STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10437 2Dresden, l ^. November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6696 Thema: Strafermittlungen anlässlich des Demonstrationsgeschehens am 2. und 3. Oktober in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhaltes wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten zu welcher Uhrzeit angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Es wird auf die Anlage verwiesen. Eine Zuordnung zu "Lagern" oder "politisehen Lagern" im Sinne der Fragestellung stellt kein statistisches Erfassungsmerkmal dar und wird insofern nicht erfasst. Eine abschließende Zu- Ordnung zum jeweiligen Versammlungsgeschehen ist noch nicht möglich, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Frage 2: Wie viele Polizeibedienstete/Teilnehmer am Versammlungen welchen politischen Lagers wurden aus welchen Gründen bei jeweils welcher konkreten Diensthandlung/bei jeweils welchen konkreten Sachverhalten an jeweils welchen konkreten Orten verletzt? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen wegen Angriffen welchen Lagers gegen Polizeibedienstete und polizeilichen Handlungen gegenüber Demonstranten wegen welcher S traftatbestände und welcher Verletzungsfolgen eingeleitet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 11MNERTM Freistaat SÄCHSETN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Am 3. Oktober 2016 wurde eine Polizeibeamtin durch einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB bei einer Identitätsfeststellung verletzt. Zu dieser Straftat und in einem weiteren Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB sowie in einem Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB durch einen Flaschenwurf auf Polizeibeamte wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ermittlungsverfahren wegen polizeilicher Handlungen gegenüber Versammlungsteilnehmern wurden nicht eingeleitet. Über verletzte Versammlungsteilnehmer liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1, Satz zwei und drei, sowie auf die Anlage verwiesen . Frage 4: Wie viele Platzverweise gegen Versammlungsteilnehmer welchen Lagers wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten aus welchen Gründen ausgesprochen? Am 2. Oktober 2016 wurden im Rahmen des Gesamteinsatzes 19 Platzverweise ausgesprochen . Am 3. Oktober 2016 wurden im Rahmen des Gesamteinsatzes 127 Platzverweise ausgesprochen. Eine Zuordnung zu Versammlungen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da dies weder statistisch noch anderweitig zentral erfasst wird. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1 , Satz zwei, verwiesen. Frage 5: Wie viele Personen welchen Lagers wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten festgenommen, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchen Ort festaestellt ? Rechtsgrundlage Identitätsfeststellung 02.10.20161 03.10.20161 §163bStPO 24 40 §19SächsPolG 113 374 Zu welcher Uhrzeit, aus welchen Gründen und an welchen Orten die Identitätsfeststellungen stattgefunden haben, wurde weder statistisch noch anderweitig zentral erfasst. Es wurden keine Personen vorläufig fest- oder in Gewahrsam genommen. Im Weiteren wird auf d[e Antwort auf die Frage 1, Satz zwei und drei, verwiesen. Mityfreuiifdlichen Grüßen ?arkus. TjrBi