STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6667 Thema: Zukunft der Landesförderung von Schulsozialarbeit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Doppelhaushalt 2017/18 ist die Förderung von Schulsozialarbeit mit jeweils 15 Millionen Euro vorgesehen. ln einem Beitrag aus der Freien Presse vom 27.6.2016 heißt es dazu: Eine durchaus stolze Summe, die allerdings mit einer anderen relativiert werden darf, die Unland nicht erwähnte- acht Millionen Euro. Etwa so hoch ist das aktuelle Jahresvolumen von zwei Programmen zur Finanzierung von Sozialarbeit an Schulen, die es künftig so nicht mehr geben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Angebote der Schulsozialarbeit werden mit welchem Volumen derzeit über Landesmittel (FRL ESF-Richtlinie SMS/SMUL und "Chancengerechte Bildung"/ FRL Weiterentwicklung) finanziert ? (bitte schul- und trägerkonkret nach Landkreis und Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Die ESF-Richtlinie SMS/SMUL war für den ESF-Förderzeitraum 2007-2013 gültig . Im ESF-Förderzeitraum 2014-2020 gilt die ESF-Richtlinie des SMS vom 19. August 2014. Das ESF-Programm "Soziale Schule" ist keine Schulsozialarbeit Mit dem ESF-Programm "Soziale Schule" aus der ESF-Richtlinie des SMS vom 19. August 2014 werden von Schulsozialarbeit zu unterscheidende Maßnahmen der sozialpädagogischen Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler gefördert. Die Mittel aus diesem Programm ergänzen und sind immer nachrangig . Zur ergänzenden Förderung der sozialen Arbeit an Schulen wurden für das Schuljahr 2016/2017 zusätzlich ESF-Mittel nach der ESF-Richtlinie des SMS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51-16/945 Dresden, ~. November2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ vom 19. August 2014 aus dem Vorhabensbereich "Soziale Schule - sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler" gebunden. Die ESF-Mittel für den Vorhabensbereich "Soziale Schule" setzen sich anteilig aus 80 % EU- und 20 % Landesmitteln zusammen. ln der folgenden Übersicht sind die bewilligten Vorhaben im Vorhabensbereich "Soziale Schule" für das Schuljahr 2016/2017 aufgeführt. Die aktuell 66 bewilligten Vorhaben werden von 41 Trägern an ca. 140 Schulen im Freistaat Sachsen durchgeführt, d. h. einige Träger haben eine Bewilligung für mehrere Schulstandorte erhalten. Hierfür wurden 5.902.967,77€ bewilligt (4.722.374,22 € EU- und 1.180.593,55 € Landesmittel). Eine trägerkonkrete AufschlüsselunQ nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Schulstandorten und Mittelvolumen ist leider nicht möglich, da es keine schul- sowie landkreisbezogene Erfassung gibt. Nach Landkreisen und kreisfreien Städten ergibt sich folgende Verteilung der Vorhaben im aktuellen Schuljahr: Bautzen 6 Chemnitz 1 Dresden 6 Erzgebirge 14 Mittelsachsen (Ubergangsregion) 2 Mittelsachsen (Stärker entwickelte Region) 0 Görlitz 11 Leip_zlg, Stadt 2 Leipzig , Landkreis 2 Meißen 4 Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 10 Nordsachsen 3 Vogtland 3 Zwickau 2 Aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) vom 6. April 2010 wurden nachfolgende Projekte des Programms "Chancengerechte Bildung" für 2016 bewilligt. Chancengerechte Bildung - Träger und Aktuelle Förde- Landkreis Projekte rung 2016 SUFW "Chancengerechte Bildung in der 50.327,17 € LHS Dresden Landeshauptstadt Dresden" Valtenbergwichtel e.V "Schulsozialarbeit am 76.101 ,25 € Bautzen Schulstandort Sohland - Gerhart-Hauptmann- Oberschule sowie am Schulstandort Wilthen - Goethe Oberschule" LeiSA gGmbH "Chancengerechte Bildung - 50.115,27 € Stadt Leipzig Schulartenübergreifende Schulsozialarbeit an der Wilhelm-Busch-Grundschule und der 125. