STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2850 Dresden,1£ . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6622 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat September 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extrem ism us bezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politisehe Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsisehen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliehe Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. DieAbwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATS1VmM]STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat September 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 03.09.2016 Frankenberg Partei "Der Dritte Weg" Stützpunkt Mittelsachsen /Erzgebirge 17 Kundgebung unter dem Motto "Kein deutsches Blut für fremde Interessen - US Imperialismus stoppen" 03.09.2016 Löbau Rechtsextremisten ca. 70 Demonstration "Nation statt Integration", Redner : Alexander KURTH, Daniela STAMM 03.09.2016 Bautzen Partei "Der Dritte Weg" Gebietsverband Mitte Informationsveranstaltung zur Partei "Der Dritte Weg", Redner: Tony GENTSCH 03.09.2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasserca. 50 Treffen 03.09.2016 Limbach- Oberfrohna Rechtsextremisten mind. 2 Versammlung "Recht & Wahrheit" 09.09.2016 NPD-Kreisverband Meißen Stammtischveranstaltung 09.09.2016 Mochau NPD, JN Mittelsachsen Verteilaktion 09.09.2016 Bautzen Rechtsextremisten ca. 100 Kundgebung unter dem Motto "Remigration statt Immigration Frieden mit Russland Raus aus der Nato Raus aus der EU"; Redner: Jens BAUR 11.09.2016 Region Vogt-| land Partei "Der Dritte Weg" Stützunkt Vogtland Gedenkveranstaltung an Denkmälern, Aufstellen Seite 3 von 6 STAATSM1TM1STBR1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN von Grabkerzen 17.09.2016 am Quitzdorfer Stausee Rechtsextremisten ca. 140 (Eigenangäbe ) "Deutsches Sport- und Familienfest" 17.09.2016 Grimma, OT Roda Rechtsextremisten ca. 180 "Muldentaler Kameradschaftslauf " 18.09.2016 Bautzen Rechtsextremisten ca. 170 Demonstration "Migrantengewalt stoppen! Keine Berliner Zustände in Bautzen!" 21.09.2016 Dresden Rechtsextremisten Transparentaktion "Remigration " 22.09.2016 Flauen, Oelsnitz, Markneukirchen (Vogtlandkreis ) Rechtsextremisten insgesamt ca. 60 drei Kundgebungen unter dem Motto "Merkel's Asyltraum ist geplatzt", Redner: Alexander KURTH, David KÖCKERT 22.09.2016 Chemnitz JN Vortragsabend, Thema: "Unbeugsam bis zum Sieg" 24.09.2016 Pirna NPD mind. 16 Landesvorstandssitzung * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/6628 verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat September 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Seite 4 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsex trem. Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung/Funktion, ggf. Bands, Liedermaeher , Redner 02.-04.09. 2016 Limbach- Oberfrohna Nichtextremisten mind. 9 Teilnahme von Vertretern der NPD am "Tag der Sachsen" mit einem Infostand 04.09.2016 Oelsnitz/ Vogtland Nichtextremisten mind. 10 Teilnahme von Rechtsextremisten , u. a. der Partei "Der Dritte Weg", an einer Veranstaltung unter dem Motto "Regional statt Global", Redner Tony GENTSCH 05.09.2016 Leipzig Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer LEGIDA-Demonstration 12.09.2016 Dresden Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 26.09.2016 Dresden Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/6628 verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat September 2016 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Seite 5 von 6 STAATSM1T^1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 4. Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o. ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Weißwasser Brigade 8 Weißwasser ca. 35 - 40 Treffen rei/ndlichen Grüßen M Seite 6 von 6 2016-10-27T08:47:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes