STAATSM1N1STER1UM ÜES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.5&<ü)380 Dresden, /'1t Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6611 Thema: Spurensicherung an den Tatorten der Sprengstoffanschläge vom 26. September 2016 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt und über welchem Zeitraum wurden die Tatorte (Moschee und Kongresszentrum) mit wie vielen Bedienstete welcher Polizei-/Spezialeinheit jeweils auf wessen Veranlassung auf Spuren untersucht? Die Anforderung der Tatortgruppe und der USBV1-Gruppe des Landeskriminalamtes erfolgte am 26. September 2016 durch die Polizeidirektion Dresden . Die Tatortgruppe war mit drei und die USBV-Gruppe mit zwei Kriminaltechnikern im Einsatz. Die Tatortgruppe und die USBV-Gruppe verrichteten am 26. September 2016 von 23:50 Uhr bis zum 27. September 2016, 06:00 Uhr, nacheinander bzw. gemeinsam an beiden Tatorten die kriminaltechnisehe Tatortarbeit. Darüber hinaus war die Tatortgruppe am 27. September 2016 von 11:30 Uhr bis 14:10 Uhr am Tatort Moschee im Einsatz. Die Anforderung dazu erfolgte durch das Operative Abwehrzentrum. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 1 Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt und über welchen Zeitraum waren die Tatorte jeweils durch polizeiliches Absperrband oder Polizeibedienstete vor dem Zutritt Unbefugter und zum Schutz eventueller Spuren abgesichert? Der Tatort Moschee war vom Eintreffen der Tatortgruppe um 23:50 Uhr bis zum Ende der Spurensicherung um 06:00 Uhr abgesperrt. Der Tatort Internationales Congress Centrum Dresden war vom Eintreffen der USBV-Gruppe um 23.55 Uhr bis zum Verlassen durch die Tatortgruppe um 03:20 Uhr abgesperrt. Der Tatort Moschee wurde erneut während der ergänzenden Spurensicherung am 27. September 2016 abgesperrt. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde der über einen großen Zeitraum nicht abgesperrte Tatort an der Moschee nochmals von wem abgesperrt und (erneut) auf welche Spuren untersucht? Nach Beendigung der Tatortarbeit wurden am Morgen des 27. September 2016 durch Bewohner des Moscheegebäudes weitere verdächtige Teile gefunden, die bei der Spurensuche in der Nacht nicht erkannt worden waren. Die Tatortgruppe wurde deshalb durch die sachbearbeitende Dienststelle zur ergänzenden Spurensuche und -Sicherung angefordert. Außerdem ist zusätzlich eine SD-Vermessung bei Tageslicht durchgeführt worden. Frage 4: Inwieweit ist eine Spurensuche sinnvoll, wenn zwischenzeitlich mehrere Nichtpolizeibedienstete /Personen (außer dem Täter) den Tatort betreten, selbst nach Spuren gesucht oder den Tatort sonst verändert haben? An vielen Tatorten haben bereits vor dem Eintreffen der Tatortgruppe Veränderungen z. B. durch Eigentümer, Besitzer, Berechtigte, Rettungskräfte usw. stattgefunden. Dies, wenn möglich, auszuschließen bzw. die Veränderungen im Nachgang festzustellen, ist eine der Aufgaben bei den Ermittlungen. Wenn, wie in diesem Fall, im Nachgang noch Gegenstände durch Dritte gefunden werden , ist unverzüglich eine erneute Spurensuche und ggf. -Sicherung durchzuführen. Veränderungen am Tatort selbst können ggf. durch die unverzüglich erfolgte fotografisehe Sicherung erkannt werden. Spuren (Fingerabdrücke/DNA-Spuren) können auch bei einer Kontamination durch Dritte noch zur Beweissicherung beitragen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACMSET^ Frage 5: Inwieweit und aus welchen Gründen erfolgt bei in der Dunkelheit durchgeführten Spurensicherungen generell eine Nachsicherung bei Tageslicht bzw. erfolgt diese nicht? Die Notwendigkeit einer erneuten kriminalistischen Tatortarbeit bei Tageslicht ist abhängig von Tat, Tatort und Tatumständen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Benehm ^i zwischen Ermittlungsführung und Kriminaltechniker. Eine generelle Nachsicherugfg i^ nicht vorgesehen. Mit frfeuiifdlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-10-25T08:51:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes