STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2853 Dresden, 2 .^ Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6630 Thema: Aktivitäten der Gruppierung "Brigade 8" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3,3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem tnformationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der genannten Gruppierung (beispielsweise: Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte, Vortrage, "Schulungen", sonstige Treffen) gab es seit Bestehen der Gruppierung (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 05.09.2015 Weißwasser Rechtsextremisten mind. 40 Treffen mit Auftritt der Liedermacher ZEITNAH, FREILICHFREI, BRENNER, STEFFEN, BRAUNI und HANDSCHU Seite 2 von 4 STAATSTVniMISTERIUM DES INNERN Freistaat SACtiSEIN 03.10.2015 Weißwasser Rechtsextremisten Treffen mit Auftritt von Liedermacher Oiram 06.12.2015 Weißwasser Rechtsextremisten Beteiligung mit eigenem Transparent und als Ordner an der Demonstration "Gemeinsam gegen Krieg, Terrorund Unterdrückung" 14.01.2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasser ca. 10 Treffen 04.06.2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasser und Partei "Der Dritte Weg" Veranstaltung mit Liedermacher 02.07,2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasser Veranstaltung mit Auftritten der Band "Frontfeuer ", "Ungebetene Gäste" und "Neubeginn" 06.08.2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasser ca. 35-40 Treffen 03.09.2016 Weißwasser Brigade 8 Weißwasser ca. 50 Treffen 17.09.2016 Am Quitzdorfer Stausee Brigade 8 Weißwasser Teilnahme am "Deutsehen Sport- und Familienfest " 07.10.2016 Bautzen Brigade 8 Weißwasser Beteiligung an einer Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der genannten Gruppierung in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Ordner , Anmelder) seit Bestehen der Gruppierung (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 2 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der genannten Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Über wie viele Mitglieder verfügt die genannte Gruppierung derzeit in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten (bitte zuordnen) des Freistaates Sachsen und wie viele Treffobjekte stehen der Gruppierung und ihren Anhängern derzeit zur Verfügung (bitte ebenso zuordnen)? Die bundesweit organisierte "Brigade 8" unterhält in Sachsen aktuell ein "Chapter" in Weißwasser (Landkreis Görlitz), welches sich auch "Chapter Eastside" bzw. "Chapter Ostdeutschland" nennt. Die "Brigade 8" in Weißwasser nutzt für ihre Veranstaltungen eine ehemalige Gaststätte in Weißwasser. Im Jahr 2016 verfestigte sich diese Örtlichkeit als Veranstaltungsobjekt. Die Mitgliederzahl der "Brigade 8" in Weißwasser bewegt sich aktuell im unteren zweistelligen Bereich. Frage 5: Welche konkreten Bezüge der genannten Gruppierung bestanden oder bestehen zu welchen Bestrebungen und Strukturen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen, zu Gruppierungen aus Fußballfanszenen sowie zu Gruppierungen aus dem gereich der Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs)? Der ^ taa^sregierung sind Verbindungen zwischen der "Brigade 8" Weißwasser und der Partei "Der Dritte Weg" bekannt. So führten die Partei und die "Brigade 8" am 4. Juni 201fj'ei/ie gemeinsame Veranstaltung durch. Mit freiiindlichen Grüßen Markus Ulb Seite 4 von 4 2016-10-27T13:49:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes