STAATSMIMiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/8628 Dresden,?. Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6631 Thema: Kulturausgaben der Kommunen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden aus den Haushalten der sächsischen Kommunen in den Jahren 2013 bis 2016 Mittel für Kulturausgaben aufgewendet ? (Bitte nach jeweiliger Stadt und jeweiligen Jahren angeben) Frage 2: Wie hoch war der prozentuale Anteil an den jeweiligen Haushalten? Frage 3: Sollten Angaben zu einzelnen Zeiträumen nicht als Ist-Aufwendungen vorliegen, wie hoch sind in diesen Fällen die Soll-Aufwendungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 : Für die Ausgaben der kreisangehörigen Gemeinden im Kulturbereich sowie für den prozentualen Anteil der Kulturausgaben am jeweiligen Gesamthaushalt wird für die Jahre 2013 und 2014 auf die Übersicht in der Anlage verwiesen . Die Angaben entstammen der Jahresrechnungsstatistik aus den Jahren 2013 und 2014. Die Angaben für die Jahre 2015 und 2016 liegen noch nicht vor. Die Jahresrechnungsstatistik basiert auf Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben. Die Soll-Aufwendungen werden vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen nicht erhoben. Eine vollständige Beantwortung der Fragen ist der Staatsregierung nicht möglich. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM ÜBS INNERN Freistaat SACHSEN Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregiemng bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn den F^chtsaufsichtsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Gemeinden im Zusaiyim^Tihang mit den Ausgaben im Kulturbereich gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen , ^ aher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. Mit fffeuhdlichen Grüßen MaPkus Ulbi