STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 534-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/13 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- l(- Februar 2015 NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/670 Thema: Förderrichtlinie Jugendpauschale Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und SPD in Sachsen wurde vereinbart: „Zur Unterstützung der Kommunen stocken wir die Jugendpauschale ab 2015 auf 12,40 Euro pro Kind auf, um die Kommunen insbesondere bei der Familienbildung, Erziehungsberatung, und weiteren präventiven Angeboten zu stärken.“ In der Kleinen Anfrage Drs. 6/292 wurde in Frage 3 geantwortet „die Förderrichtlinie Jugendpauschale wird momentan nicht überarbeitet“.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Soll die Förderrichtlinie Jugendpauschale im Rahmen des Haushalts 2015/2016 überarbeitet werden? Frage 2: Wenn ja, nach welchen Kriterien soll die Förderrichtlinie Jugendpau schale überarbeitet werden? Frage 3: Sind Änderungen bei der Förderrichtlinie Jugendpauschale in Bezug auf Art, Umfang und Höhe der Zuwendung vorgesehen? Frage 4: Sind Änderungen im Punkt 5.2 der Förderrichtlinie Jugendpauschale vorgesehen, wonach junge Menschen nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII gefördert werden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM11M1STER1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Eine Überarbeitung der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) vom 20. Dezember 2012“ ist für die Umsetzung des Haushalts 2015/2016 gegenwärtig nicht vorgesehen. Im Übrigen kann die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen vereinbarte Erhöhung der Grundpauschale auf 12,40 Euro pro jungem Menschen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel, ohne die Änderung der „FRL Jugendpauschale“ umgesetzt werden. Nach Nummer 5.2 Satz 2 „FRL Jugendpauschale“ beträgt die Grundpauschale mindestens 10,40 Euro. Eine Erhöhung der Grundpauschale ist damit grundsätzlich jederzeit möglich. Seite 2 von 2