STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8623 Dresden ?? . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6616 Thema: Genehmigungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Beilrode (Landkreis Nordsachsen); Prüfung alternativer Standorte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Baugenehmigungen liegen für das Feuerwehrgerätehaus vor? Die Baugenehmigung für die Errichtung des Gerätehauses ist nach Eingang der letzten Stellungnahme durch das Bauordnungs- und Planungsamt des Landkreises Nordsachsen am 24. Oktober 2016 an die Gemeinde Beilrode erteilt worden. Frage 2: Welcher Zeitpunkt ist für den Beginn der Bauarbeiten bzw. vorbereitenden Arbeiten angesetzt? Mit den vorbereitenden Arbeiten der Baufeldfreimachung wurde am 8. Oktober 2016 begonnen. Die Bauarbeiten sollen nach Vorliegen der Baugenehmigung und Vergabe der Leistungen durch den Gemeinderat voraussichtlich im November 2016 beginnen. Frage 3: Welche sonstigen Genehmigungen, insbesondere naturschutzfachliehe Genehmigungen, liegen vor? Es liegt eine Baumfällgenehmigung der Gemeinde Beilrode vor Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wurden weitere mögliche Standorte in Beilrode (u. a. ehemals BBF Gelände sowie Gelände zwischen Sparkasse und ehemals Schlecker) als mögliche Standorte geprüft? Durch die Gemeinde wurden im Rahmen der Standortsuche für das Gerätehaus folgende alternativen Flächen geprüft: Grundstück des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg-Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung (TAZV) in der Kreischauer Straße, Grundstück zwischen Stellwerk und Bahnhofsgebäude, Grundstück hinter dem alten Gerätehaus. Die in der Frage benannten Grundstücke waren in die Prüfung nicht mit einbezogen. Frage 5: Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt und wenn nein, weshalb wurde keine Alternativprüfung durchgeführt? Das Grundstück des TAZV wurde vor allem wegen der dezentralen Lage am Ortsrand, des durchzuführenden Grunderwerbs und vorhandener Probleme bei der Bebaubarkeit als ungeeignet bewertet. Das Gelände zwischen Stellwerk und Bahnhofsgelände wurde vor allem wegen einzuhaltender Abstände zu den Bahnanlagen und einer daraus resultierenden zu geringen Grundstücksfläche ausgeschlossen. Wegen Problemen bei der Verkehrsanbindung wurde das Grundstück hinter dem alten Gerätehaus als Standort verworfen. Das ehemalige Gelände der B.B.F. Baumaschinen Bauservice und Fahrzeuge Handels - uQä Vermietungs GmbH wurde zum Zeitpunkt der Standortsuche noch anderweitig genutzt und stand damit nicht zur Verfügung. eiyfer zu geringen Breite des Grundstücks wurde das Gelände zwischen Sparun ^ ehemals Schlecker nicht in die Auswahl einbezogen. Mit fifeurjidlichen Grüßen M Seite 2 von 2 2016-10-27T13:47:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes