STAATSM1N1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7375 Dresden, November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/67 Thema: Ausübung der Fachaufsicht bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen 2, LandssPfävH&niJör / Sacnsen .. ff ■" ,!■ 'T "" * *' '*' v T \ rr--Ti Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 30. September 2014 heißt es in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen: ,Die Aufsicht über die Unterbringung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ist Aufgabe der Landesdirektion Sachsen. Durch Berichte, Kontrollbesuche und regelmäßige Dienstberatungen wird die Einhaltung der Mindestkriterien in der täglichen Arbeit überprüft.' Darin heißt es weiter: ,ln regelmäßigen Besprechungen der Landkreise und Kreisfreien Städte im Innenministerium wird neben den rechtlichen Fragen auch die Sensibilität der Unterbringung fachlich beraten.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Frage 1: In welchem zeitlichen Abstand berichtet die Landesdirektion wem über die Unterbringung von Flüchtlingen durch die unteren Unterbringungsbehörden? Frage 2: Sind die unter 1. genannten Berichte einsehbar, wenn ja, von wem? Frage 3: In welchem zeitlichen Abstand führte die Landesdirektion in welchen Gemeinschaftsunterkünften Kontrollbesuche mit welchen Ergebnissen durch? (Bitte angeben für den Zeitraum 2009 bis heute.) Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERUJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wer berät sich mit wem in Dienstberatungen über die Unterbringung von Flücht lingen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Landesdirektion Sachsen berichtet im Zuge der Ausübung regulärer Fachaufsicht verwaltungsintern im monatlichen Turnus sowie anlassbezogen gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Unterbringung von Flüchtlingen. An den im aufsichtlichen Zusammenhang durchgeführten Dienstberatungen bzw. Arbeitsgruppensitzungen nehmen die mit der spezifischen Thematik befassten Behörden und Stellen teil. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um das Sächsische Staatsministerium des Innern und andere Fachressorts der Staatsregierung, die Landesdirektion sowie die Unterbringungsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte. Ferner finden Dienstbesprechungen der kommunalen Unterbringungsbehörden mit den Leitern der Gemeinschaftsunterkünfte statt. Die Durchführung angemeldeter wie auch unangemeldeter Kontrollbesuche wird zweimal jährlich angestrebt. Wegen der stark gestiegenen Asylbewerberzahlen sind Personalkapazitäten verstärkt anderweitig gebunden. Deshalb erfolgen diese Kontrollen derzeit stichprobenartig. Die Ergebnisse werden protokolliert und festgestellte Mängel durch die Betreiber umgehend behoben. Frage 5: Wie ist die Aussage des Innenministers zu verstehen, dass neben rechtlichen Fragen auch die „Sensibilität der Unterbringung fachlich beraten“ wird? Die Unterbringung von Flüchtlingen erfordert einen sensiblen Umgang, der sachgemäß nicht gesetzlich geregelt werden kann. Das betrifft vor allem sowohl sämtliche von den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu treffenden Entscheidungen bei der Beschaffung von Unterbringungskapazitäten als auch die damit im Zusammenhang stehende notwendige Kommunikation mit Anwohnern vor Ort und allen Beteiligten (z. B. Sozialarbeiter, Polizeibehörden, Jugendamt, Feuerwehr oder Beratungsstellen). Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat dazu in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden umfangreiche Empfehlungen für die Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen eines Unterbringungs- und Kommunikationskonzepts erarbeitet. Die Umsetzung wird durch eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Sächsischen Staatsminis-teriums des Innern mit Vertretern der Landkreise und Kreisfreien Städte begleitet. M t fre jndlichen Grüßen Seite 2 von 2