STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6717 Thema: Anima! Hoarding Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und nach welchen Konzepten erfolgt die Verteilung der Tiere bei Beschlagnahmungen in Fällen des sogenannten "Animal Hoarding"? Die Verteilung der Tiere bei Fortnahmen auf Grund von Anima! Hoarding erfolgt je nach Tierart, z. B. Heimtiere oder landwirtschaftliche Nutztiere, in Tierheimen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei werden vor der Unterbringung der Tiere von den Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämtern (LÜVÄ) die örtlichen Gegebenheiten sowie die Kapazitäten der einzelnen Tierheime bzw. landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt . Bei Unterbringung in landwirtschaftlichen Betrieben werden tierseuchenrechtliche Belange beachtet. Gegebenenfalls werden, insbesondere wenn eine Vielzahl von Tieren unterzubringen sind, die Tiere auf mehrere Standorte aufgeteilt. Des Weiteren ist auch der Landestierschutzverband Sachsen e. V. bei der Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten für Hunde behilflich, einschließlich personeller Unterstützung beim Einfangen und Abtransport der Tiere. Einige Landkreise und kreisfreien Städten haben mit den Tierschutzvereinen Rahmenvereinbarungen oder Verträge über die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Tiere getroffen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-16/949 Dresden, 0 November 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ ERSC~UTZ ~ SACHsEN Frage 2: Jn wie vielen Fällen mussten in Sachsen Tiere aus "Animal Hoarding"- Fällen in den letzten 5 Jahren beschlagnahmt werden, und wie viele Tiere sowie Tierarten wurden in den jeweiligen Fällen beschlagnahmt? Frage 3: Konnte in jedem der in Frage 2 aufgelisteten Fälle eine sofortige tierschutzgerechte Unterbringung erfolgen? Wenn nicht, welche Übergangs- oder Ersatzmaßnahmen mussten für wie lange in den einzelnen Fälle getroffen werden , beispielsweise, bis eine weitere Verteilung auf Tierheime, Tierparks, etc. möglich wurde oder eine Direktvermittlung erfolgte? Frage 4: Wie oft mussten in Fällen des Anima! Hoarding entsprechend Frage 2 Tiere eingeschläfert werden und welche Gründe, beispielsweise schlechter gesundheitlicher Zustand oder keine Möglichkeiten für Transport oder Unterbringung , führten dazu? (Bitte Auflistung pro Fall entsprechend Frage 2) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Antwort mit den entsprechenden Daten können Sie der Anlage entnehmen. Frage 5: Wer übernimmt in den Fällen, dass Tiere nach Beschlagnahmung eingeschläfert werden müssen, oder Tiere tot vorgefunden werden, insbesondere bei Animal Hoarding, die Kosten jeweils für die Einschläferung bzw. Tierkörperbeseitigung ? Die Kosten für eventuell erforderliche Euthanasien oder Tierkörperbeseitigungen trägt der Tierhalter. Sollte dieser dazu nicht in der Lage sein oder nicht bekannt sein, handeln die LÜVÄ im Rahmen der Ersatzvornahme. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand die anfallenden Kosten in Vorleistung übernimmt. ln den meisten Fällen sind die anschließenden Forderungen an die Tierhalter uneinbringlich, da diese in der Regel auf lange Sicht nicht zahlungsfähig sind. Mit freundlichen Grüßen J , Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/6717 Faii-Nr. Anzahl der einzelne Tierarten sofortige Wenn nein : Beschreibung der Art mit Anzahl der Gründe für die beschlagnahmten tierschutzgerechte Angabe der Dauer der Übergangs- oder euthanasierten Euthanasie Tiere aus Animal Unterbringung Ersatzmaßnahmen Tiere Haarding Fällen ija/nein) 1 17 Katzen ja 0 2 17 Katzen ja 1 chronische Erkrankung, moribund 3 9 Katzen ja 0 moribund 4 30 + x (Fall noch Katzen ja 1 moribund nicht beendet) 5 95 Sittiche ja (nicht durch LÜVA, 0 sondern freiwillige Übereignung der Tiere I direkt an ortsansässigen TSV) 6 103 Hunde ja 0 7 40 Hunde ja 0 8 108 52 Kaninchen, ja 4 Kaninchen Frakturen, Abmagerung 56 Wellensittiche i.V. mit Allgemeinerkrankung und schweren Augenverletzungen 9 42 Meerschweinchen ja 0 10 30 Hunde ja 0 11 10 Kaninchen ja 1 schlechter Gesundheitszustand 12 15 4 Schafe, ja 0 9 Katzen, 2 Hunde 13 18 Katzen ja 0 14 23 Katzen ja 0 15 27 Meerschweinchen ja 0 16 108 Schlangen, ja 0 Spinnen, Papagei, Skorpione, Amphibien 17 111 Kaninchen ja 1 Erkrankung 1/2 Anlage zu Drs. 6/6717 Faii-Nr. Anzahl der einzelne Tierarten sofortige Wenn nein : Beschreibung der Art mit Anzahl der Gründe für die I beschlagnahmten tierschutzgerechte Angabe der Dauer der Übergangs- oder euthanasierten Euthanasie I I Tiere aus Anima! Unterbringung Ersatzmaßnahmen Tiere Haarding Fällen Oa/nein) 18 11 Katzen ja 1 Erkrankung 19 10 Katzen ja 0 20 28 Katzen, ja 0 Hunde 21 28 1 Hund, ja 0 21 Katzen, 6 Mäuse 22 31 31 Katzen ja 0 23 16 Hunde, ja 0 Kaninchen, Katzen 24 15 15 Katzen ja 0 25 24 20 freilebende verwilderte nein Tiere kommen nach und nach in das 4 massiver Hauskatzen, Tierheim (Freigehege), Tierhalter ist sehr Katzenschnupfen 4 Katzenwelpen uneinsichtig, so dass der Fall noch Zeit in Anspruch nehmen wird 26 25 25 Katzen nein Tierhalter haben sich bereiterklärt, nur 0 noch 2 Tiere zu behalten, die restlichen werden nach und nach an das Tierheim abgegeben, für die Unterbringungs- und Kastrationskosten kommen die Besitzer mit auf 27 53 2 Riesenchamäleon, ja 0 36 Pantherchamäleon, 15 Jemen Chamäleon 2/2 2016-11-03T14:13:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes