STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-Li nde na u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/6638 Thema: Monitoring und mit diesem beauftragte Stellen für streng geschützte Tierarten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche streng geschützte Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem lnteresse entsprechend der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92l43lEWG vom 21. Mai 1992) sind im Freistaat Sachsen beheimatet und für welche dieser betreibt Sachsen ein Monitoring? Die Liste der im Freistaat Sachsen beheimateten streng geschützten Tierund Pflanzenarten von gemeinschaftlichem lnteresse entsprechend der FFH-Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Für alle Arten wird ein Monitoring betrieben. Frage 2: ln welcher Art und Weise erfolgt in Sachsen das Monitoring für die streng geschützten Arten Luchs, Wildkatze, Fischotter , Graureiher und Birkhuhn? Das Monitoring für die Arten Luchs, Wildkatze und Fischotter erfolgt im Rahmen des FFH-Artenmonitorings. Dazu wurde ein Beobachternetz für Luchs und Wildkatze aufgebaut, das von der TU Dresden, Forstzoologie koordiniert wird. Für den Fischotter erfolgt darüber hinaus ein Monitoring von Schäden an fischereilich genutzten Teichen. Fi¡r den Graureiher erfolgen Erfassungen in einem Brutzeitmonitoring (Kolonien), durch synchrone Zählungen in den Nahrungsgebieten (September, Oktober) sowie im Rahmen der Wasservogelzählungen im Winterhalbjahr im Auftrag der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL)/Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Oktober20l6 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o141 .50t19t5396 Dresden, 2ú.þ, þf6 - - - :ç -@ - - - Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www smul sachsen de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Strâßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang fûr elektronisch signierte sow¡e für vêrschlüssêltê elektron¡sche Dokument€Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN 5 I a a Ein Birkhuhn-Monitoring findet in Form jährlicher Ansitzzählungen in den Vorkommensgebieten im Erzgebirge statt. Darüber hinaus sind die Arten Bestandteil des Sächsischen Wildmonitorings durch die Jagdausübungsberechtigten gemäß $ 3 Abs. 7 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG). Wahrnehmungen der Arten Luchs, Wildkatze und Birkhuhn sind unverzüglich über ein Online-System an die Jagdbehörde zu melden. Zum Vorkommen weiterer Wildarten (zum Beispiel Fischotter) hat der Jagdausübungsberechtigte zum Ende des jeweiligen Jagdjahres zusammenfassend an die unteren Jagdbehörden zu berichten. Frage 3: Mit welchen finanziellen Mitteln wird der Erhalt, die Ausbreitung, die Forschung sowie das Monitoring selbst der streng geschützten Arten Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Graureiher und Birkhuhn? Für die Erhaltung, Ausbreitung, Forschung sowie das Monitoring der Arten Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Graureiher und Birkhuhn stehen folgende Mittel zur Verfügung: Fördermittel aus der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014), die sich aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Freistaates Sachsen zusammensetzen, Mittel der Jagdabgabe gemäß $ 17 Abs.2 SächsJagdG in Verbindung mit der Venraltungsvorschrift Jagdabgabe, Mittel des Freistaates Sachsen für den Häftefallausgleich gemäß Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) in Verbindung m fallausg leichsverordnung, weitere Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen, zum Beispiel aus den Budgets des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft sowie des Staatsbetriebes Sachsenforst. Eine artbezogene Budgetierung erfolgt nicht Frage 4: ln welchem Umfang und durch welche lnstitutionen werden Genanalysen der Arten Luchs, Wildkatze, Fischotter, Graureiher und Birkhuhn durchgeführt? Genanalysen wurden zur Absicherung von Nachweisen der Arten Luchs und Wildkatze durchgeführt. ln den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 139 Proben im Zentralen Referenzlabor bei SENCKENBERG, Gesellschaft für Naturforschung, Fachgebiet Naturschutzgenetik , in Gelnhausen beauftragt. Für die Arten Fischotter, Graureiher und Bi rkh uhn wu rden kei ne Genanalysen du rchgeführt. Abs Härtes 40it der o Seite 2 von 3 STAATSIVINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Wie schätzt die sächsische Staatsregierung die Muffelwildbestände sowie ihre die Schutzwürdigkeit der sächsischen Population ein und in wie weit gibt es auch für diese Art ein Monitoring? Das Muffelwild unterliegt dem Jagdrecht und damit den Regelungen zum Wildmonitoring (siehe hiezu auch Antwort zu Frage 2), zur Abschussplanung und zur Streckenmeldung sowie der jagdgesetzlichen Hegeverpflichtung. Sachsenweit ist die Streckenentwicklung seit dem Jahr 1991 tendenziell steigend, sodass davon auszugehen ist, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz des Muffelwildes nicht erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage Pflanzenarten vonListe der in Sachsen beheimateten streng geschützte Tier- und gemeinschaftlichem lnteresse entsprechend der FFH-Richtlinie Artname (wissenschaftlich) Artname (deutsch) Farn- und BlütenPflanzen Asplenium adulterinum Braungrüner Streifenfarn Coleanthus subf/rs Scheidenblütgras Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut Luronium natans Froschkraut Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Säugetiere Barbastell a barbastell u s Mopsfledermaus Canis lupus Wolf Castor fiber Biber Cricetus cricetus Feldhamster Epfesicus nilssonii Nordfledermaus Epfesicus serotinus Breitflügelfledermaus Felis s/vesfns Wildkatze Lutra lutra Fischotter Lynx lynx Luchs Mu scardi nu s avel lanari u s Haselmaus Myotis alcathoe Nymphenfledermaus Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Myotis brandtii Große Bartfledermaus Myotis dasycneme Teichfledermaus Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Nyctalus noctula Abendsegler Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Pi pi strell u s pi pistrellu s Zwergfledermaus Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Plecotus austriacus Graues Langohr Rhi nolophu s hi pPosideros Kleine Hufeisennase Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Amphibien und RePtilien Bombina bombina Rotbauchunke Bufo calamita Kreuzkröte Bufo viridis Wechselkröte Artname (wissenschaftlich) Artname (deutsch) Coronella austriaca Schlingnatter Hyla arborea Laubfrosch Lacefta agilis Zauneidechse Natrix fesse//afa Würfelnatter Pelobates fuscus Knoblauchkröte Rana arvalis Moorfrosch Rana dalmatina Springfrosch Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Triturus cnsfafus Kammmolch Käfer Cerambyx cerdo Heldbock Gra phoderu s bi li neatu s Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer Libellen Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer Coenagrion ornatum Vogel-Azurjungfer Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer Leucorrhi nia al bifrons Östliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer Le ucorrhi nia pectorali s Große Moosjungfer Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer Schmetterlinge Euphydryas maturna Kleiner Maivogel, Eschen-Scheckenfalter Lycaena dispar Großer Feuerfalter Maculinea nausithous Du nkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Proserpin u s proserpi n a Nachtkerzenschwärmer Weichtiere M arg aritifera m arg ar itife ra Flussperlmuschel 2 2016-10-28T08:55:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes