STAATSM11M1STER1LIM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8625 Dresden2i. Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/6612 Thema: In Gemeinschaftsunterkünften wohnende Asylberechtigte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Obwohl sie nicht mehr verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, bleiben Asylberechtigte aus verschiedenen Gründen nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Auch Familienmitglieder ohne Asylverfahren sind häufig mit ihren Verwandten im Asylverfahren in zentralen Unterkünften untergebracht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: Wie viele Asylberechtigte (inkl. Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz) lebten zum Stichtag 30.09.2016 in Gemeinschaftsunterkünften ? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenzieren und den jeweiligen Anteil dieser Personengruppen an den insgesamt zentral Untergebrachten angeben) Die Erkenntnisse der Staatsregierung sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Welche Gebühren müssen Asylberechtigte (inkl. Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz) für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zahlen und welche Leistungen sind in diesen Gebühren enthalten? (bitte nach Landkreisen, Kreisfreien Städten und ggf. Kommunen differenzieren) Auf der Grundlage einer Benutzungs- und Gebührensatzung werden Gebühren wie folgt erhoben: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landeshauptstadt Dresden Entsprechend der Unterbringungssatzung der Landeshauptstadt Dresden müssen anerkannte Asytberechtigte eine Gebühr von 10,32 EUR pro Person und Tag bei einer Unterbringung in einer Unterkunft zahlen. Kosten für eine Vollverpflegung sind darin nicht enthalten. Stadt Leipzig Gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt Leipzig über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Asylbewerber in Leipzig werden für die Benutzung eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Gemeinschaftsunterkunft Gebühren in Höhe von 304 EUR pro Person und Monat erhoben. Mit dieser Gebühr werden alle Kosten aus der Nutzung dieser Unterkunft abgedeckt. Diese Kosten werden vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft anerkannt. Landkreis (LK) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Gemäß der am 26. September 2016 vom Kreistag des Landkreises beschlossenen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung anerkannter Asylberechtigter und Flüchtlinge in Unterkünften des Landkreises beträgt die Nutzungsgebühr monatlich für alleinstehende Einzelpersonen und Personen, die einem Haushalt vorstehen 300 EUR und für Familienangehörige und jedes weitere Haushaltsmitglied 120 EUR. Es handelt sich dabei um eine pauschale Gebühr, welche auch Kosten für Strom beinhalten. In den anderen Landkreisen und in der Stadt Chemnitz werden in diesem Sinn keine Gebühren erhoben. Grundsätzlich wird dann die Finanzierung zwischen den jeweiligen Kostenträgern (Sozialamt, Jobcenter) direkt geregelt. Frage 3: Welche Gründe geben die Landkreise und Kreisfreien Städte dafür an, dass asylberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften wohnen bleiben? Bei einer Vielzahl von Fällen wird die vorübergehende Unterbringung von Asylberechtigten in Gemeinschaftsunterkünften mit der angespannten Wohnungsmarktsituation begründet (fehlender geeigneter Wohnraum, mangelnde Vermietungsbereitschaft). Ein weiterer wesentlicher Grund sind getrennte Asylverfahren innerhalb des Familienverbandes . Da nicht zeitgleich alle Asylanträge einzelner Familienangehöriger bearbeitet werden, verbleibt der bereits anerkannte Familienteil bis zur Entscheidung der übrigen Asylanträge zur Wahrung der Familieneinheit in der Gemeinschaftsunterkunft. Frage 4: Welche Angebote für ein Ubergangsmanagement von Gemeinschaftsunterkunft zur eigenen Wohnung gibt es in den Landkreisen und Kreisfreien Städten? Der Staatsregierung liegen hierzu von den Landkreisen und Kreisfreien Städten fotgende Erkenntnisse vor: LK Erzciebirgskreis Der Landkreis bietet ein Ubergangsmanagement an, das sich in Zusammenarbeit mit den verträglich gebundenen Trägern der freiwilligen Wohlfa h rts pflege und ehrenamtlichen Helfern vor Ort um alle erforderlichen Belange von der Beantragung von Sozial- STAATS1VI11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN leistungen über die Beratung und Hilfestellung zu Themen wie z. B. Versicherung und Wohnen bis hin zur Unterstützung bei der Wohnraumsuche kümmert. Ziel ist es, dem Asylberechtigten ein Gesamtpaket zur Verfügung zu stellen, auf dem er dann seine individuellen Integrationsleistungen aufbauen kann. LK Mittelsachsen Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landkreises und dem Jobcenter. LK Voatlandkreis Der Landkreis verfügt über ein eigenes Ubergangsmanagement, das beispielsweise den Abschluss einer Krankenversicherung, die Eröffnung eines Kontos sowie die Suehe nach geeignetem Wohnraum beinhaltet. LK Zwickau Die Sozialarbeiter in den Unterkünften leisten entsprechende Unterstützung. Landeshauptstadt Dresden Ein Ubergangsmanagement ist gegeben, in dem bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung im Rahmen der sozialen Betreuung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sozialarbeitem und mit weiteren Netzwerkpartnern (ehrenamtliche Helfer, Paten, Behörden, Beratungsstellen u. a.) erfolgt. LK Bautzen Es erfolgt eine entsprechende Beratung sowohl in den Gemeinschaftsunterkünften (Sozialarbeiter) als auch von Mitarbeitern der Unterbringungsbehörde. Zudem werden Kontaktdaten von Vermietern vermittelt. LK Görlitz Der Landkreis hat einen Vertrag zum Ubergangsmanagement mit einem Dritten geschlössen . In diesem Rahmen erfolgt die Unterstützung bei der Suche von geeigneten Wohnungsangeboten und beim Mietvertragsabschluss sowie bei der Anmeldung beim Jobcenter und anderen Ämtern. Darüber hinaus sind die Betreiber der Unterkünfte verpflichtet , unterstützend bei derWohnungssuche tätig zu werden. LK Meißen Unterstützung bei der Wohnungssuche erfolgt im Landkreis im Rahmen der sozialen Betreuung durch Sozialarbeiter in den Heimen sowie durch Migrationsberatungsstellen, die soziale Wohnraumbörse und Mitarbeiter der Unterbringungsbehörde und des Jobcenters und ehrenamtlichen Helfern. LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Anerkannte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, sich bei der landkreiseigenen Betreibergesellschaft Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz mbH (GVS) zu melden. Diese betreibt für den Landkreis Unterkünfte für Asylbewerber und hat die Möglichkeit mit den wohnungssuchenden Flüchtlingen Untermietverträge abzuschließen . Zudem stehen neben den Migrationsdiensten auch die Flüchtlingssozialarbeiter bei der Wohnungssuche und dem Gang zum Jobcenter unterstützend zur Verfügung . STAATS1VI1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Stadt Leipzig Die soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach geeignetem Wohnraum (z. B. durch Verweis auf entsprechende Wohnungsplattformen im Internet, Terminvereinbarungen für Wohnungsbesichtigungen , Hilfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Genehmigung der Wohnungsangebote beim Jobcenter). Daneben erfolgt der Verweis auf die Kontaktstelle Wohnen bzw. die Einbindung weiterer ehrenamtlicher Mitarbeiter oder/und des Patenschaftsprogrammes der Stadt Leipzig beim Flüchtlingsrat Leipzig, um den Übergang in das eigene Wohnen zu begleiten. LK Leipzig Im Landkreis ist das Übergangsmanagement zwischen den jeweiligen Ämtern entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeiten geregelt. Darüber hinaus gibt es auch Unterstützung im Rahmen der sozialen Betreuung. LK Nordsachsen Unterstützung erfolgt seitens des Personals der Gemeinschaftsunterkünfte sowie der zuständigen Flüchtlingssozialarbeiter. In Abstimmung mit dem Unterbringungsmanagement des Landkreises können partiell auch Wohnungen vermittelt bzw. durch den Landkreis angemietete Wohnungen in Kooperation mit den Vermietern auf die Wohnungssuchenden überschrieben werden. Frage 5: Wie viele Familienangehörige ohne eigenes Asylverfahren lebten zum Stichtag 30.09.2016 in Gemeinschaftsunterkünften? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien /Städtpn differenzieren und den jeweiligen Anteil dieser Personengruppe an den i^isge^ämt zentral Untergebrachten angeben) Jrkenptnisse der Staatsregierung sind der Anlage zu entnehmen. lichen Grüßen Markus Ulbig, Anlage Anlage zu Drs.-Nr. 6/6612 GU=Gemeinschaftsunterkunft Stand: 30. September 2016 Gebietskörperschaft Anzahl der in GU untergebrachten Asylberechtigten (inkl. Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz) Anteil an der Gesamtzahl der in GU untergebrachten Personen Anzahl der in GU untergebrachten Familienangehörigen ohne eigenes Asylverfahren Anteil an der Gesamtzahl der in GU untergebrachten Personen Stadt Chemnitz LK Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen LK Vogtlandkreis LK Zwickau Landeshauptstadt Dresden LK Bautzen LK Görlitz LK Meißen LK Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Stadt Leipzig LK Leipzig LK Nordsachsen keine Angaben 163 350 9 234 239 171 57 77 64 800 241 74 - 24,1 % 25,2 % 3,3 % 42,1 % 14,5 % 8,3 % 7,7 % 15,2 % 12,9 % 24,1 % 25,7 % 14,9 % keine Angaben 1 0 8 0 wenige Fälle wenige Fälle 0 0 0 wenige Fälle 0 0 - 0,1 % 0,0 % 2,9 % 0,0 % - - 0,0 % 0,0 % 0,0 % - 0,0 % 0,0 % Sachsen gesamt 2479 18,5 % SB2-6PS-Biz16102609251 6_6612_Anlage 2016-10-26T10:03:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes