STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/8629 Dresden , ?Y . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6632 Thema: Kulturausgaben der Kreisfreien Städte 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden aus den Haushalten der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig im Jahr 2015 Mittel für Kulturausgaben aufgewendet? (Bitte nach jeweiliger Stadt und jeweiligen Jahren angeben ) Frage 2: Wie hoch war der prozentuale Anteil an den jeweiligen Haushalten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung der Fragestellungen wird abgesehen. Die Angaben zu den Ausgaben der Kreisfreien Städte für den Kulturbereich sowie für den prozentualen Anteil der Kulturausgaben am jeweiligen Gesamthaushalt liegen nicht vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit , die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES1NNBRM Freistaat SACMSE1N Rechts^erletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn den Rechts^ufs[chtsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Kreisfreien Städte im Zusanjfme/ihang mit den Ausgaben im Kulturbereich gegen gesetzliche Vorgaben verstoße /i. [yaher wurde von einer Abfrage bei den Kreisfreien Städten abgesehen. Mit fijfeuriidlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-10-24T10:15:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes