STAATS1VI1TM1STER1UM DES 1TM1MERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2858 Dresden,n Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6644 Thema: Gruppe "Aryan Brotherhood Eastside" sowie ihre Beteiligung an den Ausschreitungen in Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In einem Beitrag des ARD-Recherche-Magazins "FAKT" vom 27.09.2016 (abrufbar in der ARD-Mediathek) ist die Rede davon, dass der Motorradclub "Aryan Brotherhood Eastside" bereits vor den Ausschreitungen Mitte September in Bautzen Flüchtlinge, u. a. auf dem Kornmarkt, bedrohte und einschüchterte. Darüber hinaus ist in dem Video davon die Rede, dass die "Aryan Brotherhood Eastside" über eine Immobilie in Bautzen verfügt und zudem ein Bündnis mit der rechten Gruppe "StreamBZ" schlössen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "rechtsextreme Gruppen". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu der Gruppierung, die unter dem Namen "Aryan Brotherhood Eastside" auftritt hinsichtlich Gründungszeitpunkt, Mitgliedern, Betätig u ngsfeld, Aktionsradius und Organisationsgrad vor und inwieweit unterhält die Gruppe bzw. unterhalten einzelne Mitglieder welche konkreten (dauerhaften) Verbindungen zu welchen anderen rechtsextremen Gruppen, zu anderen Motorradclubs sowie zur Kampfsport- und Freefightszene? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sfr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES 1NNER1N Freistaat SACHSEN Die "Aryan Brotherhood Eastside" (ABE) ist eine rechtsextremistische Gruppierung, die der Staatsregierung seit 2014 aus der Region Bautzen bekannt ist. Die ABE tritt rockerähnlich mit entsprechenden Kutten mit Symbolen, Insignien und Beschriftungen auf. Die Funktionsbezeichnungen der Mitglieder orientieren sich ebenfalls an den Begrifflichkeiten der Rockerszene. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6629 verwiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über Aktivitäten der Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer (bitte aufschlüsseln nach Art der Aktivität, Datum, Ort, Lokalität, Zahl der Teilnehmenden usw.) und an welchen Aktivitäten (bspw. Versammlungen, Schulungen, Konzerten , Vortragen, Festen, Ansammlungen, sonstigen Treffen) anderer Gruppierungen , Organisationen, Parteien, Vereinen und Einzelpersonen war die Gruppierung oder waren einzelne Mitglieder darüber hinaus beteiligt (Bitte ebenfalls aufschlüsseln wie bei Frage 1)? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Frage 1 der kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6531 und die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6629 verwiesen. Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 2, welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer (bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren , Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen) und inwieweit handelt es sich bei Mitgliedern der Gruppierung sowie bei Anhängern oder Unterstützern um Personen, die inzwischen verbotenen Organisationen angehörten? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/6629 verwiesen. Fragen 4: Welche (regelmäßigen sowie sporadischen) Treffobjekte stehen der Gruppierung zur Verfügung? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/6629 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: In welcher Weise waren Mitglieder der Aryan Brotherhood Eastside an den Ausschreitungen Mitte September auf dem Bautzner Kornmarkt beteiligt und welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor in Bezug auf Einschüchterungen und Bedrohungen gegenüber Geflüchteten vor und nach den Ausschreitungen? Es wi/d auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6^6531//erwiesen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor [reuiftdlichen GrüßenMit 1 Markus Ulbi Seite 3 von 3 2016-11-01T09:47:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes