STAATSTVniMISTBRIUM DES 1NNERTM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10438 Dresden'A November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6697 Thema: Störaktionen am 3. Oktober in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hatten welche Behörden des Freistaates Sachsen zu jeweils welchem Zeitpunkt über Mobilisierungen welcher Gruppierungen /Personen mit dem Ziel, die offiziellen Protokollveranstaltungen am Tag der Deutschen Einheit a) in der Frauenkirche b) in der Semperoper c) im Internationalen Congress Center Dresden mit jeweils welcher Personenzahl und welchen Mitteln zu stören? Der Polizeidirektion Dresden lagen Hinweise zu einer Mobilisierung der asylkritischen Klientel aus sozialen Netzwerken und durch Erkenntnisse aus den PEGIDA-Versammlungen am 19. und 26. September 2016 vor. Eine konkretisierende Klassifizierung als zu erwartende Versammlung oder An- Sammlung war vorab nicht möglich. Es handelte sich bei diesen Aufrufen um sehr allgemein gehaltene Aussagen, die keine tatsächlichen Rückschlösse auf einzelne Störaktionen oder ein besonderes Störpotential zuließen und nur den (unbestimmten) Bereich Innenstadt als avisierte Örtlichkeit benannten. Es lagen keine Erkenntnisse vor, die auf konkrete Planungen extremistischer Gruppierungen im Sinne des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes gegen die offiziellen Protokollveranstaltungen am Tag der Deutschen Einheit in der Frauenkirche, in der Semperoper oder im Internationalen Congress Center Dresden deuteten. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und der Polizeidirektion Dresden bekannten Aufrufe und Veröffentlichungen im Internet beinhalteten allerdings Absichtsbekundungen sowohl von Rechtsextremisten als auch von Linksextremisten, auch die Protokollveranstaltungen an Orten wie der Frauenkirche, der Semperoper und dem Internationalen Congress Center Dresden stören zu wollen. Im Einzelnen lagen diesbezüglich folgende Hinweise vor: In einem am 25. September 2016 auf der von Rechtsextremisten genutzten Facebook- Seite "Heidenau hört zu" eingestellten Aufruf wurde als "Treff für Aktive", um die zentralen Feierlichkeiten zu stören ("Wir begrüßen die Volksverräterin" mit einem Abbild der Bundeskanzlerin), unter anderem auch die Frauenkirche genannt. Hinweise auf Störungen der zentralen Feierlichkeiten am 3. Oktober 2016 in Dresden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung von Linksextremisten bestand, fanden sich in einer auf https://3oct.net veröffentlichten "Pressemeldung". Darin wurde aufgerufen, die Feierlichkeiten durch "kreative Aktionen" zu stören. Man wolle "unseren Protest so anlegen, dass die Feierlichkeiten (...) nicht ungestört stattfinden können". Bezüglich der offiziellen Veranstaltungen wurden eine Karte "Orte der Einheitsfeierei" sowie Angaben aus dem offiziellen Programmheft mit Orts- und Zeitangaben veröffentlicht . Diese beinhalteten auch die unter a), b) und c) genannten Objekte. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbe- Schaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages werden auf Anforderung weitere Auskünfte erteilt. Frage 2: Inwieweit wurde die Zahl und die örtliche Verfügbarkeit der Polizeikräfte sowie das Einsatzkonzept diesen Erkenntnissen angepasst? Die vorbereiteten und umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen beinhalteten für den 3. Oktober 2016 u. a. die Einrichtung von Sicherheits- und Zuschauerbereichen an den Protokollobjekten am Neumarkt, am Theaterplatz und am Internationalen Congress Centrum. Die Sicherheitsbereiche konnten während deren Bestehens ausschließlich von akkreditierten Personen, die Zuschauerbereiche erst nach einer Kontrolle durch die Polizei durch jedermann betreten werden. In der polizeilichen Lagebeurteilung wurde auf die genannten Aufrufe reagiert durch . Verstärkung der Aufklärung im Bereich zwischen Neumarkt und Attmarkt . Erhöhung der Präsenz im Bereich des südlichen Neumarktes, insbesondere an der Grenze des Zuschauerbereiches . eine Intensivierung der Kontrollen/Durchsuchungen bei Betreten der Zuschauerbe reiche . Verschiebung der Öffnung des Zuschauerbereichs am südlichen Neumarkt in Absprache mit dem Veranstalter auf 09:45 Uhr (statt zuvor ab 08:00 Uhr); Zugang bis zur Öffnung ausschließlich für geladene Gäste . einen Vorbehalt zur grundsätzlichen Schließung der Zuschauerbereiche. Frage 3: Welche Kenntnisse hatten welche Behörden des Freistaates Sachsen zu jeweils welchem Zeitpunkt über geplante Verletzungen des Befahrungsgebotes der Elbe durcl/yWelcheGruppierungen/Personen? Dazi^lag^n keine Erkenntnisse vor Mit fteunfdlichen Grüßen s" Markus Ulbig^ Seite 3 von 3 2016-11-02T12:46:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes