Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6652 Thema: „Kontrollstellen“, „Kontrollbereiche“ und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ in Leipzig, 3. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sächs- PolG wird weder statistisch erfasst, noch anderweitig zentral dokumentiert. Im angefragten Zeitraum wurde folgender Kontrollbereich in Leipzig im Sinne der Fragestellung eingerichtet: 5. September 2016, 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Kickerlingsberg / Springerstraße / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher-Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße / Mecklenburger Straße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schützenstraße / Querstraße / Dresdner Straße / Johannisplatz / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard- Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert- Straße / Jahnallee / Leibnitz Straße / Emil-Fuchs-Straße / Pfaffendorfer Straße. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10401 Dresden, . Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. GondroMe Schreibmaschinentext 26 GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Der Kontrollbereich wurde anlässlich der wiederkehrenden Legida-Veranstaltungen eingerichtet. Grundlage für die Gefahrenprognose waren die Erkenntnisse aus dem Verlauf der vorangegangenen Veranstaltungen bzw. Polizeieinsätze. So wurde öffentlich seitens verschiedener Personen und Vereinigungen bzw. Bündnisse zu Gegenaktionen oder Blockaden aufgerufen. Unter den Gegendemonstranten befanden sich stets gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die wiederholt und an verschiedenen Standorten der Aufzugsstrecke versuchten mittels körperlicher Gewalt die poiizeilichen Absperrungen "zu überwinden, um die Aufzugsstrecke zu blockieren. Potentielle Teilnehmer der LEGIDA- Versammlung und auch unbeteiligte Dritte wurden sowohl auf dem Weg zur Versammlung bzw. beim Abgang angegriffen. Die Störaktionen wurden teils koordiniert durchgeführt und sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Es musste weiterhin von einern großen Störinteresse insbesondere des linksextremistischen Lagers mit dem Versuch von Blockaden und des Verübens von Gewalttaten ausgegangen werden. Der Aufruf "Legida läuft nicht!" ist nach wie vor gültig. Aus LEGIDA-Kundgebungen heraus kam es ebenfalls zu Übergriffen auf Gegendemonstranten . Auch war innerhalb der Kundgebungen von LEGIDA eine hohe aggressive Grundstimmung festzustellen Es war davon auszugeben, dass die Versammlungsteilnehmer sowohl bei Provokationen von "Versammfungsgegnern" als auch bei als Provokation empfundenen polizeilichen Handlungen gewaltsam agieren. Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen ? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Im angefragten Zeitraum wurde folgender Kontrollbereich in Leipzig im Sinne der Fragestellung eingerichtet: 10. Juni 2016, 16:00 Uhr bis 25. September 2016, 24:00 Uhr Rosa_Luxemburg-Straße/ Schultze-Delitzsch-Straße / Torgauer Platz / Torgauer Straße / Dornbergerstraße / Rabet / Elsastraße / Kohlgartenstraße / Lutherstraße / Rosa- Luxemburg-Straße. Der Kontrollbereich wurde anlässlich der öffentlichkeitswirksamen Straftaten am 7. und 9. Juni 2016 im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße zunächst bis zum 10. Juli 2016 angeordnet und anschließend, da weiterhin Rachetaten zu befürchten waren, zunächst bis zum 14 August 2016 und anschließend bis zum 25. September 2016 verlängert. Seit dem 7 Juni 2016 eskalierte im Bereich Eisenbahnstraße die SicherheitsTage nachdem in Folge einer Auseinandersetzung von 40 Personen mit Migrationshintergrund eine Person von hinten niedergestochen worden war und sich am 9. Juni 2016 100 Personen verschiedener Nationalitäten gewaltsam auseinandersetzten. Der Kontrollbereich wurde anlässlich der Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der Rockergruppierungen "Heils Angels" und "United Tribuns" mit Schusswechsel am 25. Juni 2016 im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße/Konstantinstraße auf Seite 2 von 4 STAATSM1N1STTUM DES 1NNER1N Freistaat SACHSEN Grundlage des bestehenden Kontrollbereiches vom 25. Juni 2016, 22:00 Uhr bis zum 4 Juli 2016, 24:00 Uhr räumlich auf das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig ausgeweitet . Der Ausweitung lag zugrunde, dass bei der Auseinandersetzung eine Person tödlich und zwei Personen schwer verletzt wurden und deshalb Ermittlungsverfahren u. a. wegen Mordes, versuchten Totschlages sowie §§ 125 (Landfriedensbruch), 224 (gefährliche Körperverletzung) und 223 (Körperverletzung) Strafgesetzbuch (St'GB) eingeleitet worden sind. Der Kontrollbereich wurde erneut anlässlich des "Memorial Run" (Gedächtnislauf) der United Tribuns mit Kranzniederlegung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzungen am 25. Juni 2016 im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße/Konstantinstraße auf Grundlage des bestehenden Kontrollbereiches vom 9. September 2016, 20:00 Uhr bis zum 11. September 2016, 06:00 Uhr auf das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig räumlich ausgeweitet. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als "Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen ? (bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5596 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 4: Wie viele Kontrollen wurden in den unter der Antwort auf Frage 1., 2. und 3. ausgewiesenen Bereichen mit erweiterten Kompetenzen der Polizei tatsächlich durchgeführt? (bitte getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten ) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da von der Polizeicfirektion Leipzig keine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen geführt wird. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich auf Grund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung und getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten) Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvorzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 19.265 Straftaten erfasst. Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Kontrollbereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. Für sämtliche sonstige, für die Beantwortung erforderliche Recherchen wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ord~- nungswidrigkeitenverfahren. Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten undl Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontrollbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Die Be^itwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem p^-lampntarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkei ^der^Staatsregierung anderseits unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehend ^h Z^it ohne erhebliche Einschränkungen der Arbeit der sächsischen Poiizei'nicht zu lei^ter Mit fr?urjdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 6_6652_rs SB2-6PS-Biz16102615211 2016-10-26T15:52:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes