STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-ündenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6654 Thema: Langzeitstudiengebühren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studierende in Sachsen mussten seit der Einführung der Langzeitstudiengebühren im Sinne des § 12 II Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Langzeitstudiengebühren zahlen? Bitte nach Hochschulen und Jahren aufschlüsseln. Eine Nachfrage bei den staatlichen Hochschulen ergab folgende Zahlen: 2015 2016 HTW Dresden 1 4 HS Mittweida 0 9 Frage 2: Wie hoch waren die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebüh ren und in welcher Höhe haben die Hochschulen Verwaltungsgebühren in Zusammenhang mit der Langzeitgebührenerhebung von den betroffe nen Studierenden erhoben? Bitte nach Hochschulen und Jahren auf schlüsseln und insgesamt angeben. Eine Nachfrage bei den staatlichen Hochschulen ergab folgende Zahlen für Langzeitstudiengebühren: 2015 2016 HTW Dresden 500 2000 HS Mittweida 0 4500 Zusätzliche Verwaltungsgebühren haben die Hochschulen nicht benannt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/232-2016 Dresden, ^J—. Oktober 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerkim für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Werden Gründe für die längere Studienzeit von den Hochschulen erfasst und wenn ja, welche Gründe wurden von den Studierenden angeführt? Es werden keine Gründe erfasst. Frage 4: Gibt es Härtefallgründe, um Studierende von Langzeitstudiengebühren zu befreien, wenn ja welche? Es wurden keine Härtefallregelungen benannt. Frage 5: Wofür wurden die Einnahmen durch die Langzeitstudiengebühren ver wendet? Bitte nach Hochschulen ausschlüsseln Zu den 500 Euro Langzeitstudiengebühren aus dem Jahr 2015 wurden keine Angaben gemacht. Die Langzeitstudiengebühren aus dem WS 2016/2017 wurden noch nicht ver wendet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-10-26T12:03:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes