STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2851 Dresden. ?) . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/6628 Thema: Aktivitäten der "Identitären Bewegung" in Sachsen im September 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politisehe Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extrem istischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +4S 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der "Identitären Bewegung" (beispielsweise: Veranstaltungen , Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte, Vortrage, "Schulungen", sonstige Treffen) gab es im Monat September 2016 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 03./04.09. 2016 Moritzburg und Umgebung IB mind. 6 Wanderung 16.09.2016 Dresden IB Plakataktion 17.09.2016 Dresden IB Transparentaktion 19.09.2016 Dresden IB-Ortsgruppe Dresden Verteil- und Plakatieraktion 24./25.09. 2016 Zwickau IB Sprühaktion "Heimatliebe ist kein Verbrechen" anlässlich des Erntedank- & Herbstmarktes 29.09.2016 Bad Schlema IB-Ortsgruppe Erzgebirge mind. 3 Transparent- und Blockadeaktion * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der "Identitären Bewegung" in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Ordner , Anmelder) im Monat September 2016 (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Seite 2 von 4 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextremisti - sehen Teilnehmer Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 13.09.2016 Dresden Nichtextremisten Vorstellung der IB bei einer Veranstaltung * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus beteiligten sich Anhänger der l B in wechselnder personeller Stärke an den Versammlungen von PEGIDA in Dresden. Frage 3: Welche vor September 2016 erfolgten oder begonnenen Aktivitäten der "Identitären Bewegung" im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.a. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Der Staatsregierung wurden keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 1, 2 und 3 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der "Identitären Bewegung" sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen .) Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Datum 24./25.09. 2016 Ort Zwickau Sachverhalt Unbekannte Täter sprühten mittels Schablone und Sprühkreide an mehreren Stellen im Stadtgebiet Zwickau den Schriftzug "HEIMATLIEBE IST KEIN VERBRECHEN! identiaere-bewegung. de" (Originalschreibweise) sowie ein im Kreis befindliches Lambda-Zeichen auf Gehwege und Verkehrsflächen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlössen . Straftatbestand Verdacht der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Seite 3 von 4 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 29.09.2016 Bad Schlema Durch unbekannte Täter wurde die Auer Talstraße in Bad Schlema auf gerader Strecke mittels eines über die Straße gelegten Baumstammes versperrt. An dem auf Böcken abgelegten Baumstamm war ein Stoffbanner mit dem Schriftzug "Remigration jetzt" angebracht , welches mit dem Logo der "Identitären Bewegung" versehen war. Rechts und links der Absperrung stand jeweils ein Metatlkasten mit laufender blauer Rundumleuchte sowie akustischer Signalanlage . An einem Gebüsch neben der Straße befand sich ein weiteres Stoffbanner mit der Aufschrift: "Abschiebungen voran treiben damit Rettungskräfte daheim bleiben". Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlössen . Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§315bStGB) Frage 5: Über wie viele Mitglieder verfügt die "Identitäre Bewegung" derzeit in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten (bitte zuordnen) des Freistaates Sachsen und wie viele Treffobjekte stehen der Gruppierung und ihren Anhängern derzeit zur Verfügung (bitte ebenso zuordnen)? jf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5903Es ven dlichen Grüßen Seite 4 von 4 2016-10-27T13:48:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes