STAATSM11M1STCTIUM DBS INNERN Freistaat SÄCtiSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10397 Dresden O^ktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6646 Thema: Jagd auf Geflüchtete am Rande des Löbauer Stadtfestes am 24.125. September 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Sächsische Zeitung (http://www.sz-online.de/sachsen/wurdeninloebau -fluechtlinge-gejagt-3505132.html) berichtete am 29. September 2016 von Ausschreitungen ,rechtsmotivierter' Personen gegen Flüchtlinge. So sollen in der Nacht zum Sonntag rund 30 Personen sechs Asylbewerber über den Altmarkt in Richtung Bahnhof gejagt und mit Steinen beworfen haben. Im Polizeibericht sei demgegenüber nur die Rede von 25 jungen Männer aus dem rechten Spektrum die zehn Asylbewerbern .gegenübergestanden' hätten. Zuvor seien Asylsuchende von ,rechtsmoti vierten' Personen auf dem Stadtfest abfotografiert wurden. Zudem seien in der Nacht rechte Gesänge zu hören gewesen. Bereits am 10. September 2016 sei ein Jugendclub überfallen worden. Der Staatsschutz ermittle, so derZeitungsbericht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Entgegen dem im Thema der Kleinen Anfrage genannten Datums fand das Stadtfest Löbau vom 9. bis 11. September 2016 statt. Frage 1: Wie stellen sich die Sachverhalte aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte auch den konkreten zeitlichen Ablauf der Situation vor Ort, Anzahl der beteiligten Personen welchen Lagers, Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte, verletzte Personen welchen Lagers/Polizeibedienstete etc. angeben.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEtN Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit den beschriebenen Ansammlungen/Auseinandersetzungen zu welcher Uhrzeit angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden im Zusammenhang mit den Ansammlungen /Auseinandersetzungen an welchen Orten aus welchen Gründen wann gegen welches politische Lager/Personengruppe ausgesprochen? Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den Ansammlungen /Auseinandersetzungen wann aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten festgenommen, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen welchen politischen Lagers/Personengruppe wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchem Ort festgestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Am 10. September 2016 teilte eine Mitarbeiterin eines Musikclubs auf dem Theaterplatz in Löbau gegen 23:30 Uhr über Notruf der Polizei mit, dass der Club jetzt geschlössen habe, aber etwa zehn Personen dennoch mit Nachdruck Einlass begehren würden. Sie befürchte eine Eskalation. Eingesetzte Polizeibeamte stellten gegen 23:38 Uhr vor dem Club keine Personen mehr fest. Etwa eine Stunde später, am 11. September 2016 gegen 00:25 Uhr, teilte eine Löbauer Bürgerin der Polizeidirektion Görlitz telefonisch mit, dass sich im Bereich der Bahnhof- Straße in Löbau mehrere Personen zusammenfinden würden, die offenbar in Streit miteinander lägen. Bei den kontrahierenden Personengruppen solle es sich um "Ausländer " und "Rechte" handeln. Durch die Polizeidirektion Görlitz wurden sofort insgesamt zwölf Einsatzkräfte des örtlich zuständigen Polizeireviers Zittau-Oberland sowie angrenzender Polizeireviere in Löbau eingesetzt. Gegen 00:37 Uhr stellten die ersten eintreffenden Funkwagenbesatzungen 15 Asylbewerber und 25 Deutsche (äußerlich dem rechten Spektrum zuzuordnen) fest und trennten die Gruppen. Zu strafbaren Handlungen erhielten die eingesetzten Polizeibeamten aus beiden Gruppen keine Hinweise. Als Grund der Auseinandersetzungen nannten Personen aus der Gruppe der Deutschen vermeintliche "sexuelle Anspielungen" von Asylbewerbern gegenüber der Freundin eines der Deutschen. Die Kommunikation mit den Asylbewerbern gestaltete sich für die Polizeibeamten durch die Sprachbarriere schwierig. Der an alle Beteiligten gerichteten Aufforderung, auseinanderzugehen, kamen die Personen nach. Die Lage entspannte sich vor Ort. Die Asylbewerber wurden zudem durch Polizeibeamte in ihre Unterkunft begleitet. Seite 2 von 3 STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Gegen 01:11 Uhr wurde der Polizei über Notruf ein Rettungswageneinsatz in der Nähe des Bahnhofes bekannt. Dort teilte der geschädigte lybische Staatsangehörige den Polizeibeamten mit, dass er aus einer Gruppe unbekannter Männer heraus zu Boden gestoßen worden sei. Er erlitt eine Kopfplatzwunde und eine Knieverletzung. Die Verständigung zwischen dem Geschädigten und den eingesetzten Polizeibeamten war vor Ort aufgrund der Sprachbarriere ebenfalls sehr schwierig. Im Rahmen der weiterführenden Ermittlungen stellte sich der Vorfall so dar, dass der Geschädigte aus einer Gruppe von ca. 20 Personen heraus getreten und geschubst wurde und dabei mit dem Kopf gegen einen Briefkasten gestoßen war. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB eingeleitet. Gegen 01:40 Uhr sprach ein polizeibekannter Deutscher im Stadtgebiet Löbau eine Streifenwagenbesatzung an und gab an, dass er von drei unbekannten Asylbewerbern mit Flaschen beworfen worden sei. Verletzt worden sei er dabei nicht. Im Ergebnis der bislang geführten Ermittlungen ist davon auszugeben, dass die Gruppe der Asylbewerber durch die Gruppe der Deutschen vom Altmarkt (Ort des Stadtfestes ) über die Bahnhofstraße in Richtung Asylunterkunft verfolgt worden ist. Aus diesem Grund wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB eingeleitet. Beide Verfahren werden zur Zeit gegen Unbekannt geführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Welcjfie polizeilichen Mittel unmittelbaren Zwangs kamen aus welchen Gründen gegqfriwelche Personengruppe zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz? Es ^ wdfn keine polizeilichen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Mitgfreujhdlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-10-25T08:37:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes