STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.5&Ü0409 Dresden, Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6663 Thema: Ruhestandseintritte bei der sächsischen Polizei 2016 l. Quartal Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gingen im III. Quartal 2016 mit welchem Alter in den Ruhestand? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Im III. Quartal 2016 gingen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei mit folgendem Alter in den Ruhestand: Laufbahngruppe 1.2 Alter 46 56 60 61 65 PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA Laufbahngruppe 2.1 Alter 39 59 60 65 PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Laufbahngruppe 2.2 Alter PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA 61 62 1 Frage 2: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei kamen im III. Quartal 2016 für eine Hinausschiebung des Ruhestandes anfrage? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Nach § 47 Sächsisches Beamtengesetz kann bei Vorliegen des dienstlichen Interesses der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden. Dies kann auf Initiative des Dienstherm oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Eine Frist vor der regulären Ruhestandsversetzung , in welcher der Antrag frühestens gestellt werden kann, ist nicht vorgesehen . In der Antwort wurden daher nur diejenigen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gezählt, deren regulärer Ruhestandseintritt im III. Quartal 2016 lag. Dienststellen u. Einrichtungen LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 0 0 Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 0 Frage 3: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei beantragten im III. Quartal 2016 ein Hinausschieben des Ruhestandseintritts und wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. wurden unter welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Das durch Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei im III. Quartal 2016 beantragte Hinausschieben des Ruhestandseintritts wurde bisher wie folgt beschieden: Gestellte / genehmigte / abgelehnte Anträge PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA LG 1.2 1/0/1 0/0/0 1/0/0 0/0/0 2/1/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.1 0/0/0 4/3/0 0/0/0 1/0/0 2/0/0 4/1/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.2 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 1/1/0 Da nur ein Antrag abgelehnt wurde, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen die Begründung für die Ablehnung nicht genannt werden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts, die 2015 sowie im l. Quartal und im II. Quartal 2016 beantragt wurden und deren Bescheidung in Drs. 6/3809, Drs. 6/4830 und in Drs. 6/5558 noch nicht gezählt werden konnte, wurden mittlerweile wie beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr 2015, Quartal in 2016, Laufbahngruppen und Dienststelle!) Anträge von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts, die im Jahr 2015 sowie im l. Quartal und im II. Quartal 2016 beantragt wurden und deren Bescheidung in der Drs. 6/3809, Drs. 6/4830 und in Drs. 6/5558 noch nicht genannt werden konnte, wurden mittlerweile wie folgt beschieden: Gestellte / genehmigte / abgelehnte Anträge^ ?!'Alter | PD C | PDDD |PD GR| PD L | PD Z | LKA l PolFH l BPP PVA Jahr 2015 LG 1.2 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.1 2/2/0 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- 3/3/0 -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.2 -/-/- -/-/- -/-/- l -/-/- l -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- l. Quartal 2016 LG 1.2 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.1 -/-/- -/-/- -/-/- 1/1/0 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.2 -/-/- -/-/- -/-/- l -/-/- l -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- II. Quartal 2016 LG 1.2 -/-/- -/-/- 1/1/0 2/1/0 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.1 1/1/0 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- 2/0/0 -/-/- -/-/- -/-/- LG 2.2 -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- -/-/- Frage 5: Wie viele Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei, deren Arbeitsverhältnis durch Vollendung des gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalters geendet hat, wurden durch einen erneuten Arbeitsvertrag im III. Quartal 2016 weiterbeschäftigt ? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Im III. Quartal 2016 wurden keine Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis durch Vollendüng ^ es/^esetzlich festgelegten Alters für den Bezug der Regelaltersrente geendet hat, aj^f d/3f Grundlage eines neuen (schriftlichen) Arbeitsvertrages weiterbeschäftigt. Mit fr^urjidlichen Grüßen Ma^us Ulbii Seite 3 von 3 2016-11-02T08:34:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes