STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR iE... Freistaat |gp SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Rostfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/671 Thema: Proben-Ergebnisse im Abbaufeld 3 in der Neißeaue durch die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (TKK GmbH) (Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-4717.30/1/42 Dresden, 5. 2C5 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden behördlich veranlasste Proben im Abbaufeld 3 der TKK GmbH genommen? Im August 2011 und Dezember 2011 veranlasste das Oberbergamt jeweils eine Probenahme im Bereich des eingebrachten Klärschlamm-Boden-Gemischs. Zertifikat seit jootj audit bemfundfarr.ilie Im September 2012 wurden Bodenproben im Rahmen der vom Sächsischen Oberbergamt angeordneten Gefährdungsabschätzung im Zusammenhang mit dem eingebrachten Klärschlamm-Boden-Gemisch durchgeführt. Im Mai 2014 erfolgte durch das Sächsische Oberbergamt eine Beprobung von Material aus Abbaufeld 3, Einbaufeld 7. Im Juli 2014 erfolgte eine weitere Probenahme im Rahmen einer Strafanzeige gegen die TKK. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im August 2014 erfolgte eine Beprobung von Sümpfungswasser aus dem Nordsee durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Görlitz. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilheim-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Im Dezember 2014 erfolgte durch das Sächsische Oberbergamt eine Beprobung von Material aus Abbaufeld 3, Einbaufeld 2. Seite 1 von 4 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Parameter wurden jeweils in die Beprobung einbezogen und aus welchem Grund wurden diese Parameter und keine ande-ren/weiteren untersucht? Zu den Bodenproben vom August und Dezember 2011 wird auf die Anlage verwiesen. Die Auswahl dieser Parameter beruht auf den Vorgaben der Zulassung des Abschlussbetriebsplans entsprechend den Anforderungen der Technischen Regeln Boden der LAGA-Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA-M 20, Teil 2 - TR Boden). Zu den Bodenproben im September 2012 wird ebenfalls auf die Anlage verwiesen. Die Parameterauswahl erfolgte im Hinblick auf die in der Probenahme vom August 2011 festgestellten Parameter-Überschreitungen sowie Parameter der Klärschlammverordnung. Die Bodenprobe vom Mai 2014 wurde auf folgende Parameter untersucht: - Feststoff: Kohlenwasserstoffe, Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Xylol, BTEX, PAK. - Eluat: DOC, Fluorid, Ammonium-Stickstoff, Molybdän, Vanadium. Die Auswahl erfolgte aufgrund vermuteter Inhaltsstoffe des Materials. Zu der im Juli 2014 erfolgten Probenahme im Rahmen einer Strafanzeige gegen die TKK können keine weiteren Angaben gemacht werden, da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Wasserprobe vom August 2014 wurde auf die Parameter pH-Wert, Leitfähigkeit, CSB, Stickstoff ges. anorganisch, Ammonium-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, Phosphor, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Eisen, Sulfat, Summe BTEX, Summe PAK, KW-lndex, AOX sowie Phenolindex untersucht. Der ausgewählte Analysenumfang umfasst die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Bergamtes Hoyerswerda vom 17. Mai 2002 festgelegten Parameter und solche Parameter, die aus fachlicher Sicht eine eventuelle Kontamination des Grundwassers durch das in das Abbaufeld 3 eingebrachte Boden-Klärschlamm-Gemisch anzeigen könnten. Die Bodenprobe vom Dezember 2014 wurde auf folgende Parameter untersucht: - Feststoff: Cyanid gesamt, EOX, Kohlenwasserstoffe, BTEX, LHKW, PCB, PAK, Benzo(a)pyren, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink, - Eluat: pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Cyanid gesamt, Phenolindex, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink. Die Auswahl dieser Parameter beruht auf den Vorgaben der Zulassung des Abschlussbetriebsplans entsprechend den Anforderungen der Technischen Regeln Boden der LAGA-Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA-M 20, Teil 2 - TR Boden). Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 3: Welche Ergebnisse wurden bei den jeweiligen Proben für die einzelnen Parameter festgestellt und wie hoch sind jeweils die zu beachtenden Grenzwerte im Vergleich dazu? Zu den Probenahmen im August und Dezember 2011 wird auf die Anlage verwiesen. Zu der Probenahme im September 2012 wird ebenfalls auf die Anlage verwiesen. Die Gefährdungsabschätzung sagt aus, dass bei den untersuchten Stoffen Arsen, Nickel, Phenolindex und Kohlenwasserstoffe weder im Eluat des Oberbodens noch des Ver-füllmaterials Überschreitungen der Prüfwerte gemäß Bundesbodenschutzverordnung Anhang 2 Tab. 3.1 für den Pfad Boden-Grundwasser festgestellt wurden. Auch die Nährstoffgehalte an Kalium, Phosphat und Gesamtstickstoff weisen keine Werte auf, die auf eine Grundwassergefährdung schließen lassen. Die Analyse der Probe vom Mai 2014 ergab Anhaltspunkte dafür, dass weitere Untersuchungen durch zertifizierte Probenehmer erforderlich sind. Zu der Probenahme im Juli 2014 erfolgen wegen der laufenden staatsanwaltschaftli-chen Ermittlungen keine Ausführungen. Bei den Probenahmen im August 2014 wurden folgende Messdaten analytisch ermittelt: pH-Wert: 7,13; Leitfähigkeit 1120 pS/cm; CSB 29 mg/l; Stickstoff ges. anorganisch 2,8 mg/l; Ammonium-Stickstoff 2,4 mg/l; Nitrit-Stickstoff 0,058 mg/l; Nitrat-Stickstoff 0,34 mg/l; Phosphor < 0,09 mg/l; Arsen < 0,001 mg/l; Blei < 0,001 mg/l; Cadmium < 0,0002 mg/l; Chrom < 0,002 mg/l; Kupfer < 0,002 mg/l; Nickel 0,0046 mg/l;Quecksilber < 0,0002 mg/l; Zink 0,020 mg/l Eisen 2,51 mg/l; Sulfat 450 mg/l; Summe BTEX < 0,5 pg/l; Summe PAK 0,000122 mg/l; KW-lndex <0,2 mg/l; AOX < 0,010 mg/l; Phenolindex < 0,01 mg/l. Zur Bewertung der stofflichen Beschaffenheit des Wassers wurden die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der LAWA 2004 sowie für einige Parameter die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung herangezogen. Es ergaben sich Überschreitungen beim Parameter Sulfat (450 mg/l) und der Ammoniumkonzentration (2,4 mg/l). Die Auswertung der Probenahme vom Dezember 2014 läuft noch. Frage 4: Wie erklären die zuständigen Behörden und die TKK GmbH ggf. festgestellte Grenzwertüberschreitungen? Die Grenzwertüberschreitungen der im August und Dezember 2011 aus dem Klär-schlamm-Boden-Gemisch entnommenen Proben beruhen auf dem Gehalt an Klärschlamm. Interpretationen zur Probenahme im Juli 2014 sind Gegenstand der laufenden staats-anwaltschaftlichen Ermittlungen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACH SEIN Die Überschreitung des Parameters Sulfat bei der Probenahme im August 2014 ist auf den im Abbaufeld 3 abgelagerten Bauschutt zurückzuführen. In Bezug auf die Grundwasserbeschaffenheit am Standort (Einzelfallbeurteilung, keine direkte Trinkwasserverwendung) ist die festgestellte Ammoniumkonzentration als unkritisch einzuschätzen. Eine geogene Vorbelastung des aus dem Nordsee geförderten Wassers ist durch seinen Kontakt zu den Eisendisulfid und Braunkohle führenden miozänen Sedimenten am Standort in Bezug auf seine Sulfat- und Ammoniumgehalte nicht auszuschließen. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden ggf. wann durch welche Behörde als Konsequenz aus ggf. festgestellten Grenzwertüberschreitungen veranlasst? Aufgrund der Ergebnisse der Bodenproben im Mai und Juli 2014 erstattete das Oberbergamt im Juli 2014 Strafanzeige. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und begleitendes Verwaltungshandeln der Kontroll- und Genehmigungsbehörde laufen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 von Drucksache 6/41 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Proben-Ergebnisse im Abbaufeld 3 in der Nelßeaue durch die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH Anlage: Probenahmen zur Untersuchung des Boden-Klärschlamm-Gemlsches l 23.08.2011 (amtliche Probenahme) 15.12.2011 (Probenahme TKK, Analytik Oberbergamt) 119.2012 (Gefährdungsabschälzung) Parameter Dimension 1 Grenzwert* S1 S2 $3 P2 P6 P12 P13 Miete 3 Miete 4 1209-34 1209-35 1209-36 1209-37 1209-38 Feststoff EOX mg/kg TS 1 <1 1,3 <1 <1 <1 Kohlenwasserstoffe mq/kq TS 100 220 440 320 238 190 119 251 <50 <50 8TX mq/kq TS 1 <0,6 1,3 19 0,09 n.b. LH KW n mq/kq TS 1 <0,38 <0,38 <0,38 PAKts mg/kg TS 6 0,92 2,6 4 n.b. 0,4 Benzo(a)pyren mg/kg TS 0,6 0,054 0,15 0,28 <0,1 <0,1 PCBg mg/kg TS 0,1 <0,02 <0,02 <0,02 n.b. n.b. Arsen mg/kg TS 20 5,93 7,03 8,83 9,7 ,6.5 _ . Blei mg/kg TS 140 31.7 40,7 30,5 36 17 Cadmium mg/kg TS 1 0,59 0,65 0,6 0,3 2,4 Chrom (qesamt) mg/kq TS 120 38,6 45,9 76,3 16 15 Kupfer mg/kg TS 80 98 114 106 50 23 Nickel mq/kq TS 100 22,2 20,3 31,4 12 11 Quecksilber mg/kg TS 1 0,24 0,3 0,23 0,15 <0,07 Thallium mg/kg TS 0,5 <0,4 <0,4 <0,4 <0,2 <0,2 Zink mg/kg TS 300 328 347 331 210 120 Cyanide (gesamt) mg/kg TS 1 0,62 4,2 0,4 1,37 0,09 Eluat ph-Wert - 5,5 -8 7,85 8,09 8,5 6,9 7,6 Leitfähigkeit pS/cm 250/1500 2070 2900 2220 422 602 Chlorid mg/( 20 46,1 56 30,2 6,5 1.1 Sulfat mg/l 20/150 14,2 10,5 3,6 93,0 227 Phenolfndex mg/l <0,01 9,6 7,8 5,7 0,01 0,03 <0,01 0,4 <0,01 <0,01 <0,01 0,013 0,011 0,012 0,014 Kohlenwasserstoffe *** mg/l 0,2** <0,1 <0,1 <0,1 0,19 0,19 Arsen mg/l 0,01 0,026 0,048 0,048 0,050 0,037 0,039 0,039 0,004 0,001 <0,004 0,0073 0,0063 0,0087 0,0063 Blei mg/l 0,025 <0,01 <0,01 <0,01 0,007 <0,001 Cadmium mg/l b,ÖG5 <0,001 <0,001 <0,001 <0,0002 0,001 Chrom {gesamt} mg/l 0,05 <0,005 <0,005 <0,005 0,001 <0,001 Kalium *** mg/i - 1,74 1,45 1,61 1,43 1,43 Kupfer mg/l 0,05 0,011 0,01 0,012 0,019 <0,005 Nickel mg/l 0,05 0,054 0,062 0,066 0,083 0,070 0,077 0,067 0,006 0,003 0,028 <0,005 <0,005 <0,005 <0,005 Phosphat *** mg/l - 0,46 8,31 30 17,2 30,2 Quecksilber mg/l b,ooi <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 <0,0002 Gesamt-Stickstoff *** mg/l 1,98 Ammonium-Stickstoff *** mg/l 0,83 Nitrit-Stickstoff *** mg/l 0,32 Thallium mg/i <0,001 <0,001 <0,001 <0,001 <0,0002 <0,0002 Zink mg/i 0,5 0,015 0,031 0,035 0,050 <0,01 Cyanide (gesamt) W9/I 0,05 0,008 0,023 0,005 <0,005 <0,005 * Grenzwert gemäß Zulassung des Abschlussbetriebsplanes ** Prüfwert für Mineraiölkohlenwasserstoffe gemäß Anlage 2 Tabelle 3.1. zur Bundesbodenschutzverordnung *** Oberprüfungserfordernis dieser Parameter stammt aus der Kiärschlamm-VG. Grenz- oder Prüfwerte sind dort nicht angegeben.