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN Oberschule in Leipzig" Regenbogenbus e.V. "Chancengerechte Bildung - Schulsozialarbeit am Sonderpädagogischen Förderzentrum Chemnitzer Körperbehindertenschule , der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz und G.-Goetz Schule"" ASG Pirna "Chancengerechte Bildung - Schulsozialarbeit an der Schule für Erziehungshilfe Dr. Heinrich Hoffmann und an der GS Pirna Sonnenstein" IB Mitte "Chancengerechte Bildung - Schulsozialarbeit an der Nachbarschaftsschule Leipzig (NaSch)" Jugendzentrum Flöha "Chancengerechte Bildung- Schulsozialarbeit an der OS Flöha- Plaue" Kinderland Sachsen e.V. "Schulsozialarbeit in zwei Schulen in Meißen" Kinderland Sachsen e.V. "Schulsozialarbeit in Dresden an der 46 . Oberschule der Landeshauptstadt Dresden" Juco "Soziale Arbeit Coswig gGmbH - Schul- Sozialarbeit im LK Meißen" Sprungbrett e.V. "Schulsozialarbeit an der OS "Am Kupferberg" Großenhain und der Förderschule "An der Goethestraße" Riesa" BSW Muldental e.V. "Chancengerechte Bildung Schulsozialarbeit an der Oberschule Colditz - Sophienschule" DKSB "Chancengerechte Bildung- Schulsozialarbeit an der OS Clara Zetkin Freiberg" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit an der Oberschule Waldheim" CJD Sachsen "Schulsozialarbeit an der Friedrich -Eduard-Bilz-Oberschule in Penig" Kindervereinigung Leipzig e.V. "Schulsozialarbeit an der Schloßbergschule, Schule zur Lernförderung in Döbeln" Regenbogenbus e.V. "Schulsozialarbeit am Kooperationsprojekt zwischen der OS Bergstadt Schneeberg und dem Förderschulzentrum Oelsnitz/Erz" RAA Leipzig e. V. "Schulsozialarbeit an der Grundschule am Adler und der OS am Adler" RAA Leipzig e. V. "Schulsozialarbeit an der 85. GS Leipzig-Grünau und der 84. OS Leipzig Grünau" CVJM "Chancengerechte Bildung- Schulso- Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 112.261 ,30 € Stadt Chemnitz 58.146,45 € Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 48.721,23 € LK Leipzig 25.643,23 € Mittelsachsen 46.070,11 € LK Meißen 12.717,16 € LHS Dresden 41.800,00 € LK Meißen 53.330,13 € LK Meißen 31.082,66 € LK Leipzig 23.064,03 € Mittelsachsen 32.152,51 € Mittelsachsen 28.797,62 € Mittelsachsen 30.370,02 € Mittelsachsen 69.013,85 € Erzgebirgskreis 32 .464,51 € Stadt Leipzig 39.586,00 € Stadt Leipzig 86.396,40 € Stadt Leipzig Freistaat SACHSEN I I zialarbeit an der 16. Oberschule der Stadt Leipzig" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit an der Lernförderschule Albert Schweitzer in Roßwein" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit an der Heiner-Müller-Oberschule in Eppendorf" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit Gymnasium Döbeln" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit Oberschule Rechenberg - Bienenmühle " Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit Bergstadtschule Sayda" Don Bosco Jugend-Werk gGmbH "Schulsozialarbeit OS Claußnitz" DKSB Regionalverband Freiberg "OS Roßwein " DKSB Regionalverband Freiberg "OS Nierderbobritzsch" DKSB Regionalverband Freiberg "OS Halsbrücke " Muldentaler Jugendhäuser e.V. "Schulsozialarbeit an der OS "An der Mulde" Rochlitz" Cooperatio- Soziale Arbeit und Schule e-.V. "Schulsozialarbeit am Gymnasium Dresden- Bühlau" Cooperatio - Soziale Arbeit und Schule e-. V. "Schulsozialarbeit an der OS Pieschen" Kinderland Sachsen e.V. "Schulsozialarbeit in Dresden an der 37. Grundschule" AWO "Schulsozialarbeit an der 64. Oberschule Dresden" Evengelische Pfarrersjugend Dresden "Schulsozialarbeit am Gymnasium Bürgerwiese Dresden" DKSB Landesverband Sächsische Schweiz- Osterzgebirge "Schulsozialarbeit an der GS Dippeldiswalde und der GS Schmiedeberg" Förderverein Jugend-, Kultur- und Sozialzentrum Aue e.V. "Schulsozialarbeit an der OS Aue-Zelle und OS Turley Oelsnitz /Erzgebirge" Stadtmission Chemnitz e.V. "Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Oberschule, an der Gerhart-Hauptmann-Oberschule, an der Pestalozz1-0berschule und am Albert- Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 13.014,10€ Mittelsachsen 13.611,14€ Mittelsachsen 15.372,05 € Mittelsachsen 13.014,10 € Mittelsachsen 13.014,10 € Mittelsachsen 13.014,10 € Mittelsachsen 13.866,30 € Mittelsachsen 5.421,39 € Mittelsachsen 13.386,32 € Mittelsachsen 11.041,06 € Mittelsachsen 21.839,21 € LHS Dresden 22.819,62 € LHS Dresden 19.713,00 € LHS Dresden 19.194,32 € LHS Dresden 17.292,54 € LHS Dresden 25.609,13 € Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 22.577,50 € Erzgebirgskreis 95.487,58 € LK Zwickau Freistaat SACHSEN Schweitzer-Gymnasium in Limbach- Oberfrohna sowie an der Evangelischen Oberschule Gersdorf'* DKSB Regionalverband Freiberg "OS Gottfried Pabst von Ohain"* *Anträge in Prüfung STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 13.385,60 € Mittelsachsen Darüber hinaus ist es den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unbenommen, aus Mitteln der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) vom 20. Dezember 2012 eigene Projekte mit schulsozialpädagogischem Inhalt zu initiieren. Aktuelle Daten zum Einsatz dieser Pauschalmittel liegen nicht vor. Frage 2: Wann werden diese beiden Landesfördermöglichkeiten für Schulsozialarbeit auslaufen? Die ergänzende Förderung der Kompetenzentwicklung an Schulen über die ESF- Richtlinie läuft mit Ende des Schuljahres 2016 I 2017 aus. Das Programm "Chancengerechte Bildung" wird zum 31.12.2016 auslaufen. Frage 3: Werden die in 1. benannten, über Landesmittel geförderten Angebote der Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der Programme über die neue Fördermöglichkeit des Landes weiterfinanziert werden? Es ist vorgesehen, Projekte aus dem Programm "Chancengerechte Bildung" noch in diesem Haushaltsjahr durch Inanspruchnahme der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für 2017 zu bewilligen, um den nahtlosen Übergang in das Landesprogramm "Schulsozialarbeit" zu gewährleisten. Bewilligungen von ab 2017 neu gestellten Anträgen sollen dann nach der Förderrichtlinie des neuen Landesprogrammes erfolgen. Frage 4: Wie ist die Verteilung der im Doppelhaushalt 2017/18 vorgesehenen 15 Millionen Euro zur Förderung von Schulsozialarbeit geplant? (bitte etwaige Zuweisungsschlüssel an Landkreise und Kreisfreie Städte, Priorisierung welcher Schulformen , Zahl der Fachkräfte pro Standort etc. benennen) Ein Ergebnis der Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses nach § 11 Abs. 3 Landesjugendhilfegesetz liegt noch nicht vor. Insofern ist noch keine Beantwortung der Frage möglich. Mit freundlichen Grüßen J. Barbar Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN 2016-11-03T14:02:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes