STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8632 Dresden,71 Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6650 Thema: Abschiebungen aus Sachsen im 3. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylsuchende wurden im 3. Quartal 2016 aus Sachsen abgeschoben und wie viele Abschiebungen ergibt dies summarisch für die ersten drei Quartale des Jahres 2016? (bitte nach Rechtsgrundlage, Zielländer, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Emzelperson , Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Im 3. Quartal 2016 (Juli bis September 2016) wurden 539 abgelehnte Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Bezogen auf die ersten drei Quartale des Jahres 2016 (Januar bis September 2016) wares es insgesamt 2.613 Rückführungen gemäß § 58 Abs. 1 und 3 AufenthG. Die erfragten Angaben nach dem Zielland der Abschiebung und zum Geschlecht der Personen liegen lediglich für die Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 AufenthG vor. Hierzu ergeben sich für das 3. Quartal 2016 folgende Angaben: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACHSEN Zielland Abschiebungen gesamt darunter männlich darunter weiblich Albanien 73 41 32 Algerien Armenien Dänemark 0 Frankreich Georgien Italien 11 11 Kosovo 112 57 55 Malta Marokko Mazedonien 27 15 12 Norwegen Österreich Pakistan Polen Portugal Serbien 29 15 14 Tschechien Tunesien 25 25 0 Ungarn Gesamt: 305 186 119 Die Angaben für das 1. und das 2. Quartal 2016 sind der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5597 zu entnehmen. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemaß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben nach Alter, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelpersan und Aufenthaltsdauer in Deutschland werden statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Insgesamt erfolgten in dem abgefragten Zeitraum 1.611 Abschiebungen allein nach § 58 Abs. 1 AufenthG. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Seite 2 von 5 STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen . Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 1.611 Arbeitsstunden, d. h. von über 40 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 2: Wie viele Asylsuchende verließen den Freistaat Sachsen im 3. Quartal 2016 selbständig und wie viele Ausreisen ergibt dies summarisch für die ersten drei Quartale des Jahres 2016? (bitte nach Zielländern, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Zur Anzahl der selbständigen Ausreisen liegen der Staatsregierung keine vollständigen validen Angaben vor. Es erfolgt lediglich eine statistische Erfassung zu den bewilligten Fällen der freiwilligen Ausreise bzw. der Förderung der freiwilligen Rückkehr im Rahmen des REAG/GARP-Programmes. Die uns vom Projektträgers IOM (Internationale Organisation für Migration) übermittelten Angaben über bewilligte Ausreisen nach dem REAG/GARP-Programm sind der Anlage 1 zu entnehmen. Weitere erfragte Angaben werden für die einzelnen Bundesländer durch IOM nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Sammelabschiebungen waren unter den unter 1. benannten Abschiebungen im 3. Quartal? (bitte nach Datum der Maßnahme, Anzahl der jeweils abgeschobenen Personen und Ort der leteten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen sowie Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Im erfragten Zeitraum erfolgten folgende Sammelabschiebungen: 20. Juli 2016 21. Juli 2016 25. August 2016 31. August 2016 1. September 2016 7. September 2016 13. September 2016 20. September 2016 22. September 2016 28. September 2016 8 Personen 6 Personen 10 Personen 9 Personen 4 Personen 5 Personen 31 Personen 71 Personen 19 Personen 15 Personen nach Albanien nach Serbien nach Tunesien in den Kosovo nach Serbien nach Albanien in den Kosovo in den Kosovo nach Mazedonien nach Tunesien Weitere Angaben werden statistisch nicht erfasst. Insoweit wird auf die Antwort auf die Frage 1 hinsichtlich des Absehens einer umfassenden Beantwortung der Frage verwiesen . Eine weitergehende angefragte Differenzierung kann nur nach händischer Einzelauswertung der jeweiligen Akten erfolgen. Insgesamt wurden in dem abgefragten Zeitraum 186 Personen in Sammelabschiebungen zurückgeführt. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach den Informationen zu Alter, Ort der letzten Un- Seite 3 von 5 STAATSM1MSTER1UM DES 1N1NER1N Freistaat SACHSEN terbringung, Familienverband, Geschlecht und Aufenthaltsdauer der Abgeschobenen gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 186 Arbeitsstunden, d. h. von über 23 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über 4 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 4: Wie viele Uberstellungen erfolgten im 3. Quartal 2016 in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Dublin-Verordnung? (bitte nach Zielländem und Ort der letzten Unterbringung aufschlüsseln) Im 3. Quartal 2016 wurden folgende Abschiebungen im Rahmen der Dublin-lll- Verordnung durchgeführt: Zielland* Abschiebungen insgesamt Dänemark 1 Frankreich Italien 11 Malta Österreich Polen Portugal Tschechien Ungarn Gesamt 32 'Die Dublin-lll-Verordnung gilt neben den Mitgliedstaaten der EU auch für Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein Anzahl der Personen Ort der letzten Unterbringung 8 Erzgebirgskreis Stadt Chemnitz Vogtlandkreis Stadt Leipzig Stadt Dresden Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Görlitz Landkreis Zwickau Justizvollzugsanstalt Erstaufnahmeeinrichtuna Seite 4 von 5 STAATS1VI1N1STBR1UM DES IN N ERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Polizeibeamtlnnen waren im Zusammenhang mit den Abschiebungen im Einsatz? (bitte je Abschiebung, mindestens aber Sammelabschiebung und nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln) Ingal/en wie viele Polizeibedienstete im Zusammenhang mit den Abschiebungen hsat^ waren, sind der Anlage 2 zu entnehmen. euridlichen Grüßen us Ulbi< Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 zur Drs.-Nr 6/6650 Zielland JAN FEB MRZ APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ GESAMT Afghanistan 11 19 29 22 11 11 18 14 138 Albanien 24 74 48 107 52 59 38 49 31 0 0 482 Algerien 0 0 Bosnien und Herzegowina China, Volksrepublik 0 Georgien 11 12 46 Indien 0 38 Indonesien 0 Irak 16 24 36 31 34 26 19 24 0 211 Iran, Islamische Republik 17 8 51 Jordanien 0 0 Kasachstan 0 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 19 34 45 22 23 18 38 0 217 Libanon 11 17 64 Marokko 16 Mazedonien, ehern, jug. Rep. 20 14 21 15 86 Montenegro Nigeria 0 0 Pakistan 4 0 Russische Föderation 14 11 15 15 12 84 Serbien 17 29 23 20 18 12 20 0 146 Trinidad und Tobago 0 Tunesien 0 Türkei 0 0 Vietnam 0 13 Weißrussland 0 0 Gesamt 57 199 207 290 175 223 150 171 158 1630 Quelle: Statistik IOM s l <5 2 Q l N s l c yj 3> l s m c 0) Q M l l l ..ü c E <0 Q- Qco s i i u y Q Q- % 2 _$ CD l s <ü -ö <ü .N 3 T3 W l S ü) c 0) T3 c ^ i Ü) .Ü (D ü 0- Q Q: a- m m c 0) -0 c .1 s W l 'K Q. Q- CQ CQ W c (D 1 ^ l Ü3 -ü l 0 a. Q a: Q. CD W c 0) T3 c ^ ä <ü a. Q. 00 W c a? T3 c ^ l Ü3 ^ l 0 0- Q Q: a. co t (U -D c ^ l j s Q Q- Q. Q- CD l l l Ü? .^ c l 0 Q Q. a. Q- CD 1 <ü T3 c ^ l Ü3 0) I ^ Q Q. Q- Q. 03 U) c 0) -a l l W 0) ä w ^ 0- Q Q: Q. CQ U) c . 0) Il Il c (ü 11 £ IQ Is Q. Q- 00 £ m s s s il Il . E Iu . 3 ^ £ '® Il < 0. ^- .frsl co rsi co Csl CO .^ -ST 00 in co .q- ^- .^ -«d- CM CO CM CM CM Fsl co § (D ^ ^ s t0 0 CM ö § U) l 1 ^ <ü s l ^ 'a3 Ä W QW l s .^ i Q. Qm Q Ö Q Q Q- Q- W c .^ c l 0 a. Q o- Q- CD in CM ^ in r\! 0Fs) CM CD CO 00 in C>1 CO M LOco co r^l CM CO Oi |(0 1^ 1§ m co 0 r^ § ö CM (D ^ § CM rsi <0 ^ § s <0 0 Osl § ^i <0 0 Fsl § s