STAATSM1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10442 Dresden^Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6711 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewer ber) 3. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 3. 2016 Quartal waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ). Im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden für den Tatzeiträum 1. Juli bis 30. September 2016 1.305 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 v Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Straftaten gegen die staatliche Ordnung Verkehrsstraftaten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Verteilung nach Landkreisen/Kreisfreien Städte sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1 Bautzen 29 19 Chemnitz, Stadt 26 42 15 51 22 Dresden, Stadt 73 62 32 15 52 63 Erzgebirgskreis 18 15 12 Görlitz 10 10 Leipzig 20 28 Leipzig, Stadt 82 107 20 64 57 Meißen 15 13 Mittelsachsen 11 18 Nordsachsen 25 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis 15 10 11 Zwickau 1 1 17 17 20 Gesamt 3| 131321 317| 81 | 57 | 3041 181 | 1 | 27 Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkünftsland) Für die Einstufung als MITA werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus "Asyl bewerbe r" betrachtet. Zusätzlich werden Personen mit dem Aufenthaltsstatus "International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte", "Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens)", "Kontingentflüchtlinge" oder "Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Mit Stand vom 5. Oktober 2016 sind im Freistaat Sachsen 664 Zuwanderer als MITA erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (letzter sächsischer Aufenthaltsort zum Recherchezeitpunkt): Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 105 Dresden, Stadt 144 Erzgebirgskreis 33 Görlitz 34 Leipzig 30 Leipzig, Stadt 135 Meißen 41 Mittelsachsen 43 Nordsachsen 18 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 32 Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Vogtlandkreis 22 Zwickau 27 Gesamt 664 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 155 Marokko 118 Georgien 84 Libyen 74 Syrien, Arabische Republik 42 Albanien 23 Russische Föderation 18 Kosovo 17 Afghanistan 16 Irak 16 Algerien 14 Pakistan 14 Serbien 13 Indien 11 Türkei 10 Iran, Islamische Republik Somalia Libanon Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Benin Bosnien und Herzegowina Eritrea Ukraine Bangladesch Jordanien Kap Verde Kasachstan, Russische Föderation Kosovo, Serbien Libyen, Syrien, Arabische Republik Peru Turkmenistan Gesamt 664 Seite 3 von 6 STAATSM11N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MlTAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüssein nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland) Mit Stand vom 13. Oktober 2016 sind 80 MITAs in den polizeilichen Datensystemen mit der Eintragung "Haft" erfasst. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan Albanien Algerien Benin Bosnien und Herzegowina Eritrea Georgien 16 Indien Irak Iran, Islamische Republik Jordanien Kosovo Libyen Marokko 13 Pakistan Russische Föderation Serbien Somalia Türkei Tunesien 24 Gesamt 80 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland.) Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. September 2016 wurden 2.784 Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Seite 4 von 6 STAATSMINiSTET^UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- Übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Auständerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 2.784 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand (allein) für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 11.136 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Frage 5: Fällt die Erfassung als MITA weg, wenn sich die betreffende Person in Haft befindet und deshalb im erfassten Jahr zwischenzeitlich keine Gelegenheit zur Begehung und Entdeckung von fünf Straftaten hat? Wenn ja, wie viele inhaftierte "Ex- MITA" befinden sich derzeit in Haft? Mit der Einführung des landeseigenen personengebundenen Hinweises zu mehrfach /intensiv tatverdächtigen Asylbewerbern (MITA) wurde festgelegt, dass die Löschung des personengebundenen Hinweises "MITA" erfolgt, wenn . durch den Betroffenen keine Straftat mehr innerhalb der vergangenen zwölf Monate nach der letzten Straftat (ohne ausländerrechtliche Verstöße) begangen wurde, . die Ausweisung oder Abschiebung des Betroffenen vollzogen wurde, . das Asylverfahren für die betreffende Person mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus beendet wurde. Seite 5 von 6 STAATSM1N1STTUM DES INNERN Freistaat 3 SAC1-ISE1N Mithin entfällt die Erfassung als MITA nicht unmittelbar, wenn sich die betreffende Person in Haft befindet. Nach Löschung des MITA-Merkers ist eine Recherche in den polizeilichen Auskunftssysteyien nicht mehr möglich. Aufgrund dessen ist die Beantwortung der Frage im Weitereynicht möglich. Mi M^ .eijndlichen Grüßen us Ulbli Seite 6 von 6 2016-11-02T08:24:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes