STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2852 Dresden,?7 Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6629 Thema: Aktivitäten der Gruppierung "Aryan Brotherhood Eastside" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der genannten Gruppierung (beispielsweise: Veranstaltungen , Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte, Vortrage, "Schulungen", sonstige Treffen) gab es seit Bestehen der Gruppierung (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6531 verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der genannten Gruppierung in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer , Redner, Ordner, Anmelder) seit Bestehen der Gruppierung (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 2 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der genannten Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und - zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Über wie viele Mitglieder verfügt die genannte Gruppierung derzeit in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten (bitte zuordnen) des Freistaates Sachsen und wie viele Treffobjekte stehen der Gruppierung und ihren Anhängern derzeit zur Verfügung (bitte ebenso zuordnen)? Der Staatsregierung ist derzeit die Gruppierung "Aryan Brotherhood Eastside" aus der Region Bautzen bekannt. Die Gruppierung, der ca. 15 Personen zugerechnet werden, nutzt ein Treffobjekt in Bautzen. Frage 5: Welche konkreten Bezüge der genannten Gruppierung bestanden oder bestehen zu welchen Bestrebungen und Strukturen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen, zu Gruppierungen aus Fußballfanszenen sowie zu Gruppierungen aus dem Bereich der Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs)? Die Gryppierung "Aryan Brotherhood Eastside" hat Bezüge zu den Freien Kräften sowie zL^Mitgliedern von Orts- und Unterstützerklubs des Heils Angels MC Cottbus in Brand^'nbyjf-g und Sachsen. Dabei handelte es sich um szenetypische, punktuelle Kooperayion ^n, mitunter auf Grundlage von freundschaftlichen Verhältnissen einzelner Pers^nenf und von wirtschaftlichen Interessen. Mit ffeunfdlichen Grüßen Markus Ulbig| Seite 2 von 2 2016-11-01T08:44:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes