 3.021 2012 42 2.655 2013 44 2.493 2014 57 2.330 2015 39 2.127 bis 07.10.2016 17 1.279 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Frage 5: Wie lange bezogen allein erziehende Mütter und Väter seit 2008 durchschnittlich Landeserziehungsgeld (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Daten zur durchschnittlichen Bezugsdauer von Landeserziehungsgeld durch Alleinerziehende können der Tabelle D)5. entnommen werden. Tabelle D)5. Durchschnittliche Bezugsdauer von Landeserziehungsgeld Haushaltsjahr Durchschnittliche Bezugsdauer 2008 5,49 2009 6,26 2010 6,45 2011 6,19 2012 6,29 2013 6,15 2014 6,04 2015 6,01 2016 6,30 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 32 von 65 Frage 6: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter erhalten seit 2016 das Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig, weil sie drei Kinder haben? Seit 2016 erhalten 181 alleinerziehende Mütter und Väter das Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig, weil sie drei Kinder haben (Stand: 07.10.2016). Frage 7: ln wie vielen Fällen erhielten allein erziehende Mütter und Väter das Landeserziehungsgeld direkt im Anschluss an das Elterngeld? Frage 8: ln wie vielen Fällen erhielten allein erziehende Mütter und Väter seit 2008 das Landeserziehungsgeld im 3. Lebensjahr des Kindes (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen D)7 und D)8: In der Spalte 2. Lebensjahr sind alle Fälle alleinerziehender Väter und Mütter zusammengefasst , die direkt nach dem Bezug von ungesplittetem Elterngeld das Landeserziehungsgeld beanspruchen. Ein gleichzeitiger Bezug von gesplittetem Elterngeld (Verlängerungsoption ) bzw. Elterngeld Plus (nach neuer Rechtslage) und Landeserziehungsgeld ist möglich. Die Daten zum Bezug von Landeserziehungsgeld durch Alleinerziehende im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes können der Tabelle D)6. entnommen werden. Tabelle D)6. Bezug von Landeserziehungsgeld durch Alleinerziehende im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes Haushaltsjahr 2. Lebensjahr 3. Lebensjahr 2008 1.919 46 2009 1.955 839 2010 1.799 1.027 2011 1.727 706 2012 1.479 672 2013 1.380 564 2014 1.337 513 2015 1.228 424 bis 07.10.2016 727 286 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 33 von 65 Frage 9: ln wie vielen Fällen zahlte das zuständige Jugendamt allein erziehenden Müttern und Vätern seit 2008 einen Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlecht)? Die Anzahl alleinerziehender Elternteile ist nicht Gegenstand der UVG- Geschäftsstatistik. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss setzt einen Antrag des Kindes bzw. des alleinerziehenden Elternteils voraus. Dieser entscheidet damit, ob und wann er den Unterhaltsvorschuss für sein Kind in Anspruch nimmt. Frage 10: Wie hat sich die Anzahl der Fälle von Unterhaltsvorschusszahlungen durch das Jugendamt seit 2008 entwickelt? Die Anzahl der Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschusszahlungen im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2008 können der Tabelle D)7. entnommen werden. Tabelle D)7. Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschusszahlungen nach Jahren Jahr Zahlfälle 2008 34.755 2009 35.467 2010 35.165 2011 34.917 2012 34.542 2013 33.740 2014 32.410 2015 31.004 Frage 11: Wie hoch sind die jährlichen Kosten für von den Jugendämtern gezahlte Unterhaltsvorschüsse (bitte auflisten seit 2008)? Die Entwicklung der Gesamtkosten für den Unterhaltsvorschuss im Freistaat Sachsen können der Tabelle D)8. entnommen werden. Tabelle D)8. Gesamtkosten Unterhaltsvorschuss nach Jahren Jahr Kosten in Mio. Euro 2008 50,9 2009 50,9 2010 59,8 2011 60,9 2012 60,0 2013 58,6 Seite 34 von 65 Jahr Kosten in Mio. Euro 2014 57,0 2015 51,7 Frage 12: ln welcher Höhe wurden seit 2008 Unterhaltsvorschüsse zurückgezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Daten zu den Rückeinnahmen können der Tabelle D)9. entnommen werden. Tabelle D)9. Rückeinnahmen Unterhaltsvorschüsse Jahr Betrag in Mio. Euro 2008 6,8 2009 7,4 2010 8,1 2011 9,3 2012 9,4 2013 9,9 2014 10,2 2015 10,7 Frage 13: ln wie vielen Fällen musste bei allein erziehende Frauen und Männer die Zahlung des Unterhaltsvorschuss eingestellt werden, weil nach 72 Monaten oder Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes kein Anspruch mehr besteht (bitte jährlich aufschlüsseln seit 2008)? Die Daten über Einstellung der Unterhaltsvorschusszahlung können der Tabelle D)10. entnommen werden. Tabelle D)10. Einstellung der Unterhaltsvorschusszahlung nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen Jahr Fälle, wegen Vollendung des 12. Lebensjahres Fälle, wegen Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten 2008 1.623 2.853 2009 1.651 2.857 2010 1.785 3.065 2011 1.930 3.338 2012 2.010 3.329 2013 1.909 3.361 Seite 35 von 65 Jahr Fälle, wegen Vollendung des 12. Lebensjahres Fälle, wegen Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten 2014 1.788 3.692 2015 1.796 3.657 Frage 14: Wie viele Anträge haben allein erziehende Frauen und Männer auf Zahlung des Kinderzuschlags gestellt, für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben (bitte jährlich aufschlüsseln seit 2008)? Frage 15: Wie viele allein erziehende Frauen und Männer erhielten den Kinderzuschlag aufgrund zu geringen Einkommens (bitte jährlich aufschlüsseln seit 2008)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen D)14 und D)15: Auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes und der BA, Regionaldirektion Sachsen, können lediglich Aussagen zu den Gesamtzahlen der Bezieher von Kinderzuschlag getroffen werden. Die erfragten Daten sind nicht verfügbar. Frage 16: Wie vielen allein erziehenden Mütter und Väter wurden Steuerfreibeträge für Kinder gewährt (bitte jährlich aufschlüsseln seit 2008)? Die Anzahl der alleinerziehenden Mütter und Väter, denen Steuerfreibeträge für Kinder gewährt wurden, können den Tabellen D)11. und D)12. entnommen werden. Tabelle D)11. Anzahl der steuerlich erfassten Alleinerziehenden, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommensteuergesetz erhalten haben Veranlagungszeitraum Anzahl 2008 46.190 2009 43.857 2010 42.400 2011 42.139 2012 42.179 2013 41.862 2014 41.010 Seite 36 von 65 Tabelle D)12. Anzahl der steuerlich erfassten Alleinerziehenden, denen die Freibeträge für Kinder nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt wurden Veranlagungszeitraum Anzahl der Alleinerziehenden, denen im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung die Freibeträge für Kinder gewährt wurden Anzahl der Alleinerziehenden, bei denen es im Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung beim Kindergeld verblieb 2008 11.188 35.002 2009 7.354 36.503 2010 9.839 32.561 2011 10.197 31.942 2012 10.377 31.802 2013 10.849 31.013 2014 11.255 29.755 Frage 17: Welche zusätzlichen Hilfen zur Unterstützung von allein erziehenden Müttern und Vätern unmittelbar nach der Geburt eines Kindes oder im Falle der Erkrankung des allein erziehenden Elternteils gibt es in Sachsen? Die Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten mit einer Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankheit bzw. Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Zusätzlich zu den Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - können alleinerziehende Mütter und Väter auf Hilfs- und Unterstützungsangebote des Bundes, der Kommunen und des Freistaates zurückgreifen. Mit Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen stellen sächsische Kommunen Müttern und Vätern mit Unterstützungsbedarf nach der Geburt ehrenamtliche Paten oder Familienhebammen zur Seite. Auch die aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter steht als universell präventiv ausgerichtetes Informations- und Beratungsangebot grundsätzlich Eltern mit Neugeborenen, die das wünschen, zur Verfügung . Darüber hinaus leisten die Schwangerenberatungsstellen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nachsorgende Beratung nach der Geburt zu psychosozialen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen. Frage 18: Wie viele allein erziehende Mütter wurden nach der Geburt ihres Kindes durch eine Familienhebamme unterstützt (bitte ab 2009 jährlich aufschlüsseln, nach Beantragung, Bewilligung und Zeitraum)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Erfassen der entsprechenden Daten verpflichtet . Auch anderweitige Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Seite 37 von 65 Frage 19: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Finanzierung einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wurden seit 2008 gemäß § 24h SGB V gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und im Vergleich zu Antragsstellenden, die nicht allein erziehend sind)? Frage 20: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Finanzierung einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wurden seit 2008 gemäß § 24h SGB V bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und im Vergleich zu bewilligten Anträgen von Zweielternfamilien)? Frage 21: In wie vielen Fällen ist die Haushaltshilfe gemäß § 24h SGB V bereits nach der Geburt des ersten Kindes bewilligt worden (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren und allein erziehende/nicht allein erziehende Eltern)? Frage 22: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Bewilligung einer Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit des allein erziehenden Elternteils nach § 38 SGB V wurden seit 2008 gestellt? Frage 23: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V wurden seit 2008 bewilligt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen D)19 bis D)23: Der Staatsregierung liegen zu Anträgen Alleinerziehender keine Erkenntnisse vor. Das Merkmal „alleinerziehend“ ist für die Gewährung von Haushaltshilfe und anderen Leistungen unerheblich und wird von den Krankenkassen nicht erhoben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet . Die Krankenkassen gewähren Haushaltshilfe, wenn den Versicherten wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder 41 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Frage 24: Wie viele Alleinerziehende haben seit 2008 Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII in Anspruch genommen (bitte auflisten nach Jahr, Art der Hilfen zur Erziehung und im Vergleich zu Zweielternfamilien)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 14 (Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und Hilfen für junge Volljährige Seite 38 von 65 am 31. Dezember 2008-2015 in Sachsen nach Lebenssituation der Hilfeempfängerin /des Hilfeempfängers bei Beginn der Hilfe und Art der Hilfe) zu entnehmen. Für das Jahr 2016 liegen bislang keine Angaben vor. Frage 25: Wie viele Kinder allein erziehender Mütter und Väter haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (bitte aufschlüsseln nach Kindern von Eltern, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten)? Frage 26: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter haben für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt (bitte seit 2008 jährlich aufschlüsseln nach Art der Leistung)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen D)25 bis D)26: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 15 (Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in alleinerziehenden BG) zu entnehmen. Die Antragszahlen für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden statistisch nicht erfasst. In der Anlage 15 ist in Spalte 2 der Bestand der Leistungsberechtigten (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in alleinerziehenden BG dargestellt. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind auch im SGB XII, im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verankert. Hierzu liegen keine Informationen vor. Frage 27: Welche Hilfen erhalten alleinerziehende Mütter und Väter mit Behinderung aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Alleinerziehende Mütter oder Väter, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben , eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII. Gemäß § 9 SGB XII richten sich die Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person. Soweit es sich bei den Müttern oder Vätern um seelisch behinderte Jugendliche oder Heranwachsende handelt, kommen auch Leistungen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII in Betracht. Dies umfasst auch gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter mit ihren Kindern nach § 19 SGB VIII. Seite 39 von 65 Frage 28: ln wie vielen Fällen wurde alleinerziehenden Müttern und Vätern mit Behinderung eine "Elternassistenz" gewährt (bitte aufschlüsseln nach Jahr Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe seit 2008)? Eine statistische Erfassung der Leistungsart „Elternassistenz“ findet nicht statt. Frage 29: Welche familienunterstützenden Leistungen stehen nicht beurlaubten, allein erziehenden Studierenden jenseits von BAföG und Kindergeld zur Verfügung? Frage 30: Welche familienunterstützenden Leistungen stehen beurlaubten alleinerziehenden Studierenden jenseits des Kindergeldes zur Verfügung? Frage 31: Welche familienunterstützenden Leistungen stehen allein erziehenden Studierenden nach Verlust des BAföG-Anspruches, z. B. aufgrund von Fachrichtungswechsel oder Regelstudienzeitüberschreitung, jenseits des Kindergeldes, zur Verfügung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen D)29 bis D)31: Alleinerziehende Studierende können grundsätzlich auf alle Hilfs- und Unterstützungsangebote des Bundes, der Kommunen und des Freistaates zugreifen. Eine Leistungsberechtigung ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Dies betrifft z. B. das Elterngeld bzw. das Landeserziehungsgeld. Studierenden können bei der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 27 Abs. 2 SGB II Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2, 3, 5 und 6 SGB II (Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung und Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer , laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht) und Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II (Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt) gewährt werden. Darüber hinaus können bei der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 27 Abs. 3 SGB II Leistungen für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II (Warmwasser), Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden. Nicht beurlaubte Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter zehn Jahren in einem Haushalt leben, können zusätzlich Zusatzleistungen für Studierende mit Kind gem. § 14b BAföG beziehen. Seite 40 von 65 Frage 32: Welche Mutter-Kind Einrichtungen in Sachsen haben spezielle Angebote für Alleinerziehende ? Schwerpunktkuren zum Thema „Alleinerziehend“ sind wie bei anderen speziellen Themen (z. B. Trauerbewältigung, Mütter nach Brustkrebserkrankung) nicht bekannt. Die Thematik findet bei den Kureinrichtungen zu jeder Kur Berücksichtigung. Mit den Müttern und Vätern wird das Thema alleinerziehend bei der Eingangsuntersuchung besprochen. Daraus entstehen unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche für die Kurmaßnahme. Diese werden individuell bei der Erstellung des Behandlungsplans berücksichtigt. In Sachsen gibt es die Mutter-/Vater-Kind-Vorsorgeklinik in Grünhain-Beierfeld und das DRK Kur- und Gesundheitszentrum, Haus am Jonsberg in Jonsdorf. Beide behandeln alleinerziehende Mütter und Väter individuell, um einen Kurerfolg zu sichern. Frage 33: Wie viele allein Erziehende haben seit 2008, die vom Freistaat Sachsen geförderte Familienerholung bzw. Freizeit in Anspruch genommen (bitte jährlich aufschlüsseln nach Zahl der Beantragung, Zahl der Bewilligung und Dauer des Ferienzeitraums aufgeschlüsselt nach unter einer Woche, 1-2 Wochen, über zwei Wochen)? Es erfolgt keine statistische Erfassung der eingegangenen Anträge Alleinerziehender. Die Daten zur Inanspruchnahme von Familienerholung durch Alleinerziehende können der Tabelle D)13. entnommen werden. Tabelle D)13. Inanspruchnahme der Förderung von Familienerholung durch Alleinerziehende 2008 2009 2010 20111) 20121) 2013 2014 2015 Summe Bewilligte Anträge Alleinerziehender 1.486 1.448 1.248 0 0 379 409 492 5.462 unter einer Woche 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 - 2 Wochen (mindestens 7, jedoch höchstens 14 Tage) 1.486 1.448 1.248 0 0 379 409 492 5.462 über 2 Wochen2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1) In den Jahren 2011 und 2012 erfolgte keine Förderung von Angeboten der Familienfreizeit und -erholung im Freistaat Sachsen 2) Eine Förderung der Familienerholung erfolgt maximal für 14 Tage, so dass es keine Bewilligungen über zwei Wochen gibt. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 41 von 65 E) Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Der Beantwortung der Fragen E)1 bis E)4 wird folgende Anmerkung vorangestellt: Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege . Die Erhebung der erfragten Daten ist nicht Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach SGB VIII. Die Darstellung in den Anlagen ist das Ergebnis einer Umfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Frage 1: ln welchem Umfang nutzen allein erziehende Mütter und Väter Betreuungsangebote für unter 3-Jährige (bitte getrennt aufschlüsseln nach Kinderkrippe und Kindertagespflege, Landkreisen und Kreisfreien Städten und im Vergleich zu Paarfamilien)? Frage 2: ln welchem Umfang nehmen Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren Ganztagsplätze zur Betreuung in Anspruch (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln und im Vergleich zu Paarfamilien)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen E)1 und E)2: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 16 zu entnehmen. Frage 3: ln welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende bevorzugt einen Platz für ihr Kind oder ihre Kinder in der Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege (bitte auflisten nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, nach Alter des Kindes und Stundenkontingent der Betreuung)? Frage 4: ln welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende ein erhöhtes Stundenkontingent für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung /Kindertagespflege (bitte auflisten nach Landkreisen und Kreisfreien Städten , nach Alter des Kindes und zusätzlichem Stundenkontingent der Betreuung)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen E)3 und E)4: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 17 zu entnehmen. Seite 42 von 65 Frage 5: Welche studienerleichternden Maßnahmen (höhere Zahl an Prüfungsversuchen, E-Learning Angebote für Pflichtveranstaltungen, Teilzeitstudium u. ä.) können alleinerziehende Studierende an welchen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen nutzen um das Studium trotz der Betreuung eines Kindes erfolgreich abschließen zu können? Die Hochschulen bieten alleinerziehenden Studierenden studienerleichternde Maßnahmen in einer breiten Fächerung an. Die Universität Leipzig hat mit der Verabschiedung einer Rahmenstudienordnung die grundlegende Möglichkeit des Teilzeitstudiums geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung eines Teilzeitstudiums wird individuell mit den jeweiligen Fachstudienberatern/-innen ausgestaltet. Darüber hinaus sind Verschiebungen von Prüfungsterminen sowie eine höhere Anzahl von Prüfungsversuchen über Härtefallanträge an den jeweiligen Prüfungsausschuss möglich. An der TU Dresden ist eine höhere Zahl an Prüfungsversuchen für alleinerziehende Studierende nicht generell geregelt, jedoch können entsprechende Härtefallanträge an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um Sonderregelungen (bspw. Fristverlängerung) gerichtet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit - auch unabhängig von einem Teilzeitstudium - das Studium individuell zu planen. Bis auf Ausnahmen, wie z. B. bei Praktika im Labor besteht an der TU Dresden keine Anwesenheitspflicht. Darüber hinaus hat die TU Dresden eine e-Learning-Strategie mit entsprechenden fachspezifischen und -übergreifenden Angeboten in einzelnen Fakultäten verankert, die von den Studierenden genutzt werden können. Außerdem finden an jeder Fakultät laut Prüfungsordnung (Anwendung des erweiterten Nachteilsausgleichs bei Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen) studienerleichternde Maßnahmen Anwendung. Der Nachteilsausgleich in der Musterprüfungsordnung für Masterstudiengänge (Stand 2015) lautet: „Macht die bzw. der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, gestattet die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag der bzw. des Studierenden, die Prüfungsleistungen in gleichwertiger Weise abzulegen. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Wie die Prüfungsleistung zu erbringen ist, entscheidet die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende in Absprache mit der zuständigen Prüferin bzw. dem zuständigen Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen. Als geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kommen z. B. verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen, Nutzung anderer Medien , Nutzung anderer Prüfungsräume innerhalb der Hochschule oder ein anderer Prüfungstermin in Betracht. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen." Ferner sind in § 12 der Immatrikulationsordnung der TU Dresden mögliche Gründe für eine Beurlaubung vom Studium definiert, zu denen u. a. familiäre Gründe (gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr) zählen. Studierende können sich wegen Elternzeit beurlauben lassen und dennoch in dieser Zeit Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Die Prüfungsausschüsse der TU Chemnitz sind durch die Prüfungsordnungen ermächtigt , Entscheidungen über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende wäh- Seite 43 von 65 rend der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes oder der Elternzeit zu treffen. Dies sind individuelle Regelungen, die die Situation im Einzelfall berücksichtigen. Die Betreuung von eigenen Kindern findet bei den Regelungen für Beurlaubungen besondere Berücksichtigung. Die Erbringung von Studienleistungen während der Beurlaubung ist möglich. So ist eine Beurlaubung für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit möglich. Darüber hinaus kann für weitere vier Semester zur Betreuung von eigenen Kindern beurlaubt werden. Einige Studiengänge haben auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums eröffnet. An der TU Bergakademie Freiberg können Studierende durch individuelle Studienverlaufsplanung in Absprache mit den Bildungsbeauftragten und die Inanspruchnahme von Urlaubssemestern den Studienverlauf ihrer individuellen familiären Situation anpassen . Weiterhin stehen zur Studienerleichterung diverse e-Learning-Tools und Dienste (u. a. OPAL, citavi, LimeSurvey) zur Verfügung. Die Bibliothek bietet die Nutzung der Volltexte aus elektronischen Ressourcen für Universitätsangehörige auch außerhalb der Öffnungszeiten an. Die HTWK Leipzig bietet Beratungsmöglichkeiten der Hochschulen im Dezernat für Studienangelegenheiten zu allgemeinen und studienbegleitenden Fragen. Die Studienfachberatung in der Fakultät eröffnet die Möglichkeit zur Gestaltung eines individuellen Curriculums. Ferner können Urlaubssemester gewährt und einzelne Prüfungen nach Absprache mit dem Prüfungsamt terminiert werden. Auch die HTW Dresden hebt die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium mit individuellem Studienplan und die Option eines Nachteilsausgleiches bei Prüfungsleistungen hervor. e-Learning-Angebote, Skripte und Vorlesungsmitschnitte ergänzen die studienerleichternden Maßnahmen ebenso wie Urlaubssemester sowie Unterstützungsangebote durch die „familiengerechte Hochschule" (vgl. Link www.htw-dresden.de/familie). An der Hochschule Mittweida können studierende Eltern das Instrument des Nachteilsausgleichs nutzen, um ihr Studium an die individuellen Bedarfe anzupassen. Möglich sind hierbei bspw. Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Belegarbeiten, die Verschiebung von Prüfungsterminen und Sonderstudienablaufpläne. Des Weiteren existiert ein Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule, dem Studentenwerk und einer städtischen Kindertagesstätte, in dessen Rahmen 24 Plätze für Kinder von Hochschulangehörigen freigehalten werden und eine Spätbetreuung bis 19 Uhr möglich ist, sodass Veranstaltungen bis zum späten Nachmittag besucht werden können. Die entsprechenden Kosten werden vom Studentenwerk getragen. Darüber hinaus werden regelmäßig Absprachen mit lehrenden und studierenden Eltern hinsichtlich der Anwesenheit getroffen, sodass diese Lehrveranstaltungen eher verlassen können, ohne Nachteile für Prüfungen o. ä. zu erwarten. Die Aufarbeitung des fehlenden Lehrstoffes ist möglich, da die Skripte zu den Lehrveranstaltungen online abrufbar sind. An der Westsächsischen Hochschule wird ebenfalls ein Nachteilsausgleich ermöglicht. In diesen sind auch schwangere Studierende und Studierende mit Kindern sowie pflegebedürftigen Angehörigen einbezogen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge der Betroffenen und legt geeignete Maßnahmen fest. Es werden auch zahlreiche Beispiele für einen Nachteilsausgleich für die Organisation und Durchführung des Studiums (u. a. individueller Studienplan, Verlängerung der Regelstudienzeit, Verlängerung von Prüfungsfristen, Teilzeitstudium - auch: Wechsel von Voll- in ein Teilzeitstudi- Seite 44 von 65 um, Zulassung zu Veranstaltungen unter Vorbehalt, bevorzugte Zulassung zu begrenzten Lehrveranstaltungen, Modifikationen bei Anwesenheitspflichten) und bei Prüfungen und Leistungsnachweisen (u. a. Schreibzeitverlängerung bei Klausuren, Verlängerung von Vorbereitungszeiten bei mündlichen Prüfungen, Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten, Prüfung in separaten Räumen, Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei Haus- und Abschlussarbeiten, Änderung der Prüfungsform (mündlich vs. schriftlich), Modifikation praktischer Prüfungen, Aufteilen von Studienleistungen in Einzelabschnitte) gewährt. Beratung zu möglichen Nachteilsausgleichen und deren Beantragung bieten die Beauftragten für die familienfreundliche Hochschule, die allgemeine Studien- und Sozialberatung und die Prüfungsausschüsse der Fakultäten . Die Hochschule Zittau/Görlitz teilt als studienerleichternde Maßnahmen für alleinerziehende Studierende insbesondere spezielle Beratungen und die Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Belegarbeiten an beiden Hochschulstandorten mit. Ferner werden e-Learning-Angebote in begrenztem Umfang angeboten. In einem Fall wurde ein Teilzeitstudium angeboten. Die Hochschule verweist diesbezüglich jedoch auf Problemstellungen im Kontext des BAföG, da dort ein Teilzeitstudium nach derzeitiger Rechtslage nicht förderfähig ist. Die Zuständigkeit für das BAföG liegt beim Bund. So konnte im Ergebnis die Studienzeit lediglich um zwei Semester verlängert werden. Urlaubssemester würden von Studierenden demgegenüber häufiger genutzt. Schließlich verweist die Hochschule darauf, dass Studierende mit Kind am Standort Görlitz Vorrang bei der Einschreibung in bestimmte Lehrveranstaltungen haben, um ihnen ein besseres Zeitmanagement zu ermöglichen. Die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig bietet individuelle Studienformate an. Insbesondere erhält der Personenkreis auf Antrag Fristverlängerungen im Prüfungsverfahren . Weiter besteht Anspruch auf Beurlaubung sowie der Verlängerung der Regelstudienzeit . Die Hochschule für Musik und Theater Leipzig bietet Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs im Prüfungsverfahren, Urlaubssemester und die Option zur Erstellung individueller Studienpläne für alleinerziehende Studierende an. Die Hochschule für Musik Dresden ermöglicht eine Beurlaubung, die Hochschule für Bildende Künste hat eine Fehlmeldung erteilt. Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden bietet als studienerleichternde Maßnahme ein Teilzeitstudium an. Die Evangelische Hochschule Dresden verfügt über eine Ordnung/Eckpunktepapier zum Nachteilsausgleich für Studierende. Diese Eckpunkte tragen den Herausforderungen der sich verändernden Studienstrukturen und -bedingungen Rechnung, die sich mit der Studienreform insbesondere für Studierende mit Kindern sowie pflegebedürftigen Angehörigen, ausländischen Studierenden und beeinträchtigt Studierenden ergeben . Es soll damit für alle Studierenden möglich sein, die gewünschten Studienleistungen in vollem Umfang in einer vorgegebenen Zeit und Form zu erbringen und einen erfolgreichen Studienabschluss zu erreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe am Studium fordert gleichwertige Studienbedingungen. Dazu sind • notwendige Steuerungs- und Koordinierungsinstrumente vorzuhalten, Seite 45 von 65 • geeignete Maßnahmen zum individuellen Nachteilsausgleich zu entwickeln und rechtlich zu regeln, • Räumlichkeiten zweckentsprechend zu gestalten und • ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für vom Nachteilsausgleich betroffene Studierende zur Verfügung zu stellen. Die Evangelische Hochschule Dresden ermöglicht gem. § 5 der Ordnung für den Nachteilsausgleich alleinerziehenden Studierenden sich aus familiären Gründen beurlauben zu lassen. Sie gewährleistet, dass die regelmäßigen Lehrveranstaltungen innerhalb der Betreuungszeiten für Kinder (8 bis 16.30 Uhr) stattfinden und für stillende Mütter bei Notwendigkeit ein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt wird. Das Ziel, 15 Plätze für die Kurzzeitbetreuung in unmittelbarer Nähe zur Hochschule zu schaffen, konnte bisher nicht umgesetzt werden, da mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz der entsprechende Bedarf deutlich zurückgegangen ist. Schließlich ist es dem Prüfungsausschuss möglich, entsprechende Regelungen für die Erbringung von Prüfungsleistungen festzulegen. An entsprechenden Entscheidungen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule zu beteiligen . Studierenden mit Kindern ist es an der Evangelischen Hochschule auch möglich, ihre Kinder mit in die Lehrveranstaltungen zu bringen. Von dieser Regelung wird seit der Einführung des Anspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz allerdings auch seltener Gebrauch gemacht. Die Fachhochschule Dresden bietet, soweit erforderlich, Studierenden aufgrund des Erfordernisses von Kinderbetreuung Sonderstudienpläne an. Mitunter sei auch die Inanspruchnahme von Urlaubssemestern möglich. Die Handelshochschule Leipzig erfasst alleinerziehende Eltern nicht. Dennoch wurde in den Ordnungen verankert: "(4) Für Studierende mit Behinderung, einer chronischen Erkrankung sowie für im Mutterschutz oder Elternzeit befindliche Studierende können individuelle Studienablaufpläne erstellt werden. Die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub bzw. Elternzeit wird gewährleistet." Im Bedarfsfall wird folglich Studierenden den Bedürfnissen entsprechend ein individueller Studienplan erstellt. Im berufsbegleitenden MBA-Studienprogramm (Master of Business Administration) hat es den Bedarf bereits vereinzelt gegeben. Der erfolgreiche Studienabschluss konnte mit einem angepassten Studienablauf unterstützt werden. Die Studentenwerke richten sowohl ihre Angebote der Sozial- wie der psychologischen Beratung auch an alleinerziehende Studierende und unterstützen, wie bspw. das Studentenwerk Dresden mitteilt, sowohl mit finanziellen Beihilfen, bei der Beantragung der Verlängerung von Studienzeiten und/oder der Phase von Abschlussarbeiten. Die „Lebensweltorientierung in der Beratung", so hebt das Studentenwerk Dresden hervor, führe auch dazu, dass in Fällen, in denen Studierende als Familienstatus „alleinerziehend " angegeben haben, diese bei geringen Beratungskapazitäten bevorzugt in die Beratung einbezogen werden. Frage 6: Welche staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen/Studentenwerke bieten Kinderbetreuungsmöglichkeiten an? Seite 46 von 65 Frage 7: Welche der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen/Studentenwerke, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, bevorzugen alleinerziehende Eltern bei der Platzvergabe? Frage 8: Welche der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen/Studentenwerke, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, bieten diese bereits ab der ersten Doppelstunde und bis 22 Uhr an? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen E)6 bis E)8: Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 18 zu entnehmen. In der Regel stellen die Hochschulen Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeitern zur Verfügung. Die Studentenwerke stellen entsprechende Angebote für die Studierenden bereit. Darüber hinaus wird von den Hochschulen auf Folgendes verwiesen: Die Universität Leipzig verweist darauf, dass aufgrund der guten kommunalen Betreuungssituation in Leipzig aktuell alle Kinder in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden. Lediglich die wohn- bzw. arbeitsortnahe Betreuung im Krippenbereich kann noch nicht in jedem Fall wunschgemäß realisiert werden. Für die Betreuung von Kindern studentischer Eltern betreibt das Studentenwerk Leipzig eigene Einrichtungen. Die Universität Leipzig hat, vorwiegend für ihre Mitarbeiter/-innen, die betriebsnahe Kindertagesstätte „UNIKAT" eingerichtet. Sie bietet ihre Betreuungsleistungen zu wissenschaftsaffinen Tageszeiten zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr an. Die Kita wurde 2015 eröffnet und bietet Platz für 35 Krippenkinder (inkl. 1 Integrationsplatz) und 116 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (davon 5 Integrationsplätze). Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der integrativen Kindertagesstätte „Familiengarten" der Sozialwerk Leipzig gGmbH, in der ebenfalls einige Belegplätze vorgehalten werden. Zudem vermittelt der Familienservice des Gleichstellungsbüros den Kontakt zu kostengünstigen Kurzzeitbetreuungsangeboten. In den Sommer- und Winterferien wird mit dem Kinderferienprogramm „FerienCampus" eine verlässliche Betreuung für Kinder von Studierenden und Mitarbeitern/-innen angeboten. Die Platzvergabe erfolgt nicht direkt über die Universität Leipzig, sondern entsprechend der kommunalen Richtlinien über das städtische Online-Portal https://www.meinkitaplatz-leipzig.de/. Bei der TU Dresden stehen knapp 60 Belegplätze pro Jahr in Kindertagesstätten sowie in der Tagespflege in Trägerschaft des Studentenwerkes Dresden und des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen Dresden für Kinder von Beschäftigten der TU Dresden zur Verfügung. Im Rahmen der familienorientierten Personalstrategie verfügt das Universitätsklinikum Dresden und die Medizinische Fakultät der TU Dresden über knapp 300 Belegplätze (für Kinder von Beschäftigten) in fünf Kooperations- Kindertageseinrichtungen am Johannstädter Campus. Im Jahr 2012 wurde ein Kindergartenbüro als Servicestelle eingerichtet. Das Zentrum für Regenerative Therapien, Exzellenzcluster an der TU Dresden, verfügt ebenfalls über 50 Belegplätze in zwei kooperierenden Einrichtungen. In Kooperation mit der Agentur Mary Poppins bietet darüber hinaus die TU Dresden ihren Beschäftigten eine flexible Kinderbetreuung an. Die flexible Kinderbetreuung beinhaltet einen Seite 47 von 65 Babysitterservice, einen Bring- und Abholdienst sowie auf Anfrage eine Tagesbetreuung und kann im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund dienstlicher Termine bzw. der Wahrnehmung von Veranstaltungen eine Sonderbetreuung für Kinder erforderlich wird. Darüber hinaus haben Studierende sowie Beschäftigte der TU Dresden die Möglichkeit, ihre Kinder in der Vorlesungszeit von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Campusnet, einer Kurzzeitbetreuungseinrichtung des Studentenwerkes Dresden, betreuen zu lassen. Direkt am Johannstädter Campus steht für Beschäftigte und Studierende der Medizinischen Fakultät der TU Dresden eine weitere Kinderkurzzeitbetreuung „Carus Körbchen " in Kooperation mit einem Babysitterservice Dresden zur Verfügung. Im „Carus Körbchen" werden die Kinder von Studierenden und Beschäftigten in den Räumlichkeiten der Medizinischen Fakultät zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr betreut. Findet die Betreuung im elterlichen Haushalt statt, ist sogar eine längere (oder frühere) Betreuung möglich. Ein Vertrag mit einer Tagesmutter für die Betreuung der Kinder von Beschäftigten eines Sonderforschungsbereiches außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist allerdings ausgeschlossen. Reguläre Betreuungsangebote für Studierende stellt das Studentenwerk Dresden bereit (Öffnungszeit bis 17.00 Uhr). Seit dem Jahr 2015 gibt es auch ein eigenes Kinderferienbetreuungsangebot der TU Dresden (ohne Universitätsklinikum bzw. Medizinischer Fakultät) für Schulkinder der fünften bis achten Klasse von Beschäftigten, jeweils in den Winterferien und in Kooperation mit bestehenden Bildungsangeboten der TU Dresden sowie dem Universitätssportzentrum . Die Hochschule Mittweida bietet eine Kinderbetreuung von bis zu vier Stunden nach Vorabsprache durch Mitarbeiter/-innen der Sozialkontaktstelle, die anerkannte Sozialarbeiter /-innen sind, an. Darüber hinaus bestehen Betreuungsmöglichkeiten in Kooperation mit dem Studentenwerk Freiberg und der Stadt Mittweida. In diesem Rahmen könnten bei Kostenübernahme durch das Studentenwerk eine Tagesmutter am Campus und eine weitere Kindertagesstätte genutzt werden. An der Hochschule Zittau/Görlitz bestehen an beiden Hochschulstandorten keine der erfragten Betreuungsoptionen. Allerdings ist aufgrund der geringen Fallzahlen am Standort Zittau diesbezüglich - auf Grund des ausreichenden Angebotes in kommunalen Einrichtungen - ein eigenes Angebot nicht erforderlich. Am Standort Görlitz sind - trotz größerer Probleme - in den meisten Fällen Lösungen gefunden worden. Die Evangelische Hochschule stellt einen Eltern-/Kind-/Stillraum zur Verfügung. Für die generelle Betreuung der Kinder haben die Studierenden selbst zu sorgen. Der Stillraum ist ganztägig geöffnet und wird aus Wahrnehmung der Hochschule gut angenommen, auch wenn er in einem Untergeschoss untergebracht ist. An der Fachhochschule Dresden ist in den jetzigen Räumlichkeiten eine Betreuung nicht realisierbar. Allerdings ist nach dem Bezug des Neubaus zum Wintersemester 2017/2018 eine stundenweise Betreuung - insbesondere für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen - vorgesehen. Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau bietet aktuell keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Sinne einer Kindertagesstätte oder Tagespflege an. Jedoch wird am Standort Seite 48 von 65 Chemnitz eine Randzeitenbetreuung für Kinder von Studierenden ermöglicht, die bedarfsorientiert an 3 bis 4 Wochentagen Vorlesungszeiten nach dem Ende der regulären Kita-Öffnungszeiten abdeckt. Der Bedarf wird jeweils für ein Semester mit den studentischen Eltern abgestimmt. Dabei sind noch nie Zeiten ab der ersten Doppelstunde oder bis 22 Uhr nachgefragt worden. Bedarf an Randzeitenbetreuung besteht in der Regel zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr, in Einzelfällen auch mal bis 20:00 Uhr. Eine Platzvergabe für die Randzeitenbetreuung findet nicht statt, die Studierenden kommen zu den angebotenen Betreuungszeiten einfach vorbei und geben ihr Kind ab. Daten über den Partnerschaftsstatus der Studierenden werden in diesem Zusammenhang nicht erhoben. Das Studentenwerk Freiberg informiert, dass die Vergabe von Plätzen „nach freien Plätzen und der Altersstruktur der Gruppen" erfolgt. Liegen gleichberechtigte Anträge vor, wird dem Alleinerziehenden bzw. der Alleinerziehenden der Vorrang gegeben. Darüber hinaus werde eine Betreuung von Klein- und Kleinstkindern ab der ersten Doppelstunde angeboten. Eine Betreuung über 18.00 Uhr hinaus werde nicht angeboten. Die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg verweisen auf die Angebote des Studentenwerkes Chemnitz/Zwickau bzw. Freiberg. Frage 9: Wie viele Beschwerden von Studierenden hat es seit 2008 jährlich an welchen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen gegeben, etwa bei den zuständigen Referaten der Studierendenräte oder den Stellen für "Studium und Kind" der Hochschulen oder der Studentenwerke, dass ihnen das Mitbringen ihrer Kinder zu den Lehrveranstaltungen von den Dozierenden oder den Hochschulen untersagt wurde bzw. ihnen dadurch ein Nachteil entstanden ist? Die Daten können der Anlage 19 entnommen werden. Frage 10: Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten bei flexiblen Betreuungsbedarfen in Randzeiten (z. B. bei Arbeitszeiten nach 17.00 Uhr, an Wochenenden oder Feiertagen) oder in Notfällen gibt es in Sachsen ? Frage 11: Bekommen Alleinerziehende Betreuungsbedarfe in Randzeiten, z. B. durch Schichtarbeit, an Wochenenden oder Feiertagen finanziert und wenn ja, in welchem Umfang? Frage 12: In welcher Form werden Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten in Randzeiten unterstützt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen E)10 bis E)12: Zu den Fragen wurde eine Umfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Anlage 20 zu entnehmen. Seite 49 von 65 Frage 13: Gibt es spezielle Angebote für Alleinerziehende in Eltern-Kind-Zentren (bitte konkrete Projekte nennen)? Mit den 31 Modellstandorten des Landesmodellprojektes „Eltern-Kind-Zentren“ in Sachsen sollen möglichst viele Familien mit erziehungsunterstützenden Angeboten erreicht werden, um die elterliche Erziehungskompetenz zu stärken und somit die Entwicklung ihrer Kinder positiv zu beeinflussen. Diese Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass sie die unterschiedlichen Bedarfe der Eltern vor Ort aufgreifen sowie zeitlich und räumlich niedrig-schwellig angeboten werden. Die 31 Modellstandorte Eltern-Kind- Zentren fokussieren ihre Arbeit daher auf keine speziellen Angebote für Alleinerziehende . Frage 14: Welche spezifischen Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende werden in der sächsischen Verwaltung umgesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Behörde) Sächsische Staatskanzlei (SK): Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende werden in der SK die folgenden spezifischen Konzepte umgesetzt: • flexible Arbeitszeit durch Abschluss einer Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung , • Gewährung von Teilzeitarbeit zum Zwecke der Kinderbetreuung, • Ausschreibung von Stellen als Teilzeitstellen, wenn die Aufgabe hierfür geeignet ist, • bei Erkrankung eines Kindes oder nahen Angehörigen Gewährung von bis zu 12 Tagen Freizeitausgleich nach der Dienstvereinbarung Arbeitszeit, • Einrichtung von Telearbeitsplätzen in besonderen familiären Notfällen, • Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers für Bedienstete der SK, • Bildung einer Arbeitsgruppe Familienfreundlichkeit. Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI): Im Geschäftsbereich des SMI (ohne Polizei) gibt es keine speziellen Konzepte im Sinne der Fragestellung. Allerdings enthalten allgemeingültige Vorschriften (z. B. dienst-/tarifrechtliche Regelungen zur Teilzeit, Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit, Dienstvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit, Frauenförderpläne des SMI und der nachgeordneten Behörden) Regelungen und Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollen. Diese Regelungen finden ebenso für Alleinerziehende Anwendung. Für den Polizeibereich sind mit der Verwaltungsvorschrift des SMI über die Arbeitszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (VwV AZPol) vom 17. Dezember 2014 (SächsABl. S. 348) Rahmenvorgaben ausgestaltet worden, die zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. So gilt für nicht im Wechseldienst sowie im planmäßigen Dienst tätige Beamte grundsätzlich die gleitende Arbeitszeit. Daneben gibt es insbesondere für alleinerziehende Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes die Möglichkeit, im Tagdienst eingesetzt zu werden. Für Teilnehmer der Aufstiegsausbildung in der Fachrichtung Polizei von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 mit Elternverpflichtungen kann an der Hochschule Seite 50 von 65 der Sächsischen Polizei (FH) grundsätzlich bei Bedarf die Unterbringung der Kinder erfolgen. Für Teilnehmer der Qualifizierung für die Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei mit Elternverpflichtungen kann an der Deutschen Hochschule der Polizei grundsätzlich bei Bedarf die Unterbringung der Kinder erfolgen. Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJus): Ressortspezifische Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende bestehen im Geschäftsbereich des SMJus nicht. Das derzeit in Bearbeitung befindliche Personalentwicklungskonzept für die Bediensteten des sächsischen Justizvollzuges wird u. a. auch Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthalten. Unabhängig davon wird den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter und ihrer Familien in den sächsischen Justizvollzugsanstalten derzeit insbesondere im Rahmen der Dienstplanung Rechnung getragen. Entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung wird dabei auf die Belange von Alleinerziehenden im Rahmen der Dienstplanung möglichst umfassend Rücksicht genommen, soweit es die personelle Situation zulässt. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF): Grundsätzlich gibt es im Geschäftsbereich des SMF keine spezifischen Konzepte, die speziell für Alleinerziehende ausgerichtet sind. Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familien und Beruf können grundsätzlich von allen betroffenen Bediensteten des Geschäftsbereiches des SMF insbesondere folgende Angebote in Anspruch genommen werden: • gleitende Arbeitszeit, • Freistellung bei Erkrankung des Kindes nach gesetzlichen bzw. tariflichen Vorgaben, • familiäre Teilzeit, • Elternzeit, Familienpflegezeit, • Sonderurlaub aus familiären Gründen, • Berücksichtigung familiärer Belange bei der Planung von Terminen, Besprechungen, Dienstreisen sowie bei der Urlaubsplanung, • Alternierende- und Kurzzeit-Telearbeit, • Fortbildungsangebote während und nach familiären Freistellungen, • Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Intranet, • Thematisierung des Themas Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mitarbeiter- Vorgesetzten-Gesprächen, • Eltern-Kind-Arbeitszimmer. Darüber hinaus nutzt das SMF das audit berufundfamilie als Managementsystem zur familien- und lebensphasenorientierten Personalpolitik und ist seit 2013 zertifizierter Arbeitgeber. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK): Neben den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen (§ 98 SächsBG, § 11 TV-L) bestehen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kultusressort folgende Regelungen: • Rahmendienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit mit dem Hauptpersonalrat für Verwaltung für das Kultusressort, • Dienstvereinbarung über die Ausübung von Telearbeit mit dem Hauptpersonalrat für Verwaltung für das Kultusressort und • Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit in den einzelnen Behörden. Seite 51 von 65 Des Weiteren werden im SMK und im Sächsischen Bildungsinstitut Eltern-Kind- Arbeitszimmer angeboten. Weiterhin ist die Nutzung der Seminare des Fortbildungszentrums Meißen zum Zeitmanagement , Stressbewältigung, Selbstmanagement, Arbeitstechniken, Konfliktbewältigung , Work-Life-Balance etc. auch während der Elternzeit möglich. Ein internes Seminar zum Thema „Work-Life-Balance“ wurde den Bediensteten im SMK im Jahr 2014 angeboten. Außerdem hat jede Behörde des Kultusressorts einen Frauenförderplan aufgestellt. Im SMK wurde dieser 2013 im Rahmen eines Forums den Bediensteten vorgestellt. Die genannten Regelungen/Möglichkeiten gelten für alle Bedienstete. Spezifische Konzepte und Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die ausschließlich für Alleinerziehende umgesetzt werden, bestehen im Kultusverwaltungsbereich nicht. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK): Das SMWK ist seit 2007 im audit berufundfamilie zertifiziert. Am 02.11.2016 wurde das Zertifikat mit der Re-Auditierung–Sicherung zum vierten Mal bestätigt. Dabei gibt sich das SMWK Zielvereinbarungen mit Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in einer Zeit von jeweils drei Jahren umzusetzen sind. Dabei werden Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern festgelegt: • Arbeitszeit, • Arbeitsorganisation, • Arbeitsort, • Information und Kommunikation, • Führung, • Personalentwicklung, • Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, • Service für Familien. Die wesentlichen Maßnahmen, die im SMWK zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt werden konnten, sind: • flexible Arbeitszeit ohne Mindestanwesenheitszeit innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 21 Uhr, • Einführung von Telearbeit, • Jobticket, • regelmäßige Führungskräftefortbildungen mit Bezügen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, • verpflichtender Bestandteil des Themas Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mitarbeiter -Vorgesetzten-Gespräch, • regelmäßige Befragungen der Bediensteten zu Mitarbeiterzufriedenheit mit Aspekten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das SMWK definiert dabei den Begriff Familie wie folgt: „Familie bedeutet die Wahrnehmung von auf Dauer angelegter sozialer Verantwortung für andere Menschen.“ Dies umfasst auch Alleinerziehende, wobei es aber keine speziellen Maßnahmen gibt, die allein für Alleinerziehende getroffen werden. Darüber Seite 52 von 65 hinaus können mit dem Personalreferat individuelle Lösungen für Problemstellungen besprochen und vereinbart werden. Seitens Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden wurde Fehlmeldung erteilt. Auch bei der Deutschen Zentralbücherei für Blinde gibt es keine spezifischen Konzepte für Alleinerziehende. Die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek Dresden teilte zur Thematik „Alleinerziehende “ mit, folgende Maßnahmen durchzuführen: • Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit, sofern keine dienstlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen, die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit zu nutzen. Wir sprechen hier von einer „empfohlenen Kernarbeitszeit“, sodass auch den Alleinerziehenden genug Spielraum bleibt, um private Termine kurzfristig koordinieren zu können. • Bei einer Teilnahme an den Servicediensten, die i.d.R. bis 20:00 Uhr angesetzt sind, werden „Alleinerziehende“ auf Wunsch nicht im Dienstplan bei den sogenannten Spätdiensten eingetaktet. • Individuelle Arbeitszeitverkürzungen bzw. auch Arbeitszeitmodelle werden großzügig genehmigt, sofern diese auch von der Dienststelle vertretbar sind. • Es erfolgt das Ausstellen von Bestätigungen an die Stadt Dresden, sofern diese bei der Beantragung von Kinderbetreuungsplätzen notwendig sind. Die Sächsischen Kunstsammlungen Dresden verfügen über keine spezifischen Konzepte für Alleinerziehende. Die Alleinerziehenden können die betrieblichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit nutzen oder ggf. ihre wöchentliche Arbeitszeit verkürzen. In Ausnahmefällen ist auch Home Office möglich. Der Wiedereinstieg nach Geburt und Elternzeit wird durch laufende Kontakte und Gespräche gefördert. Darüber hinaus werden entsprechende Fortbildungen angeboten. Beim Landesamt für Archäologie wird die persönliche Familiensituation nicht erfasst. Somit verfügt die Behörde auch nicht über spezifische Konzepte für diesen Personenkreis . Für alle Beschäftigten besteht die Möglichkeit die Gleitzeit zu nutzen und bei Bedarf kann Teilzeitarbeit gemäß TV-L beantragt werden. In Anlage 21 sind die Möglichkeiten zur Nutzung von Arbeitszeitmodellen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der weiteren Behörden im Geschäftsbereich des SMWK dargestellt. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA): Im SMWA werden zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert, die familiengerechte Rahmenbedingungen für Familien und Alleinerziehende im Arbeitsleben schaffen. Die Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden hat im SMWA einen besonderen Stellenwert. Dazu wurden verschiedene Instrumente geschaffen, die zeigen, wie wichtig dem SMWA als Arbeitgeber und Dienstherr eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere auch für Alleinerziehende sind: Die Projektgruppe „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ setzt sich für die Bedürfnisse von Familien und die Belange von Alleinerziehenden ein. Das SMWA wurde durch die Hertie-Stiftung für seine langjährige, familienbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat Seite 53 von 65 „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Im Jahr 2016 hat sich das Ministerium erfolgreich der sogenannten Re-Auditierung gestellt und darf das Siegel „audit berufundfamilie“ weitere drei Jahre führen. Mit der Dienstvereinbarung zur Gleitenden Arbeitszeit wurde eine Regelung geschaffen , die über die vielfältigen gesetzlichen Möglichkeiten hinausgeht, um für die Mitarbeiter im SMWA die soziale Situation individuell gestalten zu können. Durch den Wegfall der Kernarbeitszeit und die Möglichkeit Gleittage zu beanspruchen, kann die Arbeitszeit , soweit es dienstlich vereinbar ist, individuell gestaltet werden. Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung kann Zeitguthaben auf einem separaten Arbeitszeitkonto angespart werden und für bspw. Fälle der Pflege und Betreuung erkrankter Angehöriger in Anspruch genommen werden. Mit der Dienstvereinbarung zur Gewährung von dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen die Potenziale der Bediensteten im SMWA gesichert sowie Teilzeit und dezentrale Arbeit gefördert werden. Mit deutlich geringeren Hürden ist die Gewährung von Telearbeit und kurzfristig auch mobiler Arbeit möglich. Auch die Regelungen der geltenden Dienstvereinbarung zur Telearbeit bieten den Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten, auf die individuelle soziale Situation zu reagieren. Unter der Voraussetzung der dienstlichen Aufgabenerledigung wurde in der Vergangenheit wohlwollend geprüft und dem Wunsch des Mitarbeiters in der Regel nachgekommen . So wurde eine Vielzahl von Telearbeitsvereinbarungen abgeschlossen. Jedem Bediensteten wird bei entsprechender Begründung, sofern kein dienstliches Interesse entgegensteht, Teilzeitarbeit gewährt (mit jedem gewünschten Arbeitszeitumfang und jeder gewünschten Arbeitszeitverteilung sowie als Sabbatjahrmodell). Dies gilt auch für Führungskräfte. Eine weitere Maßnahme ist die Unterstützung von Eltern in der Kinderbetreuung. Dazu steht im Ministerium ein komplett eingerichtetes Eltern-Kind-Zimmer zur Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit zur Verfügung. Insgesamt bietet das SMWA seinen Mitarbeitern über alle Mitarbeiterebenen hinweg im Vergleich zu anderen Arbeitgebern in Sachsen überdurchschnittliche familienpolitische Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an und unterstützt damit insbesondere auch alleinerziehende Bedienstete. Vor allem die flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie die Einrichtung von Telearbeitsplätzen geben u. a. auch den alleinerziehenden Bediensteten günstige Rahmenbedingungen, um den Anforderungen in der Kinderbetreuung gerecht zu werden. Auch in den nachgeordneten Behörden werden die Mitarbeiter bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) werden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf die eigene sowie Dienstvereinbarungen des SMWA genutzt. Hier sind insbesondere die „Vereinbarung zur Gleitzeit-Arbeitszeit“ (LASuV) sowie die DV zur „Gewährung dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ (SMWA) zu nennen. Wichtige Instrumente sind Seite 54 von 65 dabei die Einrichtung von Telearbeitsplätzen, Gewährung von Teilzeitarbeit sowie die Nutzung einer komfortablen Gleitzeitregelung (ohne feste Kernarbeitszeiten). Spezifische Konzepte insbesondere für Alleinerziehende sind nicht vorhanden. Im Oberbergbauamt (OBA) existieren großzügige Arbeitszeit,- Teilzeit- und Telearbeitsregelungen . Es wurden und werden für Eltern individuelle Lösungen getroffen. Dienstberatungen werden zu familienfreundlichen Zeiten anberaumt, es bestehen familienfreundliche Gleitzeitregelungen. Spezifische Konzepte insbesondere für Alleinerziehende sind nicht vorhanden. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) mit Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration: Im SMS gibt es vielfältige Maßnahmen, die eine Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglichen sollen, diese gelten auch für Alleinerziehende. Auf Antrag wird Teilzeit gewährt, zudem gibt es familienfreundliche Arbeitszeiten, die eine besondere Flexibilität ermöglichen. Auch die Gewährung von Teleheimarbeit und Heimarbeit ermöglicht familiäre Erfordernisse mit dienstlichen Aufgaben besser in Einklang zu bringen. Die Regelungen zu den genannten Maßnahmen wurden in Dienstvereinbarungen niedergelegt . In der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen gibt es keine speziellen Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende. Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende ergeben sich durch die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung gemäß § 11 TV-L sowie im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit sowie Arbeitszeitausgleich für geleistete Mehrarbeitszeiten in Form stundenweiser , halbtäglicher oder ganztäglicher Freistellung). Im Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen besteht kein Bedarf an speziellen Konzepten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende. Das Sächsische Krankenhaus Altscherbitz geht auf die Freistellungs- und Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten ein, gewährt diese im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen und nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeiten und bietet u. a. familienfreundliche Arbeitszeiten an. Betriebliche Fortbildungsmaßnahmen werden räumlich und zeitlich so durchgeführt, dass auch Beschäftigte mit Familienpflichten und Teilzeitbeschäftigte daran teilnehmen können. Das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf passt für Alleinerziehende nach Möglichkeit die Arbeitszeiten großzügig entsprechend der Öffnungszeiten der Kindereinrichtungen, auch im Pflegedienst, an. Teilzeitanträge werden positiv entschieden. Das Heim „Haus am Karswald“ Arnsdorf hat keine spezifischen Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die größte Anzahl der MitarbeiterInnen arbeiten vorrangig im 2-Schichtdienst. Es kann der Dienstplan den Wünschen der Mitarbeiter zum Teil angepasst werden, auch wird die Möglichkeit in Dauernachtwache eingeräumt . Aktuell tangiert das Personalentwicklungskonzept des Sächsischen Krankenhauses Großschweidnitz Fragen zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Es erfolgt eine re- Seite 55 von 65 gelmäßige Mitarbeiterbefragung, es werden Mitarbeitergespräche durchgeführt und gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten. Mitarbeitern die nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben einsteigen, wird Teilzeit ermöglicht. Bei der Dienstplanung wird auf individuelle Wünsche geachtet. Ein direktes Konzept zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf existiert am Sächsischen Krankenhaus Rodewisch nicht. Es wird angestrebt, auf die Wünsche der Beschäftigten diesbezüglich vollends einzugehen. Dies kann die Arbeitszeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, kurzfristig erforderliche Freistellungen betreffen. Weiter besteht Kontakt zur extern betriebenen Kindertagesstätte auf dem Krankenhausgelände , um die Unterbringung der Mitarbeiterkinder zu ermöglichen. Es findet eine lösungsorientierte Einzelfallbetrachtung statt. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL): Neben den Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die durch den Tarifvertrag der Länder bzw. die entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen existieren, wurde im Geschäftsbereich unter selbiger Prämisse eine Dienstvereinbarung „Mobile Arbeit" geschlossen. Sie gilt für alle Behörden des Geschäftsbereiches SMUL. Diese erlaubt die Erbringung der Arbeitsleitung im häuslichen Umfeld bzw. an einem anderen Standort derselben Dienststelle im Geschäftsbereich. Die Dienstvereinbarung bezieht sich zwar nicht konkret auf alleinerziehende Eltern, jedoch ist ein Grund für Telearbeit laut Dienstvereinbarung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. Erziehungsaufgaben für Kinder und Jugendliche. Frage 15: Welche konkreten Projekte für allein erziehende Mütter und Väter werden im Rahmen der "Allianz für Familien" vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr finanziell in welchem Umfang unterstützt? Derzeit werden keine konkreten Projekte für alleinerziehende Mütter und Väter im Rahmen der „Allianz für Familien“ von SMS und SMWA unterstützt. F) Gesundheit Frage 1: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung den allgemeinen Gesundheitszustand alleinerziehender Frauen und Männer betreffend? Frage 2: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, wie sich der allgemeine Gesundheitszustand Alleinerziehender gegenüber nicht Alleinerziehenden unterscheidet ? Frage 3: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, in welchem Umfang bei allein erziehenden Frauen und Männern Krankheiten, die auf Überbelastung und Erschöpfung basieren, auftreten? Seite 56 von 65 Frage 4: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter leiden unter einer chronischen Erkrankung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Geschlecht und Anzahl der Kinder seit 2008)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen F)1 bis F)4: Zu allgemeinen oder zu bestimmten Krankheiten speziell bei Alleinerziehenden liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. In den Daten der Krankenkassen wird das Merkmal „alleinerziehend“ nicht erfasst. Es liegen daher keine Daten und anderweitigen Erkenntnisse vor, die den allgemeinen Gesundheitszustand Alleinerziehender und deren Kinder beschreiben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet. Frage 5: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50% (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Geschlecht und Anzahl der Kinder seit 2008)? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX werden von den Antragstellern weder der Status alleinerziehend noch die Zahl und das Alter eventuell vorhandener Kinder erhoben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet. Frage 6: Wie viele der unter 4. und 5. genannten Mütter und Väter leben mit ihren Kindern im eigenen Haushalt, in einer teilstationären oder in einer stationären Wohnform? Statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung zu dieser Fragestellung nicht vor. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet . In den Datenbeständen der Krankenkassen werden die Merkmale „alleinerziehend“ und „Lebensort“ (Wohnung/stationäre Wohnform) nicht erfasst. Frage 7: Welche stationären Mutter/Vater-Kind Wohnformen für Mütter und Väter mit Behinderung gibt es im Freistaat Sachsen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Kapazitäten und Projektträgern)? Im Freistaat Sachsen gibt es folgende Einrichtungen nach § 19 SGB VIII, die konzeptionell konkret auf Mütter/Väter mit Behinderung ausgerichtet sind: Stadt Dresden Kapazität: 8 Plätze für psychisch kranke Mütter/Väter Träger: Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. Kapazität: 4 Plätze mit Suchtproblematik Träger: Radebeuler Sozialprojekte gGmbH Seite 57 von 65 Stadt Leipzig Kapazität: 7 Plätze für psychisch kranke Mütter/Väter Träger: WEGE e. V. – Verein Angehöriger und Freunde psychisch kranker Menschen Landkreis Meißen Kapazität: 8 Plätze mit Suchtproblematik Träger: Sozialinitiative Kuschnik gUG Landkreis Mittelsachsen Kapazität: 6 Plätze für Mütter/Väter mit Intelligenzminderung oder psychischer Erkrankung Träger: VITERA – Institut für Gesundheit & Prävention Frage 8: Welche teilstationären Mutter/Vater-Kind Wohnformen für Mütter und Väter mit Behinderung gibt es im Freistaat Sachsen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Im Freistaat Sachsen gibt es keine teilstationären Mutter-/Vater-Kind-Wohnformen für Mütter oder Väter mit Behinderungen. Frage 9: Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es für allein erziehende Mütter und Väter, die sich stationär über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen? Für Mütter und Väter, die sich stationär über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen, besteht bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder während der Teilnahme an einer stationären medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation die Möglichkeit der Mitnahme von Kindern in die Einrichtung, sofern keine medizinischen Einwände bestehen und wenn dies organisatorisch mit den Gegebenheiten vor Ort vereinbar ist. Alternativ kann der jeweilige Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger ) die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie für die Betreuung der Kinder übernehmen , die in der häuslichen Umgebung verbleiben. Das SGB VIII beinhaltet eine Möglichkeit zur Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Nach § 20 Abs. 2 SGB VIII soll ein Kind im Falle des Ausfalls eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile aus gesundheitlichen Gründen im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist. Frage 10: ln welchem Umfang werden und wurden diese Angebote genutzt (Zeitraum ab 2008)? Das Merkmal „alleinerziehend“ wird von den Kostenträgern nicht erfasst, sodass keine Erkenntnisse zu dieser Fragestellung vorliegen. Seite 58 von 65 Auch zu den Angeboten nach § 20 SGB VIII liegen keine Daten vor, da sie nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind. Frage 11: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung den allgemeinen Gesundheitszustand der Kinder allein erziehender Eltern betreffend? Zum allgemeinen Gesundheitszustand speziell von Kindern Alleinerziehender liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Das Merkmal „alleinerziehend“ wird nicht erfasst. Frage 12: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, wie viele allein erziehende Mütter und Väter sich in ambulanter oder stationärer psychologischer /psychiatrischer Behandlung befinden (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln )? Frage 13: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter stellten seit 2008 einen Antrag auf Mutter- Kind-Maßnahmen bzw. Vater-Kind-Maßnahmen (sog. Mutter-Kind-Kuren) nach §§ 24 und 41 SGB V (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht )? Frage 14: Wie viele dieser Anträge wurden seit 2008 positiv beschieden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen F)12 bis F)14: Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da das Merkmal „alleinerziehend “ bei den Kostenträgern nicht erfasst wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet. Auch anderweitige Erkenntnisse zu dieser Fragestellung liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 15: Welche gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen speziell für allein erziehende Mütter und Väter werden in Sachsen angeboten (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Der Staatsregierung liegt keine Statistik zum Angebot an Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention, die sich speziell an Alleinerziehende richten, vor. Die AOK PLUS, über die das SMS die Rechtsaufsicht hat, teilte auf Anfrage mit, dass sie u. a. folgende besonders geeignete Angebote und Programme für Alleinerziehende vorhält: • Alle Kursprogramme sind ohne Vorauszahlung kostenfrei mittels Gutschein nutzbar (ca. 15.000 Kursangebote bei mehr als 4.500 Anbietern). Seite 59 von 65 • Für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr stehen die ebenfalls kostenfreien Angebote „Junge Familie – Baby PLUS“ zur Auswahl, welche die entwicklungsspezifischen Themen im ersten Lebensjahr aufgreifen (ca. 420 Anbieter mit ca. 800 Angeboten ). • Das Informations-/Vortragsangebot „Gesund aufwachsen“ ist speziell für die Zielgruppe junge Eltern konzipiert und hält Tipps rund um das Aufwachsen bereit (ca. 150 kostenfreie Informationsveranstaltungen jährlich). • Das ganzheitliche Gesundheitsförderungsprogramm „JolinchenKids“ hat zum Ziel, Kindergärten als gesunde Lebenswelt zu gestalten und Kinder, Eltern und Erzieher für einen gesunden Lebensstil zu begeistern. Bausteine des Programms sind Ernährung , Bewegung, seelisches Wohlbefinden sowie die Gesundheit der Erzieherinnen. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die Einbeziehung der Eltern. Über diesen Settingansatz werden vulnerable Zielgruppen besonders gut erreicht. G) Wohnsituation Frage 1: Über welche allgemeinen Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung die Wohnsituation von allein erziehenden Frauen und Männern und deren Kinder betreffend (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgröße, Mietpreisen, Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Statistische Informationen zur Wohnsituation liegen der Staatsregierung nur im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) mit Stichtag 1. Januar 2013 und mit den Ergebnissen des Mikrozensus 2010 – Zusatzerhebung Wohnen – vor. Die Daten sind der Anlage 22 (Wohnsituation sächsischer Privathaushalte insgesamt und von Alleinerziehenden am 1. Januar 2013, Alleinerziehende in Sachsen 2010 nach ausgewählten Angaben zur Wohnsituation) zu entnehmen. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Zudem ist mit den verfügbaren Informationen auch keine regionale Unterscheidung zwischen Landkreisen und Kreisfreien Städten zu treffen, weil die Ergebnisse des Mikrozensus 2010 und die der EVS-2013 die Situation nur für Sachsen insgesamt ausweisen . Frage 2: Welche Ideen und Vorstellungen entwickelt die Staatsregierung, um (auch im Zuge des Stadtumbaus) alternative Wohnformen, die insbesondere den Bedürfnissen von Alleinerziehenden entsprechen, zu planen und umzusetzen? Im Bereich Stadtumbau und Städtebauförderung sollen alle Bevölkerungsgruppen, auch Alleinerziehende mit Kindern wie Paarfamilien mit Kindern eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erfahren. Städtebauförderung liegt im Allgemeininteresse aller Einwohner in einem Fördergebiet, spezielle Anforderungen nur an Alleinerziehende bestehen nicht. Seite 60 von 65 Frage 3: Gibt es in Sachsen Wohnraum, der von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften speziell für Alleinerziehende angeboten wird? (falls ja, bitte Gemeinde /Landkreis und Umfang benennen)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 4: Wie viele allein erziehende Mütter und Väter beantragten seit 2008 Wohngeld (bitte aufschlüsseln nach Jahren und wenn möglich nach Müttern/Vätern)? Frage 5: Wie vielen allein erziehenden Frauen und Männer wurde seit 2008 Wohngeld bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und wenn möglich nach Müttern/Vätern)? Frage 6: Wie viele allein erziehende Frauen und Männer leben mit wie vielen Kindern in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, weil sie keine eigene Wohnung haben (bitte seit 2008 aufschlüsseln nach Jahren und wenn möglich nach Müttern /Vätern)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen G)4 bis G)6: Der Beantwortung der Fragen sind folgende Anmerkungen voranzustellen: Die Fragen G)4 und G)6 können aus den Daten der Wohngeldstatistik des Statistischen Landesamtes nicht beantwortet werden. Zum einen beziehen sich die Auswertungen zu den Empfängern nur auf bewilligte Anträge, des Weiteren werden Angaben zu Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht erfasst. Das Merkmal "alleinerziehend" ist nicht Bestandteil der Wohngeldstatistik. Dargestellt ist daher zur Beantwortung der Frage G)5 eine Auswertung der Alleinerziehenden- Freibeträge nach § 17 Wohngeldgesetz (WoGG), die der wohngeldberechtigten Person bei der Berechnung des Gesamteinkommens im Rahmen der Wohngeldberechnung gewährt werden. Durch diese Auswertung werden nicht alle Alleinerziehenden- Haushalte erfasst, da der Freibetrag bis 2015 nur gewährt wurde, wenn die wohngeldberechtigte Person allein mit noch nicht volljährigen Haushaltsmitgliedern zusammen wohnte. Die Auswertung erfolgt für reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sind und für wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in sogenannten Mischhaushalten, in denen nach § 7 WoGG mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, getrennt. Da in der Wohngeldstatistik nur Angaben zu den wohngeldberechtigten Personen erfasst werden und der Antragsteller in Mischhaushalten selbst nicht wohngeldberechtigt sein muss, ist der Aussagewert für wohngeldrechtliche Teilhaushalte eingeschränkt. Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 23 (Wohngeldhaushalte mit Alleinerziehenden -Freibetrag nach § 17 WoGG in Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015 nach Geschlecht des Antragstellers und Anzahl der Freibeträge) zu entnehmen. Seite 61 von 65 Frage 7: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, wie lange diese allein erziehenden Eltern mit ihren Kindern im Durchschnitt in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe leben (bitte seit 2008 angeben und wenn möglich nach Müttern /Vätern)? Der Staatsregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Erkenntnisse vor. H) Beratung und Vernetzung Frage 1: Welche Beratungsangebote, die sich speziell an allein erziehende Mütter und Väter wenden, werden vom Freistaat Sachsen gefördert? Für Alleinerziehende sieht § 18 SGB VIII ein spezielles gesetzlich verankertes Beratungsangebot vor. Es ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Über die Richtlinie des SMS zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) werden Angebote und Leistungen für Familienbildung und familienunterstützende Beratung nach § 16 SGB VIII gefördert. Eine Aufschlüsselung auf konkrete Projekte würde eine händische Recherche des KSV in den Verwendungsnachweisen der Landkreise und Kreisfreien Städte bedeuten, die mit Blick auf die Terminsetzung mit einem zumutbaren Aufwand nicht leistbar ist. Ein Herausfiltern von Angeboten, die sich speziell an allein erziehende Mütter und Väter wenden , ist zudem nur dann möglich, wenn dies in der Projektbezeichnung konkret ausgewiesen ist. Darüber hinaus stehen Alleinerziehenden alle Beratungsangebote offen, die sich an Mütter oder Väter richten, wie z. B. die Elterntelefone des Deutschen Kinderschutzbundes , Landesverband Sachsen e. V. oder die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen . Frage 2: Welche Beratungsangebote gibt es für in Trennung befindliche Eltern zur Gestaltung des gemeinsamen Sorgerechts? Die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ist gesetzlich geregelt in § 17 SGB VIII. Das Angebot ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Frage 3: Wie werden getrennt lebende Eltern darin unterstützt, die Sorge um das Kind bzw. die Kinder auch nach der Trennung einvernehmlich wahrzunehmen? Die nachgefragte Unterstützung ist Teil der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII und damit gesetzlich geregelt. Die Umsetzung erfolgt in kommunaler Zuständigkeit. Eine statistische Erfassung der einzelnen Unterstützungsleistungen erfolgt nicht. Seite 62 von 65 Frage 4: ln welcher Höhe werden spezifische Beratungsangebote für allein erziehende Mütter und Väter in Sachsen vom Freistaat gefördert? Frage 5: Wie hat sich diese Förderung seit 2008 entwickelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen H)4 und H)5: Eine direkte Förderung spezifischer Beratungsangebote für alleinerziehende Mütter und Väter durch den Freistaat erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage H)1 verwiesen. Frage 6: Gibt es spezifische Beratungsstellen für allein erziehende Eltern behinderter Kinder, wenn ja, welche und wo? Frage 7: Werden die unter 6. genannten Beratungsstellen aus Landesmitteln finanziert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel, Projektträger und Förderhöhe seit 2008)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen H)6 bis H)7: Die nachgefragte Unterstützung kann Bestandteil der allgemeinen Familienförderung und Familienbildung nach § 16 SGB VIII sein. Im Einzelfall kann auch § 18 SGB VIII einschlägig sein. Ob und welche Angebote vorgehalten werden, liegt in der Verantwortung des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Angebote sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Eine Aufschlüsselung der Angebote und Leistungen nach § 16 SGB VIII würde eine händische Recherche des KSV in den Verwendungsnachweisen der Landkreise und Kreisfreien Städten bedingen, die mit zumutbarem Aufwand nicht leistbar ist. Frage 8: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung, in welchem Umfang Alleinerziehende Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen? Die Staatsregierung verfügt über keine Kenntnisse, in welchem Umfang Beratungsund Unterstützungsangebote von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die zum Führen einer solchen Statistik verpflichtet . Das Merkmal „alleinerziehend“ kann im Einzelfall beratungsrelevant sein und wird in diesen Fällen erfasst. Die abgefragten Informationen könnten daher nur durch individuelle Sichtung der einzelnen Beratungsunterlagen aller sozialen Beratungsstellen in Sachsen ermittelt werden. Der sich daraus ergebende Arbeitsaufwand würde die Arbeits - und Funktionsfähigkeit der sächsischen Beratungsstellen gefährden. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Beratungsstellen andererseits wurde, auch Seite 63 von 65 unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung durch händische Sichtung der Fallakten abgesehen. Frage 9: ln welchem Umfang unterstützt die Staatsregierung Selbsthilfegruppen und - vereine für Alleinerziehende? Über die Richtlinie Soziale Arbeit, Teil C „Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung“, werden u. a. Projekte des Landesverbandes der Selbsthilfegruppen Alleinerziehender SHIA e. V. gefördert. Im Jahr 2016 erhält der Landesverband der Selbsthilfegruppen Alleinerziehender SHIA e. V. Fördermittel in Höhe von 74.620,00 Euro für Projekte nach der o. g. Richtlinie. Frage 10: Welche Vernetzungsmöglichkeiten für Alleinerziehende in den Kommunen sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Für die Stadt Dresden ist der Staatsregierung das Alleinerziehenden Netzwerk Dresden als Vernetzungsmöglichkeit für Alleinerziehende bekannt. Im Rahmen der Projektförderung des Landesverbandes der SHIA e. V. wird im Jahr 2016 u. a. das Projekt „Familie in Gremien“ gefördert. Inhalt dieses Projektes ist u. a. die familien- und zielgruppenspezifische Arbeit in Alleinerziehendennetzwerken sowie weiteren Bündnissen und Gremien. Diese Arbeit umfasst auch Informationsmessen und Fachtage in Leipzig und Dresden sowie Treffmöglichkeiten für Alleinerziehende in Bennewitz, Auerbach und Jauernick/Buschbach. Darüber hinaus gibt es in Sachsen 32 Mehrgenerationenhäuser, die über das Aktionsprogramm II des BMFSFJ gefördert werden. Diese Häuser sind Bildungs-, Beratungsund Begegnungszentren für Menschen aller Altersklassen, sie bieten ein vielfältiges Programm, das sich an den jeweiligen Bedarfen vor Ort orientiert, darunter fallen auch Vernetzungsangebote für Alleinerziehende. Über die konkreten Angebote der einzelnen Mehrgenerationenhäuser liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Weitergehende Vernetzungsangebote für Alleinerziehende in den Kommunen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 11: ln welchem Umfang fördert der Freistaat Vernetzungsangebote allein erziehender Mütter und Väter (bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Förderung)? Das Alleinerziehenden Netzwerk Dresden wurde im Jahr 2016 im Rahmen eines Gleichstellungsvorhabens über die Richtlinie des SMS zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (RL Chancengleichheit) mit 25.000,00 Euro gefördert. Über die RL Soziale Arbeit, Teil C „Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung “ erfolgt im Jahr 2016 keine direkte Förderung von Vernetzungsangeboten Alleinerziehender . Seite 64 von 65 Frage 12: Welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für allein erziehende Väter in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt? Die Staatsregierung verfügt über keine Erkenntnisse zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten , die sich spezifisch an alleinerziehende Väter richten. Frage 13: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Titel "Lebenswelten und -wirklichkeiten von Alleinerziehenden" für eventuelle Handlungsfelder bezüglich Arbeitsmarkt-, Familien- und Finanzpolitik in Sachsen? Die Ergebnisse der Studie „Lebenswelten und -wirklichkeiten von Alleinerziehenden“ aus dem Jahr 2011 fanden Berücksichtigung in verschiedenen Politikbereichen innerhalb der Sächsischen Staatsregierung, so z. B. in der Gleichstellungs- und Familienpolitik bei der Vergabe einer Studie „Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Mütter insbesondere Alleinerziehende im Freistaat Sachsen“ im Jahr 2012. Die 2013 vorgelegten Ergebnisse weisen nach, dass die zentralen Voraussetzungen für eine breite Erwerbsbeteiligung von Müttern in Sachsen bereits existieren. Der Studie zufolge könnte jedoch ein zusätzliches Arbeitskraftpotenzial im Bereich der alleinerziehenden Mütter unter Berücksichtigung der Vereinbarkeitssituation mobilisiert werden. Als ein Ansatz zur Mobilisierung dieses zusätzlichen Arbeitskraftpotenzials wird daher die Schaffung von Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Mütter, der Anforderungen und Flexibilisierungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie der spezifischen örtlichen Rahmenbedingungen angesehen. Dieser Zielstellung sind die von der Staatsregierung geförderten und in Projektträgerschaft des SHIA e. V. durchgeführten Wirtschafts- und Sozialgespräche sowie die in der ESF- Richtlinie des SMS normierten Regelungen zuzuordnen. Die in der Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend thematisierte, vielfach schwierige finanzielle Situation Alleinerziehender findet insbesondere bei der Ausgestaltung verschiedener familienpolitischer Leistungen Berücksichtigung . Landesgesetzliche Regelungen wie das Landeserziehungsgeld, aber auch freiwillige Leistungen wie z. B. die Gewährung von Zuschüssen für Angebote der Familienfreizeit und -erholung oder die Unterstützung einkommensschwacher Familien durch einen Familienpass enthalten gesonderte Regelungen für Alleinerziehende, damit diese bedarfsgerecht an den Leistungen teilhaben können. Frage 14: Beabsichtigt die Staatsregierung eine ähnliche Studie erstellen zu lassen, um genauere Kenntnisse zur Lebenssituation von Alleinerziehenden in Sachsen zu erhalten? Die Staatsregierung beabsichtigt derzeit nicht die Beauftragung einer Studie zur Lebenssituation von Alleinerziehenden. STAATSMlNISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ !!a Freistaat SACHSEN Frage 15: Soll dem "Beirat für die Belange von Familien", der laut Koalitionsvertrag neu gegründet werden soll, eine Interessenvertretung für Alleinerziehende angehören ? Es ist vorgesehen, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Familienverbände im neuzugründenden Beirat für die Belange von Familien vertreten sein soll. Die Federführung der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Familienverbände obliegt derzeit dem SHIA e. V., sodass die Interessen Alleinerziehender im neuen Beirat adäquat vertreten werden können. Frage 16: Inwiefern wird die Landeskoordinationsstelle für Alleinerziehende Sachsen von der Staatsregierung in ihrer Arbeit unterstützt? Für das Projekt des SHIA e. V. "Landeskoordinierungsstelle für Alleinerziehende" wurden im Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 31.055,20 Euro entsprechend 80 % der dafür beantragten Gesamtausgaben bewilligt. Mit freundlichen Grüßen 23 Anlagen Seite 65 von 65 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 2 Anmerkung Sachsen und Kreise Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle für das Land Sachsen Besetzungswerte unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) und auf Kreisebene Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich „/“ blockiert. Auf Kreisebene werden zudem Werte zwischen 7 000 und 10 000 aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt. Fragen A 14 bis 16, A 33: Aufgrund zu geringer Fallzahlen sind Aussagen zu alleinerziehenden Müttern und Vätern unter 18 Jahren, zu Alleinerziehenden mit ausländischer Staaatsangehörigkeit bzw. mit schwerbehinderten Kindern nicht möglich. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. bis 2010: Hochrechnung auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 ab 2011: Hochrechnung auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich entsprechend der Anfrage immer auf Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Dabei ist es (wenn nicht anders angegeben) unerheblich, ob auch volljährige Kinder in der Familie leben. Paare Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu gehören Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften (getrennt- und gleichgeschlechtlich ). (Ledige) Kinder Zu den ledigen Kindern zählen, unabhängig vom Alter, alle unverheirateten leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben. Erwerbstätige Alle Personen, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind. Vollzeittätigkeit (ab 2013) Die Zuordnung als Vollzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit nicht weniger als 32 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf. Teilzeittätigkeit (ab 2013) Die Zuordnung als Teilzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit maximal 36 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf. Vollzeittätigkeit (2008 bis 2012) Die Zuordnung als Vollzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit nicht weniger als 25 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf. Teilzeittätigkeit (2008 bis 2012) Die Zuordnung als Teilzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit maximal 31 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf. Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 2 Familien nach dem Lebensformenkonzept Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel). Nettoeinkommen Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt im Mikrozensus durch Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 3 Familien in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2016) Chemnitz, Stadt 17,2 / 12,4 Erzgebirgskreis 32,9 / 26,9 Mittelsachsen 28,2 / 22,8 Vogtlandkreis 22,1 / 18,7 Zwickau 29,2 / 23,8 Dresden, Stadt 43,8 12,9 30,8 Bautzen 28,7 / 23,7 Görlitz 22,4 / 16,9 Meißen 23,2 / 17,1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 22,9 / 19,1 Leipzig, Stadt 43,6 15,0 28,6 Leipzig 22,4 / 17,5 Nordsachsen 16,9 / 13,0 Sachsen 353,5 82,2 271,3 Chemnitz, Stadt 18,6 / 13,1 Erzgebirgskreis 29,8 / 23,9 Mittelsachsen 26,1 / 20,4 Vogtlandkreis 20,0 / 16,6 Zwickau 27,7 / 21,8 Dresden, Stadt 44,2 11,1 33,0 Bautzen 27,6 / 21,8 Görlitz 21,5 / 16,1 Meißen 22,5 / 17,4 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 21,4 / 17,6 Leipzig, Stadt 43,8 13,9 29,8 Leipzig 21,7 / 16,1 Nordsachsen 16,2 / 12,3 Sachsen 342,5 81,2 261,3 Chemnitz, Stadt 17,7 / 12,0 Erzgebirgskreis 31,4 / 25,7 Mittelsachsen 26,7 / 19,9 Vogtlandkreis 18,7 / 14,7 Zwickau 27,1 / 22,5 Dresden, Stadt 46,6 11,3 35,3 Bautzen 25,9 / 20,9 Görlitz 21,3 / 15,0 Meißen 22,4 / 16,9 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 21,9 / 18,0 Leipzig, Stadt 43,7 11,9 31,8 Leipzig 19,8 / 15,2 Nordsachsen 18,9 / 13,3 Sachsen 342,6 80,8 261,8 2009 2010 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Alleinerziehende Paare 2008 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 3 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Alleinerziehende Paare Chemnitz, Stadt 16,5 / 10,5 Erzgebirgskreis 33,0 (7,0) 25,9 Mittelsachsen 28,4 / 21,7 Vogtlandkreis 19,7 / 15,9 Zwickau 29,1 / 22,4 Dresden, Stadt 48,8 11,8 37,1 Bautzen 26,7 / 21,4 Görlitz 22,6 / 15,9 Meißen 21,3 / 17,1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 22,0 / 17,5 Leipzig, Stadt 47,5 13,6 34,0 Leipzig 22,5 / 17,0 Nordsachsen 18,4 / 13,0 Sachsen 357,0 86,9 270,0 Chemnitz, Stadt 17,6 / 12,8 Erzgebirgskreis 32,5 / 25,7 Mittelsachsen 28,8 (7,2) 21,6 Vogtlandkreis 19,1 / 14,4 Zwickau 29,3 / 22,5 Dresden, Stadt 51,3 12,4 38,9 Bautzen 26,5 / 20,6 Görlitz 22,0 / 15,6 Meißen 22,9 / 17,3 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 23,6 / 18,5 Leipzig, Stadt 48,4 16,2 32,2 Leipzig 23,9 / 18,4 Nordsachsen 19,1 / 13,3 Sachsen 365,4 93,1 272,2 Chemnitz, Stadt 19,3 / 13,6 Erzgebirgskreis 32,0 / 25,0 Mittelsachsen 30,4 (8,4) 22,0 Vogtlandkreis 21,4 / 16,0 Zwickau 30,6 / 23,7 Dresden, Stadt 53,1 13,3 39,8 Bautzen 26,7 / 21,8 Görlitz 22,3 / 16,6 Meißen 21,8 / 16,8 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 23,5 / 18,5 Leipzig, Stadt 49,2 16,7 32,5 Leipzig 24,1 / 18,4 Nordsachsen 20,2 / 14,1 Sachsen 375,1 95,7 279,3 2011 2012 2013 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 3 von 3 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Alleinerziehende Paare Chemnitz, Stadt 19,7 / 14,3 Erzgebirgskreis 32,5 (7,1) 25,5 Mittelsachsen 28,9 (7,9) 21,0 Vogtlandkreis 22,3 / 16,7 Zwickau 30,4 (7,0) 23,4 Dresden, Stadt 53,1 14,2 39,0 Bautzen 28,3 / 22,8 Görlitz 22,2 / 16,8 Meißen 22,8 / 16,5 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 22,6 / 17,9 Leipzig, Stadt 50,9 16,6 34,3 Leipzig 24,8 / 20,1 Nordsachsen 20,1 / 13,9 Sachsen 378,8 96,7 282,1 Chemnitz, Stadt 21,2 / 15,2 Erzgebirgskreis 34,4 / 28,4 Mittelsachsen 29,2 (7,2) 22,0 Vogtlandkreis 22,8 / 17,2 Zwickau 29,7 / 23,0 Dresden, Stadt 52,9 13,7 39,2 Bautzen 27,4 / 22,2 Görlitz 22,5 / 18,0 Meißen 22,1 (7,9) 14,2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 24,8 / 19,1 Leipzig, Stadt 49,5 15,1 34,4 Leipzig 25,9 / 20,0 Nordsachsen 19,5 / 15,2 Sachsen 382,1 93,4 288,8 2015 2014 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 1 - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2016) Chemnitz, Stadt (7,2) (8,6) (9,4) (9,0) / (9,0) (7,3) (8,1) Erzgebirgskreis (9,1) (8,5) (8,5) 10,6 (9,7) (9,5) (9,8) (8,7) Mittelsachsen (7,7) (8,8) 11,6 10,7 10,6 12,5 12,7 11,8 Vogtlandkreis / / / / (8,9) (8,9) (9,5) (8,7) Zwickau (7,7) (8,0) / (9,8) (9,6) 10,0 (9,5) (9,0) Dresden, Stadt 20,3 16,7 16,5 17,5 18,5 19,7 20,8 20,7 Bautzen (7,2) (9,1) (7,0) (7,5) (9,7) (8,0) (9,1) (8,6) Görlitz (8,0) (8,0) (9,2) (9,5) (9,7) (9,5) (9,2) / Meißen (9,7) (7,1) (8,0) / (8,3) (7,2) (8,8) 11,6 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge / / / / / / / (8,2) Leipzig, Stadt 22,4 20,8 17,4 19,3 24,6 26,0 26,9 23,2 Leipzig (8,0) (8,9) / (7,9) (8,3) (8,7) (7,4) (8,1) Nordsachsen / / (8,9) (7,9) (9,4) (9,1) (9,7) / Sachsen 124,8 123,0 121,3 128,5 140,6 144,4 147,6 140,0 Ledige Kinder in Familien von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (in 1 000) Kreisfreie Stadt Landkreis Land 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A nlage 3 zu D rs.-N r. 6/6596 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 1 Kinder unter 18 Jahren von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 nach Altersgruppen sowie nach Geschlecht der Eltern (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - insgesamt männlich weiblich 00 - 03 15,8 / 15,4 03 - 07 27,5 / 25,4 07 - 18 70,0 5,7 64,3 Insgesamt 113,3 8,2 105,1 00 - 03 16,5 / 16,2 03 - 07 28,6 / 27,3 07 - 18 68,0 / 63,2 Insgesamt 113,1 6,4 106,7 00 - 03 19,5 / 19,3 03 - 07 26,6 / 26,0 07 - 18 66,6 6,0 60,6 Insgesamt 112,7 6,7 105,9 00 - 03 18,3 / 18,0 03 - 07 30,9 / 29,1 07 - 18 70,1 7,5 62,6 Insgesamt 119,3 9,7 109,7 00 - 03 17,2 / 16,9 03 - 07 38,0 / 35,7 07 - 18 76,9 9,2 67,7 Insgesamt 132,1 11,8 120,3 00 - 03 16,8 / 16,7 03 - 07 35,3 / 32,7 07 - 18 84,1 10,7 73,4 Insgesamt 136,2 13,5 122,7 00 - 03 17,1 / 16,7 03 - 07 32,7 / 29,7 07 - 18 90,1 13,2 76,9 Insgesamt 139,9 16,7 123,3 00 - 03 14,8 / 14,4 03 - 07 31,4 / 28,3 07 - 18 85,3 10,4 75,0 Insgesamt 131,5 13,8 117,7 2012 2013 2014 2015 Alter der Kinder von … bis unter … Jahre Alleinerziehende 2008 2009 2010 2011 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 1 Alleinerziehende Mütter und Väter in Sachsen 2008 bis 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2016) Alleinerziehende Mütter Chemnitz, Stadt / / / / / / / / Erzgebirgskreis / / / / / / / / Mittelsachsen / / / / / (7,7) (7,4) / Vogtlandkreis / / / / / / / / Zwickau / / / / / / / / Dresden, Stadt 12,0 10,3 10,7 10,8 11,4 11,7 12,3 11,9 Bautzen / / / / / / / / Görlitz / / / / / / / / Meißen / / / / / / / (7,3) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge / / / / / / / / Leipzig, Stadt 14,6 13,2 10,6 12,2 14,8 14,4 14,9 13,3 Leipzig / / / / / / / / Nordsachsen / / / / / / / / Insgesamt 75,8 75,6 75,1 79,3 84,1 85,4 84,3 82,1 Alleinerziehende Väter 6,4 5,6 5,7 7,7 9,0 10,3 12,5 11,3 2013 2014 2015 Kreisfreie Stadt Landkreis Land 2008 2009 2010 2011 2012 A nlage 5 zu D rs.-N r. 6/6596 Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 1 Kinder von Alleinerziehenden in Sachsen 2008 bis 2015 nach Altersgruppen sowie nach Geschlecht der Eltern (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - insgesamt männlich weiblich 00 - 03 15,8 / 15,4 03 - 07 27,5 / 25,4 07 - 18 70,0 5,7 64,3 18 und mehr 78,4 11,8 66,6 Insgesamt 191,7 20,0 171,7 00 - 03 16,5 / 16,2 03 - 07 28,6 / 27,3 07 - 18 68,0 / 63,2 18 und mehr 69,9 9,9 60,0 Insgesamt 183,0 16,3 166,7 00 - 03 19,5 / 19,3 03 - 07 26,6 / 26,0 07 - 18 66,6 6,0 60,6 18 und mehr 72,0 11,4 60,6 Insgesamt 184,7 18,2 166,5 00 - 03 18,3 / 18,0 03 - 07 30,9 / 29,1 07 - 18 70,1 7,5 62,6 18 und mehr 59,4 10,0 49,4 Insgesamt 178,7 19,6 159,1 00 - 03 17,2 / 16,9 03 - 07 38,0 / 35,7 07 - 18 76,9 9,2 67,7 18 und mehr 54,6 9,9 44,7 Insgesamt 186,7 21,7 165,0 00 - 03 16,8 / 16,7 03 - 07 35,3 / 32,7 07 - 18 84,1 10,7 73,4 18 und mehr 51,7 10,7 41,0 Insgesamt 187,9 24,2 163,7 00 - 03 17,1 / 16,7 03 - 07 32,7 / 29,7 07 - 18 90,1 13,2 76,9 18 und mehr 52,7 10,6 42,0 Insgesamt 192,6 27,3 165,3 00 - 03 14,8 / 14,4 03 - 07 31,4 / 28,3 07 - 18 85,3 10,4 75,0 18 und mehr 50,3 11,9 38,4 Insgesamt 181,8 25,7 156,1 2012 2013 2014 2015 Alter der Kinder von … bis unter … Jahre Alleinerziehende 2008 2009 2010 2011 Alleinerziehende Arbeitsuchende nach Qualifikation in Sachsen 2008 bis 2015 Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Arbeitsuchende Frauen Männer Merkmal 2008 2009 6) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2008 2009 6) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Arbeitsuchende (Bestand) Insgesamt 232.160 222.739 207.797 185.590 169.512 161.120 153.407 142.154 238.576 251.008 234.825 202.954 185.703 179.590 167.452 154.533 dar. ohne Angabe zum Status Alleinerziehend 1.214 842 711 2.170 4.213 330 749 - 1.361 1.024 904 2.517 4.518 354 891 - Insgesamt - Alleinerziehende 1) 2) 36.755 36.124 34.199 29.286 26.666 27.589 27.798 26.900 2.897 2.961 2.839 2.224 2.160 2.534 2.764 2.663 dav. nach Schulbildung 1) Kein Hauptschulabschluss 2.901 2.889 2.829 2.334 2.161 2.211 2.359 2.368 267 276 275 205 215 258 298 279 Hauptschulabschluss 8.768 8.676 8.454 7.418 7.361 7.860 8.227 8.200 883 905 909 750 780 887 964 974 Mittlere Reife 20.713 19.703 18.424 15.019 13.379 13.726 13.724 13.043 1.417 1.412 1.299 967 890 1.063 1.141 1.080 Abitur / (Fach-) Hochschulreife 2.589 2.826 2.728 2.372 2.235 2.396 2.524 2.444 221 237 238 178 179 220 267 248 keine Angabe zur Schulbildung 3) 1.785 2.031 1.764 2.142 1.530 1.397 965 845 110 132 117 125 96 106 94 81 dav. nach letzter abgeschl. Berufsausbildung 1) 4) Ohne abgeschlossene Berufsausbildung . 8.094 7.455 6.815 6.474 7.135 7.382 7.463 . 615 602 520 572 714 782 752 Betriebliche/schulische Ausbildung . 25.352 23.293 19.765 17.768 18.593 18.901 18.078 . 2.151 1.955 1.520 1.416 1.650 1.804 1.761 Akademische Ausbildung . 1.097 1.137 990 950 1.020 1.109 1.072 . 97 103 77 80 106 137 117 keine Angabe zur Berufsausbildung 3) . 1.580 2.314 1.716 1.475 841 406 286 . 98 179 107 93 65 41 33 dav. nach Anforderungsniveau des Zielberufs 1) Helfer 10.725 11.204 12.327 11.307 11.128 12.070 12.351 12.383 664 697 736 647 748 912 993 985 Fachkraft 16.981 16.762 16.334 13.933 12.256 12.586 12.664 12.073 1.451 1.526 1.564 1.219 1.113 1.310 1.409 1.382 Spezialist / Experte 2.049 2.040 2.001 1.672 1.484 1.585 1.638 1.545 246 250 248 192 182 212 268 232 keine Angabe zum Anforderungsniveau 3) 7.000 6.118 3.537 2.374 1.799 1.348 1.145 900 537 489 291 167 117 101 94 65 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost vom 05.10.2016; Angaben im Jahresdurchschnitt 1) Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "keine/ohne Angabe" zugeordnet. 2) In der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik wird das Merkmal Alleinerziehend für beide Rechtskreise auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese entstehen durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden. Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, die auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zugreift (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Deshalb sind die Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik zu den arbeitslosen Alleinerziehenden im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen aus der Grundsicherungsstatistik zu den arbeitslosen erwerbsfähigen Alleinerziehenden und haben möglicherweise nicht die gleiche Aktualität. 3) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. 4) Daten zur letzten abgeschlossenen Berufsausbildung Arbeitsloser und Arbeitsuchender liegen ab dem Berichtsmonat Januar 2009 vor. Verfahrensbedingt sind für die Jahre 2006 bis 2008 keine Aussagen zur letzten abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. 5) Gibt die Zeitspanne zwischen der Anmeldung einer Person zur Arbeitsuche und dem statistischen Messpunkt an. 6) Ab Mai 2009: Eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Einführung des § 46 SGB III. Personen, für die ein Dritter mit der Vermittlung beauftragt wurde, gelten ab diesem Berichtsmonat nicht mehr als arbeitslos. A nlage 7 zu D rs.-N r. 6/6596 Seite 1 von 1 Alleinerziehende Arbeitsuchende nach Dauer der Arbeitsuche in Sachsen 2008 bis 2015 Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Arbeitsuchende Frauen Männer Merkmal 2008 2009 4) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2008 2009 4) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Arbeitsuchende (Abgang) Insgesamt 221.630 205.984 209.908 198.497 186.670 174.820 166.860 162.069 258.404 256.432 269.108 246.543 227.237 214.902 201.558 189.369 dar. ohne Angabe zum Status Alleinerziehend 1.659 1.441 1.305 4.871 8.104 559 690 659 1.951 1.650 1.751 5.892 10.129 582 735 687 Insgesamt - Alleinerziehende 1) 2) 21.955 21.732 22.541 20.738 20.499 20.593 20.714 20.467 2.065 2.070 2.123 1.820 1.656 1.989 2.138 2.060 dar. nach Dauer der abgeschlossenen Arbeitsuche3) bis unter 3 Monate 4.437 4.830 5.257 5.234 5.010 5.107 5.479 5.047 582 576 597 586 503 619 633 611 3 bis unter 6 Monate 3.087 3.115 3.096 2.999 3.007 3.033 3.262 3.186 385 413 390 338 284 347 384 349 6 Monate bis unter 1 Jahre 3.059 3.200 3.239 2.857 2.957 3.079 3.099 3.227 268 325 319 224 249 290 340 304 1 bis unter 2 Jahre 3.019 2.803 3.122 2.516 2.294 2.665 2.635 2.699 255 209 283 168 160 211 233 236 2 Jahre und länger 4.708 4.958 5.221 4.623 4.128 3.998 3.761 3.898 367 367 367 360 314 335 339 377 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost vom 05.10.2016; Angaben in der Jahressumme 1) Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "keine/ohne Angabe" zugeordnet. 2) In der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik wird das Merkmal Alleinerziehend für beide Rechtskreise auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese entstehen durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden. Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, die auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zugreift (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Deshalb sind die Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik zu den arbeitslosen Alleinerziehenden im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen aus der Grundsicherungsstatistik zu den arbeitslosen erwerbsfähigen Alleinerziehenden und haben möglicherweise nicht die gleiche Aktualität. 3) Gibt die Zeitspanne zwischen der Anmeldung einer Person zur Arbeitsuche und dem Ende der Arbeitsuche an. Summe der Einzelwerte zur Dauer der abgeschlossenen Arbeitsuche ergibt nicht die Zahl der Alleinerziehenden insgesamt - vgl. Methodenbericht der BA "Dauern in der integrierten Arbeitslosenstatistik", abrufbar unter www.arbeitsagentur.de 4) Ab Mai 2009: Eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Einführung des § 46 SGB III. Personen, für die ein Dritter mit der Vermittlung beauftragt wurde, gelten ab diesem Berichtsmonat nicht mehr als arbeitslos. A nlage 8 zu D rs.-N r. 6/6596Seite 1 von 1 Anlage 9 zu Drs.-Nr. 6/6596 Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen 2008 bis 2015 - Anteil Alleinerziehende an allen Maßnahmeteilnehmenden - Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Jahresdurchschnitt Maßnahmeart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil Alleinerziehende an allen Maßnahmeteilnehmenden (%) Insgesamt 1) 2) 6,7 6,7 6,7 7,0 7,6 7,9 8,9 9,4 Aktivierung und berufliche Eingliederung 5,9 6,0 6,2 6,7 7,3 7,7 8,7 9,4 dar. Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 6,0 7,1 7,8 8,1 8,5 9,7 10,7 Berufswahl und Berufsausbildung 1) 4,5 4,0 4,6 4,2 3,9 3,2 4,2 3,0 Berufliche Weiterbildung 7,1 6,9 8,2 9,9 10,4 10,5 11,8 11,4 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 6,1 6,6 6,2 6,5 8,0 8,3 9,1 9,9 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 4,1 4,1 4,7 4,7 4,2 5,1 5,5 5,7 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 10,1 10,2 10,0 9,7 9,1 8,7 9,7 10,2 Freie Förderung 2,5 8,1 10,5 7,8 11,8 14,5 18,5 16,2 sonstige Förderung 2) 9,2 8,8 11,9 1,7 Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. 1) Ohne Berufsorientierungsmaßnahmen 2) Ohne kommunale Eingliederungsleistungen Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnung Seite 1 von 1 A nlage 10 zu D rs.-N r.: 6/6596 Teilnehmende in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen 2008-2016 Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit vor drei Monaten fest Jan-Jun Maßnahmeart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Teilnehmende insgesamt (Eintritte)1) Frauen 353.533 290.496 258.662 208.651 180.000 158.827 146.193 132.533 63.491 Männer 377.958 338.777 318.066 237.699 197.593 183.329 165.112 148.151 74.570 darunter allein erziehend Frauen 45.064 38.936 36.057 29.237 26.670 25.001 25.353 24.091 11.497 Männer 3.632 3.144 2.798 2.203 2.040 2.138 2.355 2.259 1.039 darunter Aufnahme einer Erwerbstätigkeit2) Frauen 21.664 20.753 18.789 15.794 11.400 10.954 10.848 10.729 5.426 Männer 27.751 26.744 27.135 22.141 14.024 13.673 13.384 12.621 6.623 darunter allein erziehend Frauen 2.768 2.878 2.595 2.250 1.867 1.871 1.994 2.095 1.052 Männer 237 259 262 202 179 181 203 225 99 Statistik-Service Südost vom 13.10.2016 - Datenstand September 2016; Angaben kumuliert (Jahressumme) 1) ohne Berufsorientierungsmaßnahmen und kommunale Eingliederungsleistungen 2) Förderung abhängiger Beschäftigung (z.B. Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte, Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit, Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, Beschäftigungszuschuss) und Förderung der Selbständigkeit (z.B. Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Gründungszuschuss) Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 1 von 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Juni 2016) Ausgewählte Berichtsmonate mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern mit 4 Kindern mit 5 und mehr Kindern mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern mit 4 Kindern mit 5 und mehr Kindern 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Jahresdurchschnitt 2008 29.321 11.117 2.696 630 248 1.808 404 70 17 3 27.512 10.714 2.626 613 245 Jahresdurchschnitt 2009 28.006 10.719 2.636 613 228 1.841 414 65 15 5 26.165 10.304 2.572 597 223 Jahresdurchschnitt 2010 27.103 10.948 2.723 630 240 1.898 433 73 16 6 25.205 10.515 2.650 614 234 Jahresdurchschnitt 2011 26.208 10.931 2.740 639 230 1.889 451 71 17 7 24.320 10.480 2.669 623 223 Jahresdurchschnitt 2012 25.447 10.938 2.801 676 247 2.006 494 95 20 8 23.441 10.444 2.706 657 240 Jahresdurchschnitt 2013 24.992 10.942 2.930 717 258 2.105 529 96 25 7 22.886 10.413 2.834 692 250 Jahresdurchschnitt 2014 24.361 10.995 3.020 748 266 2.213 544 113 28 9 22.148 10.451 2.906 719 257 Jahresdurchschnitt 2015 22.945 10.845 2.999 799 270 2.133 538 114 27 11 20.813 10.307 2.885 772 259 Jan 16 21.623 10.539 2.992 803 271 2.027 539 106 26 12 19.596 10.000 2.886 777 259 Feb 16 21.626 10.565 3.006 808 285 2.057 552 107 25 14 19.569 10.013 2.899 783 271 Mrz 16 21.562 10.477 2.965 822 287 2.079 540 111 25 13 19.483 9.937 2.854 797 274 Apr 16 21.482 10.487 2.949 836 297 2.109 553 110 26 13 19.373 9.934 2.839 810 284 Mai 16 21.319 10.485 2.942 842 299 2.101 550 116 27 14 19.218 9.935 2.826 815 285 Jun 16 21.184 10.435 2.957 843 297 2.100 544 105 27 13 19.084 9.891 2.852 816 284 Jul 16 21.202 10.430 2.964 862 300 2.069 558 110 25 14 19.133 9.872 2.854 837 286 Jun 09 9.745 3.102 520 81 16 519 104 9 3 - 9.226 2.998 511 78 16 Dez 09 10.160 3.353 550 107 21 599 120 15 5 - 9.561 3.233 535 102 21 Jun 10 10.096 3.398 560 93 23 619 139 18 * * 9.477 3.259 542 * * Dez 10 9.825 3.347 582 90 23 618 138 18 * * 9.207 3.209 564 * * Jun 11 9.948 3.428 567 101 22 640 141 15 7 - 9.308 3.287 552 94 22 Dez 11 9.915 3.626 595 110 26 663 167 20 7 - 9.252 3.459 575 103 26 Jun 12 9.967 3.670 640 92 25 703 163 27 * * 9.264 3.507 613 * * Dez 12 9.875 3.683 675 106 30 727 163 27 * * 9.148 3.520 648 * * Jun 13 9.957 3.756 666 110 23 758 182 29 * * 9.199 3.574 637 * * Dez 13 9.944 3.922 741 119 27 772 192 36 5 - 9.172 3.730 705 114 27 Jun 14 10.115 3.988 787 131 34 857 200 40 * * 9.258 3.788 747 * * Dez 14 9.762 3.895 776 131 30 850 183 41 * * 8.912 3.712 735 * * Jun 15 9.295 3.854 741 151 37 794 189 32 3 - 8.501 3.665 709 148 37 Dez 15 8.917 3.790 759 163 45 748 189 34 * * 8.169 3.601 725 * * Jun 16 8.535 3.759 751 151 45 723 192 35 5 3 7.812 3.567 716 146 42 Erstellungsdatum: 18.10.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 233266 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt „Hinweise_Revision“. Als alleinerziehend gelten Elternteile in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Merkmale Berichtsmonat Alleinerziehende insgesamt davon mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern 1) Erwerbstätige ELB sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die gleichzeitig über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. mit 4 Kindern mit 5 und mehr Kindern Männer Frauen da r. E rw er bs tä tig e 1) Anlage 11 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 1 von 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an alleinerziehenden erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Geschlecht Sachsen nach Kreisen (Gebietsstand Juni 2016) Ausgewählte Berichtsmonate Jun 09 Dez 09 Jun 10 Dez 10 Jun 11 Dez 11 Jun 12 Dez 12 Jun 13 Dez 13 Jun 14 Dez 14 Jun 15 Dez 15 Jun 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Insgesamt 13.464 14.191 14.170 13.867 14.066 14.272 14.394 14.369 14.512 14.753 15.055 14.594 14.078 13.674 13.241 Männer 635 739 781 783 803 857 898 922 975 1.005 1.103 1.078 1.018 979 958 Frauen 12.829 13.452 13.389 13.084 13.263 13.415 13.496 13.447 13.537 13.748 13.952 13.516 13.060 12.695 12.283 Insgesamt 1.005 1.063 975 957 974 1.012 1.011 973 1.003 1.028 1.064 1.032 976 934 919 Männer 47 63 57 54 59 62 70 68 73 80 82 73 89 88 79 Frauen 958 1.000 918 903 915 950 941 905 930 948 982 959 887 846 840 Insgesamt 985 1.058 1.045 1.010 980 970 1.058 995 1.024 1.034 1.073 1.045 989 963 917 Männer 48 43 48 47 56 59 76 55 56 69 67 65 54 45 48 Frauen 937 1.015 997 963 924 911 982 940 968 965 1.006 980 935 918 869 Insgesamt 890 912 915 904 872 854 859 854 877 871 873 849 825 787 745 Männer 50 56 51 42 39 37 41 46 51 49 61 53 60 51 50 Frauen 840 856 864 862 833 817 818 808 826 822 812 796 765 736 695 Insgesamt 774 871 821 840 770 776 782 783 753 716 750 719 700 700 672 Männer 31 37 35 35 32 32 36 46 52 58 67 59 55 49 39 Frauen 743 834 786 805 738 744 746 737 701 658 683 660 645 651 633 Insgesamt 1.060 1.131 1.065 993 1.026 1.007 1.005 1.019 999 1.011 1.032 1.003 970 913 860 Männer 55 64 66 51 54 60 56 62 65 70 71 81 74 54 47 Frauen 1.005 1.067 999 942 972 947 949 957 934 941 961 922 896 859 813 Insgesamt 1.913 1.999 2.041 1.997 2.051 2.130 2.194 2.154 2.154 2.193 2.202 2.191 2.183 2.139 2.004 Männer 73 80 99 106 110 107 121 124 126 125 130 138 137 133 121 Frauen 1.840 1.919 1.942 1.891 1.941 2.023 2.073 2.030 2.028 2.068 2.072 2.053 2.046 2.006 1.883 Insgesamt 760 845 884 838 935 966 932 937 983 1.004 1.031 952 871 829 806 Männer 40 48 48 55 53 48 49 47 61 63 64 51 52 58 64 Frauen 720 797 836 783 882 918 883 890 922 941 967 901 819 771 742 Insgesamt 914 965 913 851 888 915 896 909 920 988 998 960 915 882 899 Männer 43 57 58 60 56 65 66 77 75 75 88 80 72 69 74 Frauen 871 908 855 791 832 850 830 832 845 913 910 880 843 813 825 Insgesamt 687 694 756 772 778 778 829 837 829 834 891 857 802 730 715 Männer 31 32 25 30 24 37 46 47 50 48 51 59 55 51 56 Frauen 656 662 731 742 754 741 783 790 779 786 840 798 747 679 659 Insgesamt 868 883 909 862 875 878 924 910 947 968 962 920 910 879 823 Männer 38 43 51 39 45 51 50 47 56 49 56 60 54 50 47 Frauen 830 840 858 823 830 827 874 863 891 919 906 860 856 829 776 Insgesamt 2.289 2.362 2.402 2.400 2.419 2.482 2.445 2.473 2.472 2.555 2.554 2.459 2.435 2.436 2.467 Männer 115 145 158 181 194 223 208 216 222 236 258 249 220 240 239 Frauen 2.174 2.217 2.244 2.219 2.225 2.259 2.237 2.257 2.250 2.319 2.296 2.210 2.215 2.196 2.228 Insgesamt 653 704 752 806 796 780 742 785 840 859 915 891 825 792 744 Männer 33 36 48 46 45 37 30 42 46 44 65 67 52 52 50 Frauen 620 668 704 760 751 743 712 743 794 815 850 824 773 740 694 Insgesamt 666 704 692 637 702 724 717 740 711 692 710 716 677 690 670 Männer 31 35 37 37 36 39 49 45 42 39 43 43 44 39 44 Frauen 635 669 655 600 666 685 668 695 669 653 667 673 633 651 626 Erstellungsdatum: 18.10.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 233266 14524000 Zwickau Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt „Hinweise_Revision“. Erwerbstätige ELB sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die gleichzeitig über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Als alleinerziehend gelten Elternteile in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Region Geschlecht Sachsen 14511000 Chemnitz, Stadt 14521000 Erzgebirgskreis 14522000 Mittelsachsen 14523000 Vogtlandkreis 14729000 Leipzig 1473000 Nordsachsen 14612000 Dresden, Stadt 14625000 Bautzen 14626000 Görlitz 14627000 Meißen 14628000 Sächs. Schweiz- Osterzgebirge 14713000 Leipzig, Stadt Anlage 12 zu D rs.-N r. 6/6596 Seite 1 von 1 Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft 1) 2) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern 11 12 11 16 19 23 26 22 mit einem Kind 8 8 9 14 14 18 24 18 mit 2 Kindern 3 3 1 - 4 4 2 3 mit 3 und mehr Kindern - 1 1 2 1 1 - 1 Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern 74 63 50 69 67 68 84 107 mit einem Kind 58 50 42 52 45 46 64 72 mit 2 Kindern 15 12 8 13 18 16 17 26 mit 3 und mehr Kindern 1 1 - 4 4 6 3 9 Quelle: Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Bestandserhebung am 31.12.) Geschlecht des Leistungsempfängers 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 männlich 7 9 6 14 19 17 24 17 weiblich 66 60 54 65 58 60 77 97 Insgesamt 73 69 60 79 77 77 101 114 männlich 8 10 9 15 15 18 26 34 weiblich 110 120 136 152 159 178 191 191 Insgesamt 118 130 145 167 174 196 217 225 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Quelle: Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Bestandserhebung am 31.12.); Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Ausgewählte Personengemeinschaften1) von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015 1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. 2) Als Kinder im Sinne dieser Typisierung gelten nur Hilfeempfänger, die in einer Kindbeziehung zum Haushaltsvorstand stehen und unter 18 Jahre alt sind. Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII mit Alleinerziehenden-Freibetrag in Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015 nach Geschlecht des Leistungsempfängers Anlage 13 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 1 von 1 Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und Hilfen für junge Volljährige am 31. Dezember 2008-2015 in Sachsen nach Lebenssituation der Hilfeempfängerin/des Hilfeempfängers bei Beginn der Hilfe und Art der Hilfe Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII darunter familienorientiert Erziehungsberatung § 28 SGB VIII soziale Gruppenarb eit § 29 SGB VIII Einzelbetreuung § 30 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgrupp e § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung , sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuun g § 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen § 35a SGB VIII Eltern leben zusammen 4 433 108 64 2 292 25 161 618 130 304 386 5 404 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 7 277 225 135 2 481 39 394 1 177 231 1 163 1 231 34 302 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 3 927 107 56 1 605 20 219 373 121 435 843 12 192 Eltern sind verstorben 210 2 - 33 1 18 3 2 92 54 - 5 Unbekannt 275 6 4 103 1 11 1 - 107 29 4 13 Insgesamt 16 122 448 259 6 514 86 803 2 172 484 2 101 2 543 55 916 Eltern leben zusammen 4 697 135 102 2 455 19 134 659 122 322 395 6 450 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 7 502 244 166 2 647 47 412 1 199 221 1 183 1 210 21 318 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 3 983 95 64 1 662 18 213 376 145 478 783 5 208 Eltern sind verstorben 199 1 - 31 - 19 2 1 74 66 - 5 Unbekannt 309 2 - 91 - 19 1 3 128 39 - 26 Insgesamt 16 690 477 332 6 886 84 797 2 237 492 2 185 2 493 32 1 007 2009 Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt Davon nach Art der Hilfe 2008 A nlage 14 zu D rs.-N r. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 4 Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII darunter familienorientiert Erziehungsberatung § 28 SGB VIII soziale Gruppenarb eit § 29 SGB VIII Einzelbetreuung § 30 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgrupp e § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung , sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuun g § 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen § 35a SGB VIII Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt Davon nach Art der Hilfe Eltern leben zusammen 4 782 134 64 2 497 15 139 632 122 342 421 3 477 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 7 987 258 99 2 865 52 411 1 373 212 1 247 1 219 8 342 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 4 013 106 49 1 725 21 227 364 125 456 784 5 200 Eltern sind verstorben 152 1 - 25 - 5 1 - 64 51 - 5 Unbekannt 277 2 - 78 - 16 1 5 116 37 1 21 Insgesamt 17 211 501 212 7 190 88 798 2 371 464 2 225 2 512 17 1 045 Eltern leben zusammen 4 844 141 71 2 518 21 124 659 100 355 404 4 518 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 8 491 233 112 3 052 39 405 1 425 244 1 372 1 340 5 376 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 4 511 154 84 1 989 19 229 409 142 499 838 7 225 Eltern sind verstorben 149 1 - 23 - 13 2 - 66 41 - 3 Unbekannt 286 4 - 80 2 16 - 7 109 41 1 26 Insgesamt 18 281 533 267 7 662 81 787 2 495 493 2 401 2 664 17 1 148 Eltern leben zusammen 5 025 154 82 2 504 14 142 732 101 381 439 4 554 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 9 191 254 127 3 232 26 431 1 634 265 1 395 1 516 13 425 2010 2011 2012 A nlage 14 zu D rs.-N r. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 4 Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII darunter familienorientiert Erziehungsberatung § 28 SGB VIII soziale Gruppenarb eit § 29 SGB VIII Einzelbetreuung § 30 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgrupp e § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung , sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuun g § 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen § 35a SGB VIII Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt Davon nach Art der Hilfe Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 4 836 146 76 2 144 17 200 496 126 521 924 5 257 Eltern sind verstorben 131 1 - 19 - 10 2 2 49 41 1 6 Unbekannt 358 6 - 91 3 28 3 8 133 57 - 29 Insgesamt 19 541 561 285 7 990 60 811 2 867 502 2 479 2 977 23 1 271 Eltern leben zusammen 5 330 166 86 2 491 19 163 805 95 424 517 1 649 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 9 998 253 119 3 209 37 515 1 845 295 1 606 1 691 8 539 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 4 859 135 72 2 059 22 239 466 129 499 1 007 6 297 Eltern sind verstorben 133 1 - 20 - 16 4 1 50 30 - 11 Unbekannt 337 9 3 57 2 25 5 3 129 69 1 37 Insgesamt 20 657 564 280 7 836 80 958 3 125 523 2 708 3 314 16 1 533 Eltern leben zusammen 5 385 148 82 2 439 21 177 828 114 443 508 5 702 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 10 527 274 168 3 437 31 537 1 894 263 1 693 1 798 12 588 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 5 062 153 99 2 133 16 235 483 136 574 1 021 6 305 Eltern sind verstorben 145 3 - 19 - 12 7 1 50 40 2 11 Unbekannt 446 3 1 94 2 44 1 9 155 83 - 55 Insgesamt 21 565 581 350 8 122 70 1 005 3 213 523 2 915 3 450 25 1 661 2013 2014 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 3 von 4 A nlage 14 zu D rs.-N r. 6/6596 Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII darunter familienorientiert Erziehungsberatung § 28 SGB VIII soziale Gruppenarb eit § 29 SGB VIII Einzelbetreuung § 30 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgrupp e § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung , sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuun g § 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen § 35a SGB VIII Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt Davon nach Art der Hilfe Eltern leben zusammen 5 736 158 80 2 505 30 155 892 109 479 620 9 779 Elternteil lebt allein ohne (Ehe)-Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 10 968 291 145 3 587 45 549 1 927 255 1 797 1 837 14 666 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kin- der/n) 5 295 157 81 2 186 23 268 534 142 593 1 049 7 336 Eltern sind verstorben 122 1 - 21 - 10 2 2 37 41 1 7 Unbekannt 694 4 1 101 4 60 5 16 189 260 1 54 Insgesamt 22 815 611 307 8 400 102 1 042 3 360 524 3 095 3 807 32 1 842 2015 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 4 von 4 A nlage 14 zu D rs.-N r. 6/6596 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen (Gebietsstand Juni 2016) Zeitreihe darunter: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Apr 15 57.793 21.721 423 1.612 12 1.677 436 18.279 5.368 Mai 15 57.620 21.967 507 1.491 5 1.636 468 18.511 5.535 Jun 15 57.861 22.295 607 1.141 3 1.962 428 18.837 5.629 Jul 15 57.764 19.404 424 445 4 1.544 211 16.553 5.246 Aug 15 58.963 36.981 208 313 28.155 553 83 18.508 5.598 Sep 15 56.006 20.017 273 541 19 1.588 92 17.476 5.372 Okt 15 55.965 22.762 320 615 9 1.813 172 20.097 5.755 Nov 15 55.654 23.177 302 654 * 1.816 232 20.502 5.730 Dez 15 55.390 22.913 328 699 * 1.857 253 20.177 5.607 Jan 16 54.724 20.975 193 754 4 1.472 263 18.411 5.196 Feb 16 56.782 32.888 238 948 23.936 1.661 255 17.732 5.238 Mrz 16 55.122 23.234 325 1.509 8 1.779 381 19.912 5.685 Apr 16 55.268 23.282 417 1.674 * 1.732 426 19.908 5.799 Mai 16 55.126 22.983 423 1.393 4 1.660 413 19.832 5.826 Jun 16 54.998 22.759 554 860 * 2.032 359 19.679 5.799 Erstellungsdatum: 18.10.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 233266 Hintergrundinformationen zur Auswertung der Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat zunächst im Rahmen von Füllgrad- und Qualitätsanalysen (veröffentlicht für den Zeitraum Juni 2013 bis März 2015) den Aufbau einer Datenbasis zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II begleitet. Diese Analysen haben gezeigt, dass die Daten einen hinreichenden Qualitätsstand für die Veröffentlichung von amtlichen, statistischen Auswertungen erreicht haben. Für den April 2015 wurde dann erstmalig eine amtliche statistische Auswertung zu Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II veröffentlicht. Diese berichtet zunächst nur den Bestand der Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II. Leistungen für Bildung und Teilhabe können nicht nur nach dem SGB II, sondern auch nach Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Sozialhilfegesetz (SGB XII) gewährt werden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet jedoch ausschließlich über die Personen, denen die Leistungen nach dem SGB II gewährt werden. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe existiert abweichend vom restlichen Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II die Konstellation, dass die Gewährung der Leistungen von einer gemeinsamen Einrichtung an den kommunalen Träger übertragen werden kann. Dies führt dazu, dass für ein solches Jobcenter Daten zu Bildung und Teilhabe aus zwei Systemen in die statistische Berichterstattung einfließen. Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Leistungsart eintägige (Schul-) Ausflüge Leistungsart mehrtägige Klassenfahrten Leistungsart Schulbedarf Leistungsart Schülerbeförderung Leistungsart Lernförderung Leistungsart Mittagsverpflegung Berichtsmonat Bestand Leistungsberechtigte SGB II (LB) im Alter von unter 25 Jahren in Alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften Bildung und Teilhabe insgesamt darunter (Mehrfachnennungen möglich): Anspruch auf mindestens eine Leistungsart (Mehrfachnen-nungen möglich) Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in Alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Bei den grau hinterlegten Landeswerten handelt es sich um die Summe der plausiblen Kreise. Daher kann der Landeswert untererfasst sein. A nlage 15 zu D rs.-N r. 6/6596 Seite 1 von 1 Anlage 16 zu Drs.-Nr.: 6/6596 Seite 1 von 2 Kreisfreie Stadt / Landkreis (LK In welchem Umfang nutzen alleinerziehende Mütter und Väter Betreuungsangebote für unter 3-Jährige In welchem Umfang nehmen Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren Ganztagsplätze zur Betreuung in Anspruch Chemnitz, Stadt Wird statistisch nicht erfasst. Dresden, Stadt Im Krippenbereich befanden sich im März 2016 7.976 Kinder in Betreuung, davon wurden für 544 Kinder Absenkungen des Elternbeitrages hinsichtlich des Alleinerziehend-Status ihrer Elternteile gewährt. Dies entspricht einem Anteil von 6,8 %. Im Kindertagespflegebereich befanden sich im März 2016 1.736 Kinder in Betreuung, davon wurden für 107 Kinder Absenkungen des Elternbeitrages hinsichtlich des Alleinerziehend-Status ihrer Elternteile gewährt. Dies entspricht einem Anteil von 6,2 %. Dazu gibt es keine statistische Erfassung. Der überwiegende Teil der Eltern nutzt eine 9-stündige Betreuung. Leipzig, Stadt Von den allein erziehenden Müttern und Väter nutzten zum Stichtag 01.04.2016 ca. 9 % die Betreuung in Kinderkrippe und ca. 11 % in Kindertagespflege . Zum Stichtag 01.04.2016 wurden 3.781 Kinder in Einrichtungen (Kinderkrippe) und 1.774 Kinder in Kindertagespflege mit mindestens 9 Stunden täglich (45 Stunden pro Woche) und mehr betreut, davon etwa 11 % Alleinerziehende. LK Bautzen Zum Stichtag 30.06.2015 waren 3.865 Kinder im Alter unter 3 Jahren in Kitas und Kindertagespflege aufgenommen. Davon sind 479 Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Dies entspricht einem Anteil von 12,4 %. Eine Unterscheidung zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist nicht möglich, da dazu keine getrennte Statistik vorliegt. Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren nehmen Ganztagsplätze zur Betreuung in Anspruch, hauptsächlich bei Berufstätigkeit, wie Paarfamilien auch. Ein zahlenmäßiger Vergleich kann nicht vorgenommen werden, da die entsprechenden statistischen Angaben nicht vorliegen. LK Erzgebirgskreis Da eine statistische Erfassung der betreuten Kinder unter 3 Jahren hinsichtlich allein erziehender Mütter bzw. Väter und Paarfamilien nicht erfolgt, können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. LK Görlitz Entsprechend des gesetzlichen Auftrages nach § 24 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII werden den Kindern von allen Eltern, die es wünschen, Krippenlätze zur Verfügung gestellt. Das Netz der Kindertagespflege wurde ausgebaut und wird von allen Eltern gleichberechtigt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze vollumfänglich genutzt. Eine solche Statistik wird nicht vorgehalten. Alleinerziehende nehmen die Betreuungsangebote für Krippenkinder im gleichen Maße in Anspruch wie Paarfamilien. LK Leipzig Im Jahr 2015 lag der Durchschnitt der Kinder Alleinerziehender unter drei Jahren bei ca. 455 Betreuungsplätzen . Alleinerziehende nehmen genauso oft Betreuungsangebote in Kinderkrippen oder Kindertagespflege in Anspruch wie Paarfamilien. Im Zuge der Gleichbehandlung sind die Städte und Gemeinden bemüht, auf die individuellen Wünsche und Bedarfe aller Antragsteller einzugehen. Dies betrifft auch die Betreuungszeiten. Wenn Alleinerziehende eine Betreuung über 9 Stunden benötigen , wird diesem Bedarf im Rahmen der möglichen Öffnungszeiten auch Rechnung getragen. Eine spezielle Statistik für Alleinerziehende wird nicht geführt. LK Meißen Betreute Kinder unter 3 Jahre gesamt (Familie und Alleinerziehend): 3.156 – davon werden 2.821 in Kindertageseinrichtungen (89,4 %) und 335 Kinder in Kindertagespflege (10,6 %) betreut. Von alleinerziehenden Sorgeberechtigten werden insgesamt: 358 Kinder unter 3 Jahren betreut – davon 310 Kinder in Kindertageseinrichtungen (86,6 %) und 48 Kinder in Kindertagespflege (13,4 %). Den alleinerziehenden Müttern und Vätern mit Kindern unter drei Jahren steht bei Bedarf ebenso ein Ganztagsplatz zur Verfügung wie Paarfamilien. Eine spezielle Statistik für Alleinerziehende wird nicht geführt. Anlage 16 zu Drs.-Nr.: 6/6596 Seite 2 von 2 Kreisfreie Stadt / Landkreis (LK In welchem Umfang nutzen alleinerziehende Mütter und Väter Betreuungsangebote für unter 3-Jährige In welchem Umfang nehmen Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren Ganztagsplätze zur Betreuung in Anspruch LK Mittelsachsen Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen. LK Nordsachsen Bei der Erfassung der Betreuungszeiten werden keine Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Paarfamilien gemacht. Grundsätzlich steigt der Anteil der Inanspruchnahme der Betreuungsplätze von 9 Stunden kontinuierlich an. Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab Vollendung des 1. Lebensjahres zum 1.8.2013 steht allen Kindern ein Betreuungsplatz zu. Bei Kindern unter einem Jahr richtet sich der Umfang der Förderung nach dem individuellen Bedarf, wenn Alleinerziehende nachweisen, dass sie sich in Umschulung oder Ausbildung befinden oder einer Arbeit nachgehen. LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Da eine statistische Erfassung der betreuten Kinder unter 3 Jahren hinsichtlich allein erziehender Mütter bzw. Väter und Paarfamilien nicht erfolgt, können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. Eine spezielle Statistik für Alleinerziehende wird nicht geführt. LK Vogtlandkreis Es erfolgt keine Erfassung von Anzahl der aufgenommenen Krippenkinder getrennt nach Alleinerziehenden im Vergleich zu Paarfamilien. Die Anmeldung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ändert sich monatlich. Diese Zahl entsprechend eines Stichtages in den Einrichtungen direkt abzufragen, ist jedoch aufgrund der kurzfristigen Terminsetzung nicht möglich. Es gibt keine Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Paarfamilien, lediglich die Berufstätigkeit und/oder Geschwisterkinder begünstigt in einigen Kommunen die schnellere Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Krippenplatzes. LK Zwickau Zum 01.09.2016 wurden 3.940 Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut, davon geschätzt 280 in Kindertagespflege. Wie viele der Eltern alleinerziehend sind, wird nicht erfasst. Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. Die Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen richtet sich nach dem individuellen Bedarf (vorrangig Berufstätigkeit ). Eine Unterscheidung zu Paarfamilien wird nicht vorgenommen. Anlage 17 zu Drs.-Nr.: 6/6596 Seite 1 von 2 Kreisfreie Stadt / Landkreis (LK) In welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende bevorzugt einen Platz für ihr Kind oder ihre Kinder in der Kindertageseinrichtung /Kindertagespflege? In welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende ein erhöhtes Stundenkontingent für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung /Kindertagespflege? Chemnitz, Stadt Eine Sonderregelung für Alleinerziehende gibt es nicht. Sie sind gleichgestellt mit allen anderen Antragstellern. Ein erhöhtes Stundenkontingent für Alleinerziehende gibt es nicht. Dresden, Stadt Sofern nur ein Platz für zwei Kinder in der bevorzugten Kita zur Verfügung steht, wird zunächst das Kind der/des Alleinerziehenden vermittelt. Statistische Auswertungen dazu gibt es nicht. In der Kindertagespflege gibt es keine bevorzugte Vermittlung . Da die Kindertagespflegepersonen eine eigenständige Vertragshoheit haben, entscheiden diese über die Aufnahme von Kindern. In Dresden wird kein Stundenkontingent zugewiesen . Es kann generell zwischen einer gestaffelten Betreuungszeit von 4,5 bis 11 Stunden gewählt werden. Diese orientiert sich am Bedarf des Kindes und der Eltern. Eine Betreuung über 9 Stunden hinaus erfolgt aber eher wegen der entsprechenden Berufstätigkeit bzw. wegen Wegezeiten als wegen des Alleinerziehungsmerkmals. Leipzig, Stadt Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Ist der Bedarf an Betreuungsplätzen höher als Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die Platzvergabe zu priorisieren . Alleinerziehende erfahren hier eine Gleichbehandlung . Alleinerziehende erhalten für die Betreuung in einer Kita bzw. Kindertagespflege kein erhöhtes Stundenkontingent . LK Bautzen Die Aufgabe der Kommunen besteht in der Gewährleistung des Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und der bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für Kinder unter einem Jahr und im Grundschulalter. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um alleinerziehende Eltern oder um Paarfamilien handelt. Bei Eltern, die auf Grund ihrer Berufstätigkeit eine Betreuungszeit von mehr als 9 Stunden benötigen, kann der Bedarf in den Kitas bzw. über Kindertagespflege gedeckt werden. Die Mehrheit der Kindertageseinrichtungen hat 10 Stunden bzw. eine Reihe von Einrichtungen auch bis 11 Stunden täglich geöffnet. Auch hierbei ist es unerheblich, ob es sich um allein erziehende Eltern handelt oder um Paarfamilien. LK Erzgebirgskreis Es ist nicht bekannt, dass einzelne Kommunen spezielle Regelungen getroffen haben, dass Alleinerziehende bevorzugt einen Kindertagesbetreuungsplatz erhalten. Bei Bedarf erfolgt eine Auswahl nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Der Rechtsanspruch auf ein Kindertagesbetreuungsangebot wird grundsätzlich gewährleistet. Es steht ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot entsprechend § 24 SGB VIII zur Verfügung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Alleinerziehende oder um Paarfamilien handelt. Demzufolge erhalten Alleinerziehende für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege kein erhöhtes Stundenkontingent. LK Görlitz Die Vergabe der Krippen- bzw. Kindertagespflegeplätze erfolgt aufgrund der konkreten Einzelfallsituation . Eine Sonderregelung für Alleinerziehende ist daher nicht zwangsläufig gegeben. In der beschlossenen Elternbeitragssatzung ist kein erhöhtes Stundenkontingent für Alleinerziehende vorgesehen. Es besteht jedoch für alle Eltern die Möglichkeit, das Kind länger als 9 Stunden, innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung /Kindertagespflegestelle, betreuen zu lassen (gegen einen nichtermäßigungsfähigen zusätzlichen Elternbeitrag). LK Leipzig In allen Städten und Gemeinden herrscht das Gleichbehandlungsprinzip vor. Alle Kinder, deren Eltern es wünschen, erhalten einen Platz in einer Kinderkrippe oder im Kindergarten. Für Grundschüler stehen ebenfalls bedarfsgerecht Hortplätze zur Verfügung. Alle Eltern erhalten ein erhöhtes (über 9 Stunden) Stundenkontingent, wenn der Bedarf und der Wunsch der Eltern bestehen. Dieses Angebot wird im Rahmen der Öffnungszeiten angeboten. Die Kindertageseinrichtungen sind in der Regel von 6:00 Uhr (Ausnahmen auch 5:30 Uhr) bis 17:00 Uhr, teilweise und bei Bedarf bis 18:00 und 19:00 Uhr, geöffnet. Eine genaue Auflistung der einzelnen Städte und Gemeinden ist innerhalb der vorgegeben Zeit nicht möglich. Anlage 17 zu Drs.-Nr.: 6/6596 Seite 2 von 2 Kreisfreie Stadt / Landkreis (LK) In welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende bevorzugt einen Platz für ihr Kind oder ihre Kinder in der Kindertageseinrichtung /Kindertagespflege? In welchen sächsischen Kommunen erhalten Alleinerziehende ein erhöhtes Stundenkontingent für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung /Kindertagespflege? LK Meißen Es gibt keine Sonderregelung für alleinerziehende Mütter und Väter, diese sind allen anderen gleichgestellt . Alle Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende und Familien) haben in der Mehrheit der Kindertageseinrichtungen , die Möglichkeit eine Betreuungszeit von mehr als 9 Stunden täglich in Anspruch zu nehmen. Kindertagespflegeplätze werden in der Regel mit bis zu 9 Stunden Betreuung angeboten. Dabei ist genau abzuwägen, ob eine Betreuungszeit über 10 Stunden hinaus noch im Sinne des Kindeswohles ist. LK Mittelsachsen Regelungen die allein erziehende Eltern bevorzugen , sind nicht bekannt und auch im Rahmen der geltenden Bedarfskriterien des Landkreises nicht vorgesehen. Regelungen, die alleinerziehende Eltern anders stellen als Paare, sind nicht bekannt und auch im Rahmen der geltenden Bedarfskriterien des Landkreises nicht vorgesehen. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Rahmen der Öffnungszeiten der Angebote und der diesbezüglichen Satzungen der Gemeinden. LK Nordsachsen Die überwiegende Anzahl der Kommunen stellt bereits allen Kinder, deren Eltern es wünschen, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zur Verfügung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erhalten Alleinerziehende bevorzugt einen Platz in einer Krippe oder Kindertagespflege bzw. im Hort, wenn sie nachweisen , dass sie in Ausbildung, Umschulung oder berufstätig sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen Alleinerziehenden oder Paarfamilien. Es besteht die Möglichkeit über 9 Stunden hinaus innerhalb der Öffnungszeit das Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegstelle bei Bedarf betreuen zu lassen. Allerdings steht hier die Beachtung des Kindeswohles im Vordergrund , d. h. Kleinkinder sollten nicht länger als 10 Stunden in einer Einrichtung betreut werden. LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Die Aufgabe der Kommunen besteht in der Gewährleistung des Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und der bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für Kinder unter einem Jahr und im Grundschulalter. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um alleinerziehende Eltern oder um Paarfamilien handelt. Alleinerziehende erhalten für die Betreuung in einer Kita bzw. Kindertagespflege kein erhöhtes Stundenkontingent . LK Vogtlandkreis Es gibt keine Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Paarfamilien, lediglich die Berufstätigkeit und/oder Geschwisterkinder begünstigen in einigen Kommunen die schnellere Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Krippenplatzes. In keiner Kommune gibt es ein erhöhtes Stundenkontingent für Alleinerziehende. LK Zwickau Es wird nicht zwischen Alleinerziehenden und Paarfamilien unterschieden. Für alle Kinder gilt gleichermaßen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß § 24 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII. Ist nicht bekannt. Anlage 18 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 1 von 1 ja nein ja nein ja nein Universität Leipzig x x bis 19 Uhr Von 160 bereitgestellten Betreuungsplätzen stehen 151 bis 19 Uhr zur Verfügung. TU Dresden x x x TU Chemnitz x Es wird auf die Angebote des Studentenwerkes Chemnitz/Zwickau verwiesen. TU BA Freiberg x Es wird auf die Angebote des Studentenwerkes Freiberg verwiesen. HTWK Leipzig x Es wird auf einen Kooperationsvertrag mit einer KITA verwiesen. HTW Dresden x x x Es wird im angegebenen Rahmen das Angebot des Studentenwerkes Dresden genutzt. HS Mittweida x x x 24 Belegplätze in einer KITA, 2 Tagesmütter, die flexibel eingesetzt werden können. WHZ Zwickau x x bis 19 Uhr Insgesamt stehen bis zu 20 Belegplätze zur Verfügung. HS Zittau/ Görlitz x x x HGB Leipzig x HfBK Dresden HfM Dresden HMT Leipzig x Palucca- Hochschule EHS Dresden siehe Erläuterungen zu den Fragen E)6 bis E)8 FH Dresden x HHL x STW Leipzig x x x Die Öffnungszeiten der drei Kinderbetreuungseinrichtungen 06.30 bis 18.00 Uhr, 07.00 bis 18.00 Uhr sowie 07.00 bis 17.30. Es werden keine Belegplätze vorgehalten. STW Dresden x x x Die zwei Kindertageseinrichtungen verfügen über 250 Plätze, davon 55 Belegplätze. Die Öffnungszeiten sind generell von 7.00 bis 17.00 Uhr, im Campusnest bei Bedarf bis 18.30 Uhr. STW Chemnitz/ Zwickau x x STW Freiberg x x x Studentenwerke Hochschule Kinderbetreuungs - möglichkeiten Bevorzugung alleinerziehender Eltern bei der Platzvergabe Betreuungsmöglichkeit von der ersten Doppelstunde bis 22 Uhr Anmerkungen Universitäten Fehlmeldung Fehlmeldung Fachhochschulen Kunsthochschulen Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung weitere Hochschulen Anlage 19 zu Drs.-Nr.: 6/6596 Seite 1 von 1 Institution Fälle Anmerkungen Uni Leipzig 3 Im Jahr 2012 hat der Senat einen Grundsatzbeschluss zum Thema „Kinder in Lehrveranstaltungen“ gefasst, der hochschulöffentlich publiziert wurde. Daten von Beschwerden vor diesem Beschluss liegen vor. TU Dresden - Es liegen keine statistischen Angaben vor. TU Chemnitz 1 Bei Veranstaltungen im sportlichen Bereich ist das Mitbringen von Kindern grundsätzlich wegen der Unfallgefahr untersagt. Darüber hat sich eine Studentin beschwert. In der Regel suchten die Studierenden die unmittelbare Absprache mit Lehrenden. Der Studentenrat habe ebenfalls Fehlmeldung gegeben. TU Bergakademie Freiberg - Weder dem Studentenbüro, noch dem Studentenrat und der AG Kind des Studentenrates sind Beschwerden bekannt. HTWK Leipzig - Daten werden nicht erhoben. HTW Dresden - Ein entsprechendes Beschwerdemanagement ist nicht gegeben. Nach Befragung aller relevanten Akteure einschl. des Studentenrates sind keine Beschwerden bekannt. HS Mittweida - HS Zittau/Görlitz - Allerdings ist es am Standort Görlitz – speziell in Veranstaltungen der Fakultät Sozialwissenschaften – nicht gestattet Babys und Kleinkinder mit in den Hörsaal zu bringen. Es wurde ein spezieller Raum eingerichtet, in dem eine Aufsicht organisiert ist. Dort können sich die betreffenden Kinder während der Veranstaltungen aufhalten. WSH Zwickau - Es hat lediglich Anfragen bzw. Bitten um Unterstützung gegeben. Allerdings verweist die Hochschule auf Problemfälle, wenn Kindertagesstätten bestreikt werden. Hier komme es zu der Schwierigkeit, dass man eine Lehrveranstaltung nicht besuchen könne. HfBK Dresden - HGB Leipzig 1 Die Beschwerde gab es im Jahr 2010. Sie konnte durch die Gleichstel-lungsbeauftragte geklärt werden. HMT Leipzig - Weder im Studentenrat noch im Referat für Studierendenangelegenheiten sind Beschwerden bekannt. HfM Dresden - Palucca-Hochschule - Ev. HS Dresden - FH Dresden - Punktuell ist es insb. in berufsbegleitenden Studiengängen gelebte Praxis, dass Mütter ihre Kinder mitbringen und die Hochschule auch in der Lage ist, über studentische Hilfskräfte Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren. HHL - STW’e - Anlage 20 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 1 von 4 Kreisfreie Stadt/ Landkreis (LK) Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten bei flexiblen Betreuungsbedarfen in oder in Notfällen gibt es in Sachsen? Bekommen Alleinerziehende Betreuungsbedarfe in Randzeiten , z. B. durch Schichtarbeit, an Wochenenden oder Feiertagen finanziert und wenn ja, in welchem Umfang? In welcher Form werden Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten in Randzeiten unterstützt? Chemnitz, Stadt Es gibt ergänzende Kindertagespflege , welche im Bedarfsfall auch über das Amt finanziert wird. Diese Kindertagespflege wird vor allem für die Betreuung bis in die späten Abendstunden genutzt. Es werden ausreichende Möglichkeiten zur Randzeitenbetreuung innerhalb des Bedarfsplanes angeboten. Mehrere Einrichtungen bieten Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr an und eine Einrichtung bietet bei Bedarf auch sonnabends Öffnungszeiten an. Dresden, Stadt Alle kommunalen Kitas orientieren sich an der Rahmenöffnungszeit Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die konkrete Öffnungszeit aller Einrichtungen der Stadt orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und wird jährlich abgefragt und angepasst. Zudem halten weitere 49 Einrichtungen in freier Trägerschaft Öffnungszeiten ab 6:00 Uhr, davon 12 Einrichtungen Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr vor. Insgesamt 9 Einrichtungen halten Öffnungszeiten bis 19:00 Uhr, 20:00 Uhr oder 21:00 Uhr vor und 4 Einrichtungen öffnen bereits 5:45 Uhr. Eine Einrichtung hält zudem ihr Betreuungsangebot auch samstags vor. Innerhalb dieser Öffnungszeiten kann die Betreuungszeit wahrgenommen werden. Neben einer pauschalen Reduzierung der Elternbeiträge für Alleinerziehende um 10 % haben diese wie alle Eltern die Möglichkeit, für eine Betreuungszeit von bis zu 11 Stunden einkommensabhängige Minderungen des Elternbeitrages prüfen zu lassen und wahrzunehmen. Die ergänzende Kindertagespflege wird durch die LHD finanziell bezuschusst im zeitlich erforderlichen Umfang der Eltern. Die vereinbarten Stunden können flexibel nach dem Bedarf der Familie (aber nur im Zusammenhang mit Arbeit, Ausbildung usw.) genutzt werden. Sowohl die zentrale Beratungsund Vermittlungsstelle der Stadt, als auch die 3 Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege beraten Alleinerziehende entsprechend. Außerdem wird das Angebot über das Internet, über das Alleinerziehenden Netzwerk Dresden und die Broschüre "Alleinerziehend in Dresden" kommuniziert Sobald Alleinerziehende ihren Bedarf anzeigen, werden sie durch den Fachbereich Kindertagespflege beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Leipzig, Stadt Ein erhöhter Betreuungsbedarf von Eltern mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Betreuungsmöglichkeiten für Randzeiten (nach 18 Uhr, an Wochenenden oder Feiertagen) wird in Leipzig nicht gesehen. Im Rahmen eines Modellprojektes wurde diese Möglichkeit über verlängerte Öffnungszeiten in einer Kita erprobt. Die Nachfrage und Nutzung des Angebotes waren im Ergebnis so gering, dass eine Implementierung sich nicht erforderlich machte. Einzelne private Träger halten dieses Angebot mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. ganztägige Betreuung im Rahmen ihres Einrichtungskonzeptes außerhalb des Bedarfsplanes vor. Für die Betreuungsleistung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind durch die Eltern die jeweils gültigen Elternbeiträge zu finanzieren. Es gibt Ermäßigungs- und Freiplatzregelungen nach Einkommenssituation der Eltern. siehe Antwort zu Frage E)4 Anlage 20 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 2 von 4 Kreisfreie Stadt/ Landkreis (LK) Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten bei flexiblen Betreuungsbedarfen in oder in Notfällen gibt es in Sachsen? Bekommen Alleinerziehende Betreuungsbedarfe in Randzeiten , z. B. durch Schichtarbeit, an Wochenenden oder Feiertagen finanziert und wenn ja, in welchem Umfang? In welcher Form werden Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten in Randzeiten unterstützt? LK Bautzen Im Rahmen des Bedarfsplanes gibt es Kindertageseinrichtungen, die bei Bedarf eine Öffnungszeit über 17:00 Uhr hinaus anbieten können. Kindertageseinrichtungen , die an Wochenenden und Feiertagen geöffnet haben, werden im Bedarfsplan nicht vorgehalten . Im Einzelfall ist es möglich , besondere Bedarfslagen über Kindertagespflege abzusichern . Eine zusätzliche Finanzierung ist durch das Jugendamt möglich im Rahmen der Kindertagespflege zur Absicherung der Arbeitszeit. Die Höhe der Finanzierung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen. Nach Aussage der vorliegenden Rückmeldungen erfolgt durch die Kommunen bzw. Träger keine zusätzliche Finanzierung. Durch das Jugendamt wird bei Bedarf in Form von Beratungsleistungen sowohl für die alleinerziehenden Eltern als auch für die Kitas und Kindertagespflegepersonen Unterstützung gegeben. LK Erzgebirgskreis Sind individuelle Betreuungsbedarfe außerhalb der Regelöffnungszeiten erforderlich, werden mit den Beteiligten (Kommune, Träger, Kindertageseinrichtung, Eltern) möglichst fallbezogene Lösungen erarbeitet bzw. kann auch ergänzende Kindertagespflege angeboten werden, sofern geeignete Kindertagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Nach § 15 SächsKitaG werden die Elternbeiträge von der Kommune in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Entsprechend dieser gesetzlichen Grundlage wird der Elternbeitrag für Alleinerziehende um 10 % abgesenkt. Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit, entsprechend § 90 SGB VIII eine Übernahme des Elternbeitrages beim Referat Jugendhilfe zu beantragen. Für eine ergänzende zusätzliche Kindertagespflege ist nach der Richtlinie zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege für den Erzgebirgskreis ein Elternbeitrag in Höhe von 2,60 Euro je Betreuungsstunde zu entrichten. siehe Beantwortung zu Frage E)4 LK Görlitz Die Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden den Bedürfnissen der arbeitenden Eltern entsprechend des Bedarfes in den Gemeinden angepasst. D. h. in einer Vielzahl von Gemeinden gibt es Betreuungszeiten bis zu 10 Stunden. Diese werden entsprechend den Satzungen mit erhöhten Elternbeiträgen fixiert. Diese erhöhten Elternbeiträge werden nach erfolgter Antragstellung und Prüfung der Zumutbarkeit nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII auch durch den Landkreis übernommen . Es besteht die Möglichkeit im Rahmen von ergänzender Kindertagespflege vor oder im Anschluss an die Kita- und Hortbetreuung sein Kind betreuen zu lassen. Die dafür anfallenden Elternbeiträge werden ebenfalls nach Prüfung durch den Landkreis übernommen. Die Gewährung der ergänzenden Kindertagespflege ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung. Die Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege stehen in bedarfsgerechten und in individuell beratendem Kontakt zu den Eltern, den Kindertagespflegepersonen sowie den Kitas. LK Leipzig Wenn zusätzlicher Bedarf anerkannt ist, beteiligt sich der Landkreis nach Prüfung des vorliegenden Antrages an den zusätzlichen Kosten. Anlage 20 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 3 von 4 Kreisfreie Stadt/ Landkreis (LK) Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten bei flexiblen Betreuungsbedarfen in oder in Notfällen gibt es in Sachsen? Bekommen Alleinerziehende Betreuungsbedarfe in Randzeiten , z. B. durch Schichtarbeit, an Wochenenden oder Feiertagen finanziert und wenn ja, in welchem Umfang? In welcher Form werden Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten in Randzeiten unterstützt? LK Meißen z. T. erweiterte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII. Für alleinerziehende Mütter und Väter als auch Familien mit zusätzlichem Betreuungsbedarf nach Schließung bzw. vor Öffnung der Kindertageseinrichtung kann auf Antrag und nach Prüfung des Einkommens entsprechend §§ 82-85, 87 und 88 SGB VIII, eine Kostenübernahme für Tagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgen . Das Kreisjugendamt unterstützt Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Person im Sinne des § 23 SGB VIII, d. h. dieser Personenkreis muss mindestens über die erforderliche fachliche Eignung gemäß § 3 Abs. 2 SächQualiVO verfügen . Aus diesem Grund erweist sich eine Vermittlung einer Kindertagespflegeperson für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Randzeiten als schwierig. Kindertagespflegepersonen sind in der Rege nach SächsKitaG tätig und stehen selten für das Betreuungsangebot in Randzeiten zur Verfügung. LK Mittelsachsen In den 246 Kindertagesstätten und bei den 65 Kindertagespflegepersonen im Landkreis variieren die Öffnungszeiten zwischen 5:30 Uhr und 18:00 Uhr. Einzelne Kindertagespflegepersonen bieten bei Bedarf auch davon abweichende Betreuungszeiten an. Die Finanzierung solcher Bedarfe ist einzelfallbezogen im Rahmen der „Richtlinie des Landkreises über die Höhe der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen bei Kindertagespflege“ möglich. Aktuell gibt es keine Eltern (-teile), die davon Gebrauch machen. In der Regel vereinbaren Eltern die erforderlichen Betreuungsbedarfe direkt mit den Einrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen. Die starke Differenzierung der Öffnungszeiten der Kindertagesbetreuung spricht dafür, dass die Anbieter bemüht sind, auf elterliche Bedarfe einzugehen. Darüber hinaus gibt es vereinzelt regionale Beratungsund Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere auch durch Träger im Bereich der Angebote nach § 16 SGB VIII (z. B. „Leih-Oma- Projekt“ des DKSB1). Nicht zuletzt stehen die Kita-Fachberaterinnen des Landkreises ratsuchenden Personen beratend zur Seite. LK Nordsachsen Im Landkreis gibt es Kindertageseinrichtungen , die bei Bedarf bis 18:00/19:00 Uhr geöffnet sind. Eine Wochenendbetreuung existiert nicht. Generell können Anträge auf Übernahme der Betreuungskosten nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII gestellt werden. Der Gesetzgeber hat keine Festlegung separat für Alleinerziehende getroffen. § 15 Abs. 1 SächsΚitaG öffnet die Möglichkeit u. a. für Alleinerziehende die Elternbeiträge abzusenken . Verweis auf Antwort zu Frage E)10 LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Im Rahmen des Bedarfsplanes gibt es Kindertageseinrichtungen, die bei Bedarf eine Öffnungszeit über 17:00 Uhr hinaus anbieten können. Kindertageseinrichtungen , die an Wochenenden und Feiertagen geöffnet haben, werden im Bedarfsplan nicht vorgehalten . Im Einzelfall ist es möglich , besondere Bedarfslagen über Kindertagespflege abzusichern . Bei Bedarf werden Lösungen gefunden, vorrangig durch ergänzende Betreuung in Tagespflege. In diesem Fall werden zusätzliche Bedarfe auch finanziert, wenn alleinerziehende Mütter/Väter anspruchsberechtigt nach § 90 Abs. 3 SGB VIII sind. Durch das Jugendamt wird bei Bedarf in Form von Beratungsleistungen sowohl für die Alleinerziehenden als auch für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen Unterstützung gegeben. 1 DKSB = Deutscher Kinderschutzbund Anlage 20 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 4 von 4 Kreisfreie Stadt/ Landkreis (LK) Welche Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten bei flexiblen Betreuungsbedarfen in oder in Notfällen gibt es in Sachsen? Bekommen Alleinerziehende Betreuungsbedarfe in Randzeiten , z. B. durch Schichtarbeit, an Wochenenden oder Feiertagen finanziert und wenn ja, in welchem Umfang? In welcher Form werden Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten in Randzeiten unterstützt? Vogtlandkreis Die Kindertageseinrichtungen haben in der Regel eine Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Darüber hinaus bieten in den großen Kreisstädten Einrichtungen Betreuungszeiten bei Bedarf bis 20:00 Uhr an. Für Betreuungsbedarf an Wochenenden oder Feiertagen, können sich Eltern an das Jugendamt zur Vermittlung von privater Kindertagespflege wenden . Allerdings sind dort die Nachfrage und das Angebot in den ländlichen Regionen eher gering. Ebenso werden mögliche Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen nach 17:00 Uhr im Landkreis kaum in Anspruch genommen. Grundsätzlich haben alle Eltern im Rahmen des § 90 SGB VIII die Möglichkeit einen Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Kostenübernahme einzureichen. Auch die Kosten der im Bedarfsfall begründeten Kindertagespflege können beantragt werden und bei Unterschreitung der Einkommensgrenze bekommen die Eltern die Betreuungskosten ganz oder teilweise erstattet. In der Regel haben Alleinerziehende durch das geringere Gesamtfamilieneinkommen häufiger Anspruch auf die Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII im Vergleich zu Paarfamilien. Bei beruflichen Maßnahmen, die durch das Arbeitsamt gefördert werden, erhalten die Eltern eine monatliche Betreuungspauschale . Teilweise übernehmen auch Arbeitgeber Betreuungskosten für die Kindertageseinrichtungen der Kinder der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Verweis auf Antwort zu Frage E)10 LK Zwickau Bedarfsgerechte Erweiterung der Regelöffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen (bspw. ab 5:30 Uhr bzw. bis 20:00 Uhr) oder über Rand- und Ergänzungspflege innerhalb der Kindertagespflege . Eltern und Alleinerziehende haben die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Betreuung ihres Kindes ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung (z. B. bei Arbeitszeit nach 17:00 Uhr, an Wochenenden o. ä.) zu stellen. Bei Gewährung des Antrages durch das Jugendamt erhält die Betreuungsperson eine laufende Geldleistung gemäß dem Betreuungsumfang auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinie des Landkreises. Für die Eltern und Alleinerziehenden wird ein Kostenbeitrag für diese Betreuung festgesetzt. Sofern ein Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages gestellt wird, erfolgt die Prüfung nach § 90 SGB VIII; bei entsprechenden Voraussetzungen wird der Kostenbeitrag übernommen. Die Höhe der laufenden Geldleistung erfolgt analog der „Empfehlung des Sächsischen Landesjugendamtes zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege – 2. Fortschreibung“ vom 26.11.2009. Im Kita-Bereich sind die Kommunen und Freien Träger in der Verpflichtung , im Bereich der Rand- und Ergänzungspflege wird über den Landkreis Beratung und Vermittlung angeboten. Anlage 21 zu DS 6/6596 Seite 1 von 3 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? ggf. Bemerkungen Behörden SMWK ohne Geschäftsbereich X Rahmenarbeitszeit ohne Mindestanwesenheitszeiten , Telearbeit Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden X Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen X Gleitzeitarbeitszeit mit Kernzeiten Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden X Flexible Arbeitszeit Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden X Gleitarbeitszeit mit bevorzugter Präsenzzeit , Dienstplanung mit der Möglichkeit der Spätdienstbefreiung bzw. individueller Dienstfestlegung für Mütter/Väter Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Körperschaften des öffentlichen Rechts Universität Leipzig X Gleitarbeitszeit mit Präsenz- und Funktionszeiten Medizinische Fakultät der Universität Leipzig X einrichtungsspezifische Gleitarbeitszeitregelungen Technische Universität Dresden X Individuelle Vereinbarungen Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden X Flexibles Arbeitszeitmodell individuell in Arbeitsgruppen Technische Universität Chemnitz X Gleitarbeitszeit mit Funktionszeiten, erweiterte Arbeitszeitausgleichsregelung für Beschäftigte mit Familienaufgaben, flexible Arbeitszeitsonderregelungen aus familiär bedingten Gründen, Arbeitszeitlangzeitkonten für TU- Angehörige, Betriebsruheregelung Technische Universität Bergakademie Freiberg X Gleitarbeitszeit mit Funktionszeiten, Teilzeit bei Betreuung Familienangehörige Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden X individuelle Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeiten Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig X Gleitarbeitszeit, Regelarbeitszeit, modifiziertes Regelarbeitsmodell Hochschule Mittweida X Gleitarbeitszeit, Telearbeit/Home-Office Anlage 21 zu DS 6/6596 Seite 2 von 3 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? ggf. Bemerkungen Westsächsische Hochschule Zwickau X Gleitarbeitszeit mit/ohne Kernzeit Hochschule Zittau/Görlitz X Gleitarbeitszeit ohne Kernzeiten, Telearbeit Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden X Gleitarbeitszeit Hochschule für Bildende Künste Dresden X Gleitarbeitszeit Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig X Gleitarbeitszeit, Arbeitszeit anhand Sondervereinbarung mit PR Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig X Gleitarbeitszeit, individuelle Vereinbarungen flexibler Arbeitszeiten Palucca Hochschule für Tanz Dresden X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Sächsische Akademie der Künste X Sächsische Akademie der Wissenschaften X Gleitarbeitszeit Anstalten des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig X Gleicharbeitszeit, Teilzeitmodelle Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden Angaben unter Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden enthalten Staatliche Studienakademie Bautzen X Gleitarbeitszeit Staatliche Studienakademie Breitenbrunn X Gleitarbeitszeit, HomeOffice, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub Staatliche Studienakademie Dresden X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Staatliche Studienakademie Glauchau X Teilzeitarbeit Staatliche Studienakademie Leipzig X Gleitarbeitszeit Staatliche Studienakademie Plauen X Gleitarbeitszeit, Brückentags- und Betriebsurlaubsregelung , Sonderurlaub, Home-Office Staatliche Studienakademie Riesa X Gleitarbeitszeit Anlage 21 zu DS 6/6596 Seite 3 von 3 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? ggf. Bemerkungen Studentenwerk Dresden X Flexible Arbeitszeitregelung mit Teilzeit, Jahresarbeitszeit, Funktionszeiten, Arbeitszeitreduzierung bei Betreuung oder Pflege von Kindern oder Angehörigen Studentenwerk Leipzig X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Studentenwerk Chemnitz-Zwickau X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Studentenwerk Freiberg X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Stiftungen des öffentlichen Rechts Kulturstiftung des Freistaates Sachsen X Teilzeitarbeit Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft X Gleitarbeitszeit Stiftung für das Sorbische Volk X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten Quelle: SMWK, Stand: 24.09.2015 Anmerkung Sachsen und Kreise Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle für das Land Sachsen Besetzungswerte unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) und auf Kreisebene Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich „/“ blockiert. Auf Kreisebene werden zudem Werte zwischen 7 000 und 10 000 aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt. Auf Grund der geringen Fallzahlen können die hier vorliegenden Ergebnisse nicht bis zur Kreisebene dargestellt werden. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. bis 2010: Hochrechnung auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 Die Fragen zur Wohnsituation werden ím 4-Jahres-Abstand als Zusatzprogramm zum Mikrozensus erhoben. Für diese Fragen besteht, wie für den Großteil des Grundprogramms, Auskunftspflicht. Der Auswahlsatz beträgt ebenfalls ein Prozent. Die Ergebnisse der Zusatzerhebung 2014 werden gegenwärtig noch im Statistischen Bundesamt aufbereitet. Hinweis: Die Ergebnisse für 2010 werden voraussichtlich revidiert werden. Nach Abschluss der Datenaufbereitung im Statistischen Bundesamt zeigte sich ein Fehler, der nach ersten Analysen jedoch nur eine geringe Zahl der befragten Haushalte betrifft. Die exakten Auswirkungen auf die Ergebnisse dieser Veröffentlichung sind allerdings derzeit noch nicht quantifizierbar. Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich entsprechend der Anfrage immer auf Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Dabei ist es (wenn nicht anders angegeben) unerheblich, ob auch volljährige Kinder in der Familie leben. (Ledige) Kinder Zu den ledigen Kindern zählen, unabhängig vom Alter, alle unverheirateten leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben. Familien nach dem Lebensformenkonzept Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel). Wohneinheiten (Wohnungen) Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohneinheit ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohneinheit leer steht bzw. eine Freizeitwohneinheit ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohneinheit befindet. Wohnfläche Zur Wohnfläche zählen die Grundflächen aller Räume einer Wohnung einschließlich Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw. Auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses gelegene Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Dach- und Kellerräume gehören zur Wohnfläche, die folgendermaßen angerechnet wurde: - voll: Grundfläche von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern - zur Hälfte: Grundfläche von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Meter; unter Schrägen liegende Flächen; - zu einem Viertel: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten Bruttokaltmiete Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den anteiligen monatlichen „kalten“ Betriebskosten für Wasser, Kanalisation, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart und Hausverwaltung, öffentliche Lasten, z. B. Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 1 von 5 Kabelanschluss Hausaufzug, Dienstleistungen für die Gartenpflege. Unter der Grundmiete wird der monatliche Betrag verstanden, der dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohneinheit zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Umlagen für den Betrieb einer Zentralheizung und Warmwasserversorgung, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme etc. zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 2 von 5 - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) - Darunter Haushalte insgesamt 1 000 2 194 78 % 26,9 / Zweifamilienhaus % 8,0 / % 62,9 77,2 Gebäude mit Baujahr von … bis ... % 38,1 (22,8) 1949 - 1990 % 42,4 (59,8) 1991 - 2000 % 15,1 / % 4,4 / Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 3,0 3,2 Anzahl 4,1 / Zweifamilienhaus Anzahl 3,3 / Anzahl 2,6 3,0 Wohnfläche je Haushalt m2 78,0 75,0 m2 111,6 / Zweifamilienhaus m2 86,8 / m2 62,5 66,9 Wohnfläche für Kinder m2 3,5 18,2 m2 6,1 / Zweifamilienhaus m2 (4,8) / m2 2,3 16,6 %2) 64,6 83,3 1 000 1 419 65 % (3,7) / Zweifamilienhaus % 5,4 / % 88,5 88,9 Gebäude mit Baujahr von … bis ... % 34,1 (25,7) 1949 - 1990 % 52,7 (61,8) 1991 - 2000 % 11,2 / % (2,0) / Insgesamt Wohnsituation sächsischer Privathaushalte insgesamt und von Alleinerziehenden am 1. Januar 2013 Merkmal Einheit Insgesamt Alleinerziehende1) Haushalte zur Miete/mietfrei Haushalte zusammen darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen vor 1949 2001 oder später darunter Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen vor 1949 2001 oder später Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 3 von 5 Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 2,5 3,1 Anzahl (3,1) / Zweifamilienhaus Anzahl 2,8 / Anzahl 2,5 3,0 Wohnfläche je Haushalt m2 62,6 68,9 m2 (87,5) / Zweifamilienhaus m2 73,0 / m2 60,8 66,6 Wohnfläche für Kinder m2 2,5 17,0 %2) 35,4 (16,7) 1 000 776 (13) % 69,3 / Zweifamilienhaus % 12,9 / % 15,9 / Gebäude mit Baujahr von … bis ... % 45,4 / 1949 - 1990 % 23,5 / 1991 - 2000 % 22,4 / % 8,7 / Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 4,0 (4,2) Anzahl 4,2 / Zweifamilienhaus Anzahl 3,6 / Anzahl 3,2 / Wohnfläche je Haushalt m2 106,2 (105,5) m2 114,0 / Zweifamilienhaus m2 97,3 / m2 80,3 / Wohnfläche für Kinder m2 5,5 (24,1) _____ 1) mit ledigem(n) Kind(ern) unter 18 Jahren, ohne volljährige Kinder im Haushalt 2) bezogen auf Haushalte insgesamt der jeweiligen Spalte Zeichenerklärung: ( ) Aussagewert ist eingeschränkt / Zahlenwert nicht sicher genug Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen Haushalte in Wohneigentum Haushalte zusammen darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen vor 1949 2001 oder später darunter Einfamilienhaus Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen darunter Einfamilienhaus Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 4 von 5 Alleinerziehende1) in Sachsen 2010 nach ausgewählten Angaben zur Wohnsituation - Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung - Merkmal 1.000 % % Insgesamt 75,0 100 x Wohnfläche von … bis unter …m² unter 60 16,4 21,9 x 60 - 80 36,5 48,6 x 80 - 100 12,7 16,9 x 100 und mehr 9,4 12,6 x Wohnungsnutzung Eigentümer 11,9 15,9 x Hauptmieter 63,1 84,1 100 Hauptmieterfamilien mit monatlicher Bruttokaltmiete von … bis unter …€ unter 300 14,0 18,7 22,2 300 - 400 28,1 37,4 44,5 400 - 500 13,2 17,6 20,9 500 und mehr 5,4 7,2 8,6 ohne Angabe / / 3,8 ___ 1) ohne Familien in Wohnheimen, ohne Untermieter Anlage 22 zu Drs.-Nr. 6/6596 Seite 5 von 5 Anlage 23 zu Drs.-Nr. 6/6596 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 1 Geschlecht des Antragstellers Anzahl der Alleinerziehenden- Freibeträge nach § 17 WoGG 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 männlich Zusammen 120 179 203 246 243 267 268 245 mit einem Freibetrag 93 144 163 188 172 187 174 157 mit 2 Freibeträgen 22 29 35 47 59 70 79 70 mit drei und mehr Freibeträgen 5 6 5 11 12 10 15 18 weiblich Zusammen 3 352 4 452 5 165 5 333 5 075 4 682 4 201 3 758 mit einem Freibetrag 2 550 3 406 3 938 3 991 3 753 3 449 3 004 2 618 mit 2 Freibeträgen 725 956 1 109 1 199 1 173 1 091 1 057 1 017 mit drei und mehr Freibeträgen 77 90 118 143 149 142 140 123 Insgesamt Zusammen 3 472 4 631 5 368 5 579 5 318 4 949 4 469 4 003 mit einem Freibetrag 2 643 3 550 4 101 4 179 3 925 3 636 3 178 2 775 mit 2 Freibeträgen 747 985 1 144 1 246 1 232 1 161 1 136 1 087 mit drei und mehr Freibeträgen 82 96 123 154 161 152 155 141 männlich Zusammen - 16 37 24 34 20 17 10 mit einem Freibetrag - 10 29 18 29 18 14 9 mit 2 Freibeträgen - 6 6 6 5 2 3 1 mit drei und mehr Freibeträgen - - 2 - - - - - weiblich Zusammen 5 685 1 602 1 232 1 038 963 746 517 mit einem Freibetrag 3 527 1 242 971 842 757 596 403 mit 2 Freibeträgen 2 145 333 237 178 192 133 99 mit drei und mehr Freibeträgen - 13 27 24 18 14 17 15 Insgesamt Zusammen 5 701 1 639 1 256 1 072 983 763 527 mit einem Freibetrag 3 537 1 271 989 871 775 610 412 mit 2 Freibeträgen 2 151 339 243 183 194 136 100 mit drei und mehr Freibeträgen - 13 29 24 18 14 17 15 Reine Wohngeldhaushalte Wohngeldrechtliche Teilhaushalte Quelle: Wohngeldstatistik Wohngeldhaushalte mit Alleinerziehenden-Freibetrag nach § 17 WoGG in Sachsen am 31. Dezember 2008 bis 2015 nach Geschlecht des Antragstellers und Anzahl der Freibeträge 2016-11-30T13:38:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes